2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg
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Die GEW hält an ihrem Ziel einer Schule für alle fest. Die Zulassung von Gemeinschaftsschulen<br />
im Rahmen des gegliederten Schulsystems ist ein erster Schritt zur Ablösung des gegliederten<br />
Schulsystems. Nach dem Start der ersten Gemeinschaftsschulen im Jahr 2012/13 ist es<br />
unerlässlich, einen Stufenplan zur Rückführung der Gliederung <strong>und</strong> zur Etablierung der Gemeinschaftsschulen<br />
in den Städten <strong>und</strong> Gemeinden zu entwickeln. Dies ist nicht nur aus demografischen,<br />
sondern vor allem aus pädagogischen Gründen notwendig.<br />
3.4 B4 - Positionierung der GEW zu Privatschulen<br />
Die GEW setzt sich ein für ein öffentliches, für alle Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen zugängliches<br />
Schulwesen, als elementare Säule einer demokratischen Gesellschaft.<br />
Die öffentlichen Schulen sind finanziell <strong>und</strong> personell so auszustatten, dass sie ihrem Bildungs-<br />
<strong>und</strong> <strong>Erziehung</strong>sauftrag uneingeschränkt nachkommen können.<br />
Öffentliche Schulen brauchen mehr Spielraum bei der inneren <strong>und</strong> äußeren Schulenentwicklung.<br />
Die Entwicklung innovativer pädagogischer Konzepte <strong>und</strong> Projekte im Rahmen des<br />
schulgesetzlichen Bildungsauftrags darf nicht an restriktiven Vorgaben <strong>und</strong> Genehmigungsverfahren<br />
der Kultusverwaltung scheitern.<br />
Privatschulen bewirken vor allem im allgemeinbildenden Schulwesen soziale Differenzierungseffekte,<br />
die einer den Prinzipien von Chancengleichheit verpflichteten Gesellschafts<strong>und</strong><br />
Bildungspolitik zuwiderlaufen. Ein expandierender Privatschulsektor verleiht der in<br />
einem selektiven staatlichen Schulsystem ohnehin geltenden ungleichen Verteilung von Bildungschancen<br />
eine zusätzliche Dynamik <strong>und</strong> schwächt – gesamtgesellschaftlich betrachtet –<br />
die Kraft, die das <strong>Erziehung</strong>- <strong>und</strong> Bildungssystem für Integration, Inklusion <strong>und</strong> soziale Kohäsion<br />
beitragen kann. Eine weitere Stärkung des Privatschulsektors, zum Beispiel durch eine<br />
höhere finanzielle Unterstützung seitens des Landes, ist deshalb abzulehnen.<br />
Die Bedingungen zur Genehmigung von privaten Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 3<br />
<strong>und</strong> 4 GG müssen durch die zuständigen Schulaufsichtsbehörden vor Aufnahme des Betriebes<br />
einer Schule eingehend geprüft <strong>und</strong> bewertet werden. Die GEW fordert vom Kultusministerium,<br />
dafür Sorge zu tragen, dass diese Bedingungen <strong>und</strong> das Verfahren auch tatsächlich<br />
eingehalten werden. Privaten Ersatzschulen darf eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn<br />
der Träger die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes anwendet oder einen eigenen<br />
Tarifvertrag mit einer <strong>Gewerkschaft</strong> geschlossen hat, der den tariflichen Regelungen des öffentlichen<br />
Dienstes im Wesentlichen gleichkommt. Die GEW fordert die Landesregierung<br />
dazu auf, das von ihr geplante Tariftreuegesetz auch an Privatschulen umzusetzen.<br />
(Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die detaillierten Forderungen des GEW-Beschlusses<br />
zu Anstellungs- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen der Beschäftigten an Privatschulen vom<br />
Juni 2010.)<br />
3.5 B5 - Einfluss der Wirtschaft auf die ökonomische Bildung an<br />
Schulen zurückdrängen<br />
1. Der Einfluss der streng marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsverbände <strong>und</strong> ihrer<br />
Vorfeldorganisationen auf die ökonomische Bildung an Schulen nimmt überhand. Seit 1999<br />
äußert er sich besonders deutlich im Ruf nach einem eigenständigen Schulfach Wirtschaft,<br />
„das rein wirtschaftswissenschaftliches Wissen vermitteln soll“ . Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
fordert von der Landesregierung angesichts dieser beunruhigenden Entwicklung, sicher<br />
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