28.04.2013 Aufrufe

Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und ...

Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und ...

Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 <strong>Lebenslange</strong> <strong>Freiheitsstrafe</strong><br />

2.1 Überblick<br />

Im Jahre 2006 wurde bei 61 Strafgefangenen in Deutschland die lebenslange Freiheits-<br />

strafe beendet; drei unter ihnen waren Frauen. Diese Gruppe umfasst nicht nur die Verur-<br />

teilten, die tatsächlich in Freiheit entlassen wurden, sondern auch solche, die im Vollzug<br />

verstarben, ins Ausland abgeschoben oder ausgeliefert wurden.<br />

2.1.1 Ende der Strafe <strong>und</strong> Entlassung<br />

Vergleichsdaten über alle im Jahr 2006 einsitzenden Gefangenen, die eine lebenslange<br />

<strong>Freiheitsstrafe</strong> verbüßten, liegen nicht vor. Die amtliche Strafvollzugsstatistik ermittelt<br />

jedoch Angaben über die zu den drei Stichtagen 31. März, 31. August <strong>und</strong> 30. Novem-<br />

ber einsitzenden Gefangenen, die für den erstgenannten Stichtag in ausführlicherer Form<br />

veröffentlicht werden. Zum Stichtag 31. März 2006 verbüßten danach b<strong>und</strong>esweit 1.919<br />

Personen eine lebenslange <strong>Freiheitsstrafe</strong>, darunter genau 100 Frauen (Statistisches Bun-<br />

desamt 2008: 12). Da bei diesen langen <strong>Freiheitsstrafe</strong>n schon aufgr<strong>und</strong> der gesetzlichen<br />

Regelung in § 57a I 1 Nr. 1 StGB von einer mindestens einjährigen Verweildauer im<br />

Vollzug ausgegangen werden kann, lässt sich annähernd angeben, dass im Jahr 2006 der<br />

Vollzug einer lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong> bei 3,2 % der einsitzenden Gefangenen beendet<br />

wurde.<br />

Für die Untersuchungsfrage „Wie lang ist lebenslang?” ist vor allem die Teilgruppe der<br />

41 Verurteilten relevant, die nach Aussetzung des Strafrestes gemäß § 57a StGB oder Be-<br />

gnadigung in Freiheit entlassen wurde; dies sind lediglich 2/3 der Gefangenen, deren Strafe<br />

beendet war. Bezogen auf die am 31. März 2006 lebenslang einsitzenden 1.919 Strafgefan-<br />

genen könnte man – wieder abgesehen von den unterschiedlichen Erhebungszeiträumen –<br />

von einem „Entlassungsverhältnis” von etwa 1 : 47 sprechen.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!