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Compliance Management<br />

Das hohe C für Non Profit Organisationen<br />

<strong>Masterarbeit</strong><br />

vorgelegt von:<br />

Sophia Dorn<br />

sophia.dorn@gmx.de<br />

Hochschule Niederrhein<br />

Fachbereich Sozialwesen<br />

Verbundstudiengang Sozialmanagement<br />

Sommersemester 2010<br />

Referent: Prof. Dr. Werner Heister<br />

Korreferent: Prof. Dr. Andreas Heidbüchel


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis S. 3<br />

Abbildungsverzeichnis S. 6<br />

Tabellenverzeichnis S. 10<br />

1. Einleitung S. 11<br />

2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance S. 15<br />

2.1 Einführung - Was ist Compliance? S. 15<br />

2.1.1 Beispiele von Wirtschaftskriminalität S. 15<br />

2.1.2 Definition von Compliance S. 18<br />

2.2 Ziele und Konsequenzen von Compliance S. 20<br />

2.2.1 Ziele von Compliance S. 20<br />

2.2.2 Konsequenzen von Non- Compliance S. 22<br />

2.3 Rechtliche Grundlagen für eine Compliance Organisation S. 24<br />

3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische<br />

Abgrenzungen im Rahmen der Historie von Compliance S. 27<br />

4. Derzeitiger Stand der Implementierung von Compliance S. 35<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis S. 38<br />

5.1 Schritt für Schritt zur Compliance Organisation S. 38<br />

5.2 Compliance relevante Rechtsgebiete für die<br />

Unternehmenspraxis S. 42<br />

5.3 Mögliche Bausteine bzw. Organe für eine Compliance<br />

Organisation S. 51<br />

5.4 Praxisbeispiele für Compliance Organisationen S. 59<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

6. Zusammenfassung und Überleitung S. 62<br />

7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen S. 64<br />

7.1 Was sind Non Profit Organisationen? S. 64<br />

7.2 Strukturelle Besonderheiten von Non Profit Organisationen S. 67<br />

7.3 Strukturelle Marktbedingungen von Non Profit<br />

Organisationen S. 72<br />

8. Compliance Management in Non Profit Organisationen S. 75<br />

8.1 Implementierung von Compliance Organisationen<br />

in Non Profit Organisationen S. 75<br />

8.2 Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit<br />

Organisationen S. 77<br />

8.3 Implementierungsstand von Compliance Organisationen<br />

in Non Profit Organisationen S. 82<br />

9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in<br />

Non Profit Organisationen S. 94<br />

10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in<br />

Non Profit Organisationen S. 109<br />

11. Präsentation zur Einführung einer Compliance<br />

Organisation in NPOs – Mitarbeiterschulung S. 118<br />

12. Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct S. 126<br />

13. Erfahrungswerte: Fachgespräch mit einem Experten S. 133<br />

14. Fazit und Ausblick S. 138<br />

15. Literaturverzeichnis S. 144<br />

16. Verzeichnis der Internetquellen S. 148<br />

2


Abkürzungsverzeichnis<br />

AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

AktG Aktiengesetz<br />

AMG Arzneimittelgesetz<br />

AO Abgabenordnung<br />

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz<br />

ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten<br />

ASiG Arbeitssicherheitsgesetz<br />

ATEX Explosionsschutzverordnung<br />

AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

AWO Arbeiterwohlfahrt<br />

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

BauPG Bauproduktengesetz<br />

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz<br />

BDSG Bundesdatenschutzgesetz<br />

BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung<br />

BetrVG Betriebsverfassungsgesetz<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />

BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

BRD Bundesrepublik Deutschland<br />

bzw beziehungsweise<br />

CCO Chief Compliance Officer<br />

CEO Chief Executive Officer<br />

ChemG Chemikaliengesetz<br />

DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex<br />

DM Deutsche Mark<br />

EBPG Energiebetriebene-Produkte Gesetz<br />

ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz<br />

EStG Einkommensteuergesetz<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

3


etc et cetera<br />

FTC Federal Trade Commission<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler<br />

Unterlagen<br />

GewStG Gewerbesteuergesetz<br />

GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung<br />

GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />

GPSG Gesetz über technische Arbeitsmittel und<br />

Verbraucherprodukte<br />

GrdStG Grundsteuergesetz<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

InsO Insolvenzordnung<br />

KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im<br />

Unternehmensbereich<br />

KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />

KStG Körperschaftssteuergesetz<br />

LFGB Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz<br />

MPG Gesetz über Medizinprodukte<br />

MRL Maschinenrichtlinie<br />

NPO Non Profit Organisation<br />

OWiG Ordnungswidrigkeitengesetz<br />

PublG Publizitätsgesetz<br />

SEC Securities and Exchange Commission<br />

SGB Sozialgesetzbuch<br />

SOX Sarbanes-Oxley-Act<br />

4


StGB Strafgesetzbuch<br />

TKG Telekommunikationsgesetz<br />

UStG Umsatzsteuergesetz<br />

UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />

VDD Verband der Diözesen Deutschlands<br />

WHG Wasserhaushaltsgesetz<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

5


Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Funktionen und Ziele von Compliance S. 20<br />

Abb. 2: Zusammenhang Compliance und Corporate Governance S. 30<br />

Abb. 3: Zusammenhang zwischen Compliance und Code of Conduct S. 30<br />

Abb. 4: Zusammenhang zwischen Compliance und Whistleblowing S. 31<br />

Abb. 5: Zusammenhang zwischen Compliance, Corporate<br />

Governance und Corporate Social Responsibility S. 32<br />

Abb. 6: Historische Entwicklungen und Etablierung von Compliance S. 33<br />

Abb. 7: Branchenunabhängige Compliance relevante Rechtsgebiete S. 42<br />

Abb. 8: Bausteine einer Compliance Organisation S. 51<br />

Abb. 9: Beispiel einer Compliance Organisation S. 58<br />

Abb. 10: Compliance Organisation der Siemens AG, Deutschland S. 59<br />

Abb. 11: Compliance Organisation der Aozorabank, Japan S. 60<br />

Abb. 12: Compliance Organisation der Kobe Steel Group, Japan S. 60<br />

Abb. 13: Compliance Organisation der Pfleiderer AG, Deutschland S. 61<br />

Abb. 14: Austauschbeziehung zwischen Produzent und Kunde<br />

gesteuert durch Angebot und Nachfrage S. 72<br />

Abb. 15: Dreiecksverhältnis – Marktbeziehungen einer NPO S. 72<br />

6


Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 16: Compliance relevante Rechtsgebiete für NPO S. 77<br />

Abb. 17: Vorschriften für das Rechnungswesen S. 78<br />

Abb. 18: Vorschriften für das Arbeitsrecht S. 78<br />

Abb. 19: Vorschriften für Arbeitssicherheit S. 79<br />

Abb. 20: Vorschriften für das Steuerrecht S. 79<br />

Abb. 21: Vorschriften für die IT S. 79<br />

Abb. 22: Vorschriften für das Vertragsrecht S. 80<br />

Abb. 23: Vorschriften für Rechtsformen S. 80<br />

Abb. 24: Vorschriften aus branchenspezifischen Gesetzen S. 81<br />

Abb. 25: Diakonischer Corporate Governance Kodex S. 84<br />

Abb. 26: AWO Unternehmenskodex S. 85<br />

Abb. 27: Inhaltsverzeichnis der Arbeitshilfe 182 S. 87<br />

Abb. 28: Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe S. 88<br />

Abb. 29: Stellenanzeige der Diakonie Neuendettelsau S. 93<br />

Abb. 30: Inhaltsverzeichnis des Leitfadens S. 95<br />

Abb. 31: Einleitung des Leitfadens S. 96<br />

Abb. 32: Aufgaben der Unternehmensleitung S. 97<br />

7


Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 33: Aufgaben des Projektleiters S. 98<br />

Abb. 34: Fragen zur Standortbestimmung S. 99<br />

Abb. 35: Auflistung möglicher Pflichtenkreise S. 100<br />

Abb. 36: Zuordnung von Pflichtenkreisen zu Einrichtungsbereichen S. 101<br />

Abb. 37: Die Soll-Ist-Analyse S. 102<br />

Abb. 38: Mögliche Bausteine einer Compliance Organisation in NPO S. 103<br />

Abb. 39: Fragenkatalog, Ausschnitt 1 S. 104<br />

Abb. 40: Fragenkatalog, Ausschnitt 2 S. 105<br />

Abb. 41: Fragenkatalog, Ausschnitt 3 S. 106<br />

Abb. 42: Fragenkatalog, Ausschnitt 4 S. 107<br />

Abb. 43: Überblick über die Implementierungsphasen S. 108<br />

Abb. 44: Inhaltsverzeichnis der Checklisten S. 110<br />

Abb. 45: Einleitung der Checklisten S. 111<br />

Abb. 46: Checkliste Gesellschaftsrecht, Teil A: Die GmbH S. 112<br />

Abb. 47: Arbeitsrecht, Teil E: Persönlichkeitsschutz S. 115<br />

Abb. 48: Inhalte der Präsentation S. 119<br />

Abb. 49: Begriff und Bedeutung von Compliance S. 120<br />

8


Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 50: Beispiel eines non-compliant Verhaltens S. 120<br />

Abb. 51: Ziele von Compliance S. 121<br />

Abb. 52: Konsequenzen von Compliance S. 122<br />

Abb. 53: Einrichtungsspezifische Rechtsgebiete S. 123<br />

Abb. 54: Einrichtungsspezifische Compliance Organisation S. 124<br />

Abb. 55: Handlungsmaxime für den Vorstand bzw. die<br />

Geschäftsführung S. 125<br />

Abb. 56: Muster eines Leitbildes S. 128<br />

Abb. 57: Beispiel eines Codes of Conduct zur Kundenorientierung S. 130<br />

Abb. 58: Beispiel eines Codes of Conduct zur Annahme von<br />

Geschenken, Spenden S. 131<br />

9


Tabellenverzeichnis<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. 1: Compliance relevante Gesetze im Bereich Rechnungswesen S. 43<br />

Tab. 2: Compliance relevante Gesetze im Bereich Arbeitsrecht S. 44<br />

Tab. 3: Compliance relevante Gesetze im Bereich Arbeitssicherheit S. 45<br />

Tab. 4: Compliance relevante Gesetze im Bereich Steuerrecht S. 46<br />

Tab. 5: Compliance relevante Gesetze im Bereich Umwelt S. 47<br />

Tab. 6: Compliance relevante Gesetze im Bereich Datenschutz S. 47<br />

Tab. 7: Compliance relevante Gesetze im Bereich Produkthaftung S. 48<br />

Tab. 8: Compliance relevante Gesetze im Bereich IT S. 49<br />

Tab. 9: Compliance relevante Gesetze im Bereich Insolvenz S. 49<br />

Tab. 10: Fragen eines Leitbildes S. 126<br />

Tab. 11: Ziele eines Leitbildes S. 127<br />

10


1. Einleitung<br />

1. Einleitung<br />

In den Medien wird immer wieder über unterschiedliche Arten von Wirtschafts-<br />

skandalen berichtet. Auch wenn die soziale Marktwirtschaft von ihrer Grundidee<br />

her den Unternehmen einen gewissen Gestaltungsfreiraum innerhalb vorgegebe-<br />

ner Rahmenbedingungen bereitstellt, haben die Unternehmen jedoch gleichzeitig<br />

die Verpflichtung, sich bei ihren unternehmerischen Aktivitäten gesetzeskonform<br />

zu verhalten.<br />

Compliance – die Einhaltung von Gesetzen und weiteren vereinbarten Regeln -<br />

dient in erster Linie der Straf- und Haftungsvermeidung für das Unternehmen und<br />

seiner Organe. Doch Compliance meint nicht nur ein aus der Einhaltung von Ge-<br />

setzen und Regeln heraus resultierendes integeres Verhalten, sondern ist dane-<br />

ben auch Instrument für eine nachhaltige und wirtschaftlich effiziente Unterneh-<br />

menssteuerung. Denn durch ein integeres Verhalten können mit einer Compliance<br />

Organisation die Unternehmenseffizienz und der Unternehmenserfolg nachhaltig<br />

gesteigert werden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex, der börsennotier-<br />

te Unternehmen zu einer Compliance Organisation verpflichtet, färbt mit seinem<br />

Empfehlungscharakter auch auf nicht börsennotierte Aktiengesellschaften und<br />

Unternehmen anderer Rechtsformen ab – er hat eine Vorbildfunktion. Deshalb<br />

befassen sich inzwischen viele Unternehmen mit dem Thema Compliance im ei-<br />

genen Unternehmen und haben teilweise eine Compliance Organisation etabliert.<br />

Unternehmerische Skandale beziehen sich nicht nur auf Profit Unternehmen, son-<br />

dern auch auf Non Profit Unternehmen. Beispielsweise werden bei Non Profit Un-<br />

ternehmen Spendengelder häufig nicht nach dem Satzungszweck verwandt, son-<br />

dern eigennützig missbraucht. Beispiele sind die Treberhilfe, Berlin oder der Ver-<br />

ein Hatun und Can, Berlin (vgl. Kneist, van Bebber, 2010). Auch das Kinderhilfs-<br />

werk Unicef e.V. geriet Ende 2007 in den Verdacht, Spendengelder zu ver-<br />

schwenden, was zur Aberkennung des Spendensiegels führte (vgl. manager-<br />

magazin.de, 2008). Die „Kontrollinstitutionen wirken überfordert“ (vgl. Kneist, van<br />

Bebber, 2010), so dass diese Fakten das Verlangen nach einer verantwortungs-<br />

vollen und gesetzeskonformen Unternehmensführung sowie nach einer erhöhten<br />

Transparenz über die Mittelverwendung im Sozialwesen nach sich ziehen. Die<br />

Berliner Sozi<strong>als</strong>enatorin, Carola Bluhme, fordert daher einen Kodex zur Unter-<br />

11


1. Einleitung<br />

nehmensführung in der Sozialwirtschaft (vgl. Ottmann, 2010) sowie die Themati-<br />

sierung von Aufsichtsgremien und Ämterhäufung (ebd.).<br />

Das Diakonische Werk hat bereits 2005 einen Diakonischen Corporate Governan-<br />

ce Kodex eingeführt, der „ein Beitrag zur Verbesserung der Transparenz und da-<br />

mit verbunden zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Qualität der<br />

Arbeit und die Führung von diakonischen Unternehmen“ (vgl. Pressemitteilung<br />

der Diakonie, 2010) leisten soll. Somit geht das Diakonische Werk mit dem Diako-<br />

nischen Corporate Governance Kodex einen Schritt in Richtung Compliance in<br />

sozialen Einrichtungen.<br />

In der vorliegenden Arbeit sind folgende Fragen von zentraler Bedeutung:<br />

• Wie ist der Stand von Compliance in Non Profit Organisationen – die sich in<br />

der vorliegenden <strong>Masterarbeit</strong> auf den sozialen Bereich beziehen?<br />

• Sind Compliance Organisationen in sozialen Einrichtungen bereits soweit<br />

implementiert wie in den erwerbswirtschaftlichen Unternehmen?<br />

• Wie schützen sich Non Profit Organisationen vor den Konsequenzen eines<br />

nicht gesetzeskonformen Verhaltens?<br />

• Wie kann man die Wahrscheinlichkeit wirtschaftlicher Krisen von sozialen<br />

Diensten beziehungsweise Einrichtungen minimieren?<br />

• An welchen Stellen in sozialen Einrichtungen ist das Risiko eines nicht ge-<br />

setzeskonformen Verhaltens besonders groß?<br />

Non Profit Organisationen sind in ihrer Zielausrichtung einem Sach- und nicht ei-<br />

nem Gewinnziel verpflichtet. Sie unterliegen aufgrund von Einsparungen der Kos-<br />

tenträger einem konstanten Kosten- und Legitimationsdruck, der sich aus struktu-<br />

rellen Änderungen der Rahmenbedingungen ergibt. „Neue Formen staatlicher<br />

Steuerung, steigende Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger, Einengung der fi-<br />

nanziellen Ressourcen sowie einen zunehmenden Anbieterwettbewerb unter Ein-<br />

bezug privater Anbieter. Insbesondere die von der Politik zunehmend eingesetzten<br />

Instrumente des Wettbewerbs setzten immer neue Dynamiken frei, die für die tra-<br />

ditionellen Anbieter sozialer Dienste rasante Veränderungen ihrer Existenz- und<br />

Geschäftsgrundlagen bedeuten“ (VDD, 2007:13).<br />

Diese veränderten Ausgangsbedingungen und die Wettbewerbsbedingungen <strong>als</strong><br />

zentrales Element der sozialen Marktwirtschaft machen es auch für Non Profit Or-<br />

