2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg
2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg
2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
chenden Durchlässigkeit) qualitativ weiter entwickelt werden.<br />
5. Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Verminderung der Krankheitsquote <strong>und</strong> Erhöhung<br />
der Verweildauerdauer im Beruf, insbesondere durch Anrechnung eines Drittels der Arbeitszeit<br />
für mittelbare Arbeit (Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung), sowie ein Personalschlüssel für<br />
Gruppen mit Kindern, die jünger als drei Jahre sind, von 1:3 <strong>und</strong> bei den drei- bis sechsjährigen<br />
von 1:6-8 Kinder. Eine klare <strong>und</strong> verbindliche Regelung der Freistellungsanteile von Kitaleitungen<br />
im Umfang eines Viertel ihrer Arbeitszeit pro Gruppe.<br />
6. Die Landesregierung setzt sich bei den Tarifparteien für eine den Aufgaben <strong>und</strong> Anforderungen<br />
entsprechenden Anhebung der Bezahlung ein, die der gesellschaftlichen Bedeutung<br />
dieses Arbeitsfeldes entspricht.<br />
7. Modelle für Quereinsteiger/innen, die diesen ermöglichen das Arbeitsfeld Kita kennen zu<br />
lernen, ihren Lebensunterhalt zu sichern, aber das Fachkraftniveau nicht senken, sondern<br />
eine Qualifikation im Umfang der bestehenden Erzieher/innen-Ausbildung (nach KMK-Rahmenvereinbarung)<br />
als Mindestausbildungsstandard gewährleisten.<br />
<strong>2.</strong>25 A25 - Verbesserung <strong>und</strong> Aufwertung der Arbeitssituation von<br />
Leitungen der Tageseinrichtungen für Kinder<br />
Die GEW setzt sich dafür ein <strong>und</strong> fordert die Landesregierung auf, das bestehende Gesetz für<br />
Kindertageseinrichtungen in Bezug auf Leitungen zu ändern <strong>und</strong> zu erweitern <strong>und</strong> folgende<br />
Forderungen aufzunehmen:<br />
1) Die Leitung einer Tageseinrichtung für Kinder kann gr<strong>und</strong>sätzlich nur von einer pädagogischen<br />
Fachkraft im Sinne des § 7 Abs.4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) wahrgenommen<br />
werden.<br />
2) Verbindliche Richtlinien verpflichten die Träger Leitungsstrukturen zu schaffen, indem sie<br />
a) für jede Einrichtung ab 3 Gruppen eine Leitung bestellen oder mehrere kleinere Einrichtungen<br />
unter einer Gesamtleitung zusammenfassen<br />
b) eine stellvertretende Leitung bestellen<br />
c) die Leitung für Leitungsaufgaben gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> im entsprechenden Umfang, jedoch<br />
mindestens ¼ der tariflichen Arbeitszeit pro Gruppe freistellen. Überschreitet der Freistellungsumfang<br />
eine Vollzeitstelle, erhält die stellv. Einrichtungsleitung die noch offenen Freistellungsanteile<br />
d) zur Erfüllung der Leitungsaufgaben Coaching- <strong>und</strong> Supervisionsangebote finanzieren <strong>und</strong><br />
in der Arbeitszeit sichern<br />
e) für eine Qualifizierung <strong>und</strong> stetige Weiterbildung der Leitungskräfte durch eigene Angebote<br />
<strong>und</strong>/oder der Übernahme der Kosten bei anderen anerkannten Fortbildungsträgern sorgen.<br />
Darüber hinaus wird die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sich weiterhin für eine der Verantwortung<br />
<strong>und</strong> den Aufgaben angemessene Eingruppierung im SuE/TVÖD politisch stark machen <strong>und</strong><br />
einsetzen.<br />
<strong>2.</strong>26 A26 - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Eine neue Zeit für<br />
die Lehrenden in Pflegeberufen!<br />
Im Rahmen der anstehenden Umsetzung des Eckpunktepapiers der B<strong>und</strong>-Länder-Arbeitsgruppe<br />
zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufegesetzes setzt sich die GEW<br />
dafür ein:<br />
14