2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg
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Voten <strong>und</strong> Ergebnis der Gespräche werden der Schulleiterin / dem Schulleiter ohne rückführbare<br />
Details mitgeteilt <strong>und</strong> in eine Beratung einbezogen.<br />
<strong>2.</strong>20 A20 - I. Überarbeitung der Schulbaurichtlinien<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> setzt sich in Gesprächen mit der Landesregierung <strong>und</strong> Vertretern<br />
der zuständigen Ministerien dafür ein, dass die Schulbaurichtlinien verändert <strong>und</strong> den<br />
neuen Anforderungen an Räume in der Schule angepasst werden.<br />
Die flächendeckende Umsetzung der Inklusion, die Einführung der Ganztagesschule, Schulsozialarbeit<br />
an den Schulen <strong>und</strong> die neuen Arbeitsformen (insbesondere an Gemeinschaftsschulen)<br />
erfordern andere Raumgrößen, zusätzliche Räume <strong>und</strong> Raumgestaltungsmöglichkeiten<br />
für den Unterricht. Darüber hinaus müssen Mensen, Aufenthaltsräume <strong>und</strong> Lehrerarbeitsplätze<br />
geschaffen <strong>und</strong> Lehrerzimmer verändert werden.<br />
Bei allen zukünftigen Umbau- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen sowie bei Neubauten sind die<br />
raumakustischen Eigenschaften zu beachten <strong>und</strong> die Vorgaben des Umweltb<strong>und</strong>esamtes zu<br />
den Nachhallzeiten im Schulgebäude <strong>und</strong> in Unterrichtsräumen gemäß der jeweils aktuellen<br />
DIN-Norm einzuhalten. Um die Einhaltung der Norm sicherzustellen, muss diese in den<br />
Schulbaurichtlinien verankert werden.<br />
Anmerkungen<br />
Material (aus Antrag <strong>2.</strong>21 A21 - II. Überarbeitung der Schulbaurichtlinien):<br />
Die GEW setzt sich in Verhandlungen mit der Landesregierung dafür ein, dass die Schulbaurichtlinien<br />
umfassend <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legend aktualisiert <strong>und</strong> verbessert werden. Insbesondere sind<br />
bei zukünftigen Umbau- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen sowie Neubauten die Raumberechnungen<br />
den künftigen Anforderungen anzupassen, bau- <strong>und</strong> raumakustische Eigenschaften zu beachten<br />
<strong>und</strong> die Vorgaben des Umweltb<strong>und</strong>esamtes (Innenraumhygiene in Schulgebäuden<br />
2008) zu den Nachhallzeiten (DIN 18041) <strong>und</strong> den Geräuschpegeln in Unterrichtsräumen<br />
(DIN 4109) einzuhalten.<br />
Bei dem Ges<strong>und</strong>heitsschutz der Beschäftigten <strong>und</strong> der Schüler/innen gibt es an Schulen<br />
schon seit langem einen Nachholbedarf, vor allem in Bezug auf die Geräuschbelästigung <strong>und</strong><br />
die Hygiene. Bei geringen Mehrkosten im Vergleich zu den Gesamtbaukosten gibt es einfache<br />
<strong>und</strong> wirkungsvolle Maßnahmen, der Belastung durch Lärm in Schulgebäuden entgegenzuwirken.<br />
Die Auswirkungen hoher Geräuschpegel <strong>und</strong> Nachhallzeiten auf die Unterrichtsqualität<br />
<strong>und</strong> die Ges<strong>und</strong>heit von Schüler/innen <strong>und</strong> Lehrkräften sind hinlänglich wissenschaftlich erwiesen<br />
<strong>und</strong> bekannt.<br />
Bei der Gestaltung <strong>und</strong> Veränderung von Unterrichtsräumen ist die Beachtung der Akustik<br />
ein wesentlicher <strong>und</strong> unverzichtbarer Aspekt <strong>und</strong> im Rahmen eines präventiven Arbeits- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutzes unerlässlich. Darüber hinaus erfordern in Zukunft Ganztagesschulen,<br />
die Einführung von Gemeinschaftsschulen, die flächendeckende Umsetzung der Inklusion<br />
<strong>und</strong> der Ausbau der Schulsozialarbeit eine neue Raumberechnung für Klassen- <strong>und</strong> Fachräume,<br />
Mensen, Aufenthaltsräume, Lehrerzimmer <strong>und</strong> Lehrerarbeitsplätze.<br />
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