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Westfalen-Lippe - Knappschaft

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Evaluationsbericht, Evaluation des DMP: "gut DABEI - Das Gesundheitsprogramm der <strong>Knappschaft</strong>" für Diabetes mellitus Typ 2 in <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong><br />

E.3 Sonderfälle bei den medizinischen Datensätzen<br />

Im Standardfall, der bei den bisherigen Erläuterungen implizit unterstellt wurde, liegt für einen DMP-Teilnehmer für das Beitrittshalbjahr<br />

genau eine Erstdokumentation und ab dem 2. Halbjahr genau eine Folgedokumentation vor. Tatsächlich kam es<br />

in den vorliegenden medizinischen Datensätzen teilweise zu Abweichungen von diesem Schema. Im Folgenden wird<br />

beschrieben, wie bei diesen Sonderfällen in der Auswertung vorgegangen wurde:<br />

1. Folgedokumentationen bereits im Beitrittshalbjahr<br />

Liegen für das Beitrittshalbjahr eines Patienten eine oder mehrere Folgedokumentationen vor, wurden diese dem darauf<br />

folgenden Halbjahr zugeordnet. Führte dies dazu, dass dem 2. Halbjahr zwei oder mehr Folgedokumentationen zugerechnet<br />

wurden, galten die Regeln aus Tabelle E.3.1.<br />

2. Folgedokumentationen außerhalb des Teilnahmezeitraums<br />

Liegen Folgedokumentationen für ein Berichtshalbjahr vor, das vor dem Beitrittshalbjahr oder nach dem Austrittshalbjahr<br />

liegt, werden die entsprechenden Datensätze in der Auswertung nicht berücksichtigt.<br />

3. Mehrere Folgedokumentationen in einem Halbjahr<br />

Lagen für ein Halbjahr mehrere Folgedokumentationen vor, fanden die Regeln aus Tabelle E.3.1 Anwendung.<br />

4. Mehrere Erstdokumentationen im Beitrittshalbjahr<br />

Lagen für das Beitrittshalbjahr zwei oder mehr Erstdokumentationen vor, wurde grundsätzlich diejenige mit dem frühesten<br />

Unterschriftsdatum des Arztes herangezogen. Sofern zwei oder mehr Erstdokumentationen mit diesem Datum vorliegen,<br />

werden die auszuwertenden medizinischen Werte gemäß Tabelle E.3.1 festgelegt.<br />

5. Erstdokumentationen im 2. Halbjahr oder später<br />

Lagen Erstdokumentationen für Halbjahre nach dem Beitrittshalbjahr vor, werden die entsprechenden Datensätze in der<br />

Auswertung nicht berücksichtigt.<br />

Die beiden letztgenannten Punkte wurden im Herbst 2010 neu in die Berechnungsvor-schriften aufgenommen. 25 In den Fällen,<br />

in denen die Datenlage widersprüchlich ist, kann es dadurch zu Abweichungen gegenüber bisherigen Berichtsergebnissen<br />

kommen. Da in einer chronologisch ersten Erstdokumentation nicht zwangsläufig alle Parameter gleich dokumentiert sind, wie<br />

in etwaigen weiteren Erstdokumentationen im Beitrittshalbjahr, kann es aufgrund der Neuregelung in Punkt 4 zu einer Änderung<br />

medizinischer Parameter im Beitrittshalbjahr und infolgedessen auch zu Änderungen der Basis von kollektivbasierten<br />

Auswertungen kommen. Die Neuregelung unter Punkt 5 kann zu einer Änderung medizinischer Parameter in den Folgehalbjahren<br />

führen. 26 Darüber hinaus wurden die Berechnungsvorschriften bezüglich Tabelle E.3.1 dahingehend geändert, dass bei<br />

den Laborparametern/Messwerten nicht mehr der letzte chronologisch verfügbare, sondern der letzte plausible Wert zu verwenden<br />

ist. Dadurch kann es ebenfalls zu Abweichungen gegenüber bisherigen Berichtsergebnissen kommen.<br />

25<br />

Zuvor war in den Berechnungsvorschriften des BVA nur definiert, wie bei Sonderfällen bezüglich der Folgedokumentationen zu verfahren ist (mehrerer Folgedokumentationen<br />

in einem Halbjahr, Folgedokumentationen im „falschen“ Halbjahr). Die Handhabung von Sonderfällen bei den Erstdokumentationen war<br />

nicht geregelt. Sie wurden bislang weitestgehend analog zu den Sonderfällen bei den Folgedokumentationen in die Auswertung einbezogen.<br />

26 Da medizinische Informationen aus Erstdokumentationen in den Folgehalbjahren explizit zu ignorieren sind, entfällt nun in den betroffenen Fällen und Halbjahren<br />

ein medizinischer Wert. Sofern im betroffenen Halbjahr aus einer oder mehreren Folgedokumentationen abweichende Werte vorliegen, kann es – je<br />

nach Auswahl gemäß Tabelle E.3.1 – zu veränderten medizinischen Parametern führen. Sofern im betroffenen Halbjahr keine Folgedokumentationen vorliegen,<br />

kommt es durch die Neuregelung zu fehlenden Angaben.<br />

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