12


1. Einleitung<br />

ganisationen erforderlich wirtschaftlich effizient und transparent zu arbeiten. Die<br />

gesetzeskonforme Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit ist daher auch ein<br />

zentrales Thema für Organisationen im Sozialwesen, um weiterhin erfolgreicher<br />

Marktteilnehmer sein zu können.<br />

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen und aufgestellten Fragen ergeben<br />

sich somit die folgenden zu untersuchenden Schwerpunkte in der vorliegenden<br />

<strong>Masterarbeit</strong>:<br />

Die Kapitel zwei bis fünf dienen dem Einstieg in die Thematik und verdeutlichen<br />

die Bedeutung, die Ziele und die Konsequenzen von Compliance. Sie enthalten<br />

Anregungen und Hinweise für die Verantwortlichen in sozialen Einrichtungen für<br />

ihre alltägliche Arbeit und zeigen auf wie Compliance Organisationen in der Unter-<br />

nehmenspraxis umgesetzt werden können.<br />

Anschließend wird untersucht, ob und mit welcher Struktur Compliance Organisa-<br />

tionen in sozialen Einrichtungen implementiert sind.<br />

Des Weiteren wird mit der <strong>Masterarbeit</strong> das Ziel verfolgt Vorständen und Ge-<br />

schäftsführern von Non Profit Organisationen Instrumente an die Hand zu geben,<br />

die<br />

• eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema Compliance in Bezug<br />

auf ihre Einrichtung ermöglichen,<br />

• eine praxisnahe Arbeitshilfe darstellen und<br />

• die sie für die Implementierung einer Compliance Organisation in der eige-<br />

nen Einrichtung rüsten.<br />

Die Arbeit gliedert sich in insgesamt dreizehn Kapitel. In den Kapiteln zwei bis fünf<br />

wird – ausgehend von der Darstellung des non-compliant Verhaltens – der Begriff<br />

Compliance erläutert sowie ein Überblick über die Ziele, Konsequenzen und die<br />

rechtlichen Grundlagen gegeben. Nach der Darstellung der Historie von Comp-<br />

liance, die noch weitere Begriffsklärungen beinhaltet, folgt ein Überblick über den<br />

aktuellen Stand der Implementierung in Deutschland. Anschließend wird in Kapitel<br />

fünf dargestellt, wie eine Compliance Organisation in der Unternehmenspraxis<br />

13


1. Einleitung<br />

implementiert und umgesetzt werden kann und welche Rechtsgebiete im Allge-<br />

meinen für Unternehmen relevant sind.<br />

Auf Basis dieser theoretischen Kenntnisse folgt die Überleitung zu Compliance in<br />

Non Profit Organisationen. An dieser Stelle werden zunächst die Besonderheiten<br />

von sozialen Einrichtungen im Vergleich zu gewinnorientierten Unternehmen her-<br />

ausgearbeitet. Im achten Kapitel wird das Thema Compliance in Non Profit Orga-<br />

nisationen beleuchtet, worin aufgezeigt wird, welche Rechtsgebiete für Non Profit<br />

Organisationen relevant sind und wie aktuell das Thema in sozialen Einrichtungen<br />

verbreitet bzw. implementiert ist.<br />

In den Kapiteln neun bis zwölf folgen praxisnahe Instrumente – ein Leitfaden für<br />

die Implementierung, Checklisten für Non Profit Organisationen, eine Präsentation<br />

für eine Mitarbeiterschulung, Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct – für<br />

die Verantwortlichen von sozialen Einrichtungen. Diese sollen Vorstände und Ge-<br />

schäftsführer zum Einen dazu führen, sich mit dem Thema Compliance in der ei-<br />

genen Einrichtung bewusst zu beschäftigen und ihnen zum Anderen eine Hilfestel-<br />

lung für die Implementierung von Compliance in der eigenen Einrichtung bieten.<br />

Abschließend rundet ein Interview mit einem Organisationsberater für soziale Ein-<br />

richtungen die Thematik ab.<br />

Für die Erstellung dieser Arbeit wurden Literaturquellen aus dem Bereich der Pri-<br />

märliteratur zum Thema Compliance verwendet sowie Internetquellen. Da derzeit<br />

noch wenig Literatur zum Thema Compliance und Non Profit Organisationen vor-<br />

liegt, wurden die „Instrumente“ der Kapitel neun bis zwölf durch weitere Literatur-<br />

quellen in Verbindung mit den aus den Kapiteln zwei bis fünf gewonnenen Er-<br />

kenntnissen abgeleitet und erstellt.<br />

In der vorliegenden Arbeit werden die Begriffe Non Profit Organisation und soziale<br />

Einrichtung <strong>als</strong> Synonym verwendet. Der einfacheren Lesbarkeit halber, wird im<br />

Folgenden die männliche Form verwendet, was die weibliche Form mit einschließt.<br />

14


2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

Das vorliegende Kapitel zeigt zur Einführung empirisch belegte Beispiele von<br />

Wirtschaftskriminalität, sowie deren Folgen, die entstehen können, wenn sich ein<br />

Unternehmen nicht gesetzeskonform verhält. Im Anschluss wird vor dem<br />

Hintergrund der vorgestellten Beispiele der Begriff Compliance definiert. Des<br />

Weiteren werden seine Ziele, die Konsequenzen und die rechtlichen Grundlagen<br />

von Compliance vorgestellt.<br />

2.1 Einführung - Was ist Compliance?<br />

2.1.1 Beispiele von Wirtschaftskriminalität<br />

19. September 2005 – Tyco International Ltd.<br />

„Diebstahl von 600 Millionen Dollar“, „verbrecherische Verschwörung zulasten des<br />

eigenen Unternehmens“, „Bilanzmanipulation“, „Verstoß gegen<br />

Börsenbestimmungen“ (vgl. Sharewise GmbH, 2010).<br />

Dies sind nur einige der ca. dreißig Anklagepunkte, die dem früheren<br />

Vorstandsvorsitzenden und CEO der Firma Tyco International Ltd. Dennis<br />

Kozlowski und dem früheren Finanzchef Mark H. Swartz vorgeworfen wurden. In<br />

allen Anklagepunkten wurden sie für schuldig befunden. Das Gericht verurteilte sie<br />

daher zu fünfundzwanzig Jahren Haftstrafe und einer Entschädigungszahlung von<br />

134,3 Mio. Dollar (vgl. ebd.).<br />

Was war passiert? Die beiden ehemaligen Führungskräfte haben sich selbst und<br />

weiteren Mitarbeitern des Konzerns zinslose Kredite gewährt, um ein luxuriöses<br />

Leben führen zu können. Dabei haben sie bewusst den Aufsichtsrat hintergangen<br />

und Mitarbeiter bestochen, um die Unterlagen zu fälschen. Auf diese Weise haben<br />

sie das Unternehmen um 170 Mio. Dollar „erleichtert“. Weitere 430 Mio. Dollar<br />

haben Kozlowski und Swartz durch Aktienbetrug erbeutet und so die Firma wie<br />

eine „Privatbank“ (manager-magazin.de, 2002a) behandelt. Nachfolgend einige<br />

Auszüge aus der Aufzählung von Kozlowskis Neuanschaffungen auf Kosten von<br />

Tyco: ein Appartement an der Fifth Avenue in New York für 16,8 Millionen Dollar,<br />

ein Appartement an der Park Avenue für sieben Millionen Dollar,<br />

Einrichtungsgegenstände für elf Millionen Dollar, eine Rechnung an einen<br />

Yachtbauer über 72.000 Dollar, eine Reisetoilette für 17.000 Dollar, einen<br />

15


2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

Schirmständer in Hundeform für 17.000 Dollar, einen vergoldeten Duschvorhang<br />

für 6.000 Dollar, eine Beteiligung an einem Hollywood-Film für 700.000 Dollar,<br />

eine Geburtstagsparty für seine Ex-Frau auf Sardinien für eine Million Dollar<br />

(manager-magazin.de, 2002b).<br />

18. Dezember 2001- Flow Tex Technologie GmbH & Co KG<br />

Nach 25 Hausdurchsuchungen, 123 Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 110<br />

Beschuldigte, wurden die vier Haupttäter Manfred Schmider, Klaus Kleiser,<br />

Angelika Neumann und Karl Schmitz vom Mannheimer Landgericht zu insgesamt<br />

58 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.<br />

Die Firma FlowTex Technologie GmbH & Co KG aus dem badischen Ettlingen hat<br />

in den neunziger Jahren rund 3.000 Horizontalbohrmaschinen zu einem<br />

Stückpreis von 1,5 Mio. DM verkauft, von denen jedoch 90 % nur formal<br />

existierten (manager-magazin.de, 2003). Der Gründer der Firma, Manfred<br />

Schmider, und sein Kollege Klaus Kleiser, sein Finanzchef, Karl Schmitz sowie die<br />

Geschäftsführerin der angeblichen Herstellerfirma, Angelika Neumann, verkauften<br />

nicht existente Bohrmaschinen an Leasinggesellschaften, die größtenteils von den<br />

Geschäftsführern von Flowtex selbst gegründet wurden. Von dort wurden die<br />

Maschinen von Flowtex zurück geleast, um den für die Leasinggesellschaften<br />

notwendigen Marktbedarf für eine Kreditfinanzierung bei den Banken<br />

sicherzustellen. Die Kredite, die Flowtex für den Kauf der nicht vorhandenen<br />

Bohrmaschinen erhielt, war der Gewinn des Betrugs (vgl. Hefendehl 2006:21).<br />

Mehrere Prüfungen des Unternehmens vor Ort durch Wirtschaftsprüfer waren<br />

erfolgreich, da die Einsatzpläne der Maschinen gefälscht und die vorhandenen<br />

Maschinen mit immer wieder neu angemeldeten Seriennummern versehen<br />

wurden. Die Aufklärung des Falls erfolgte straf- und zivilrechtlich, denn Schmider<br />

und Kleiser hatten sich auch persönlich bereichert. Der Fall zog auch politische<br />

Bahnen durch den vom Landtag Baden-Württemberg eingesetzten<br />

Untersuchungsausschuss und führte zu damit verbundenen Rücktritten von<br />

Politikern (vgl. Kaiser, 2009:3).<br />

Beide Fälle, in denen der Missbrauch aus dem Bereich der Rechnungslegung<br />

resultiert, lassen sich um weitere Fälle ergänzen, die sich beispielsweise aus dem<br />

Missbrauch von Daten ergeben oder <strong>als</strong> Umweltskandal herausstellen:<br />

16


2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

• Der bayerische Datenschutzbeauftragte überprüfte 2005 stichprobenartig<br />

53 Abfragen von Polizeibeamten in der polizeiinternen Datenbank. Bei 15 dieser<br />

Anfragen konnte eine dienstliche Notwendigkeit nicht festgestellt werden; 3<br />

Abfragen waren eindeutig dem privaten bzw. sozialen Umfeld der abfragenden<br />

Polizeibediensteten zuzurechnen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass<br />

mindestens 5% der Datenabfragen von Polizeibeamten missbräuchlich erfolgen<br />

(vgl. Der bayrische Landesbeauftragte für Datenschutz, 2007).<br />

• 2002 und 2003 wurden geheime Informationen und Daten von Mitarbeitern<br />

des Bundeskriminalamtes an die Presse verkauft. Die Verantwortlichen konnten<br />

nicht identifiziert werden (vgl. Nitschmann, 2009).<br />

• Der Sicherheitschef der italienischen Telekom ließ von 1997 bis 2006 die<br />

Telefonate von mehr <strong>als</strong> hunderttausend Bürgern abhören, darunter Angestellte,<br />

Großbankiers, Politiker, Unternehmer und Sportler. Möglich war ihm dies, da er für<br />

die Durchführung von angeordneten Telefonüberwachungen zuständig war.<br />

Neben den Informationen aus den abgehörten Telefonaten erhielt der<br />

Sicherheitschef auch Daten aus Emails oder Bankverbindungen. Mit den<br />

gewonnenen Informationen wurden Skandale in den Medien produziert oder<br />

Menschen erpresst. Der Sicherheitschef verdiente 20 Mio. Euro durch<br />

Veruntreuung der Informationen (vgl. Braun, 2006).<br />

• Im Dezember 2005 wurde bei dem amerikanischen Forensik-Unternehmen<br />

Guidance ein Server geknackt und Namen, Adressen und Kreditkartendaten von<br />

rund 3800 Kunden kopiert. Der sich daraus ergebende Missbrauch der<br />

Kundendaten zu Betrugszwecken war möglich, weil Guidance verbotenerweise<br />

auch die Prüfnummern der Karten gespeichert hatte. Die Firma wurde von der<br />

U.S. Federal Trade Commission (FTC) – eine unabhängige amerikanische<br />

Behörde des Verbraucherschutzes - zu schärferen Sicherheitsmaßnahmen<br />

verurteilt und muss der FTC über einen Zeitraum von 10 Jahren regelmäßig<br />

Bericht über Fortschritte erstatten (vgl. Heise Online, 2006).<br />

• Norwegen schreibt <strong>als</strong> einziges Land vor, dass der gesamte Fischfang<br />

eines Schiffes an Land gebracht werden muss. Die anderen Länder, europa- und<br />

weltweit, handhaben es vielfach so, dass der so genannte Beifang, bei dem es<br />

sich um Meerestiere handelt, die unbeabsichtigt im Netz landen und der ca. 40 %<br />

des Gesamtfangs ausmacht, gestresst, verletzt oder tot wieder zurück ins Meer<br />

17


2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

geworfen wird. So werden riesige Mengen an Meeresressourcen, jährlich ca. 39<br />

Mio Tonnen, vergeudet (vgl. Zeit Online, 2009).<br />

• Greenpeace stattete einen unbrauchbaren Fernseher mit einem GPS<br />

Sender aus, gab das Gerät bei einem englischen Recyclinghof ab und verfolgte<br />

seinen Weg. Der Fernseher wurde ungeprüft mit anderen Geräten <strong>als</strong><br />

Secondhandware deklariert und nach Nigeria verschifft. Greenpeace machte<br />

deutlich, dass Elektroware hochgiftig sei und der Export gegen geltendes EU-<br />

Recht verstoße (vgl. Recyclingmagazin, 2009).<br />

Diese Aufzählung ließe sich noch weiter fortsetzen. Es gibt vielfältige Fälle von<br />

Wirtschaftskriminalität, international und national. Missbrauch im<br />

Rechnungswesen, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung,<br />

Datenmissbrauch, mangelnde Produktqualität und Arbeitssicherheit sind die<br />

Vergehen, die am häufigsten in den Medien auftauchen, von der Öffentlichkeit<br />

beurteilt werden und die Politik sowie das Management der Firmen sensibilisieren.<br />

An dieser Stelle dienen die Beispiele <strong>als</strong> Anschauungsbeispiel und <strong>als</strong><br />

Ausgangspunkt für das Thema Compliance.<br />

2.1.2 Definition von Compliance<br />

Der Begriff Compliance ist in der Literatur nicht einheitlich definiert. Je nach<br />

Untersuchungsgegenstand und Schwerpunkten lassen sich verschiedene<br />

Definitionen finden. Da für die vorliegende Arbeit sowohl unternehmensexterne <strong>als</strong><br />

auch unternehmensinterne Aspekte behandelt werden, wird die folgende Definition<br />

zugrundegelegt:<br />

Compliance umfasst „alle Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen und<br />

anderen Regeln, die dem Unternehmen extern vorgegeben sind, und die<br />

Ausarbeitung von Regeln, die sich das Unternehmen selber gegeben hat, sowie<br />

die dazu eingeführten Maßnahmen.“ (Behringer 2010:32).<br />

So lässt sich zusammenfassen, auch aufgrund der Herleitung und Übersetzung<br />

des englischen Verbs „to comply with“ – befolgen, einhalten, entsprechen,<br />

erfüllen-, dass mit Compliance die Einhaltung von externen, gesetzlichen und<br />

internen Vorgaben durch ein Unternehmen gemeint ist, um negative<br />

Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen durch Kunden und Wettbewerber,<br />

Bußgelder, schlechte Reputation des Unternehmens oder mögliche<br />

18


2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

Betriebsstilllegung zu vermeiden und Effizienz- und Effektivitätssteigerung zu<br />

erlangen.<br />

Unter externen Vorgaben sind zunächst die für Unternehmen geltenden Gesetze<br />

zu verstehen (vgl. Kapitel 5.2), die unterschiedliche Anforderungen an die<br />

einzelnen Bereiche eines Unternehmens stellen.<br />

Interne Vorgaben meinen unternehmensinterne Regelungen wie das<br />

hauseigende QM-System, Kommunikationswege, Vorgaben der Geschäftsführung<br />

oder von Anspruchsgruppen erwartete Verhaltensweisen.<br />

Darüber hinaus verfolgt Compliance auch das Ziel, mögliches Fehlverhalten von<br />

