Geschäftsbericht 2009 - LBS
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Durch die BayernLB werden Steuerabgrenzungen auf<br />
Abweichungen zwischen handels- und steuerrecht -<br />
lichen Ergebnissen vorgenommen, soweit sich der<br />
abweichende Steueraufwand in den Folgejahren voraussichtlich<br />
ausgleicht. Die Abgrenzungen werden in<br />
Höhe der voraussichtlichen Steuerbe- und -entlastung<br />
nachfolgender Geschäftsjahre gebildet. Aktive und<br />
passive Steuerabgrenzungsbeträge werden saldiert<br />
und im Umlageverfahren der <strong>LBS</strong> zugerechnet.<br />
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind zu<br />
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit abnutzbar,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />
bewertet. Den Abschreibungen liegen grundsätzlich<br />
die steuerlich zulässigen Sätze zugrunde. In Anlehnung<br />
an die steuerlichen Regelungen werden Ver -<br />
mögensgegenstände von geringem Wert (bis 150 Euro)<br />
sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige<br />
Vermögensgegenstände (bis 1.000 Euro) linear über<br />
einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.<br />
Die Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen<br />
festverzinslichen Wertpapiere erfolgt nach dem<br />
strengen Niederstwertprinzip unter Beachtung des<br />
Wertaufholungsgebots. Forderungen aus Wertpapierleihegeschäften<br />
werden analog dem der Leihe<br />
zugrunde liegenden Wertpapier bewertet. Die von der<br />
<strong>LBS</strong> gehaltenen Spezialfonds befinden sich im<br />
Anlagevermögen und werden nach dem gemilderten<br />
Niederstwertprinzip bewertet. Bei den Wertpapieren<br />
des Anlagevermögens werden Abschreibungen nur<br />
vorgenommen, wenn es sich um eine dauernde Wertminderung<br />
handelt.<br />
Beteiligungen werden entsprechend den für das<br />
Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten<br />
bewertet und bei dauerhafter Wertminderung<br />
um Abschreibungen vermindert.<br />
Darlehensgebühren sowie Agien und Disagien auf<br />
Forderungen werden in die aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzung<br />
eingestellt. Dabei werden abgegrenzte<br />
Darlehensgebühren entsprechend der Kapitalinanspruchnahme,<br />
Agien und Disagien zeitanteilig<br />
aufgelöst.<br />
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungs -<br />
betrag passiviert.<br />
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten<br />
sind in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme aus -<br />
gewiesen.<br />
Pensionsrückstellungen werden nach der Methodik<br />
des IAS 19 ermittelt. Hierbei werden in einem ver -<br />
sicherungs mathematischen Gutachten biometrische<br />
Annahmen (Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck)<br />
sowie künftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen<br />
zugrunde gelegt. Die Abzinsung erfolgte auf<br />
der Basis des laufzeit kongruen ten Marktzinssatzes<br />
für erstklassige festverzinsliche Unternehmensanleihen.<br />
Die Anforderungen der IDW-Stellungnahme<br />
HFA 2/1988 werden durch diese Vorgehensweise<br />
erfüllt, der steuer liche Teilwert nach § 6 a EStG wird<br />
über schritten.<br />
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