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2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg

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<strong>2.</strong>15 A15 - Personalausgabenbudgetierung abschaffen<br />

Die GEW setzt sich dafür ein, dass die von der ehemaligen Landesregierung eingeführte Personalausgabenbudgetierung<br />

wieder abgeschafft wird.<br />

<strong>2.</strong>16 A16 - Mehr Freistellung für Örtliche Personalräte an Schulen<br />

Die GEW fordert eine Anhebung der Freistellungsst<strong>und</strong>en für die örtlichen Personalräte an<br />

Schulen <strong>und</strong> für die schulischen Personalräte in Stufenvertretungen (Bezirks- oder Hauptpersonalräte).<br />

1. Verbesserung der Freistellung der örtlichen Personalräte:<br />

Die GEW fordert eine Gr<strong>und</strong>freistellung von einer halben Stelle für jeden Personalrat (Gremium)<br />

bis 200 Beschäftigte (§ 47 Absatz 4 LPVG).<br />

<strong>2.</strong> Verbesserung der Freistellung der Personalräte in Stufenvertretungen (z. B Bezirksoder<br />

Hauptpersonalräte)<br />

a) Die Mitglieder der Haupt- bzw. Bezirkspersonalräte können für ihre Tätigkeit bis zur Hälfte<br />

(bisher ein Viertel) des von ihnen jeweils abzuleistenden Regelst<strong>und</strong>enmaßes freigestellt werden.<br />

b) Über diese Gr<strong>und</strong>freistellung (1.) hinaus können die Hauptpersonalräte <strong>und</strong> die<br />

Bezirkspersonalräte das Doppelte der jetzigen Regelung erhalten.<br />

3. Die GEW wird beauftragt, auf dem Hintergr<strong>und</strong> der Punkte 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong> <strong>und</strong> dem LPVG<br />

von NRW mit dem Kultusministerium zu verhandeln.<br />

<strong>2.</strong>17 A17 - Schulleitungen auf Zeit<br />

Die GEW setzt sich dafür ein, dass Schulleitungen künftig befristet auf Zeit ernannt werden.<br />

Zulagen oder Zeiten einer höheren Besoldung auf Gr<strong>und</strong> von Schulleitungsaufgaben müssen<br />

in angemessener Weise ruhegehaltsfähig werden.<br />

<strong>2.</strong>18 A18 - Entlastung der Schulleitung<br />

Die GEW setzt sich dafür ein, dass an allen Schulen dem/der Schulleiter/in als pädagogischem/pädagogischer<br />

Leiter/in eine Verwaltungsfachkraft zur Seite gestellt wird.<br />

<strong>2.</strong>19 A19 - Ende der Probezeit bei Schulleitungen<br />

Rechtzeitig vor Ende der Probezeit einer Schulleiterin / eines Schulleiters werden Personalvertretung,<br />

Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) <strong>und</strong> schulische Gremien um Stellungnahmen<br />

gebeten, die Gr<strong>und</strong>lage von Gesprächen der zuständigen Dienststelle mit Personalvertretung<br />

<strong>und</strong> schulischen Gremien sind.<br />

Das Ergebnis dieser Gespräche geht in die Entscheidung über die Ernennung der Schulleitung<br />

auf Lebenszeit ein.<br />

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