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Geschäftsbericht 2009 - LBS

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Durch die BayernLB werden Steuerabgrenzungen auf<br />

Abweichungen zwischen handels- und steuerrecht -<br />

lichen Ergebnissen vorgenommen, soweit sich der<br />

abweichende Steueraufwand in den Folgejahren voraussichtlich<br />

ausgleicht. Die Abgrenzungen werden in<br />

Höhe der voraussichtlichen Steuerbe- und -entlastung<br />

nachfolgender Geschäftsjahre gebildet. Aktive und<br />

passive Steuerabgrenzungsbeträge werden saldiert<br />

und im Umlageverfahren der <strong>LBS</strong> zugerechnet.<br />

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind zu<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit abnutzbar,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />

bewertet. Den Abschreibungen liegen grundsätzlich<br />

die steuerlich zulässigen Sätze zugrunde. In Anlehnung<br />

an die steuerlichen Regelungen werden Ver -<br />

mögensgegenstände von geringem Wert (bis 150 Euro)<br />

sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige<br />

Vermögensgegenstände (bis 1.000 Euro) linear über<br />

einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.<br />

Die Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen<br />

festverzinslichen Wertpapiere erfolgt nach dem<br />

strengen Niederstwertprinzip unter Beachtung des<br />

Wertaufholungsgebots. Forderungen aus Wertpapierleihegeschäften<br />

werden analog dem der Leihe<br />

zugrunde liegenden Wertpapier bewertet. Die von der<br />

<strong>LBS</strong> gehaltenen Spezialfonds befinden sich im<br />

Anlagevermögen und werden nach dem gemilderten<br />

Niederstwertprinzip bewertet. Bei den Wertpapieren<br />

des Anlagevermögens werden Abschreibungen nur<br />

vorgenommen, wenn es sich um eine dauernde Wertminderung<br />

handelt.<br />

Beteiligungen werden entsprechend den für das<br />

Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten<br />

bewertet und bei dauerhafter Wertminderung<br />

um Abschreibungen vermindert.<br />

Darlehensgebühren sowie Agien und Disagien auf<br />

Forderungen werden in die aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzung<br />

eingestellt. Dabei werden abgegrenzte<br />

Darlehensgebühren entsprechend der Kapitalinanspruchnahme,<br />

Agien und Disagien zeitanteilig<br />

aufgelöst.<br />

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungs -<br />

betrag passiviert.<br />

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten<br />

sind in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme aus -<br />

gewiesen.<br />

Pensionsrückstellungen werden nach der Methodik<br />

des IAS 19 ermittelt. Hierbei werden in einem ver -<br />

sicherungs mathematischen Gutachten biometrische<br />

Annahmen (Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck)<br />

sowie künftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen<br />

zugrunde gelegt. Die Abzinsung erfolgte auf<br />

der Basis des laufzeit kongruen ten Marktzinssatzes<br />

für erstklassige festverzinsliche Unternehmensanleihen.<br />

Die Anforderungen der IDW-Stellungnahme<br />

HFA 2/1988 werden durch diese Vorgehensweise<br />

erfüllt, der steuer liche Teilwert nach § 6 a EStG wird<br />

über schritten.<br />

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