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Jahresbericht 2008 - KIM - Soziale Arbeit eV

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Frauenwohngemeinschaft<br />

Salentinstr. 9 <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong> Seite 29<br />

Darüber hinaus wird das Team auf Grund der konzeptionellen<br />

Erweiterung weiterhin durch eine traumaspezifische<br />

Fachberatung begleitet und unterstützt. Dazu zählt bspw.<br />

hausinterne Fortbildung zu traumspezifischen Themen,<br />

Teamberatung, Fallbesprechungen sowie Unterstützung bei<br />

der Ausrichtung und Fortsetzung traumaorientierter Gruppenangebote.<br />

13. Rückblick<br />

Schon wieder ist ein arbeitsreiches Jahr vergangen, in dem wir mit unseren Bewohnerinnen<br />

viel erlebt und sie sowohl in schwierigen als auch freudigen Situationen begeleitet<br />

haben.<br />

Im vorherigen Jahr (2007) war im Rahmen der Konzeptumstellung<br />

(gem. § 53 SGB XII) bzw. der inhaltlichen<br />

Umsetzung viel Motivationsarbeit bei den Bewohnerinnen<br />

erforderlich. Darüber hinaus mussten<br />

Vorbehalte und Abwehr der Bewohnerinnen bezüglich<br />

der zusätzlichen traumaorientierten Gruppenangebote<br />

(Körperachtsamkeit, Imagination, Psychoeduktion)<br />

überwunden werden.<br />

In <strong>2008</strong> wurden die hausinternen Gruppen zunehmend angenommen und etabliert.<br />

Diese Hilfsangebote gehören inzwischen zum „Alltag“ und unsere Bewohnerinnen profitieren<br />

davon, d. h. sie können Erlerntes für ihre psychische Stabilisierung und Krisenmanagement<br />

einsetzen.<br />

Die konzeptionelle Umstellung und die damit verbundenen Hilfs- und Gruppenangebote<br />

zeigen bereits erste Erfolge: so war es in <strong>2008</strong> nur bei einer Bewohnerin erforderlich,<br />

sich (zur Krisenintervention) in die Behandlung der hiesigen LWL-Klinik zu begeben.<br />

Dies führen wir einerseits auf ein verbessertes persönliches Krisenmanagement unserer<br />

Bewohnerinnen und anderseits auf erfolgreiche Kriseninterventionen durch die<br />

MitarbeiterInnen der Frauenwohngemeinschaft zurück.<br />

In <strong>2008</strong> war für uns der Verwaltungs- und Zeitaufwand hinsichtlich des Kostenklärungsprozederes<br />

(mit LWL und Jugendämtern) sowie der ALG II-Leistungen einzelner<br />

Bewohnerinnen erheblich.<br />

So erhielten unsere Bewohnerinnen (stationäre Hilfen gem. § 67 SGB XII) nach Antrag<br />

auf ALG II nicht die ihnen zustehenden Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />

Kosten der Unterkunft), da die ARGE Paderborn die vom LWL gewährten Leistungen<br />

(Kosten der Versorgung, der Unterkunft, der Bekleidung, Barbetrag) als Einkünfte<br />

anrechnete. Daraufhin wurden Widersprüche unsererseits zu den ALG II-<br />

Leistungsbescheiden eingelegt, worauf die ARGE mit Abweisung des Widerspruchs<br />

reagierte.<br />

<strong>KIM</strong>-<strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong> e.V. 29

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