Jahresbericht 2008 - KIM - Soziale Arbeit eV
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Frauenwohngemeinschaft<br />
Salentinstr. 9 <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong> Seite 29<br />
Darüber hinaus wird das Team auf Grund der konzeptionellen<br />
Erweiterung weiterhin durch eine traumaspezifische<br />
Fachberatung begleitet und unterstützt. Dazu zählt bspw.<br />
hausinterne Fortbildung zu traumspezifischen Themen,<br />
Teamberatung, Fallbesprechungen sowie Unterstützung bei<br />
der Ausrichtung und Fortsetzung traumaorientierter Gruppenangebote.<br />
13. Rückblick<br />
Schon wieder ist ein arbeitsreiches Jahr vergangen, in dem wir mit unseren Bewohnerinnen<br />
viel erlebt und sie sowohl in schwierigen als auch freudigen Situationen begeleitet<br />
haben.<br />
Im vorherigen Jahr (2007) war im Rahmen der Konzeptumstellung<br />
(gem. § 53 SGB XII) bzw. der inhaltlichen<br />
Umsetzung viel Motivationsarbeit bei den Bewohnerinnen<br />
erforderlich. Darüber hinaus mussten<br />
Vorbehalte und Abwehr der Bewohnerinnen bezüglich<br />
der zusätzlichen traumaorientierten Gruppenangebote<br />
(Körperachtsamkeit, Imagination, Psychoeduktion)<br />
überwunden werden.<br />
In <strong>2008</strong> wurden die hausinternen Gruppen zunehmend angenommen und etabliert.<br />
Diese Hilfsangebote gehören inzwischen zum „Alltag“ und unsere Bewohnerinnen profitieren<br />
davon, d. h. sie können Erlerntes für ihre psychische Stabilisierung und Krisenmanagement<br />
einsetzen.<br />
Die konzeptionelle Umstellung und die damit verbundenen Hilfs- und Gruppenangebote<br />
zeigen bereits erste Erfolge: so war es in <strong>2008</strong> nur bei einer Bewohnerin erforderlich,<br />
sich (zur Krisenintervention) in die Behandlung der hiesigen LWL-Klinik zu begeben.<br />
Dies führen wir einerseits auf ein verbessertes persönliches Krisenmanagement unserer<br />
Bewohnerinnen und anderseits auf erfolgreiche Kriseninterventionen durch die<br />
MitarbeiterInnen der Frauenwohngemeinschaft zurück.<br />
In <strong>2008</strong> war für uns der Verwaltungs- und Zeitaufwand hinsichtlich des Kostenklärungsprozederes<br />
(mit LWL und Jugendämtern) sowie der ALG II-Leistungen einzelner<br />
Bewohnerinnen erheblich.<br />
So erhielten unsere Bewohnerinnen (stationäre Hilfen gem. § 67 SGB XII) nach Antrag<br />
auf ALG II nicht die ihnen zustehenden Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />
Kosten der Unterkunft), da die ARGE Paderborn die vom LWL gewährten Leistungen<br />
(Kosten der Versorgung, der Unterkunft, der Bekleidung, Barbetrag) als Einkünfte<br />
anrechnete. Daraufhin wurden Widersprüche unsererseits zu den ALG II-<br />
Leistungsbescheiden eingelegt, worauf die ARGE mit Abweisung des Widerspruchs<br />
reagierte.<br />
<strong>KIM</strong>-<strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong> e.V. 29