Mitarbeitern eines Unternehmens bereits im Vorfeld durch Schutz- und<br />

Überwachungssysteme zu unterbinden. Schwierige Sachverhalte und Situationen<br />

sollen frühzeitig erkannt und vermieden werden, damit das Unternehmen <strong>als</strong><br />

Ganzes vor Schäden juristischer oder wirtschaftlicher Art geschützt werden kann.<br />

Compliance kann daher <strong>als</strong> eine interne Organisation verstanden werden, die<br />

Risiken abwehrt und Mitarbeiter zu einem regelkonformen Verhalten veranlasst.<br />

Die Implementierung einer solchen Organisation ist an den für das Unternehmen<br />

geltenden Vorschriften und dessen sich ständig ändernden Weiterentwicklungen<br />

zu orientieren. Trotz des damit verbundenen Aufwands, können mit einer<br />

funktionierenden Compliance Organisation Kosten eingespart werden und ein<br />

Beitrag zum Erfolg des Unternehmens geleistet werden. Welche Ziele Compliance<br />

verfolgt und welche Konsequenzen daraus resultieren, soll im Folgenden näher<br />

erläutert werden.<br />

19


2.2 Ziele und Konsequenzen von Compliance<br />

2.2.1 Ziele von Compliance<br />

2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

Mögliches Fehlverhalten oder Schäden können in sämtlichen Bereichen eines<br />

Unternehmens entstehen, beispielsweise in der Produktion, im Rechnungswesen<br />

oder in der Personalabteilung. Eine erfolgreiche Compliance Organisation soll das<br />

gesamte Unternehmen vor Schäden schützen. Mehrere Funktionen von<br />

Compliance dienen dazu, übergeordnet eine Effizienzsteigerung,<br />

Effektivitätssteigerung und Risikominimierung verbunden mit Kosteneinsparungen<br />

zu erzielen, die sich positiv für das Unternehmen auswirken.<br />

Risikobegrenzung<br />

Effizienz-<br />

steigerung<br />

Abb. 1: Funktionen und Ziele von Compliance – eigene Darstellung<br />

Die Risikobegrenzungsfunktion von Compliance erfüllt die Aufgabe, mögliche<br />

Haftungsansprüche oder andere Rechtsnachteile vom Unternehmen fernzuhalten.<br />

Im Rahmen der Informationsfunktion sollen die für ein regelkonformes Verhalten<br />

notwendigen Informationen für das Management, die Arbeitnehmer und<br />

Anteilseigner bereitgestellt werden und <strong>als</strong> Entscheidungsgrundlage in einzelnen<br />

Situationen dienen.<br />

Funktionen von Compliance<br />

Information<br />

Kontrolle<br />

dienen der Erreichung von Compliance Zielen<br />

Risikominimierung und<br />

-vorbeugung<br />

Marketing<br />

Effektivitäts-<br />

steigerung<br />

Die Kontrollfunktion dient dazu, das Unternehmen durch das Management, aber<br />

auch das Management durch Anteilseigner und Arbeitnehmer zu überwachen.<br />

20


2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

Mit Hilfe der Marketingfunktion sollen die Marktposition und das Image des<br />

Unternehmens auf dem Markt und in der Öffentlichkeit gehalten, gestärkt und<br />

auch weiter ausgebaut werden (vgl. Braun, 2008/2009:4).<br />

Unabhängig von der konkreten auf das jeweilige Unternehmen angepassten<br />

Ausgestaltung einer Compliance Organisation, erreicht ein Unternehmen durch<br />

den Aufbau, die Umsetzung und das letztliche „Leben“ von Compliance verbunden<br />

mit einer dauerhaften Weiterentwicklung des Systems eine Risikominimierung für<br />

mögliche auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruhende Vergehen und beugt<br />

Risiken vor. Ferner werden die Effizienz und die Effektivität des Unternehmens<br />

erhöht.<br />

Das Risiko eines Unternehmens, sich nicht mit geltendem Recht in Einklang zu<br />

bewegen, wird geringer durch die Bereitstellung benötigter Informationen, die<br />

Mitarbeiter der unterschiedlichen Unternehmensbereiche brauchen, um sich<br />

gesetzeskonform zu verhalten. Im Rahmen einer Compliance Organisation<br />

werden Prozessabläufe beleuchtet, nach Sinn beurteilt und gegebenenfalls neu<br />

definiert und formalisiert. So erhalten die Mitarbeiter und das Management eine<br />

bessere Transparenz der Prozesse und erlangen Handlungsorientierung. Das<br />

Unternehmen erhält durch weniger Regelverstöße weniger<br />

Negativberichterstattung. Auch ist es möglich, eine bestimmte Berichterstattung<br />

durch eine Compliance Organisation zu erzielen (vgl. Brockhausen, 2009:12).<br />

Die Effizienz wird gesteigert, indem durch die Compliance Organisation<br />

vorhandene Kontrollmechanismen optimiert werden. Compliance Manager<br />

betrachten die Anforderungen, die für ein Unternehmen gelten und gleichen diese<br />

mit den vorhandenen Kontrollmechanismen ab. Abhängig von der Wirksamkeit<br />

werden diese angepasst und optimiert. Durch festgelegte Prozessabläufe entsteht<br />

ein geringerer Bedarf an Help Desk Unterstützung. Das Unternehmen wird<br />

leistungsfähiger, da höhere Produktivität durch geringere Ressourcenbelastung<br />

erzielt wird. Ebenfalls führt höhere Produktivität führt zu niedrigeren Kosten (ebd.),<br />

was sich <strong>als</strong> Vorteil für das Unternehmen erweist.<br />

Eine Effektivitätssteigerung ergibt sich durch ein besseres Verständnis der<br />

Mitarbeiter für interne Kontrollmechanismen. Somit wissen die Mitarbeiter sowie<br />

21


2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

das Management, wann welche Handlungsabläufe wie zu erledigen sind und<br />

warum. Um die Transparenz von Unternehmensabläufen für Mitarbeiter zu<br />

verbessern, werden Kontrollmechanismen automatisiert. Die Wettbewerbsfähigkeit<br />

erhöht sich und trägt mit fundierten Geschäftsentscheidungen zu einer<br />

erheblicheren Effektivität bei (vgl. Spormann, o.J.).<br />

Insgesamt kann festgehalten werden, dass eine Compliance Organisation der<br />

„Risikovorbeugung und der Schadensabwehr“ (Vetter, 2009:35) dient sowie auch<br />

<strong>als</strong> „Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem“ (ebd.) betrachtet wird.<br />

Durch eine Compliance Organisation, deren Implementierung Aufwand und<br />

Kosten bedeutet, können Kosten, die ein non-compliant Verhalten nach sich<br />

ziehen würde, eingespart werden.<br />

2.2.2 Konsequenzen von Non- Compliance<br />

Verhält ein Unternehmen sich compliant, können systematisch die Ziele<br />

Risikominimierung, Effizienzsteigerung und Effektivitätssteigerung erreicht<br />

werden. Diese gehören damit zu den positiven Konsequenzen von Compliance.<br />

Entscheidet sich ein Unternehmen gegen die Einführung einer Compliance<br />

Organisation, verzichtet es auf ein wettbewerbsstärkendes Element, von dem eine<br />

Signalwirkung ausgeht und welches dem Unternehmensleitbild mehr Leben<br />

verleiht. Risiken wie Gesetzesverstöße, die Verletzung vereinbarter<br />

Verhaltensstandards verbunden mit einem sich daraus ergebenden erhöhten<br />

Kostenaufwand werden wahrscheinlicher. Die oben beispielhaft genannten Fälle<br />

von Wirtschaftskriminalität zeigen, welche Handlungskonsequenzen daraus<br />

entstehen können.<br />

Allgemein können folgende Konsequenzen aufgezählt werden:<br />

- Gefährdung des Unternehmens durch negative Presse,<br />

- Werteverfall für die Shareholder,<br />

- Eingreifen des Aufsichtsrates,<br />

- Eingreifen von Aufsichtsbehörden,<br />

- Vergabesperre und Blacklisting,<br />

- Betriebsstilllegung,<br />

- Unternehmenskrise,<br />

- Gefährdung der Arbeitsplätze,<br />

22


- Bußgelder,<br />

- Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen,<br />

2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

- einstweilige Verfügung gegen einzelne Geschäftsaktivitäten,<br />

- Pfändung von Bankkonten,<br />

- Schadensersatzforderungen,<br />

- Bedrohung der beruflichen Existenz der Organmitglieder<br />

(vgl. Vetter 2009:38).<br />

Denkbare finanzielle Kosten, die durch Non-Compliance entstehen können und<br />

auch mit wirtschaftlichen Folgen in Verbindung stehen, addieren sich aus:<br />

- Bußgeldern,<br />

- Strafverteidigungskosten,<br />

- Gerichtskosten,<br />

- Schadensersatzforderungen,<br />

- Kosten für das Management während der Verteidigungsaktivitäten,<br />

- mögliche Beraterrechnungen für die anschließende Errichtung eines<br />

Compliance Systems,<br />

- Reisekosten für alle Agierenden,<br />

- Nachzahlungen,<br />

- Beschlagnahme von Vermögenswerten,<br />

- Pfändung von Konten<br />

(vgl. Hauschka, 2007).<br />

Mögliche wirtschaftliche Folgen, die ein Unternehmen durch Non-Compliance<br />

treffen können, sind:<br />

- Begrenzung auf inländische Märkte,<br />

- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen durch Vergabesperren,<br />

- Eintrag in die schwarze Liste der Weltbank woraus sich höhere Kosten bei<br />

Finanzierungen ergeben,<br />

- Sperre bei vergleichbaren Aufträgen,<br />

- Exportbeschränkungen,<br />

- Mitarbeiterentlassungen,<br />

- Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit (ebd.).<br />

23


2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

2.3 Rechtliche Grundlagen für eine Compliance Organisation<br />

Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Grundlage, die Unternehmen zur<br />

Einrichtung einer Compliance Organisation verpflichtet. Jedoch gibt es einzelne<br />

Gesetzesnormen, die sich auf Sorgfaltspflichten und Überwachungssysteme in<br />

einem Unternehmen beziehen und aus dem Aktien-, dem Gesellschafts- und dem<br />

Handelsrecht hervor gehen:<br />

§ 91 Abs. 2 AktG<br />

„Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein<br />

Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft<br />

gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ (NWB Redaktion, 2009b:234).<br />

§ 93 Abs. 1 AktG<br />

„Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines<br />

ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden“ (NWB Redaktion,<br />

2009b:235).<br />

DCGK, Abschnitt 4.1.3<br />

„ Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der<br />

unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch<br />

die Konzernunternehmen hin (Compliance)“ (DCGK, 2010:6).<br />

§ 161 Abs. 1 AktG<br />

„Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass<br />

[…] der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“<br />

entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet<br />

wurden oder werden und warum nicht“ (NWB Redaktion, 2009b:265).<br />

§ 43 GmbHG<br />

„Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“ (NWB Redaktion, 2009b:353).<br />

24


§ 130 OWiG<br />

2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

„Wer <strong>als</strong> Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig<br />

die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder<br />

Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber<br />

treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, handelt<br />

ordnungswidrig, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch<br />

gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre“<br />

(Bundesministerium der Justiz, o.J.).<br />

§ 289 Abs. 1, 2 HGB – <strong>als</strong> Auswirkung des KonTraG<br />

„[…] Ferner ist im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren<br />

wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde<br />

liegende Annahmen sind anzugeben. […] Der Lagebericht soll auch eingehen auf:<br />

[…] die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich<br />

ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im<br />

Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden […]“ (NWB<br />

Redaktion, 2009b:72).<br />

§ 289 Abs. 5 HGB – <strong>als</strong> Auswirkung des BilMoG<br />

„ Kapitalgesellschaften im Sinn des § 264d haben im Lagebericht die wesentlichen<br />

Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick<br />

auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben“ (NWB Redaktion, 2009b:73).<br />

§ 315 HGB – <strong>als</strong> Auswirkung des BilMoG<br />

„Ferner ist im Konzernlagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren<br />

wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde<br />

liegende Annahmen sind anzugeben. […] Der Konzernlagebericht soll auch<br />

eingehen auf […] die Risikomanagementziele und -methoden des Konzerns<br />

einschließlich seiner Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von<br />

Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst<br />

werden, […] die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des<br />

Risikomanagementsystems im Hinblick auf den<br />

Konzernrechnungslegungsprozess, sofern eines der in den Konzernabschluss<br />

25


2. Begriffsklärung und Grundverständnis von Compliance<br />

einbezogenen Tochterunternehmen oder das Mutterunternehmen<br />

kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d ist“ (NWB Redaktion, 2009b:88).<br />

§ 289a HGB<br />

„In die Erklärung zur Unternehmensführung sind aufzunehmen: 1.die Erklärung<br />

gemäß § 161 des Aktiengesetzes; 2. relevante Angaben zu<br />

Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus<br />

angewandt werden, nebst Hinweis, wo sie öffentlich zugänglich sind; 3. eine<br />

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der<br />

Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen; sind die<br />

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich, kann<br />

darauf verwiesen werden“ (NWB Redaktion, 2009b:74).<br />

Für die Errichtung einer Compliance Organisation ist die Geschäftsleitung<br />

verantwortlich (Vetter, 2009:37). Sollte dies nicht geschehen, liegt bereits „in der<br />

Unterlassung eine Sorgfaltspflichtverletzung“ (Fissenewert, 2010:47), woraus<br />

unterschiedliche Ansprüche gegenüber der Geschäftsleitung entstehen können.<br />

Vorschriften über konkret zu errichtende Compliance Maßnahmen liegen nicht vor,<br />

so dass der Umfang der Compliance Organisation im Ermessen der<br />

Geschäftsführung liegt. Die exakte Ausgestaltung des Systems hängt von<br />

verschiedenen Faktoren ab wie beispielsweise der Branche des Unternehmens,<br />

der Größe und Komplexität, der Unternehmensstruktur und den jeweiligen Risiken.<br />

Die für die Leitung des Unternehmens verantwortlichen Mitarbeiter müssen die für<br />

das Unternehmen relevanten Risikofaktoren ermitteln, das mögliche<br />

Schadenspotential beurteilen und geeignete präventive Maßnahmen zur<br />

Schadensabwehr ableiten.<br />

Es wurde deutlich, dass Compliance zu einer verantwortungsvollen und<br />

erfolgreichen Unternehmensführung beitragen kann und welche Folgen eintreten<br />

können, wenn ein Unternehmen sich nicht gesetzeskonform verhält. Wie sich<br />

Compliance entwickelt hat bzw. welche Vorfälle und Gesetze zum heutigen<br />

Verständnis und zur heutigen Bedeutung von Compliance beigetragen haben, wird<br />

im nächsten Kapitel beschrieben.<br />

26


3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im Rahmen der Historie<br />

von Compliance<br />

3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im<br />

Rahmen der Historie von Compliance<br />

Im vorliegenden Kapitel wird ein Überblick über die Entwicklung von Compliance<br />

gegeben und Begriffe definiert, die im Kontext von Compliance verwendet werden.<br />

Dass sich Unternehmen bei ihren Geschäften an die für sie geltenden Gesetze<br />

halten müssen, so wie es der Begriff Compliance beschreibt, ist keine neue Er-<br />

kenntnis. Dass bei Fehlverhalten eines Unternehmens, negative Konsequenzen<br />

folgen ist auch nicht neu. Neu ist die Rahmensituation, in welcher sich Unterneh-<br />

men heute befinden. Die Anzahl der Vorschriften, die sie einhalten müssen, ist<br />

gestiegen. Es geht nicht mehr nur um die Rechtstreue eines Unternehmens, son-<br />

dern um viele organisatorische, unternehmensinterne Aspekte, die die Etablierung<br />

von Compliance im Unternehmen <strong>als</strong> erfolgreiches System einer effizienten und<br />

effektiven Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung erscheinen lässt.<br />

