Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und ...
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4.1 Überblick<br />
Wert für 2005 <strong>und</strong> 2006 mit jeweils r<strong>und</strong> 42 Jahren wieder etwas niedriger lag (Tabelle<br />
3.1c).<br />
4.1.3 Maßgebliche Straftaten<br />
Bei den ehemaligen Maßregelpatienten wie auch in der kleineren Gruppe der entlassenen<br />
Patienten dominierten im Erhebungsjahr 2006 Körperverletzungs- (25–26,9 %), Sexual-<br />
(19,2–18,2 %), Tötungs- (18–16,7 %) <strong>und</strong> Eigentumsdelikte (15,6–15 %; Tabelle 3.1d).<br />
Auch auf Brandstiftungen entfielen jeweils Anteile um 10 %. In der Gruppe der entlas-<br />
senen Maßregelpatienten fand sich damit eine etwas deutlichere Konzentration auf Kör-<br />
perverletzungsdelikte. Insgesamt wies die Deliktsverteilung jedoch ein recht breites Spek-<br />
trum auf, wobei zu r<strong>und</strong> 60 % Gewaltdelikte (ohne Brandstiftungen) vorlagen.<br />
Vergleichsdaten zu den Unterbringungsdelikten lassen sich der Maßregelvollzugsstatistik<br />
nicht entnehmen. Doch differenziert immerhin die Strafverfolgungsstatistik nach Delik-<br />
ten. Die jüngste Veröffentlichung bezieht sich auf Personen, die im Jahr 2006 in den west-<br />
lichen B<strong>und</strong>esländern abgeurteilt <strong>und</strong> nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Kranken-<br />
haus untergebracht wurden (Statistisches B<strong>und</strong>esamt 2007: 310 ff.). Von 796 Unterbrin-<br />
gungsentscheidungen 2006 beruhten 37 % auf Aburteilungen wegen Körperverletzungs-<br />
delikten, 14 % auf Raub- <strong>und</strong> sonstigen Eigentumsdelikten, je 12 % auf Sexual- oder<br />
Tötungsdelikten <strong>und</strong> 11 % auf Brandstiftungsdelikten.<br />
Damit wird die gegenwärtige Entscheidungspraxis der Strafgerichte bei der Anordnung<br />
von Maßregeln reflektiert, aber nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar die Klientel des<br />
psychiatrischen Maßregelvollzugs abgebildet. Nicht alle Verurteilten, gegen die eine Maß-<br />
regel verhängt wird, werden anschließend auch im psychiatrischen Maßregelvollzug un-<br />
tergebracht; die Statistik enthält nicht einmal Angaben über primäre Aussetzungen der<br />
Maßregel zur Bewährung (§ 67b StGB). Andererseits zeichnen sich in der Anordnungs-<br />
praxis der letzten Jahre gewisse Veränderungen ab.<br />
Stützt man den Vergleich unter Berücksichtigung einer mittleren Unterbringungsdauer von<br />
5–6 Jahren auf die Aburteilungen des Jahres 2000, so nähert sich die Deliktsverteilung<br />
derjenigen der Maßregelpatienten an, die 2006 aus dem psychiatrischen Maßregelvollzug<br />
entlassen wurden. Abbildung 4.2 veranschaulicht diesen letzteren Vergleich. Dabei lassen<br />
sich keine Tendenzen dahingehend erkennen, dass Abgeurteilte mit schwereren Delikten<br />
verhältnismäßig seltener entlassen würden.<br />
Im Jahresvergleich bezüglich der maßgeblichen Straftaten der in 12 B<strong>und</strong>esländern in den<br />
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