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GESCHÄFTSBERICHT 2007 - GGG

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Anschaffungs- und Herstellungskosten, soweit nicht Berichtigungen<br />

nach § 36 DMBilG vorgenommen worden sind.<br />

Bei der <strong>GGG</strong> wurden Berichtigungen der Wertansätze in der<br />

DM-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1990 gemäß § 36 DMBilG<br />

auf Grund der Abwicklung vermögensrechtlicher Angelegenheiten<br />

vorgenommen. Die Berichtigungen betreffen die Bilanzposten<br />

in der unten aufgeführten Übersicht.<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber<br />

dem Vorjahr grundsätzlich unverändert beibehalten.<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen<br />

sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich<br />

Abschreibungen bewertet. Erhaltene Zuschüsse werden<br />

anschaffungskostenmindernd behandelt. Zugänge werden im<br />

Jahr der Anschaffung pro rata temporis abgeschrieben.<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen nahezu<br />

ausschließlich Software, die über eine Nutzungsdauer von fünf<br />

Jahren abgeschrieben wird.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear in Anlehnung<br />

an die amtlichen Abschreibungstabellen bzw. anhand der zu<br />

erwartenden Restnutzungsdauer nach der linearen Methode<br />

vorgenommen.<br />

44<br />

Das Unternehmen Unternehmensbericht Jahresabschluss<br />

Anhang und Konzernanhang<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten auf niedrigere<br />

beizulegende Werte. Zuschreibungen erfolgen, wenn die<br />

Gründe hierfür weggefallen sind, unter Berücksichtigung planmäßiger<br />

Abschreibungen bis zum Zeitpunkt der Zuschreibung.<br />

Nachdem im Geschäftsjahr 2006 eine Abbewertung des Anlagevermögens<br />

der <strong>GGG</strong> auf Grund der Konkretisierung des Abrissplanes<br />

bis 2010 vorgenommen wurde, erfolgte im Jahr <strong>2007</strong><br />

eine Überprüfung der Bewertungsansätze der lt. Unternehmenskonzept<br />

im Kernbestand der <strong>GGG</strong> verbleibenden Grundstücke<br />

mit Gebäuden des Anlagevermögens.<br />

Es wurden die Ertragswerte der bebauten Grundstücke gemäß<br />

§§ 15 - 20 der Wertermittlungsverordnung (WertV) berechnet.<br />

Bei den Bewirtschaftungskosten wurden als Instandhaltungskosten<br />

für sanierte Objekte EUR 4,40/m 2 , für teilsanierte Objekte<br />

EUR 7,30/m 2 und für unsanierte Objekte EUR 7,60/m 2 berücksichtigt.<br />

Das Mietausfallwagnis wurde mit 1,0 % des Rohertrages,<br />

die nicht umlegbaren Betriebskosten mit 1,0 % bzw.<br />

bei Objekten, die über das Bauprogramm saniert werden sollen,<br />

mit 3 % des Rohertrages und die Verwaltungskosten mit<br />

EUR 255,00 pro Wohneinheit angesetzt.<br />

Zur Ermittlung der Bodenwertverzinsung und des Gebäudewertanteils<br />

wurde ein gemischter durchschnittlicher Liegenschaftszins<br />

in Höhe von 4,8 % sowie die gemäß dem Unter-<br />

Berichtigungen<br />

EUR<br />

Aktiva<br />

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohngebäuden (Restbuchwerte) 0,00<br />

Passiva<br />

Sonstige Rückstellungen 32.619,91<br />

Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG -56.506,54<br />

-23.886,63<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Außerordentliches Ergebnis 23.886,23

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