Die Gesamteinbettung des Themas Compliance in das Unternehmen sowie das<br />

bewusste und aktive Angehen des Themas durch die Geschäftsleitung sind eben-<br />

falls neu. Compliance organisiert sich nicht von selbst. Es muss von Geschäftsfüh-<br />

rern und Vorstandsmitgliedern bewusst umgesetzt werden (vgl. Wecker/Galla,<br />

2009:65).<br />

Bei der Betrachtung der Entwicklung von Compliance scheinen die medienträchti-<br />

gen Bilanzskandale Wegbereiter zu sein. Anhand des folgenden Abschnittes wird<br />

deutlich, dass es einige Delikte gab, die zum Erlass von Gesetzen und zum heuti-<br />

gen Stand von Compliance geführt haben.<br />

Als Reaktion auf diverse Fälle von Wirtschaftskriminalität, insbesondere Enron und<br />

Worldcom, reagierte der US Congress im August 2002 mit dem Sarbanes-Oxley-<br />

Act (SOX), der Vorstände und Wirtschaftsprüfer verstärkt in die Pflicht nimmt, um<br />

das Vertrauen in den Finanzmarkt wieder zu gewinnen und der auch vorschreibt,<br />

dass börsennotierte Unternehmen die Richtigkeit ihrer Bilanz beeiden müssen.<br />

Der SOX gliedert sich unter anderem in folgende Abschnitte: Organisation und<br />

Aufgaben des Aufsichtsgremiums, Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer, Veröf-<br />

27


3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im Rahmen der Historie<br />

von Compliance<br />

fentlichungspflichten für Finanzinformationen, Verhinderung von Interessenskon-<br />

flikten bei Finanzanalysten, Befugnisse der Börsenaufsicht (SEC) und Verantwor-<br />

tung der Geschäftsführung (vgl. controllingportal.de, 2008). Eine Finanzaufsicht,<br />

die daraufhin eingerichtet wurde, überprüft seitdem die Einhaltung des Gesetzes.<br />

Somit war der erste Schritt für eine teilweise Neuorganisation von Unternehmen<br />

sowie der Einrichtung einer Compliance Organisation geschaffen.<br />

Durch unterschiedliche Fälle von Unternehmensskandalen in anderen Ländern,<br />

agierten die jeweiligen Gesetzgeber der Industrienationen ebenso mit verschiede-<br />

nen Maßnahmen, wobei immer der Einfluss des SOX erkennbar war. Teilweise<br />

wurde das Gesetz auch komplett übernommen wie in Japan und Korea (vgl.<br />

Grummer/ Seeberg, 2010:217).<br />

Aufgrund des „hohen Aufwands“ (ebd.) hat man sich in Europa gegen SOX ent-<br />

schieden und stattdessen mit Änderungen der 4., 7. und 8. EU-Richtlinie reagiert.<br />

Die 8. EU-Richtlinie, die im Oktober 2005 genehmigt wurde, enthält Regelungen<br />

zu der Abschlussprüfung, zur Sicherstellung und Neutralität der Wirtschaftsprüfer,<br />

zur Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers, zur Anwendung der Interna-<br />

tionalen Prüfungsstandards und zur europäischen Koordinierung der Aufsicht über<br />

alle mit der Abschlussprüfung im Zusammenhang stehenden Bereichen (vgl.<br />

Consuvation GmbH, o.J.). Die 8. EU-Richtlinie wurde im Mai 2009 mit der Verab-<br />

schiedung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in nationales Recht um-<br />

gesetzt. Im Mai 2006 genehmigte der Europäische Rat die Änderungen zu den<br />

EU-Rechnungslegungsrichtlinien – 4. und 7. EU-Richtlinie. Diese beinhalten die<br />

Offenlegung von außerbilanziellen Geschäften und Geschäften mit nahe stehen-<br />

den Unternehmen, die Corporate-Governance-Erklärung und die Verantwortung<br />

der Gesellschaftsorgane (vgl. Der Betrieb, 2006).<br />

In Deutschland war das Finanzwesen „Vorreiter bei der Einrichtung von Comp-<br />

liance-Abteilungen“ (vgl. Corporate Trust GmbH, 2010). Diesen oblag die Überwa-<br />

chung bzw. Verhinderung von kriminellen Handlungen wie Betrug, Datenschutz-<br />

verletzungen, Insiderhandel, Geldwäsche oder Marktmissbrauch. Die BRD hat<br />

bereits im Mai 1998 mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unterneh-<br />

mensbereich (KonTraG) erste Ansätze in die Richtung der Etablierung von Comp-<br />

28


3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im Rahmen der Historie<br />

von Compliance<br />

liance unternommen. Dieses Gesetz soll die Rechte und Pflichten von Aufsichtsrat<br />

und Vorstand transparenter machen. Im Februar 2002 wurde das erste Mal der<br />

Deutsche Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen veröf-<br />

fentlicht. Das Regelwerk begegnet damit den bis dahin aufgestellten Kritikpunkten<br />

deutscher Unternehmensführung wie die mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsin-<br />

teressen, die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat, man-<br />

gelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung, mangelnde Unabhängigkeit<br />

deutscher Aufsichtsräte und der eingeschränkten Unabhängigkeit der Abschluss-<br />

prüfer (vgl. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex,<br />

2010c). Insbesondere mit dem Artikel 4.1.3 geht der DCGK auf das Thema Comp-<br />

liance ein: „Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen<br />

und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beach-<br />

tung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance).“ (vgl. Regierungskommis-<br />

sion Deutscher Corporate Governance Kodex, 2010a:7). Dies wirkt somit präven-<br />

tiv gegen mögliches Fehlverhalten. Alle börsennotierten Unternehmen sind da-<br />

durch dazu verpflichtet, eine jährliche Entsprechenserklärung zu veröffentlichen<br />

und eine dem Kodex entsprechende Unternehmensführung zu bestätigen. Für<br />

Unternehmen anderer Rechtsformen ist der Kodex nicht verpflichtend, hat jedoch<br />

eine Ausstrahlungswirkung. Der Kodex ist keine für alle Unternehmen geltende<br />

Gesetzesnorm und kann nicht jedes Detail der Unternehmensführung regeln. Er<br />

gibt jedoch einen gesetzeskonformen Handlungsrahmen für Unternehmen vor. Die<br />

zwecks DCGK eingesetzte Regierungskommission besteht seit der Veröffentli-<br />

chung weiter fort und verfolgt die Entwicklung und prüft, ob Bedarf einer<br />

Kodexanpassung entsteht.<br />

Wie sind nun der im DCGK genannte Begriff Corporate Governance und Comp-<br />

liance voneinander abzugrenzen?<br />

Mit Corporate Governance sind “alle gesetzlichen Regeln und anerkannten<br />

Standards sorgfältiger Unternehmensführung” gemeint (Fabisch, 2010:260). Durch<br />

eine verantwortungsvolle Unternehmenssteuerung soll ein Unternehmen ange-<br />

messen geführt, Gesetze und Verhaltensstandards beachtet, ein Risikomanage-<br />

mentsystem umgesetzt und transparent gearbeitet werden. Compliance stellt in<br />

diesem Zusammenhang ein Element von Corporate Governance dar, wie bei-<br />

29


3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im Rahmen der Historie<br />

von Compliance<br />

spielsweise auch ein Qualitätsmanagement ein Element sorgfältiger Unterneh-<br />

mensführung darstellt. Dies zeigt, dass die Begriffe nicht voneinander abzugren-<br />

zen sind, sondern, dass Corporate Governance ein übergeordneter Begriff ist.<br />

Abb. 2: Zusammenhang zwischen Compliance und Corporate Governance – eigene Darstel-<br />

lung<br />

Compliance<br />

System<br />

Innerhalb der Compliance Organisation existieren Verhaltenskodexe -Code of<br />

Conduct – die in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation angewandt werden<br />

sollen, um den Mitarbeitern Handlungssicherheit zu bieten (vgl. Wecker/ Galla,<br />

2009:52). Diese Verhaltensregeln beziehen sich auf ethische Werte, einzuhalten-<br />

de Gesetze und weitere Aspekte einer unternehmerischen Verantwortung.<br />

Compliance<br />

System<br />

Code of<br />

Conduct<br />

Corporate Governance<br />

Qualitätsmanagement<br />

System<br />

Corporate Governance<br />

Qualitätsmanagement<br />

System<br />

weitere Bereiche<br />

der Unternehmenssteuerung<br />

weitere Bereiche<br />

der Unternehmenssteuerung<br />

Abb. 3: Zusammenhang zwischen Compliance und Code of Conduct – eigene Darstellung<br />

Ein weiteres Element einer Compliance Organisation ist das Whistleblowing, zu<br />

Deutsch „Verraten, Verpfeifen, Alarm schlagen“. Nach Waldzus sind<br />

Whistleblower „Personen mit Zivilcourage, die ungeachtet für sie nachteiliger Kon-<br />

sequenzen die Alarmglocke läuten, um auf bedenkliche Vorgänge in ihrem Ar-<br />

beits- oder Wirkungsbereich hinzuweisen und auf Abhilfe zu drängen“ (Waldzus,<br />

2010:238). Ziel eines solchen Systems ist es <strong>als</strong>o das Wissen der Mitarbeiter und<br />

Partner eines Unternehmens zu nutzen, um Straftaten oder anderen Verstöße<br />

30


3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im Rahmen der Historie<br />

von Compliance<br />

aufzudecken. Die Nutzung eines solchen Hinweisgebersystems ist in Deutschland<br />

bisher eher zurückhaltend, da aufgrund der fehlenden rechtlichen Schutzregelun-<br />

gen für betreffende Personen die Hemmschwelle, seinen Arbeitgeber oder Kolle-<br />

gen zu verraten, zu groß ist. Mangelnde Aufklärung der Mitarbeiter ist häufig ein<br />

weiterer Kritikpunkt, da Personen, die von Fehlverhalten wissen, nicht darüber<br />

informiert sind, was mit den Informationen weiter geschieht oder ob im weiteren<br />

Verlauf ihr Name genannt wird (vgl. Tur, 2010:439). Fraglich ist ferner, ob man das<br />

Recht oder auch die Pflicht hat, seine Kenntnisse zu offenbaren (vgl. Waldzus,<br />

2010:239), was sicher auf viele Mitarbeiter zutrifft. Whistleblower Systeme müssen<br />

niedrigschwellig sein, so dass beispielsweise verschiedene Möglichkeiten der<br />

Kontaktaufnahme zum Informationsempfänger existieren und Mitarbeiter über den<br />

weiteren Weg der Information Bescheid wissen. Unternehmen müssen ihre Mitar-<br />

beiter darin schulen, Informationen verbreiten und nicht tolerierte Verhaltenswei-<br />

sen aufzeigen.<br />

Compliance<br />

System<br />

Code of<br />

Conduct<br />

Whistleblowing<br />

Corporate Governance<br />

Qualitätsmanagement<br />

System<br />

weitere Bereiche<br />

der Unternehmenssteuerung<br />

Abb. 4: Zusammenhang zwischen Compliance und Whistleblowing – eigene Darstellung<br />

Daneben besteht der Begriff Corporate Social Responsibility (CSR), <strong>als</strong>o sozia-<br />

le Verantwortung eines Unternehmens. Damit identifizieren sich Unternehmen<br />

über die ethischen Vorgaben des Gesetzes hinaus und verpflichten sich auf frei-<br />

williger Basis für eine bessere Gesellschaft und eine saubere Umwelt zu sorgen.<br />

Bei Aktivitäten in diesem Bereich stehen die drei Säulen Ökologie, Ökonomie und<br />

Soziales im Mittelpunkt (vgl. Fabisch, 2010:262). Im Rahmen der ökologischen<br />

Tätigkeiten geht es darum, den Ressourcenverbrauch und Emissionen zu mini-<br />

mieren, Wiederverwertung und Rückführung zu fördern, erneuerbare Energien<br />

31


3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im Rahmen der Historie<br />

von Compliance<br />

einzusetzen und die Mitarbeiter für die Umwelt zu sensibilisieren. Mit der ökono-<br />

mischen Dimension möchten Unternehmen mit den Ressourcen Arbeit, Kapital,<br />

Zeit, Wissen und Boden schonend umgehen, Produkt- und Prozessqualität för-<br />

dern, Qualitätssicherung betreiben, Verbraucherschutz berücksichtigen und die<br />

Zusammenarbeit mit Partnern pflegen. Mit sozialen Betätigungen soll ein positives<br />

Arbeitsklima geschaffen, Arbeitssicherheit gewährleistet und Qualifizierung und<br />

Weiterbildungsangebote etabliert werden (vgl. Iltis GmbH, o.J.). Die Europäische<br />

Kommission definiert CSR wie folgt „Soziale Verantwortung der Unternehmen<br />

(Corporate Social Responsibility - CSR) ist ein Konzept, das den Unternehmen <strong>als</strong><br />

Grundlage dient, um auf freiwilliger Basis soziale und ökologische Belange in ihre<br />

Unternehmenstätigkeit und ihre Beziehungen zu den Stakeholdern zu integrieren"<br />

(EU Kommission, 2006:2). Bereits in der 1930er Jahren gab es Gedanken in diese<br />

Richtung. Es wurde diskutiert, „ob Manager ausschließlich den Eigentümern des<br />

von ihnen geführten Unternehmens verpflichtet seien oder ob ihre Rolle ihnen da-<br />

rüber hinaus auch eine soziale Verantwortung zuweist“ (DIE, 2004:1). Dabei wur-<br />

de der Schwerpunkt auf die soziale Verantwortung eines Unternehmens gegen-<br />

über der Gesellschaft gelegt. Diese Haltung entwickelte sich mit dem Umwelt-<br />

schutzgedanken in der 1980er Jahren hin zum heutigen Verständnis von CSR.<br />

Compliance<br />

System<br />

Code of<br />

Conduct<br />

Whistleblowing<br />

Corporate Governance<br />

Corporate Social Responsibility<br />

Qualitätsmanagement<br />

System<br />

Abb. 5: Zusammenhang zwischen Compliance, Corporate Governance und Corporate Social<br />

Responsibility – eigene Darstellung<br />

weitere Bereiche<br />

der Unternehmenssteuerung<br />

32


3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im Rahmen der Historie<br />

von Compliance<br />

CSR basiert auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative und steht in Beziehungen zu den<br />

Partnern des Unternehmens. CSR stellt eine erfolgreiche Unternehmensstrategie<br />

dar, da es nicht nur um die Außenwirkung geht, die zu Imagegewinn und Kunden-<br />

zufriedenheit führen, sondern auch zu Kosteneinsparungen durch geringeren<br />

Ressourcenverbrauch sowie zu Mitarbeitermotivation und damit verbundenen ge-<br />

ringeren Fehlzeiten, Identifikation mit dem Unternehmen und langfristige Mitarbei-<br />

terbindung.<br />

Nachfolgend ein Überblick über historische Entwicklungen, die zur Etablierung von<br />

Compliance geführt haben:<br />

1930: erste CSR Gedanken in USA<br />

1976: CG wird in „The Modern Corporation and Private Property” von Adolf Augustus Berle<br />

und Gardiner C. Means genannt<br />

1980: der Umweltschutzgedanke wird in den bisherigen CSR Gedanken integriert<br />

1989: Whistleblower Protection Act USA<br />

1990: CSR definiert sich mit den drei Dimensionen Ökologie, Ökonomie, Soziales<br />

1998: in der BRD wird das KonTraG erlassen<br />

1999: der Whistleblower Preis wird eingeführt<br />

2002: das SOX wird in den USA erlassen<br />

2005: die 8. EU-Richtlinie wird in Europa genehmigt<br />

2006: die 4. und 7. EU-Richtlinie werden gesetzlich bindend<br />

2008: der Verhaltenkodex der ICC „Korruption bekämpfen“ erscheint <strong>als</strong> Richtlinie für<br />

Whistleblowing in der BRD<br />

2009: die 8. EU-Richtlinie wird durch das BilMoG in der BRD in nationales Recht umge-<br />

setzt<br />

2010: Mindestanforderungen an die Compliance durch die BaFin<br />

Abb. 6: Historische Entwicklungen und Etablierung von Compliance – eigene Darstellung<br />

33


3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im Rahmen der Historie<br />

von Compliance<br />

Der historische Abriss verdeutlicht, welche Vorfälle und Gesetze das Thema<br />

Compliance bestärkt haben und wie es im geschichtlichen Kontext immer konkre-<br />

ter behandelt wurde. Der Erlass verschiedener Gesetze führte dazu, dass sich<br />

zumindest die börsennotierten Unternehmen durch den DCGK zu einer Complian-<br />

ce Struktur verpflichten. Der sich darauf beziehende Implementierungsstand wird<br />

im folgenden Kapitel beschrieben. Ferner zeigte sich, welche Begriffe und Ele-<br />

mente einer verantwortungsvollen Unternehmensführung es in Zusammenhang<br />

mit dem Thema Compliance gibt und wie sie in Beziehung zueinander stehen.<br />

Ebenso wurde deutlich, dass es kein Gesetz gibt, dass eine Compliance Organi-<br />

sation vorschreibt. Allerdings hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-<br />

sicht am 07. Juni 2010 die „Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion<br />

und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31<br />

ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)“ veröffentlicht,<br />

welche die am 31. Oktober 2007 aufgehobene „Richtlinie zur Konkretisierung der<br />

Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 33<br />

Abs. 1 WpHG (Compliance Richtlinie)“ ersetzt (vgl. BaFin, 2010:2). Es bleibt ab-<br />

zuwarten, wie sich die Umsetzung der Mindestanforderungen gestaltet.<br />

34


4. Derzeitiger Stand der Implementierung von Compliance<br />

4. Derzeitiger Stand der Implementierung von Compliance<br />

In der vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Polizeilichen Krimin<strong>als</strong>tatistik<br />

2008 wurde deutlich, dass im Bereich der Wirtschaftskriminalität von 2004 bis<br />

2006 ein konstanter Anstieg festzustellen war, der sich ab 2007 nicht weiter fort-<br />

setzte. 2008 war sogar eine Abnahme um 3,8 Prozent auf 84.550 Fälle festzustel-<br />

len. Im Jahr 2008 wurden 6.329 Fälle von Wettbewerbs-, Korruptions- und Amts-<br />

delikten erfasst, was einem Rückgang um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr<br />

entspricht (vgl. Bundesministerium des Innern, 2009:9).<br />

Diese Zahlen lassen darauf schließen, dass die beispielhaft genannten Unterneh-<br />

mensskandale bzw. die Wirtschaftskriminalität allgemein zusammen mit den neu<br />

erlassenen Gesetzen und Richtlinien zu einer erhöhten Aufmerksamkeit in Wirt-<br />

schaft und Politik geführt haben. Wie die rückläufigen Delikte zeigen, steigt offen-<br />

bar die Zahl der Unternehmen, die sich verstärkt mit dem Thema Compliance be-<br />

schäftigen bzw. eine Compliance Organisation einrichten. Auch die steigende Zahl<br />

von Compliance Seminaren und das inzwischen breite Angebot stützen diese Be-<br />

obachtung. Beispielhaft seien die School of Governance, Risk & Compliance, An-<br />

gebote verschiedener Seminaranbieter und Fernstudiengänge genannt (vgl. Se-<br />

minaranbieter Compliance, 2010).<br />

Auch Unternehmensberatungen stellen diesen Trend fest und konstatieren, dass<br />

immer mehr Unternehmen aufgrund der steigenden nationalen und internationalen<br />

Vorgaben und dem damit verbundenen höheren Schadensrisiko eine Compliance<br />

Organisation aufbauen (vgl. Corporate Trust GmbH, 2010).<br />

Während „große“ Unternehmen bereits Compliance Maßnahmen getroffen haben,<br />

haben mittelständische Unternehmen noch Aufholbedarf (ebd.). Gefestigte Struk-<br />

turen sollen beibehalten und zusätzliche Investitionen vermieden werden. Doch<br />

besonders Mittelständler werden durch die mangelnde Erfahrung und die fehlende<br />

Sensibilität zum Thema Compliance oft Opfer von Wirtschaftkriminalität, da schä-<br />

digendes Verhalten sich für Täter aufgrund der fehlenden Maßnahmen besonders<br />

einfach gestaltet.<br />

35


4. Derzeitiger Stand der Implementierung von Compliance<br />

Eine Untersuchung der Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus<br />

dem Jahr 2009 zeigt, dass neue gesetzliche Vorschriften bezüglich der Vertrau-<br />

ensstärkung der Kapitalmarktteilnehmer effektiver wirken <strong>als</strong> freiwillige Maßnah-<br />

men (Deloitte 2009:20). Compliance Maßnahmen wird zunehmende Bedeutung<br />

beigemessen bezüglich der Vertrauensbildung im Kapitalmarkt, die auf eine<br />

Compliance bedingte Verhaltensänderung der Unternehmen zurück zu führen ist.<br />

Auch eine Betrachtung der Akzeptanz der Corporate Governance Regeln, die<br />

durch den DCGK vorgeschrieben sind und das Thema Compliance beinhalten,<br />

zeigt, dass die Akzeptanz der Kodex Regeln angestiegen ist (vgl. Regierungs-<br />

kommission Deutscher Corporate Governance Kodex, 2010b:1). Die im DCGK<br />

genannten Empfehlungen werden auf hohem Niveau befolgt und neue Empfeh-<br />

lungen werden positiv angenommen.<br />

Eine weitere Studie der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

von April 2010 konstatiert Compliance <strong>als</strong> Topthema der „Prioritätenliste der<br />

Marktteilnehmer“ (Deloitte, 2010:2). In diesem Zusammenhang gehen von Deloitte<br />

befragte Unternehmen davon aus, dass die Quantität und Komplexität von Comp-<br />

liance bezogen auf rechtliche und organisatorische Anforderungen zunehmen<br />

werden.<br />

Die Studie verdeutlicht ferner, dass sich die Ausgaben für Compliance Maßnah-<br />

men von 2002 bis 2006 um 159% erhöht haben, woraus gleichzeitig eine Kosten-<br />

ersparnis von 10 % für das Gesamtunternehmen resultiert, die durch verbesserten<br />

Ressourceneinsatz und besser vernetzte Strukturen zu erklären ist. Neben der<br />

finanziellen Aufstockung wurde auch in zusätzliches Personal für Compliance Ab-<br />

teilungen investiert (Deloitte 2010:3). Die Vernetzung von Compliance mit den wei-<br />

teren Unternehmensbereichen ist in den befragten Unternehmen mittlerweile fast<br />

vollständig vorhanden. Deutsche beauftragte Compliance Officer erwarten ten-<br />

denziell ein Wachstum der Bedeutung von Compliance, da der Anreiz von Comp-<br />

liance im Werterhalt und weniger in der Wertsteigerung liegt.<br />

36


Ein Praxisbeispiel der Daimler AG:<br />

4. Derzeitiger Stand der Implementierung von Compliance<br />

„Mit Corporate Compliance Operations (CCO) hat Daimler seit 2006 eine schlag-<br />

kräftige zentrale Organisation aufgebaut, die eine einheitliche und nachhaltige<br />

Umsetzung sowie Steuerung des konzernweiten Compliance-Programms ermög-<br />

licht.<br />

Zu Beginn des Jahres 2008 hat die Daimler AG einen weiteren Schritt dahinge-<br />

hend unternommen, ihre Selbstkontrolle im Hinblick auf ethisch einwandfreie Un-<br />

ternehmensführung nachhaltig zu stärken. Direkt unterhalb des Vorstands wurde<br />

die aufgewertete Position eines Chief Compliance Officer auf der Ebene des Seni-<br />

or Vice President neu geschaffen. Darüber hinaus wurde Corporate Compliance<br />

Operations mit der Rechtsabteilung zum neuen Bereich Legal & Compliance (LC)<br />

zusammengeführt. Um Compliance noch stärker in alle Geschäftsfelder und in die<br />

Zentralfunktionen einzubetten, haben wir im Jahr 2009 das Group Compliance<br />

Board eingerichtet, das <strong>als</strong> höchstes Compliance-Gremium direkt dem Vorstand<br />

der Daimler AG untersteht und dessen Struktur abbildet. In diesem Gremium wer-<br />

den wesentliche Compliance-Themen des Konzerns behandelt. Durch die Zu-<br />

sammenführung der beiden existierenden globalen Netzwerke von lokalen Comp-<br />

liance-Managern und Legal unter dem gemeinsamen Dach von Legal & Comp-<br />

liance konnte die Reichweite des Serviceangebots von CCO für die Mitarbeiter<br />

nochm<strong>als</strong> vergrößert werden“ (vgl. Daimler AG, 2010).<br />

37


5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Nachdem in vorherigen Kapiteln zentrale Begriffe erläutert und der Implementie-<br />

rungsgrad von Compliance dargestellt wurde, wird in diesem Kapitel ausgeführt,<br />

wie Compliance heute in der Unternehmenspraxis umgesetzt wird. Es gibt ver-<br />

schiedene Implementierungsmodelle, deren einzelne Schritte im ersten Abschnitt<br />

zusammenfassend dargestellt werden. Der zweite Abschnitt zeigt die allgemein-<br />

gültigen bzw. branchenunabhängigen Rechtsgebiete, die für eine Compliance Or-<br />

ganisation relevant sind, auf. Im darauffolgenden Abschnitt werden die „Bausteine<br />

bzw. Organe“, die eine Compliance Organisation - je nach den Bedürfnissen und<br />

Risiken der einzelnen Organisation - beinhalten kann, dargestellt. Im Anschluss<br />

werden beispielhaft vier Praxisbeispiele von Compliance unkommentiert präsen-<br />

tiert.<br />

5.1 Schritt für Schritt zur Compliance Organisation<br />

Die Implementierung einer Compliance Organisation verläuft in aufeinander fol-<br />

genden Phasen. In der Literatur lassen sich verschiedene Begriffe für die einzel-<br />

nen Phasen finden (vgl. Behringer, 2010:281 ff; vgl. Wecker/ Galla, 2009:65 ff; IHK<br />

Pfalz, o.J.), die im Folgenden zusammengefasst werden. Für den Implementie-<br />

rungsprozess bietet sich juristische und beratende Unterstützung an.<br />

Schritte zur Compliance-Organisation:<br />

• Standortbestimmung<br />

• Umsetzungsphase<br />

• Schulungs- und Kommunikationsphase<br />

• Überwachung und Einhaltung der Compliance Organisation<br />

Was sind die Inhalte der einzelnen Phasen?<br />

• In der ersten Phase des Aufbaus einer Compliance Organisation steht die<br />

Standortbestimmung eines Unternehmens, <strong>als</strong>o die Ermittlung des Ist-<br />

Zustandes, im Mittelpunkt. Kriterien, die an dieser Stelle betrachtet werden<br />

sind:<br />

o die Branche des Unternehmens,<br />

o die Geschäftstätigkeit selbst,<br />

38


o die Kapitalmarktorientierung,<br />

o die Kundenstruktur,<br />

o die Größe und die Komplexität des Unternehmens,<br />

o die Rechtsform,<br />

o die Anforderungen der Branche und der Region,<br />

o die Zahl der Niederlassungen,<br />

o die organisatorische Struktur des Unternehmens,<br />

o bestehende Delegationsprinzipien,<br />

o die Unternehmenskultur,<br />

o die Qualifikation der Mitarbeiter sowie<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

o der Gesichtspunkt ob es in der Vergangenheit bereits zu Vorfällen<br />

gekommen ist (vgl. Behringer, 2010:282).<br />

Nach der Ist- Analyse des Unternehmens, folgt die Identifikation von Comp-<br />

liance relevanten Unternehmensbereichen und Anforderungen. Für das Un-<br />

ternehmen bedeutende Pflichtenkreise müssen definiert werden. Letztlich<br />

bestimmt die Geschäftsleitung die Compliance relevanten Maßnahmen je<br />

nach Zielen des Unternehmens und dessen Geschäftsphilosophie.<br />

• Anschließend wird der organisatorische Aufbau einer Compliance Organi-<br />

sation durch die Unternehmensleitung und gegebenenfalls einem externen<br />

Berater diskutiert und festgelegt. Die Umsetzungsphase ist davon geprägt,<br />

dass die Compliance Organisation in das bestehende Unternehmen organi-<br />

satorisch eingebunden wird. Die Compliance relevanten Aufgaben und<br />

Verantwortlichkeiten werden im Geschäftsleitungsorgan durch klare Zuord-<br />

nung von Zuständigkeiten horizontal aufgeteilt (vgl. Vetter, 2009:46). Wei-<br />

terhin können Zuständigkeiten auch vertikal delegiert werden, wobei eine<br />

sorgfältige Personalauswahl erfolgen muss. Denkbar ist hier ein Complian-<br />

ce Officer und/oder eine Compliance Abteilung. Wichtig ist auch hier, dass<br />

die „Zuständigkeiten unmissverständlich festgelegt“ (ebd.) sind und sich Ve-<br />

rantwortungsbereiche nicht überschneiden. Je mehr Personal mit Comp-<br />

liance Aufgaben betraut wird, umso mehr muss der Fokus darauf gerichtet<br />

sein, dass „Doppelzuständigkeiten“ (ebd.) vermieden werden und Funktio-<br />

nen und Maßnahmen, die personell gebunden sind, eindeutig definiert sind.<br />

39


5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Entscheidungsbefugnisse, Organisations- und Delegationsentscheidungen<br />

müssen formalisiert sein. Ferner ist die Beauftragung eines externen Juris-<br />

ten <strong>als</strong> Ombudsmann möglich, um <strong>als</strong> Ansprechpartner im Whistleblowing<br />

System zu fungieren.<br />

• Auf die Umsetzungsphase folgt die Schulungs- und Kommunikations-<br />

phase in welcher zunächst die neue Compliance Organisation den Mitar-<br />

beitern bekannt gemacht wird und relevante und identifizierte Regeln erläu-<br />

tert werden. Die Mitarbeiter müssen geschult werden, um ihnen die Not-<br />

wendigkeit des Compliance Systems zu verdeutlichen. Ferner müssen die-<br />

se Schulungen bei wichtigen Gesetzesänderungen anlassbezogen und<br />

kontinuierlich wiederholt werden (vgl. Behringer, 2010:283). Hierbei handelt<br />

es sich um eine logistische Aufgabe. Die richtigen Informationen müssen<br />

zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein, da viele Verstöße aus Unwissenheit<br />

resultieren. Eine Möglichkeit dies zu verhindern ist beispielsweise die Be-<br />

reitstellung der Informationen in einem Intranet (vgl. Vetter, 2009:44). Wei-<br />

terhin können Informationen per Richtlinien, Code of Conduct, Handbücher,<br />

auf der Homepage oder in Informationsbroschüren verbreitet werden (ebd.).<br />

Daneben gibt es allerdings auch bewusste Verstöße, die mit Hilfe eines<br />

Hinweisgebersystems möglichst frühzeitig aufgedeckt werden sollen. Viele<br />

Unternehmen veröffentlichen auch im Internet ein Mission Statement –<br />

Leitbild des Unternehmens – in welchem die Rechtstreue und die Grundhal-<br />

tung dokumentiert werden, so dass die Motivation der Mitarbeiter zur Ein-<br />

haltung der Rechtspflichten erhöht wird.<br />

• Die letzte und langfristig andauernde Phase ist die der Überwachung und<br />

Einhaltung der Compliance Organisation. Hier ist die mit Compliance<br />

beauftragte Person – Compliance Officer, Geschäftsleitung – gefragt. Für<br />

das Unternehmen Compliance relevante gesetzliche Änderungen müssen<br />

erkannt, auf den Unternehmensalltag übersetzt und für Mitarbeiter ver-<br />

ständlich aufbereitet und verbreitet werden (vgl. Behringer, 2010:283). Der<br />

Informationsfluss muss sichergestellt werden. Laufen beispielsweise posta-<br />

lische Informationen für den Aufsichtsrat an einer Stelle des Unternehmens<br />

auf, muss gewährleistet sein, dass der Empfänger die Informationen umge-<br />

40


5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

hend erhält. Das heißt Melde- und Berichtsstrukturen müssen auf Praktika-<br />

bilität geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Von Schulungen,<br />

Kontrollroutinen und Beratungen sowie damit verbundenen Entscheidungen<br />

müssen Protokolle <strong>als</strong> Nachweis für eine Compliance Organisation angefer-<br />

tigt werden. Unterläuft einem Unternehmen ein Fehler zweimal, wird aus<br />

Fahrlässigkeit schnell Vorsatz mit verschärften Haftungsfolgen (vgl. Behrin-<br />

ger, 2010:284).<br />

41


5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

5.2 Compliance relevante Rechtsgebiete für die Unternehmenspraxis<br />

Jedes Unternehmen muss für sich seine individuellen Pflichtenkreise definieren<br />

und diese unter den Mitarbeitern kommunizieren. Je nach Bestimmungsfaktoren<br />

unterscheiden sich die gesetzlichen Anforderungen. Branchenunabhängige Comp-<br />

liance relevante Rechtsgebiete sind:<br />

IT<br />

Produkthaftung<br />

Insolvenz<br />

Datenschutz <br />

Rechnungswesen<br />

Compliance<br />

relevante<br />

Rechtsgebiete<br />

Umwelt<br />

Arbeitsrecht<br />

Arbeitssicherheit<br />

Steuerrecht<br />

Abb. 7: Branchenunabhängige Compliance relevante Rechtsgebiete – eigene Darstellung<br />

