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Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und ...

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3.1 Überblick<br />

Orientiert man sich an den Altersintervallen der amtlichen Statistik (Abbildung 3.1), so<br />

scheint die Chance auf Entlassung in Freiheit anders als im Vorjahr nicht proportional<br />

mit dem Lebensalter zu wachsen. Zwar besteht die höchste Entlassungswahrscheinlich-<br />

keit erst im Rentenalter, doch liegt diese Wahrscheinlichkeit im Berichtsjahr 2006 für die<br />

nächstjüngere Altersgruppe der über 50-Jährigen bemerkenswert niedrig. Allerdings sind<br />

Zufallseinflüsse angesichts der kleinen absoluten Zahlen von Entlassungen aus der Siche-<br />

rungsverwahrung nicht auszuschließen.<br />

Betrachtet man die Altersverteilung der entlassenen Sicherungsverwahrten im Längsschnitt<br />

seit dem Jahr 2002, so lag der Altersdurchschnitt in drei Erhebungsjahren im Bereich über<br />

58 Jahre (Tabelle 2.1c). Das durchschnittliche Entlassungsalter von 55 Jahren im Berichts-<br />

jahr 2006 ist das niedrigste seit dem Beginn dieser Erhebungen.<br />

3.1.4 Maßgebliche Straftaten<br />

Bei den Straftaten der ehemaligen Sicherungsverwahrten, die für die Anordnung der Sank-<br />

tion maßgeblich waren, zeigte sich eine recht breite Streuung. Dabei waren im Berichts-<br />

jahr 2006 sexuelle Gewaltdelikte mit einem Anteil von r<strong>und</strong> 1/6 nur halb so häufig wie<br />

im Vorjahr vertreten, am häufigsten waren vielmehr gewaltlose Eigentumsdelikte (Tabelle<br />

2.1d). Diese Verschiebung war verstärkt für die in Freiheit entlassenen Sicherungsver-<br />

wahrten zu beobachten. In dieser kleineren Gruppe von 26 Entlassenen fanden sich nur<br />

zwei Sexualstraftäter, legt man die Anordnungsdelikte zugr<strong>und</strong>e.<br />

Bei den im März 2006 untergebrachten Sicherungsverwahrten lag der Maßregel dagegen<br />

in r<strong>und</strong> der Hälfte der Fälle (48,5 %) eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung<br />

zugr<strong>und</strong>e, wobei die Veröffentlichung der Strafvollzugsstatistik die Delikte der §§ 176b–<br />

179 StGB in einer Kategorie zusammenfasst; insoweit dürfte sexuelle Nötigung <strong>und</strong> Ver-<br />

gewaltigung (§ 177 StGB) im Vordergr<strong>und</strong> stehen. An zweiter Stelle folgten mit großem<br />

Abstand Raub- <strong>und</strong> Erpressungsdelikte (20,3 %), darunter vor allem schwerer Raub nach<br />

§ 250 StGB (Statistisches B<strong>und</strong>esamt 2006: 23 ff.),<br />

Dieser Vergleich von Unterbringungs- <strong>und</strong> Beendigungsdaten weist bereits darauf hin,<br />

dass bei der größten Gruppe der derzeit untergebrachten Sicherungsverwahrten, den we-<br />

gen Sexualdelikten Verurteilten, die Maßregel verhältnismäßig selten beendet wird <strong>und</strong><br />

noch seltener zu einer Entlassung führt. Zieht man für den Vergleich mit der Strafvoll-<br />

zugsstatistik – ausgehend von der durchschnittlichen Verweildauer in der Sicherungsver-<br />

wahrung – als Vergleichsgruppe die zum 31. März 2001 untergebrachten Sicherungsver-<br />

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