Masterarbeit als PDF - Socialnet
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2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />
• Der bayerische Datenschutzbeauftragte überprüfte 2005 stichprobenartig<br />
53 Abfragen von Polizeibeamten in der polizeiinternen Datenbank. Bei 15 dieser<br />
Anfragen konnte eine dienstliche Notwendigkeit nicht festgestellt werden; 3<br />
Abfragen waren eindeutig dem privaten bzw. sozialen Umfeld der abfragenden<br />
Polizeibediensteten zuzurechnen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass<br />
mindestens 5% der Datenabfragen von Polizeibeamten missbräuchlich erfolgen<br />
(vgl. Der bayrische Landesbeauftragte für Datenschutz, 2007).<br />
• 2002 und 2003 wurden geheime Informationen und Daten von Mitarbeitern<br />
des Bundeskriminalamtes an die Presse verkauft. Die Verantwortlichen konnten<br />
nicht identifiziert werden (vgl. Nitschmann, 2009).<br />
• Der Sicherheitschef der italienischen Telekom ließ von 1997 bis 2006 die<br />
Telefonate von mehr <strong>als</strong> hunderttausend Bürgern abhören, darunter Angestellte,<br />
Großbankiers, Politiker, Unternehmer und Sportler. Möglich war ihm dies, da er für<br />
die Durchführung von angeordneten Telefonüberwachungen zuständig war.<br />
Neben den Informationen aus den abgehörten Telefonaten erhielt der<br />
Sicherheitschef auch Daten aus Emails oder Bankverbindungen. Mit den<br />
gewonnenen Informationen wurden Skandale in den Medien produziert oder<br />
Menschen erpresst. Der Sicherheitschef verdiente 20 Mio. Euro durch<br />
Veruntreuung der Informationen (vgl. Braun, 2006).<br />
• Im Dezember 2005 wurde bei dem amerikanischen Forensik-Unternehmen<br />
Guidance ein Server geknackt und Namen, Adressen und Kreditkartendaten von<br />
rund 3800 Kunden kopiert. Der sich daraus ergebende Missbrauch der<br />
Kundendaten zu Betrugszwecken war möglich, weil Guidance verbotenerweise<br />
auch die Prüfnummern der Karten gespeichert hatte. Die Firma wurde von der<br />
U.S. Federal Trade Commission (FTC) – eine unabhängige amerikanische<br />
Behörde des Verbraucherschutzes - zu schärferen Sicherheitsmaßnahmen<br />
verurteilt und muss der FTC über einen Zeitraum von 10 Jahren regelmäßig<br />
Bericht über Fortschritte erstatten (vgl. Heise Online, 2006).<br />
• Norwegen schreibt <strong>als</strong> einziges Land vor, dass der gesamte Fischfang<br />
eines Schiffes an Land gebracht werden muss. Die anderen Länder, europa- und<br />
weltweit, handhaben es vielfach so, dass der so genannte Beifang, bei dem es<br />
sich um Meerestiere handelt, die unbeabsichtigt im Netz landen und der ca. 40 %<br />
des Gesamtfangs ausmacht, gestresst, verletzt oder tot wieder zurück ins Meer<br />
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