Gesetzliche Vorgaben im Bereich des Arbeits- oder Handelsrechts gelten für alle<br />

Unternehmen unabhängig von der Branche. Im Weiteren gibt es Ausnahmen für<br />

Unternehmen von gesetzlichen Pflichten, die beispielsweise aus der Größe des<br />

Unternehmens resultieren wie zum Beispiel das Gesetz über die Rechnungsle-<br />

gung von bestimmten Unternehmen und Konzernen oder die im Handelsgesetz-<br />

buch definierten Größenklassen von Unternehmen. Im Folgenden werden die all-<br />

gemeingültigen Gesetze für alle Unternehmen in Tabellenform dargestellt. Die<br />

Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt jedoch die wesentli-<br />

chen gesetzlichen Regelungen dar.<br />

42


Rechnungswesen<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Gesetz Ausgeschrieben Regelungsbereich Bedeutend für<br />

HGB Handelsgesetzbuch Pflicht zur Führung der<br />

GoB Grundsätze ordnungsge-<br />

mäßer Buchführung<br />

BilMoG Bilanzrechts-<br />

modernisierungsgesetz<br />

Handelsgesetzbücher und<br />

zur Aufbewahrung von<br />

Unterlagen, Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsvorschrif-<br />

ten, Regelung des Um-<br />

fangs des Jahresabschlus-<br />

ses sowie von Offenle-<br />

gungs- und Prüfungspflich-<br />

ten<br />

Kodifizierte Vorschriften,<br />

die beim Jahresabschluss<br />

zu beachten sind, z.B. Voll-<br />

ständigkeit, Klarheit, Rich-<br />

tigkeit, Willkürfreiheit<br />

Aufsichtsratsmitglied ver-<br />

fügt über Wissen bzgl.<br />

Rechnungslegung und<br />

Abschlussprüfung, Verbes-<br />

serung der Aussagekraft<br />

des Jahresabschlusses<br />

AktG Aktiengesetz Rechnungslegung und<br />

Prüfung von Aktiengesell-<br />

schaften und Konzernen,<br />

Prüfung durch Aufsichtsrat,<br />

Erklärung zum DCGK<br />

PublG Publizitätsgesetz Offenlegungs- und Prü-<br />

GmbHG Gesetz betreffend die<br />

Gesellschaften mit be-<br />

schränkter Haftung<br />

fungspflichten von Unter-<br />

nehmen, die nicht Kapital-<br />

gesellschaften sind<br />

Zuständigkeit der Ge-<br />

schäftsführer und Gesell-<br />

schafter im Rahmen der<br />

Rechnungslegung<br />

Alle Kaufleute, darüber<br />

hinaus spezielle Vorschrif-<br />

ten für Kapitalgesellschaf-<br />

ten, Konzerne und Unter-<br />

nehmen bestimmter Ge-<br />

schäftszweige<br />

Alle Kaufleute<br />

Kapitalmarktorientierte<br />

Aktiengesellschaften<br />

Alle Kaufleute<br />

Aktiengesellschaften,<br />

Kommanditgesellschaften<br />

auf Aktien, Konzerne<br />

Personengesellschaften<br />

und Einzelkaufleute<br />

Gesellschaften mit be-<br />

schränkter Haftung<br />

Tab. 1: Compliance relevante Gesetze im Bereich Rechnungswesen – eigene Darstellung (in<br />

Anlehnung an Wojahn, 2010:69; Wecker/ Galla 2009:57 sowie eigene Ergänzungen)<br />

43


Arbeitsrecht<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Gesetz Ausgeschrieben Regelungsbereich Bedeutend für<br />

AGG Allgemeines Gleichbe-<br />

handlungsgesetz<br />

Verhinderung und Beseiti-<br />

gung von Benachteiligun-<br />

gen aus Gründen der Ras-<br />

se oder wegen der ethni-<br />

schen Herkunft, des Ge-<br />

schlechts, der Religion oder<br />

Weltanschauung, einer<br />

Behinderung, des Alters<br />

oder der sexuellen Identität<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch Vorschriften zum Dienstver-<br />

trag<br />

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz Ziel des Gesetzes ist es,<br />

die Gesundheit aller Be-<br />

schäftigten durch Maß-<br />

nahmen des Arbeitsschut-<br />

zes zu sichern und zu ver-<br />

bessern<br />

ArbZG Arbeitszeitgesetz Sicherheit und den<br />

Gesundheitsschutz der<br />

Arbeitnehmer bei der Ar-<br />

beitszeitgestaltung zu ge-<br />

währleisten und die Rah-<br />

menbedingungen für flexib-<br />

le Arbeitszeiten zu verbes-<br />

sern, Sonntag und die<br />

staatlich anerkannten Fei-<br />

ertage <strong>als</strong> Tage der Ar-<br />

beitsruhe und der seeli-<br />

schen Erhebung der Ar-<br />

beitnehmer zu schützen<br />

StGB Strafgesetzbuch Abführung der Sozialversi-<br />

AÜG Arbeitnehmer-<br />

überlassungsgesetz <br />

cherungsbeiträge<br />

Behördliche Genehmigung<br />

vor gewerbsmäßige Arbeit-<br />

nehmerüberlassung<br />

SGB Sozialgesetzbuch Abführung aller Sozialver-<br />

sicherungsabgaben<br />

Arbeitgeber, Arbeitnehmer<br />

Arbeitgeber, Arbeitnehmer<br />

Arbeitgeber, Arbeitnehmer<br />

Arbeitgeber, Arbeitnehmer<br />

Arbeitgeber<br />

Arbeitgeber (Verleiher) und<br />

Dritte (Entleiher)<br />

Arbeitgeber<br />

BetrVG Betriebs- Mitbestimmung des Be- Arbeitgeber<br />

44


verfassungsgesetz triebsrates<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Tab. 2: Compliance relevante Gesetze im Bereich Arbeitsrecht – eigene Darstellung<br />

(in Anlehnung an Süßbrich 2009:221 ff sowie eigene Ergänzungen)<br />

Arbeitssicherheit<br />

Gesetz Ausgeschrieben Regelungsbereich Bedeutend für<br />

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz Gestaltung des Arbeits-<br />

GPSG Geräte- und Produkt-<br />

sicherheitsgesetz<br />

SGB VII Gesetzliche Unfallversi-<br />

cherung <br />

schutzes im Betrieb zur<br />

Verhütung von Unfällen bei<br />

der Arbeit und arbeitsbe-<br />

dingtenGesundheitsgefah- ren<br />

Errichtung und Betrieb<br />

überwachungsbedürftiger<br />

Anlagen durch die Beschäf-<br />

tigte gefährdet werden<br />

können<br />

Regelungen der gesetzli-<br />

chen Unfallversicherung<br />

ASiG Arbeitssicherheitsgesetz Unterstützung des Arbeit-<br />

ArbStättV Verordnung über Arbeits-<br />

stätten<br />

BetrSichV Betriebssicherheits-<br />

verordnung <br />

gebers bei Arbeitsschutz<br />

und Unfallverhütung durch<br />

beauftragte Fachkräfte<br />

Sicherheit und Gesund-<br />

heitsschutz der Beschäftig-<br />

ten beim Einrichten und<br />

Betreiben von Arbeitsstät-<br />

ten<br />

Bereitstellen sicherer Ar-<br />

beitsmittel durch den Ar-<br />

beitgeber und sichere Be-<br />

nutzung durch Arbeitneh-<br />

mer<br />

Arbeitgeber<br />

Anlagenbetreiber<br />

Arbeitgeber<br />

Arbeitgeber<br />

Arbeitgeber, Betreiber<br />

Arbeitgeber, Betreiber<br />

Tab. 3: Compliance relevante Gesetze im Bereich Arbeitssicherheit – eigene Darstellung<br />

(in Anlehnung an Jödden, 2010:168 ff sowie eigene Ergänzungen)<br />

45


Steuerrecht<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Gesetz Ausgeschrieben Regelungsbereich Bedeutend für<br />

AO Abgabenordnung Mitwirkungspflichten, Steu-<br />

erstraftaten,Ordnungswid- rigkeiten, Haftung, Zu-<br />

schläge und Zinsen<br />

Alle Steuerpflichtigen so-<br />

wie gesetzliche Vertreter,<br />

Haftung bei Verletzung<br />

von Pflichten und aus<br />

sachlichen Gründen sowie<br />

nach Einzelsteuergeset-<br />

zen,Verspätungszu- schlag, Zwangsgeld,<br />

Säumniszuschlag, Verzin-<br />

sung<br />

EStG Einkommensteuergesetz Nützliche Abgaben Nichtabzugsfähigkeit,<br />

GewStG Gewerbesteuergesetz Gewerbesteuer <strong>als</strong> Ge-<br />

meindesteuer zahlen<br />

UStG Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer für Lieferun-<br />

gen und Leistungen, die ein<br />

Unternehmen gegen ein<br />

Entgelt im Inland ausführt<br />

KStG Körperschaftssteuergesetz Besteuerung des Einkom-<br />

mens von juristischen Per-<br />

sonen<br />

GrdStG Grundsteuergesetz Steuer auf das Eigentum<br />

an Grundstücken und de-<br />

ren Bebauung<br />

Pflicht der Finanzverwal-<br />

tung zur Information der<br />

Staatsanwaltschaft<br />

Unternehmer<br />

Unternehmer<br />

Kapitalgesellschaften,<br />

Genossenschaften, Versi-<br />

cherungs- und Pensions-<br />

fondsvereine auf Gegen-<br />

seitigkeit, juristische Per-<br />

sonen des privaten<br />

Rechts, nichtrechtsfähige<br />

Vereine, Stiftungen und<br />

andere Zweckvermögen<br />

des privaten Rechtsbe-<br />

triebe gewerblicher Art<br />

von juristischen Personen<br />

des öffentlichen Rechts<br />

Eigentümer<br />

Tab. 4: Compliance relevante Gesetze im Bereich Steuerrecht – eigene Darstellung<br />

(in Anlehnung an Schoppe, 2010:130 sowie eigene Ergänzungen)<br />

46


Umwelt<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Gesetz Ausgeschrieben Regelungsbereich Bedeutend für<br />

BImSchG Bundesimmissions-<br />

schutzgesetz<br />

Schutz von Menschen und<br />

Natur sowie Boden, Was-<br />

ser, Luft vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen, Ge-<br />

nehmigungen<br />

WHG Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer<br />

KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und<br />

Abfallgesetz<br />

<strong>als</strong> Bestandteil des Natur-<br />

haushaltes und <strong>als</strong> Le-<br />

bensraum für Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Förderung der Kreislauf-<br />

wirtschaft, Schonung der<br />

natürlichen Ressourcen<br />

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz Erhalten der Leistungsfä-<br />

UVPG Umweltverträglichkeits-<br />

prüfungsgesetz <br />

higkeit und der Funktionen<br />

des Bodens oder deren<br />

Wiederherstellung<br />

Frühzeitige Ermittlung und<br />

Bewertung der Auswirkun-<br />

gen von bestimmten Vor-<br />

haben und Plänen auf die<br />

Umwelt<br />

Anlagenbetreiber<br />

Anlagenbetreiber<br />

Anlagenbetreiber<br />

Grundstückseigentümer,<br />

Unternehmer, Anlagenbe-<br />

treiber<br />

Anlagebetreiber<br />

Tab. 5: Compliance relevante Gesetze im Bereich Umwelt – eigene Darstellung<br />

(in Anlehnung an Jödden, 2010:168 ff)<br />

Datenschutz<br />

Gesetz Ausgeschrieben Regelungsbereich Bedeutend für<br />

BDSG Bundesdatenschutzgesetz Schutz personenbezogener<br />

Daten<br />

Öffentliche Stellen der<br />

Länder und des Bundes,<br />

nicht-öffentliche Stellen,<br />

die personenbezogene<br />

Daten erheben, verarbei-<br />

ten, nutzen<br />

Tab. 6: Compliance relevante Gesetze im Bereich Datenschutz – eigene Darstellung<br />

(in Anlehnung an Bauer, 2009:170 ff)<br />

47


Produkthaftung<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Gesetz Ausgeschrieben Regelungsbereich Bedeutend für<br />

GPDG Geräte- und Produkt-<br />

sicherheitsgesetz<br />

Umfasst technische Arbeits-<br />

mittel, Verbraucherprodukte,<br />

überwachungsbedürftige<br />

Anlagen<br />

MRL Maschinenrichtlinie Unfallverhütung für Maschi-<br />

ATEX Explosionsschutzverord-<br />

nung<br />

MPG Gesetz über Medizinpro-<br />

dukte<br />

LFGB Lebensmittel-, Bedarfsge-<br />

genstände- und Futtermit-<br />

telgesetz <br />

nen, Sicherheitsbauteile für<br />

Maschinen, Ketten, Seile,<br />

Gurte, abnehmbare Gelenk-<br />

wellen und unvollständige<br />

Maschinen<br />

Grundlegende Gesundheits-<br />

und Sicherheitsanforderun-<br />

gen zum Schutz von Perso-<br />

nen, die in explosionsgefähr-<br />

deten Bereichen arbeiten<br />

Regelung des Verkehrs mit<br />

Medizinprodukten<br />

Schutz von Mensch und Tier<br />

vor Gesundheitsgefahren<br />

AMG Arzneimittelgesetz Ordnungsgemäße Arzneimit-<br />

telversorgung<br />

ChemG Chemikaliengesetz Schutz von Mensch und<br />

ElektroG Elektro- und Elektronikge-<br />

rätegesetz<br />

EBPG Energiebetriebene-<br />

Produkte Gesetz<br />

Umwelt vor schädlicher Ein-<br />

wirkung gefährlicher Stoffe<br />

Vermeidung von Abfällen und<br />

Elektro- und Elektronikgeräte<br />

sowie die Wiederverwendung<br />

solcher Abfälle<br />

Inbetriebnahme und Ausstel-<br />

len energiebetriebener Pro-<br />

dukte<br />

BauPG Bauproduktengesetz Inverkehrbringen von Bau-<br />

produkten sowie deren Wa-<br />

renverkehr<br />

Hersteller, Bevollmächtig-<br />

te, Importeure, Händler<br />

Inverkehrbringer neuer<br />

Maschinen und Sicher-<br />

heitsbauteile<br />

Inverkehrbringer von<br />

Geräten und Schutzsys-<br />

temen zur bestimmungs-<br />

gemäßen Verwendung in<br />

explosionsgefährdeten<br />

Bereichen<br />

Betreiber und Anwender<br />

von Medizinprodukten,<br />

Hersteller,<br />

Inverkehrbringer<br />

Hersteller, Händler,<br />

Inverkehrbringer<br />

Pharmaindustrie, Apo-<br />

theker, Ärzte<br />

Hersteller, Einführer,<br />

Inverkehrbringer, Vertrei-<br />

ber, Verwender<br />

Hersteller und Vertreiber<br />

von Elektro- und Elektro-<br />

nikgeräten<br />

Hersteller, Bevollmächtig-<br />

te, Importeure<br />

Inverkehrbringer, Herstel-<br />

ler<br />

48


5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Tab. 7: Compliance relevante Gesetze im Bereich Produkthaftung – eigene Darstellung<br />

