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Geschäftsbericht 2009 - LBS

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5.2.4 Kontrahentenrisiko<br />

Das Kontrahentenrisiko beschreibt das Risiko, dass<br />

ein Vertragspartner bei einem Handelsgeschäft nicht<br />

in der Lage ist, seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen<br />

(Lieferverpflichtungen) nachkommen<br />

zu können.<br />

Ein Kontrahentenrisiko besteht für die <strong>LBS</strong> nur theoretisch<br />

und nur in geringem Umfang bei Termingeldgeschäften<br />

mit Sparkassen, für die ein Ratingfloor<br />

von A1 (Moody’s) besteht. Dieses Kontrahentenrisiko<br />

ist mit einem Limit pro Sparkasse begrenzt. Aufgrund<br />

der Zugehörigkeit zum Haftungsverbund erhalten die<br />

Sparkassen eine Ratingnote von Aaa/Aa1 (Moody’s)<br />

– dies entspricht im internen Rating der Note 1 gem.<br />

Masterskala BayernLB. Bei den Handelsgeschäften<br />

mit der BayernLB, die die überwiegende Mehrheit<br />

der Geschäfte darstellen, besteht aufgrund der juris -<br />

tischen Identität kein Kontrahentenrisiko.<br />

5.3 Liquiditätsrisiko<br />

5.3.1 Erfüllbarkeit von Zahlungsverpflichtungen<br />

5.3.1.1 Beschreibung des Liquiditätsrisikos<br />

Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne bezieht sich<br />

auf ungünstige Abweichungen von vertraglich vereinbarten<br />

oder erwarteten Ein- und Auszahlungen im<br />

Aktiv- und Passivgeschäft. Das für die Bausparkasse<br />

wesentliche Liquiditätsrisiko liegt in ungeplanten Abflüssen<br />

von Bauspareinlagen bzw. unplanmäßigen<br />

Abrufen von Bauspardarlehen und dem Fehlen liquider<br />

oder liquidierbarer Aktiva, so dass die <strong>LBS</strong> ihren<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht mehr rechtzeitig<br />

nachkommen kann.<br />

5.3.1.2 Steuerung und Limitierung des Liquiditätsrisikos<br />

Detaillierte Liquiditätsplanung und<br />

Kollektivsimulationen für verschiedene Szenarien<br />

In der <strong>LBS</strong> werden verschiedene Szenario- und<br />

Stress-Szenario-Simulationen durchgeführt. Anhand<br />

dieser Prognose- und Szenariorechnungen wird eine<br />

langfristige Plan-GuV erstellt. Die Prognose beinhaltet<br />

neben der Kollektivplanung und der darauf basierenden<br />

Liquiditätsplanung auch eine Finanzplanung<br />

und entsprechende Plankosten. Im Zuge der Kollek -<br />

tiv planung werden auch umfangreiche Analysen zur<br />

Steuerung des Liquiditätsrisikos vorgenommen.<br />

Ausnahmeregelung zu § 1 Abs. 4 BSpKV<br />

Die <strong>LBS</strong> macht seit 2004 von der Ausnahmeregelung<br />

zu § 1 Abs. 4 BSpKV Gebrauch, die es ihr ermöglicht,<br />

außerkollektive Kredite mit einer Laufzeit von<br />

mehr als 48 Monaten aus dem Bausparkollektiv zu<br />

refinanzieren. Die <strong>LBS</strong> verwendet im Rahmen ihrer<br />

Liquiditätssteuerung ein Simulationsmodell, das die<br />

Gruppe der Landesbausparkassen und das Zentrum<br />

für angewandte Informatik der Universität Köln entwickelt<br />

haben.<br />

5.3.1.3 Quantifizierung des Risikos<br />

Kennziffer nach der Liquiditätsverordnung (LiqV)<br />

Die <strong>LBS</strong> unterliegt der Berechnung des Liquiditätsgrundsatzes<br />

gemäß § 11 KWG. Die gesetzliche<br />

Mindestvorgabe von 1,0 wird mit einer Liquiditätskennzahl<br />

von 2,11 eingehalten.<br />

Liquiditätsrisiko aus unerwartetem Verhalten<br />

der Bausparer<br />

Das Liquiditätsrisiko aus unerwartetem Verhalten der<br />

Bausparer wird in der <strong>LBS</strong> mittels eines Value-at-<br />

Risk-Ansatzes ermittelt und ist Bestandteil der<br />

Risiko trag fähigkeitsbetrachtung. Der Value-at-Risk<br />

für dieses Risiko betrug im Berichtsjahr maximal<br />

76,4 Mio. Euro.<br />

5.3.2 Refinanzierungsrisiko<br />

Aufgrund des niedrigen Anlegungsgrades des Bau -<br />

spar kollektivs und der Ergebnisse vorsichtiger Kollektivprognosen<br />

sind Geldaufnahmen zur Re finan -<br />

zierung von Vorfinanzierungskrediten derzeit nicht<br />

notwendig.<br />

5.4 Marktrisiko<br />

Das Marktrisiko beschränkt sich für die <strong>LBS</strong> auf das<br />

Zinsänderungsrisiko, da andere Marktpreisrisiken<br />

wie Währungs- und Aktienkursrisiken durch die<br />

Anlagebeschränkungen im Bausparkassengesetz nicht<br />

entstehen können.<br />

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