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2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg

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Die GEW hält an ihrem Ziel einer Schule für alle fest. Die Zulassung von Gemeinschaftsschulen<br />

im Rahmen des gegliederten Schulsystems ist ein erster Schritt zur Ablösung des gegliederten<br />

Schulsystems. Nach dem Start der ersten Gemeinschaftsschulen im Jahr 2012/13 ist es<br />

unerlässlich, einen Stufenplan zur Rückführung der Gliederung <strong>und</strong> zur Etablierung der Gemeinschaftsschulen<br />

in den Städten <strong>und</strong> Gemeinden zu entwickeln. Dies ist nicht nur aus demografischen,<br />

sondern vor allem aus pädagogischen Gründen notwendig.<br />

3.4 B4 - Positionierung der GEW zu Privatschulen<br />

Die GEW setzt sich ein für ein öffentliches, für alle Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen zugängliches<br />

Schulwesen, als elementare Säule einer demokratischen Gesellschaft.<br />

Die öffentlichen Schulen sind finanziell <strong>und</strong> personell so auszustatten, dass sie ihrem Bildungs-<br />

<strong>und</strong> <strong>Erziehung</strong>sauftrag uneingeschränkt nachkommen können.<br />

Öffentliche Schulen brauchen mehr Spielraum bei der inneren <strong>und</strong> äußeren Schulenentwicklung.<br />

Die Entwicklung innovativer pädagogischer Konzepte <strong>und</strong> Projekte im Rahmen des<br />

schulgesetzlichen Bildungsauftrags darf nicht an restriktiven Vorgaben <strong>und</strong> Genehmigungsverfahren<br />

der Kultusverwaltung scheitern.<br />

Privatschulen bewirken vor allem im allgemeinbildenden Schulwesen soziale Differenzierungseffekte,<br />

die einer den Prinzipien von Chancengleichheit verpflichteten Gesellschafts<strong>und</strong><br />

Bildungspolitik zuwiderlaufen. Ein expandierender Privatschulsektor verleiht der in<br />

einem selektiven staatlichen Schulsystem ohnehin geltenden ungleichen Verteilung von Bildungschancen<br />

eine zusätzliche Dynamik <strong>und</strong> schwächt – gesamtgesellschaftlich betrachtet –<br />

die Kraft, die das <strong>Erziehung</strong>- <strong>und</strong> Bildungssystem für Integration, Inklusion <strong>und</strong> soziale Kohäsion<br />

beitragen kann. Eine weitere Stärkung des Privatschulsektors, zum Beispiel durch eine<br />

höhere finanzielle Unterstützung seitens des Landes, ist deshalb abzulehnen.<br />

Die Bedingungen zur Genehmigung von privaten Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 3<br />

<strong>und</strong> 4 GG müssen durch die zuständigen Schulaufsichtsbehörden vor Aufnahme des Betriebes<br />

einer Schule eingehend geprüft <strong>und</strong> bewertet werden. Die GEW fordert vom Kultusministerium,<br />

dafür Sorge zu tragen, dass diese Bedingungen <strong>und</strong> das Verfahren auch tatsächlich<br />

eingehalten werden. Privaten Ersatzschulen darf eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn<br />

der Träger die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes anwendet oder einen eigenen<br />

Tarifvertrag mit einer <strong>Gewerkschaft</strong> geschlossen hat, der den tariflichen Regelungen des öffentlichen<br />

Dienstes im Wesentlichen gleichkommt. Die GEW fordert die Landesregierung<br />

dazu auf, das von ihr geplante Tariftreuegesetz auch an Privatschulen umzusetzen.<br />

(Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die detaillierten Forderungen des GEW-Beschlusses<br />

zu Anstellungs- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen der Beschäftigten an Privatschulen vom<br />

Juni 2010.)<br />

3.5 B5 - Einfluss der Wirtschaft auf die ökonomische Bildung an<br />

Schulen zurückdrängen<br />

1. Der Einfluss der streng marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsverbände <strong>und</strong> ihrer<br />

Vorfeldorganisationen auf die ökonomische Bildung an Schulen nimmt überhand. Seit 1999<br />

äußert er sich besonders deutlich im Ruf nach einem eigenständigen Schulfach Wirtschaft,<br />

„das rein wirtschaftswissenschaftliches Wissen vermitteln soll“ . Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

fordert von der Landesregierung angesichts dieser beunruhigenden Entwicklung, sicher­<br />

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