(in Anlehnung an Reusch, 2010:149 ff)<br />

IT<br />

Gesetz Ausgeschrieben Regelungsbereich Bedeutend für<br />

BDSG Bundesdatenschutzgesetz Informationssicherheit, Ver-<br />

fügbarkeit,Datenaufbewah- rung und Datenschutz<br />

TKG Telekommunikationsgesetz durch technologieneutrale<br />

GDPdU Grundsätze zum Datenzu-<br />

griff und zur Prüfbarkeit<br />

digitaler Unterlagen<br />

Regulierung den Wettbewerb<br />

im<br />

Bereich der Telekommunika-<br />

tion und leistungsfähige Te-<br />

lekommunikationsinfrastruktu<br />

ren<br />

zu fördern und flächende-<br />

ckend angemessene und<br />

ausreichende Dienstleistun-<br />

gen zu<br />

gewährleisten<br />

Regeln zur Aufbewahrung<br />

digitaler Unterlagen und zur<br />

Mitwirkungspflicht der Steu-<br />

erpflichtigen bei Betriebsprü-<br />

fungen<br />

Tab. 8: Compliance relevante Gesetze im Bereich IT – eigene Darstellung<br />

(in Anlehnung an Rath/ Sponholz, 2010:202)<br />

Insolvenz<br />

Öffentliche Stellen der<br />

Länder und des Bundes,<br />

nicht-öffentliche Stellen,<br />

die personenbezogene<br />

Daten erheben, verarbei-<br />

ten, nutzen<br />

Dienstleistungserbringer<br />

in der Telekommunikati-<br />

onsbranche<br />

Sämtliche Rechtsformen<br />

Gesetz Ausgeschrieben Regelungsbereich Bedeutend für<br />

InsO Insolvenzordnung Insolvenzantragspflicht,<br />

Auskunfts- und Mitwir-<br />

kungspflichten im vorläufi-<br />

gen und eröffneten Insol-<br />

venzverfahren<br />

Sämtliche Rechtsformen<br />

49


GmbHG Gesetz betreffend die<br />

GmbH<br />

Schadensersatz bei Insol-<br />

venzverschleppung gemäß<br />

§ 15a InsO, Verletzung der<br />

Verlustanzeigepflicht<br />

AktG Aktiengesetz Schadensersatz bei Insol-<br />

venzverschleppung gemäß<br />

§ 15a InsO, Verletzung der<br />

Verlustanzeigepflicht<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch Schadensersatz bei Insol-<br />

venzverschleppung gemäß<br />

§ 15a InsO<br />

HGB Handelsgesetzbuch Schadensersatz bei Insol-<br />

venzverschleppung gemäß<br />

§ 15a InsO<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

GmbH<br />

Aktiengesellschaften<br />

Verein, Stiftung<br />

oHG, KG, GmbH & Co KG<br />

StGB Strafgesetzbuch Insolvenzstraftaten Sämtliche Rechtsformen/<br />

Personen<br />

Tab. 9: Compliance relevante Gesetze im Bereich Insolvenz – eigene Darstellung<br />

(in Anlehnung an Schoppe, 2010: 105 f)<br />

Die Tabellen zeigen welche Vielfalt von Gesetzen im Rahmen einer Compliance<br />

Organisation zu beachten ist bzw. sein kann. Wie und aus welchen Elementen<br />

eine Compliance Organisation besteht, die für die Einhaltung dieser Gesetze zu-<br />

ständig sind, wird im folgenden Kapitel näher erläutert.<br />

50


5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

5.3 Mögliche Bausteine bzw. Organe für eine Compliance Organisation<br />

Wie eine Compliance Organisation letztendlich strukturiert und im Unternehmen<br />

umgesetzt wird, orientiert sich an den individuellen betrieblichen Anforderungen.<br />

Das heißt, dass Faktoren, wie die Größe des Unternehmens oder die Anzahl und<br />

Orte der Niederlassungen, vgl. Kapitel 5.1, einen Einfluss auf die Gestaltung der<br />

Organisation haben. Beispielsweise wird ein Unternehmen, das ausschließlich in<br />

Deutschland tätig ist, eine andere Struktur umsetzen, <strong>als</strong> ein Unternehmen, das<br />

international agiert. Hinzu kommt, dass die endgültige Entscheidung für oder ge-<br />

gen eine Compliance Organisation von der Geschäftsleitung getroffen wird, die<br />

sich an den unternehmensspezifischen betrieblichen Zielen orientiert.<br />

In der Literatur wird ein Grundgerüst an unterschiedlichen Organen bzw. Bestand-<br />

teilen einer Compliance Organisation genannt (vgl. Wecker/ Galla, 2009:67 ff; Be-<br />

hringer, 2010:281 ff; Wieland, 2010:22 ff). In der Praxis werden Compliance Orga-<br />

nisationen aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammengesetzt und zueinander<br />

in Beziehung gesetzt. Die verschiedenen „Bausteine“, die unterschiedlich kombi-<br />

niert werden können, werden im Folgenden vorgestellt. Dabei ist wichtig zu beach-<br />

ten, dass die Funktionen, die die „Bausteine“ bzw. Personen haben können, sowie<br />

deren Zusammensetzung immer davon abhängen, was das Unternehmen <strong>als</strong> Ziel<br />

verfolgt. Beispielsweise kann ein Compliance Committee in einem Unternehmen<br />

eine beratende Funktion erfüllen, in einem anderen Unternehmen kann das Comp-<br />

liance Committee ein Kontrollgremium sein.<br />

Vorstand Aufsichtsrat<br />

Global<br />

Compliance<br />

Officers<br />

Ombudsmann<br />

Regional<br />

Compliance<br />

Officers<br />

Compliance<br />

Helpdesk<br />

Chief<br />

Compliance<br />

Officer<br />

Integrity<br />

Board<br />

Compliance<br />

Training &<br />

Schulung<br />

Abb. 8: Bausteine einer Compliance Organisation – eigene Darstellung<br />

Compliance<br />

Committee<br />

Whistleblowing<br />

System<br />

Compliance<br />

Audit<br />

51


Vorstand<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Der Vorstand eines Unternehmens ist analog zur Geschäftsleitung für die Unter-<br />

nehmenssteuerung und die Einhaltung der geltenden Gesetze gesamtverantwort-<br />

lich. In der Literatur wird die Einrichtung einer Compliance Organisation <strong>als</strong> Pflicht<br />

des Vorstandes angesehen, da das Risiko für eine Organhaftung bei Fehlen einer<br />

Compliance Organisation zu groß sei (vgl. Wecker, Galla 2009:65). Ebenso be-<br />

schreibt Fissenewert, dass „in der Unterlassung eine Sorgfaltspflichtverletzung“<br />

liegt, die einen Schadensersatzanspruch begründet (Fissenewert 2010:47). Nach<br />

Ziffer 4.1.3 DCGK hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestim-<br />

mungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren<br />

Beachtung durch die Unternehmen hin (Compliance) (vgl. DCGK, 2010:6).<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und ist für seine Abberufung zuständig. Er<br />

macht den Geschäftsverteilungsplan und die Geschäftsordnung des Vorstandes.<br />

Der Aufsichtsrat nimmt sowohl eine Kontrolltätigkeit der Geschäftsführung <strong>als</strong><br />

auch eine beratende Funktion ein. Der Aufsichtsrat erhält vom Vorstand Informati-<br />

onen „über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Ge-<br />

schäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance“<br />

(vgl. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex 2010a:4).<br />

Compliance liegt auch im Verantwortungsbereich des Aufsichtsrates, da Ziffer<br />

5.3.2 DCGK festlegt, dass der Aufsichtsrat einen „Prüfungsausschuss“ einrichten<br />

soll, der sich mit Fragen der Compliance beschäftigt (vgl. Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance Kodex 2010a:10).<br />

Aufgrund möglicher Organhaftung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, ist eine<br />

aussagekräftige Dokumentation der haftungsrelevanten Sachverhalte sowie des<br />

Umgangs mit diesen sicherzustellen.<br />

52


Chief<br />

Compliance<br />

Officer<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Der Chief Compliance Officer – CCO – steht, je nachdem wie viel Personal für die<br />

Umsetzung von Compliance bereitgestellt werden soll, der Abteilung Compliance<br />

vor und ist für das rechtlich korrekte Verhalten eines Unternehmens verantwort-<br />

lich. Der CCO ist dem Vorstand direkt unterstellt und berichtspflichtig über den<br />

aktuellen Stand der Compliance Aktivitäten.<br />

Ein CCO kann ausführendes Organ sein, je nachdem wie die Zusammenarbeit mit<br />

einem möglichen Compliance Committee definiert ist.<br />

Ein CCO kann ein aktives Gremium sein, dessen Ziel es ist, durch die Schaffung<br />

von Rahmenbedingungen und der Entwicklung von Maßnahmen, rechtskonformes<br />

und unternehmensweites Verhalten zu fördern und sicherzustellen.<br />

Ein CCO ist in den meisten Fällen Ansprechpartner für Mitarbeiter, Vorstand, Auf-<br />

sichtsrat sowie Kunden, Lieferanten und die Öffentlichkeit. Ferner ist er zuständig<br />

für die vertikal nachfolgenden Compliance Beauftragten pro Region, pro Nieder-<br />

lassung, pro Abteilung, je nach Aufbau der Organisation.<br />

An dieser Stelle stellt sich häufig die Frage, über welche Qualifikation ein CCO<br />

verfügen sollte. Sollte ein Jurist oder ein Betriebswirt diese Aufgabe übernehmen?<br />

Da Compliance mit der Einhaltung und Interpretation von Gesetzen zu tun hat und<br />

auch die Prüfung von Sachverhalten auf ihre Gesetzeskonformität eine juristische<br />

Aufgabe ist, wird häufig ein Jurist für diese Position gewählt.<br />

Im Weiteren geht es auch um die Kommunikation und Verbreitung der Compliance<br />

Informationen, Eingriffe in ein vorhandenes Prozessmanagement sowie um die<br />

Schulung der Mitarbeiter. Auch die Compliance relevanten Bereiche wie Steuern,<br />

Buchführung, Insolvenz oder Produktqualität stammen aus einem betriebswirt-<br />

schaftlichen Kontext, so dass auch der Einsatz eines Betriebswirtes sinnvoll ist. Im<br />

Idealfall findet ein Unternehmen aufgrund der interdisziplinären Aufgabenstellung<br />

<strong>als</strong>o einen CCO, der über eine Kombination aus juristischen und wirtschaftlichen<br />

Kenntnissen verfügt. Ferner ist es wichtig und unabhängig von der Qualifikation,<br />

dass ein CCO Methoden beherrscht „wie man Gesetzesentwicklungen verfolgt,<br />

relevante Regeln identifiziert […] und diese in den Unternehmensalltag übersetzt“<br />

(Behringer 2010:286).<br />

53


Compliance<br />

Commitee<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Das Compliance Committee steht dem Compliance Officer beratend <strong>als</strong> auch kon-<br />

trollierend zur Seite und ist mit internen und/ oder externen Fachkräften besetzt.<br />

Je nach Wunsch der Geschäftsleitung kann das Compliance Committee verschie-<br />

dene Funktionen einnehmen.<br />

Es kann dem Chief Compliance Officer vertikal übergeordnet sein, so dass es<br />

über wesentliche Vorgaben der Compliance und der entsprechenden Maßnahmen<br />

entscheidet. Das Gremium wird in diesem Rahmen mit der Steuerung und Umset-<br />

zung der Compliance Organisation beauftragt, während der CCO das ausführende<br />

Organ vor Ort ist.<br />

Eine weitere Möglichkeit ist, eine beratende Funktion des Compliance Committees<br />

bei welchem der CCO den Vorsitz des Committees innehat.<br />

Ferner kann das Compliance Committee ein unabhängiges Kontrollgremium dar-<br />

stellen, das sowohl den Vorstand <strong>als</strong> auch den CCO berät (vgl. Wecker, Galla,<br />

2009:67).<br />

Global<br />

Compliance<br />

Officers<br />

In weltweit tätigen Unternehmen können Global Compliance Officers eingesetzt<br />

werden, die den Chief Compliance Officer unterstützen. Beispielsweise kann es<br />

einen Global Compliance Officer pro Kontinent geben, der übergeordnet tätig ist.<br />

Regional<br />

Compliance<br />

Officers<br />

Je nach Größe eines Unternehmens können Regional Compliance Officers den<br />

Chief Compliance Officer im Inland unterstützen, indem sie in einzelnen Divisio-<br />

nen, beispielsweise in einzelnen Niederlassungen oder Regionen, für die Umset-<br />

zung und die Weiterentwicklung der Compliance Organisation verantwortlich sind.<br />

54


Integrity<br />

Board<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Ein Integrity Board kann nach Bedarf eingesetzt werden und ist vergleichbar mit<br />

dem Compliance Committee. Es besteht aus internen und externen Fachleuten.<br />

Ist die Compliance Organisation so aufgebaut, dass beim Compliance Committee<br />

alle Informationen zentral gebündelt werden, kann ein Integrity Board <strong>als</strong> beraten-<br />

de Instanz zur Seite gestellt werden, fachspezifische Fragen beantworten und bei<br />

Entscheidungen mitwirken (vgl. Nezmeskal-Berggötz, 2010:374).<br />

Whistleblowing<br />

System<br />

Die Whistleblower Hotline ist eine Möglichkeit eines Hinweisgebersystems. Hier-<br />

durch soll den Mitarbeitern <strong>als</strong> auch Dritten die Gelegenheit gegeben werden,<br />

Hinweise auf mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße zu melden. Die Hotline<br />

nimmt die Informationen auf, untersucht sie anschließend auf Wahrheitsgehalt und<br />

leitet über die Information an die Geschäftsführung entsprechende Maßnahmen<br />

ein. Die Weitergabe der Informationen über Verstöße im Unternehmen kann, je<br />

nach System, auch per Mail erfolgen (vgl. Tur, 2010:442 ff).<br />

Ferner können Whistleblower auch die Möglichkeit nutzen, einen externen Om-<br />

budsmann über die Kenntnisse von nicht gesetzeskonformen Verhalten zu infor-<br />

mieren. Der Ombudsmann ist aufgrund seiner Tätigkeit grundsätzlich zur Ver-<br />

schwiegenheit verpflichtet, da er <strong>als</strong> Jurist der Schweigepflicht unterliegt.<br />

Weitere Möglichkeiten das eigene Wissen über Missstände, illegales Handeln<br />

oder allgemeine Gefahren weiterzugeben, besteht darin den CCO oder den Vor-<br />

gesetzten zu informieren. Hierbei ist die Wahrung der Anonymität weniger zuzusi-<br />

chern <strong>als</strong> bei einem Ombudsmann.<br />

55


Ombudsmann<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Wie zuvor erläutert ist der Ombudsmann ein externer Rechtsanwalt, der aus beruf-<br />

lichen Gründen nicht ohne die Zustimmung des Whistleblowers dessen Anonymi-<br />

tät aufdecken darf. An ihn kann Wissen über bedenkliche Zustände im Unterneh-<br />

men per Telefon oder Mail weitergegeben werden. Aufgrund der rechtlichen<br />

Handhabe des Namensschutzes des Whistleblowers, zeichnet sich diese Möglich-<br />

keit des Hinweisgebersystems durch seine niedrige Hemmschwelle aus.<br />

Compliance<br />

Helpdesk<br />

Ein Compliance Helpdesk wird eingerichtet, um Mitarbeitern die Möglichkeit zu<br />

geben, Fragen zum Thema Compliance zu stellen und möglichst schnell Antwor-<br />

ten zu erhalten (vgl. Siemens AG, 2010; Deutsche Bahn AG, 2010). In den meis-<br />

ten Unternehmen ist das Helpdesk ein Teil der Compliance Abteilung und wirkt<br />

durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot präventiv.<br />

Teilweise wird das Helpdesk auch <strong>als</strong> Baustein eines Hinweisgebersystems defi-<br />

niert und steht den Mitarbeitern bei ungesetzlichem Verhalten Anderer zur Verfü-<br />

gung. Allerdings sollten die „Kommunikationskanäle […] soweit es die Unterneh-<br />

mensgröße zulässt, getrennt sein“ (Behringer, 2010:283). Wenn jeweils Mitarbeiter<br />

der Compliance Abteilung hinter beiden Hotlines zu erreichen sind, wird die<br />

Schwelle eine Beratung in Anspruch zu nehmen, höher, da Mitarbeiter verunsi-<br />

chert werden, weil sie nicht wissen, was mit der Beratungsanfrage passiert.<br />

Compliance<br />

Training &<br />

Schulung<br />

Mit regelmäßigen Compliance Trainings sollen die Mitarbeiter eines Unterneh-<br />

mens dahingehend geschult werden, dass sie sich eines Compliance konformen<br />

Verhaltens und der diesbezüglichen Verantwortung bewusst werden. Schulungen<br />

zur Compliance Organisation und zu aktuellen Gesetzesänderungen sollen zu ge-<br />

setzestreuem Verhalten führen. Häufig verstoßen Mitarbeiter aus Unwissenheit<br />

56


5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

oder Unverständnis gegen geltendes Recht. In Schulungen wird das Personal mit<br />

möglichen Risiken und juristischen Konsequenzen bei Verstößen konfrontiert und<br />

soll auf diese Art Sensibilität für das Thema entwickeln (vgl. Wieland, Grüninger,<br />

2010:121 f). Ebenfalls erhalten Mitarbeiter eine Anleitung zu gesetzeskonformen<br />

Verhalten, das durch Handbücher, Codes of Conduct und Richtlinien im Intranet<br />

ergänzt werden kann. Neben allgemeinen Handlungs- und Verhaltensanweisun-<br />

gen ist es sinnvoll, einzelne Handbücher für unterschiedliche Pflichtenkreise zu<br />

erstellen. Ferner soll den Mitarbeitern durch Compliance Trainings Handlungssi-<br />

cherheit in kritischen Situationen gegeben werden.<br />

Compliance<br />

Audit<br />

Ein Compliance Audit sollte regelmäßig nach der Einführung einer Compliance<br />

