GESCHÄFTSBERICHT 2007 - GGG
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Anschaffungs- und Herstellungskosten, soweit nicht Berichtigungen<br />
nach § 36 DMBilG vorgenommen worden sind.<br />
Bei der <strong>GGG</strong> wurden Berichtigungen der Wertansätze in der<br />
DM-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1990 gemäß § 36 DMBilG<br />
auf Grund der Abwicklung vermögensrechtlicher Angelegenheiten<br />
vorgenommen. Die Berichtigungen betreffen die Bilanzposten<br />
in der unten aufgeführten Übersicht.<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber<br />
dem Vorjahr grundsätzlich unverändert beibehalten.<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen<br />
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich<br />
Abschreibungen bewertet. Erhaltene Zuschüsse werden<br />
anschaffungskostenmindernd behandelt. Zugänge werden im<br />
Jahr der Anschaffung pro rata temporis abgeschrieben.<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen nahezu<br />
ausschließlich Software, die über eine Nutzungsdauer von fünf<br />
Jahren abgeschrieben wird.<br />
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear in Anlehnung<br />
an die amtlichen Abschreibungstabellen bzw. anhand der zu<br />
erwartenden Restnutzungsdauer nach der linearen Methode<br />
vorgenommen.<br />
44<br />
Das Unternehmen Unternehmensbericht Jahresabschluss<br />
Anhang und Konzernanhang<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten auf niedrigere<br />
beizulegende Werte. Zuschreibungen erfolgen, wenn die<br />
Gründe hierfür weggefallen sind, unter Berücksichtigung planmäßiger<br />
Abschreibungen bis zum Zeitpunkt der Zuschreibung.<br />
Nachdem im Geschäftsjahr 2006 eine Abbewertung des Anlagevermögens<br />
der <strong>GGG</strong> auf Grund der Konkretisierung des Abrissplanes<br />
bis 2010 vorgenommen wurde, erfolgte im Jahr <strong>2007</strong><br />
eine Überprüfung der Bewertungsansätze der lt. Unternehmenskonzept<br />
im Kernbestand der <strong>GGG</strong> verbleibenden Grundstücke<br />
mit Gebäuden des Anlagevermögens.<br />
Es wurden die Ertragswerte der bebauten Grundstücke gemäß<br />
§§ 15 - 20 der Wertermittlungsverordnung (WertV) berechnet.<br />
Bei den Bewirtschaftungskosten wurden als Instandhaltungskosten<br />
für sanierte Objekte EUR 4,40/m 2 , für teilsanierte Objekte<br />
EUR 7,30/m 2 und für unsanierte Objekte EUR 7,60/m 2 berücksichtigt.<br />
Das Mietausfallwagnis wurde mit 1,0 % des Rohertrages,<br />
die nicht umlegbaren Betriebskosten mit 1,0 % bzw.<br />
bei Objekten, die über das Bauprogramm saniert werden sollen,<br />
mit 3 % des Rohertrages und die Verwaltungskosten mit<br />
EUR 255,00 pro Wohneinheit angesetzt.<br />
Zur Ermittlung der Bodenwertverzinsung und des Gebäudewertanteils<br />
wurde ein gemischter durchschnittlicher Liegenschaftszins<br />
in Höhe von 4,8 % sowie die gemäß dem Unter-<br />
Berichtigungen<br />
EUR<br />
Aktiva<br />
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohngebäuden (Restbuchwerte) 0,00<br />
Passiva<br />
Sonstige Rückstellungen 32.619,91<br />
Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG -56.506,54<br />
-23.886,63<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Außerordentliches Ergebnis 23.886,23