Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und ...
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2.2 Dauer <strong>und</strong> Gründe der Beendigung<br />
2.2.1 Dauer der lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong><br />
2.2 Dauer <strong>und</strong> Gründe der Beendigung<br />
Zum Zeitpunkt der Beendigung der lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong> hatten 30 von 61 Verur-<br />
teilten <strong>und</strong> damit fast die Hälfte aufgr<strong>und</strong> dieses Urteils eine Gesamtzeit von 15–20 Jahren<br />
im Strafvollzug verbracht, weitere 13 Verurteilte sogar mehr als 20 Jahre (Tabelle 1.3a).<br />
Ein bedeutsamer Anteil von 14 Verurteilten war 10 bis unter 15 Jahre im Vollzug der le-<br />
benslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong>. Die Vollzugsdauer streute insgesamt zwischen 5 Monaten <strong>und</strong><br />
271/2 Jahren. Bei zwei Gefangenen wurde eine Vollzugsdauer der lebenslangen Freiheits-<br />
strafe von weniger als 5 Jahren gemeldet. In einem dieser Fälle wurde die Vollstreckung<br />
der Strafe nach 4 Jahren gem. § 455 IV StPO wegen schwerer Krankheit unterbrochen;<br />
ein anderer Gefangener beging nach wenigen Monaten Suizid. Die durchschnittliche Voll-<br />
zugsdauer der größeren Gruppe aller ehemaligen Lebenslänglichen lag bei einem Mittelwert<br />
von etwas über 16 Jahren. 3<br />
Bei der kleineren Gruppe der in Freiheit Entlassenen dauerte die lebenslange Freiheits-<br />
strafe durchschnittlich fast 18 Jahre, der für Verzerrungen durch Extremwerte weniger<br />
anfällige Median betrug genau 17 Jahre. Der längste Aufenthalt im Vollzug zur Verbü-<br />
ßung einer lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong> dauerte bis zu einer Entlassung 271/2 Jahre. Der<br />
Gefangene mit der höchsten Vollzugsdauer wurde nach Aussetzung des Strafrestes im Al-<br />
ter von 62 Jahren auf Bewährung entlassen. Eine grafische Darstellung der Vollzugsdauer<br />
für beide Gruppen findet sich in Abbildung 2.2.<br />
Betrachtet man die Dauer der lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong> bis zu einer Entlassung im Ver-<br />
gleich der Jahre 2002 bis 2006 (Tabelle 1.3b), so ist zu erkennen, dass der Schwerpunkt<br />
durchgängig bei einer Dauer im Bereich von 15–20 Jahren lag. Der Anteil der Entlassenen,<br />
die bis zu 25 Jahren im Vollzug waren, nahm bis 2005 zu <strong>und</strong> ging 2006 wieder zurück.<br />
Die mittlere Haftdauer hat – gemessen mit dem Medianwert – im Zeitraum zwischen 2002<br />
<strong>und</strong> 2005 von 17 auf 19 Jahre zugenommen; 2006 fiel sie wieder auf den Wert von 2002<br />
zurück.<br />
Der Vollzugsverlauf wies für die wenigen Frauen, deren lebenslange <strong>Freiheitsstrafe</strong> been-<br />
det wurde, keine Auffälligkeiten auf (Tabelle 1.3c). Auch bei den 14 ausländischen ehe-<br />
maligen Lebenslänglichen streute die Vollzugsdauer in einem breiten Bereich; die meisten<br />
wurden bereits vor Ablauf von 15 Jahren aufgr<strong>und</strong> aufenthaltsrechtlicher Verfügungen ab-<br />
3 Ein Widerruf einer früheren Aussetzung der lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong> wurde in keinem Fall mitgeteilt.<br />
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