Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und ...
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4.2 Dauer <strong>und</strong> Gründe der Beendigung<br />
über dem Strafmaß. In der – allerdings sehr kleinen – Gruppe mit einem Vorwegvollzug<br />
der Strafe waren alle Verurteilten über die Strafzeit hinaus untergebracht. Dagegen erfolg-<br />
ten Überweisungen in den Strafvollzug oder in den Maßregelvollzug nach § 64 StGB zur<br />
Hälfte vor Erreichen des Strafmaßes einer parallelen <strong>Freiheitsstrafe</strong>.<br />
Eine geschlechtsspezifische Betrachtung (Tabelle 3.3i) zeigt keine Konzentration der ehe-<br />
maligen Maßregelpatientinnen in einem bestimmten Intervall der gruppierten Unterbrin-<br />
gungsdauer; diese streut vielmehr fast ebenso breit wie bei den betroffenen Männern. An-<br />
dererseits gibt es keine Frau, die vor der Beendigung der Maßregel im Berichtsjahr 2006<br />
länger als 15 Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war. Bei den<br />
männlichen ehemaligen Maßregelpatienten sind dies immerhin 5 %.<br />
Die Verteilung der gruppierten Unterbringungsdauer nach der Nationalität der ehemali-<br />
gen Maßregelpatienten ist in Tabelle 3.3j dargestellt. Hier fällt auf, dass die ausländischen<br />
Staatsangehörigen eher kürzere Unterbringungszeiten zu verzeichnen haben. Beispiels-<br />
weise waren fast 20 % der Ausländer für eine Zeit von 2–3 Jahren im psychiatrischen<br />
Maßregelvollzug, aber nur 7 % der Deutschen. Andererseits waren 12,6 % der ausländi-<br />
schen Maßregelpatienten mindestens 10 Jahre im psychiatrischen Maßregelvollzug. Ein-<br />
flüsse aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen sind wahrscheinlich, können aber aufgr<strong>und</strong> der<br />
vorliegenden Erhebung nicht im Einzelnen nachgezeichnet werden. 5<br />
Betrachtet man die Unterbringungsdauer im Zusammenhang mit dem Lebensalter der ehe-<br />
maligen Maßregelpatienten, so werden keine auffälligen Schwerpunkte erkennbar (Tabel-<br />
le 3.3k). Aufenthalte ab 7 Jahren waren jedoch ausschließlich für die Altersgruppen ab<br />
25 Jahren verzeichnet, so dass Heranwachsende <strong>und</strong> junge Erwachsene eher etwas kürzer<br />
untergebracht waren als die älteren ehemaligen Maßregelpatienten. Längere Unterbrin-<br />
gungsdauern konzentrierten sich in den höheren Altersgruppen.Auf der anderen Seite gab<br />
es auch Verurteilte, die erst in fortgeschrittenem Lebensalter verurteilt wurden. Abbildung<br />
4.4 veranschaulicht diese Altersverteilung der Unterbringungsdauer.<br />
Tabelle 3.3l gibt wieder, wie sich die Altersgruppen der entlassenen Maßregelpatienten auf<br />
die bei verminderter Schuldfähigkeit verhängten Parallelstrafen verteilen. Dabei werden<br />
die Zellenbesetzungen allerdings recht klein. Ein Zusammenhang der beiden Merkmale<br />
deutet sich nicht an.<br />
Gliedert man die Deliktsgruppen der umfassenderen Gruppe der ehemaligen Maßregelpa-<br />
tienten nach der Unterbringungsdauer auf (Tabelle 3.3m), so zeigen sich für Sexualdelikte<br />
5 Die seit Juli 2007 geltende Vorschrift des § 67 II 4 StGB sieht bei Bestehen einer vollziehbaren aufenthaltsrechtlichen<br />
Verfügung inzwischen in der Regel einen Vorwegvollzug der Strafe vor.<br />
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