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Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und ...

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4.2 Dauer <strong>und</strong> Gründe der Beendigung<br />

über dem Strafmaß. In der – allerdings sehr kleinen – Gruppe mit einem Vorwegvollzug<br />

der Strafe waren alle Verurteilten über die Strafzeit hinaus untergebracht. Dagegen erfolg-<br />

ten Überweisungen in den Strafvollzug oder in den Maßregelvollzug nach § 64 StGB zur<br />

Hälfte vor Erreichen des Strafmaßes einer parallelen <strong>Freiheitsstrafe</strong>.<br />

Eine geschlechtsspezifische Betrachtung (Tabelle 3.3i) zeigt keine Konzentration der ehe-<br />

maligen Maßregelpatientinnen in einem bestimmten Intervall der gruppierten Unterbrin-<br />

gungsdauer; diese streut vielmehr fast ebenso breit wie bei den betroffenen Männern. An-<br />

dererseits gibt es keine Frau, die vor der Beendigung der Maßregel im Berichtsjahr 2006<br />

länger als 15 Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war. Bei den<br />

männlichen ehemaligen Maßregelpatienten sind dies immerhin 5 %.<br />

Die Verteilung der gruppierten Unterbringungsdauer nach der Nationalität der ehemali-<br />

gen Maßregelpatienten ist in Tabelle 3.3j dargestellt. Hier fällt auf, dass die ausländischen<br />

Staatsangehörigen eher kürzere Unterbringungszeiten zu verzeichnen haben. Beispiels-<br />

weise waren fast 20 % der Ausländer für eine Zeit von 2–3 Jahren im psychiatrischen<br />

Maßregelvollzug, aber nur 7 % der Deutschen. Andererseits waren 12,6 % der ausländi-<br />

schen Maßregelpatienten mindestens 10 Jahre im psychiatrischen Maßregelvollzug. Ein-<br />

flüsse aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen sind wahrscheinlich, können aber aufgr<strong>und</strong> der<br />

vorliegenden Erhebung nicht im Einzelnen nachgezeichnet werden. 5<br />

Betrachtet man die Unterbringungsdauer im Zusammenhang mit dem Lebensalter der ehe-<br />

maligen Maßregelpatienten, so werden keine auffälligen Schwerpunkte erkennbar (Tabel-<br />

le 3.3k). Aufenthalte ab 7 Jahren waren jedoch ausschließlich für die Altersgruppen ab<br />

25 Jahren verzeichnet, so dass Heranwachsende <strong>und</strong> junge Erwachsene eher etwas kürzer<br />

untergebracht waren als die älteren ehemaligen Maßregelpatienten. Längere Unterbrin-<br />

gungsdauern konzentrierten sich in den höheren Altersgruppen.Auf der anderen Seite gab<br />

es auch Verurteilte, die erst in fortgeschrittenem Lebensalter verurteilt wurden. Abbildung<br />

4.4 veranschaulicht diese Altersverteilung der Unterbringungsdauer.<br />

Tabelle 3.3l gibt wieder, wie sich die Altersgruppen der entlassenen Maßregelpatienten auf<br />

die bei verminderter Schuldfähigkeit verhängten Parallelstrafen verteilen. Dabei werden<br />

die Zellenbesetzungen allerdings recht klein. Ein Zusammenhang der beiden Merkmale<br />

deutet sich nicht an.<br />

Gliedert man die Deliktsgruppen der umfassenderen Gruppe der ehemaligen Maßregelpa-<br />

tienten nach der Unterbringungsdauer auf (Tabelle 3.3m), so zeigen sich für Sexualdelikte<br />

5 Die seit Juli 2007 geltende Vorschrift des § 67 II 4 StGB sieht bei Bestehen einer vollziehbaren aufenthaltsrechtlichen<br />

Verfügung inzwischen in der Regel einen Vorwegvollzug der Strafe vor.<br />

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