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Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und ...

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2.2 Dauer <strong>und</strong> Gründe der Beendigung<br />

2.2.1 Dauer der lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong><br />

2.2 Dauer <strong>und</strong> Gründe der Beendigung<br />

Zum Zeitpunkt der Beendigung der lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong> hatten 30 von 61 Verur-<br />

teilten <strong>und</strong> damit fast die Hälfte aufgr<strong>und</strong> dieses Urteils eine Gesamtzeit von 15–20 Jahren<br />

im Strafvollzug verbracht, weitere 13 Verurteilte sogar mehr als 20 Jahre (Tabelle 1.3a).<br />

Ein bedeutsamer Anteil von 14 Verurteilten war 10 bis unter 15 Jahre im Vollzug der le-<br />

benslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong>. Die Vollzugsdauer streute insgesamt zwischen 5 Monaten <strong>und</strong><br />

271/2 Jahren. Bei zwei Gefangenen wurde eine Vollzugsdauer der lebenslangen Freiheits-<br />

strafe von weniger als 5 Jahren gemeldet. In einem dieser Fälle wurde die Vollstreckung<br />

der Strafe nach 4 Jahren gem. § 455 IV StPO wegen schwerer Krankheit unterbrochen;<br />

ein anderer Gefangener beging nach wenigen Monaten Suizid. Die durchschnittliche Voll-<br />

zugsdauer der größeren Gruppe aller ehemaligen Lebenslänglichen lag bei einem Mittelwert<br />

von etwas über 16 Jahren. 3<br />

Bei der kleineren Gruppe der in Freiheit Entlassenen dauerte die lebenslange Freiheits-<br />

strafe durchschnittlich fast 18 Jahre, der für Verzerrungen durch Extremwerte weniger<br />

anfällige Median betrug genau 17 Jahre. Der längste Aufenthalt im Vollzug zur Verbü-<br />

ßung einer lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong> dauerte bis zu einer Entlassung 271/2 Jahre. Der<br />

Gefangene mit der höchsten Vollzugsdauer wurde nach Aussetzung des Strafrestes im Al-<br />

ter von 62 Jahren auf Bewährung entlassen. Eine grafische Darstellung der Vollzugsdauer<br />

für beide Gruppen findet sich in Abbildung 2.2.<br />

Betrachtet man die Dauer der lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong> bis zu einer Entlassung im Ver-<br />

gleich der Jahre 2002 bis 2006 (Tabelle 1.3b), so ist zu erkennen, dass der Schwerpunkt<br />

durchgängig bei einer Dauer im Bereich von 15–20 Jahren lag. Der Anteil der Entlassenen,<br />

die bis zu 25 Jahren im Vollzug waren, nahm bis 2005 zu <strong>und</strong> ging 2006 wieder zurück.<br />

Die mittlere Haftdauer hat – gemessen mit dem Medianwert – im Zeitraum zwischen 2002<br />

<strong>und</strong> 2005 von 17 auf 19 Jahre zugenommen; 2006 fiel sie wieder auf den Wert von 2002<br />

zurück.<br />

Der Vollzugsverlauf wies für die wenigen Frauen, deren lebenslange <strong>Freiheitsstrafe</strong> been-<br />

det wurde, keine Auffälligkeiten auf (Tabelle 1.3c). Auch bei den 14 ausländischen ehe-<br />

maligen Lebenslänglichen streute die Vollzugsdauer in einem breiten Bereich; die meisten<br />

wurden bereits vor Ablauf von 15 Jahren aufgr<strong>und</strong> aufenthaltsrechtlicher Verfügungen ab-<br />

3 Ein Widerruf einer früheren Aussetzung der lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong> wurde in keinem Fall mitgeteilt.<br />

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