Organisation stattfinden, um den aktuellen Umsetzungsstand des Systems festzu-<br />

stellen und daraus Verbesserungsmöglichkeiten abzuleiten. Ein Compliance Audit<br />

ist eine umfassende, systematische und anschließend dokumentierte Bewertung<br />

der Compliance Organisation und zielt auf die Überprüfung der Einhaltung rechtli-<br />

cher Rahmenbedingungen sowie die Erfassung möglicher Rechtsverstöße ab. In<br />

einem Abschlussbericht werden bestehende Defizite der Compliance Organisation<br />

identifiziert und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel definiert (vgl. Wieland,<br />

Grüninger, 2010:125 f).<br />

57


5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Eine Compliance Organisation kann beispielsweise wie folgt aussehen:<br />

Aufsichtsrat<br />

Compliance<br />

Committee/<br />

Integrity<br />

Board<br />

Global Compliance<br />

Officer<br />

Afrika<br />

Regional<br />

Compliance<br />

Officer<br />

Regional<br />

Compliance<br />

Officer<br />

Vorstand<br />

Erreichbarkeit<br />

Berichtspflicht<br />

Chief<br />

Whistleblower<br />

Hotline<br />

Erreich-<br />

Compliance<br />

Informationsaustausch<br />

barkeit Officer<br />

Ombudsmann<br />

Global Compliance<br />

Officer<br />

Asien<br />

Regional<br />

Compliance<br />

Officer<br />

Regional<br />

Compliance<br />

Officer<br />

Global Compliance<br />

Officer<br />

Europa<br />

Regional<br />

Compliance<br />

Officer<br />

Regional<br />

Compliance<br />

Officer<br />

Abb. 9: Beispiel einer Compliance Organisation – eigene Darstellung<br />

Hierbei wird deutlich, dass die letztliche Struktur einer Compliance Organisation<br />

von den in Kapitel 5.1 genannten Kriterien abhängt. Die obige Abbildung könnte<br />

bei einem international und weltweit tätigen Unternehmen in Frage kommen, wür-<br />

de jedoch bei einem national tätigen Unternehmen anders aussehen. Der nächste<br />

Abschnitt zeigt unterschiedliche Compliance Organisationen aus der Praxis.<br />

58


5.4 Praxisbeispiele für Compliance Organisationen<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Die Darstellung der einzelnen möglichen Bausteine und Organe bei der Umset-<br />

zung von Compliance zeigt, dass die Wahl einzelner Bausteine und Organe von<br />

der Unternehmensstruktur und der Unternehmensgröße, den Unternehmenszielen<br />

und einer Reihe weiterer Faktoren abhängt. Wie ein Unternehmen schließlich sei-<br />

ne Compliance Organisation aufbaut, welche Bausteine gewählt und wie sie kom-<br />

biniert werden. So entsteht bei jedem Unternehmen ein individuelles Compliance<br />

Organigramm, das auf die jeweilige Unternehmensstruktur, die Unternehmens-<br />

größe und –komplexität und weitere Faktoren zugeschnitten ist. Nachfolgend vier<br />

Praxisbeispiele zur Veranschaulichung:<br />

Abb. 10: Compliance Organisation der Siemens AG, Deutschland<br />

(http://www.siemens.com/responsibility/de/compliance/organisation.htm -16.05.2010)<br />

59


Abb. 11: Compliance Organisation der Aozorabank, Japan<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

(http://www.aozorabank.co.jp/english/about/corporate/ governance/img/003_pi_001.jpg -<br />

16.05.2010)<br />

Abb. 12: Compliance Organisation der Kobe Steel Group, Japan<br />

(http://www.kobelco.co.jp/english/environment/2006/img/governance_02.gif -16.05.2010)<br />

60


Abb. 13: Compliance Organisation der Pfleiderer AG, Deutschland<br />

(http://www.pfleiderer.com/uploads/Organisation-u.-Fundament<strong>als</strong>-<br />

Organisationsstruktur.jpg - 16.05.2010)<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

Diese Beispiele verdeutlichen, dass der Chief Compliance Officer – hier auch<br />

Head of Compliance and Governance oder Chief Risk Compliance Officer genannt<br />

– direkt der Unternehmensleitung unterstehen und berichtspflichtig sind. Bei dem<br />

Beispiel Kobe Steel Group, Japan, nimmt das Compliance Committee die Funktion<br />

mit der Gesamtverantwortung ein und scheint die Position eines CCO zu haben.<br />

Insgesamt zeigt sich, dass einige der oben genannten Bausteine hier wieder auf-<br />

tauchen, es jedoch auch weitere gibt, die sich jeweils aus den Bedürfnissen des<br />

Betriebes ergeben.<br />

61


6. Zusammenfassung und Überleitung<br />

6. Zusammenfassung und Überleitung<br />

In den ersten Kapiteln wurden der Begriff und die Bedeutung von Compliance er-<br />

läutert. Wie gezeigt werden konnte, hat sich Compliance in erwerbswirtschaftlich<br />

orientierten Unternehmen zu einem Wettbewerbsfaktor entwickelt und wird von<br />

Unternehmen strategisch genutzt und umgesetzt. Dies ist nicht zuletzt auch die<br />

Folge der Einführung des Corporate Governance Kodexes im Jahr 2002. Auf der<br />

Internetseite der Regierungskommission ist aufgelistet, ebenso wie auf vielen<br />

Homepages von Firmen, welche börsennotierten Unternehmen eine jährliche Er-<br />

klärung zum Kodex, und damit auch zur Compliance, abgeben (vgl. Regierungs-<br />

kommission Deutscher Corporate Governance Kodex, 2010d). Auf der Basis die-<br />

ser Informationen und der Erkenntnisse der in Kapitel vier genannten Studien ist<br />

zu erwarten, dass weitere Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Unter-<br />

nehmensgröße passende Bausteine und Organe einer Compliance Organisation<br />

etablieren.<br />

In den meisten Unternehmen wird eine Compliance Organisation mit mehreren<br />

Elementen umgesetzt. Fast immer ist ein so genannter Chief Compliance Officer<br />

der Hauptansprechpartner im Unternehmen. Je nach Größe der Organisation gibt<br />

es neben der Firmenleitung noch weitere Organe wie etwa ein Compliance Com-<br />

mittee, ein Helpdesk, ein Whistleblower System, Training oder Audit Programme<br />

sowie regionale weitere Differenzierungen.<br />

Daraus wird deutlich, dass sich das Bewusstsein der erwerbswirtschaftlichen Un-<br />

ternehmen hinsichtlich einer verantwortungsvollen Unternehmensführung weiter-<br />

entwickelt hat bis zur Compliance. An diesem Punkt stellt sich die Frage, wie hoch<br />

der Verbreitungsgrad von Compliance in sozialen Einrichtungen ist. Sind in Non<br />

Profit Organisationen auch Compliance Organisationen etabliert? Mit welchen Ri-<br />

siken müssen sich soziale Einrichtungen auseinander setzen? Welche Maßnah-<br />

men werden getroffen, um die Risiken zu minimieren?<br />

Nachfolgend wird Compliance in Non Profit Organisationen untersucht. Zunächst<br />

werden die Strukturen von Non Profit Organisationen im Vergleich zu gewinnorien-<br />

tierten Unternehmen erläutert, ebenso wie die Gegebenheiten und Teilnehmer des<br />

62


6. Zusammenfassung und Überleitung<br />

Sozialmarktes. In Kapitel acht werden die für Non Profit Organisationen wesentli-<br />

chen Rechtsgebiete erarbeitet sowie ein Überblick über den aktuellen Stand der<br />

Implementierung gegeben.<br />

Da zu dem Thema Compliance in sozialen Einrichtungen noch nicht viel Literatur<br />

vorliegt bzw. sich die vorhandene Literatur auf Corporate Governance bezieht,<br />

wurden von der Verfasserin auf Basis der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse<br />

und weiterer spezifischer Recherche Instrumente entwickelt, die verantwortliche<br />

Führungskräfte einer Non Profit Organisation zu einer Auseinandersetzung mit<br />

dem Thema in Bezug auf die eigene Einrichtung veranlassen und sie zur Imple-<br />

mentierung einer Compliance Organisation befähigen sollen. Dabei handelt es<br />

sich um<br />

• einen Leitfaden zur Reflexion und zur Implementierung einer Compliance<br />

Organisation<br />

• Checklisten für relevante Rechtsgebiete für soziale Einrichtungen<br />

• eine Präsentation für eine Mitarbeiterschulung im Rahmen der Einführung<br />

einer Compliance Organisation und<br />

• Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct,<br />

welche sich aufgrund des Umfangs im Anhang befinden.<br />

Erfahrungswerte eines Experten – einem selbständigen Organisationsberater für<br />

soziale Einrichtungen – geben einen Einblick in die Praxis und runden die Thema-<br />

tik ab.<br />

63


7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

Die bisherige Untersuchung zu Compliance konzentrierte sich auf die empirische<br />

Evidenz der Einführung und Implementierung von Compliance in Unternehmen mit<br />

Gewinnerzielungsabsicht. Es stellt sich nun die Frage, ob Compliance ausschließ-<br />

lich ein Instrument für erwerbswirtschaftliche Unternehmen ist oder ob seine Im-<br />

plementierung auch in Non Profit Organisationen (NPO) umgesetzt, sinnvoll und<br />

im Sinne der Zielerreichung zielführend ist. Bevor diese Fragestellung behandelt<br />

wird, wird zunächst definiert, was NPOs sind und wodurch sie sich auszeichnen.<br />

7.1 Was sind Non Profit Organisationen?<br />

Wie der aus dem Englischen abgeleitete Name Non Profit aussagt, handelt es sich<br />

bei einer NPO um eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht. Eine NPO<br />

verfolgt ein bedarfswirtschaftliches Sachziel, indem sie keine materiellen Güter,<br />

sondern typischerweise personenbezogene Dienstleistungen erstellt und verkauft.<br />

Zu den Organisationsformen der NPOs gehören die öffentlichen Verwaltungen,<br />

private Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchen sowie weitere Wohlfahrtsorganisa-<br />

tionen. NPOs sind, anders <strong>als</strong> Profit Unternehmen, durch ein „Mindestmaß an<br />

formaler Organisation gekennzeichnet“ und weisen ein „Minimum an Selbstverwal-<br />

tung und Entscheidungsautonomie“ auf (vgl. Gabler Verlag A, 2010). NPOs ent-<br />

stehen auf der Basis von Werten und Freiwilligkeit. NPOs müssen bedacht wirt-<br />

schaften, da sie ihre Leistungen zu kostendeckenden Preisen verkaufen und mit<br />

möglichst geringen Kosten eine hohe Zweckerfüllung erreichen wollen. Die Aufga-<br />

ben von NPOs lassen sich in drei Gruppen kategorisieren:<br />

1. Fremdhilfe: Dienst- oder Finanzleistungen an bedürftige Dritte, oft unentgeltlich<br />

oder zu geringen Gebühren,<br />

2. Selbsthilfe: Unterstützung, Förderung der Mitglieder durch (Dienst-)Leistungen<br />

wie Informationen, Beratung, Schulung,<br />

3. Interessenvertretung: Durchsetzung der Trägerinteressen oder -ideologien<br />

durch Beeinflussung politischer Prozesse oder der Einstellungen und Verhaltens-<br />

weisen bestimmter Bevölkerungskreise (vgl. ebd.).<br />

64


7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

Häufig sind Non Profit Organisationen gemeinnützig. Das heißt, dass sie nach §§<br />

51 ff AO „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche<br />

Zwecke“ selbstlos verfolgen und die Allgemeinheit fördern (vgl. NWB Redaktion,<br />

2009a:23 ff). Dabei bedeutet:<br />

§ 52 AO „gemeinnützig“: Die Tätigkeit der Körperschaft ist darauf gerichtet, die<br />

Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu för-<br />

dern.<br />

§ 55 AO „selbstlos“: Die Körperschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-<br />

liche Zwecke.<br />

§ 56 AO „ausschließlich“: Die Körperschaft verfolgt nur diejenigen Zwecke, die in<br />

der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag definiert und <strong>als</strong> steuerbegünstigt fest-<br />

gelegt sind.<br />

§ 57 AO „unmittelbar“: Die Körperschaft muss ihre Zwecke selbst verwirklichen<br />

(vgl. ebd.).<br />

Nach der „International Classification of Nonprofit Organizations“ (ICNPO) um-<br />

fasst der Gesamtbereich gemeinnütziger Unternehmen folgende 12 Branchen:<br />

1. Kultur / Sport / Freizeit<br />

2. Bildung / Forschung<br />

3. Gesundheitswesen<br />

4. Sozialwesen<br />

5. Umwelt<br />

6. Entwicklung / Wohnungswesen<br />

7. Rechtswesen / Interessenvertretung / Politik<br />

8. Stiftungswesen / Spendenwesen / Ehrenamtlichkeit<br />

9. Internationale Aktivitäten<br />

10. Religion<br />

11. Wirtschafts-und Berufsverbände / Gewerkschaften<br />

12. Sonstige<br />

(vgl. Gabler Verlag C, 2010)<br />

65


7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

Die sich daraus zum Beispiel für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter ergebenden<br />

typischen Berufsfelder im Sozialwesen sind:<br />

• Allgemeiner Sozialer Dienst<br />

• Altenarbeit, Seniorenarbeit<br />

• Amtsvormundschaften, Pflegschaften<br />

• Arbeit mit Asylbewerbern und Flüchtlingshilfe<br />

• Betreuung nach BtG (Betreuungsgesetz)<br />

• Bewährungshilfe<br />

• Bildung und Beruf/ Jugendberufshilfe<br />

• Behindertenhilfe<br />

• Erlebnispädagogik<br />

• Erwachsenenbildung<br />

• Ehe-, Familien-, Lebensberatung<br />

• Elternarbeit<br />

• Erziehungsberatung<br />

• Familienfürsorge/ -beratung<br />

• Frauen, Frauenarbeit, Frauenhaus<br />

• Freizeit-, Ferienbetreuung<br />

• Frühförderung<br />

• Heimerziehung<br />

• Hilfen zur Erziehung<br />

• Jugendgerichtshilfe<br />

• Kinder- und Jugendarbeit<br />

• Schuldnerberatung<br />

• Schulsozialarbeit<br />

• Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

• Sonderpädagogik<br />

• Sexualpädagogik<br />

• Sozialrecht<br />

• Soziale Dienste in Werkstätten für behinderte Menschen<br />

• Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

• Supervision<br />

• Streetwork<br />

• Vorschulerziehung<br />

• Wohnungslosenhilfe<br />

(vgl. Berufenet, 2010)<br />

66


7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

7.2 Strukturelle Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

Die Grundfunktionen des Managements sind in allen Organisationsformen gleich.<br />

Allerdings weisen NPOs einige strukturelle und organisatorische Besonderheiten<br />

auf, so dass aus der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre nur diejenigen Instru-<br />

mente übernommen werden können, die für NPOs auf ihre spezifischen Rahmen-<br />

bedingungen und Besonderheiten übertragbar erscheinen. Nachfolgend werden<br />

diese spezifischen strukturellen Unterschiede zu Profit Organisationen dargestellt.<br />

1. Ziel<br />

NPOs werden auf der Basis von Werten gegründet und verfolgen ein Sachziel. Sie<br />

sind nicht wie Unternehmen in der kommerziellen Industrie der Gewinnerzielung<br />

verpflichtet – Formalziel-, sondern der wertorientierten Erfüllung ihres Sachziels<br />

und einem gesellschaftlichen Auftrag (vgl. Bieberstein, 2006:47).<br />

2. Unternehmensführung<br />

Ebenso wie in gewinnorientierten Unternehmen gibt es in NPOs Hierarchie- und<br />

Leitungsstrukturen, die größtenteils aus Mitgliedern, Vorstand und Geschäftsfüh-<br />

rung bestehen.<br />

Eine NPO kann von einer hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Führung geleitet<br />

werden, so dass an dieser Stelle Transparenz und klare Verantwortlichkeiten not-<br />

wendig sind.<br />

Die Leitung einer NPO unterscheidet sich durch mehrere Faktoren von einer Profit<br />

Organisation. Wichtige Unterscheidungsmerkmale sind:<br />

• komplexe, mehrstufige Organisationsstrukturen, die durch Räte und Auf-<br />

sichtsgremien ergänzt werden,<br />

• komplexe Willens- und Entscheidungsprozesse, die unter Einbezug von eh-<br />

renamtlichen oder politischen Gremien stattfinden,<br />

• ein komplexes Zielsystem<br />

(vgl. Gabler Verlag B, 2010)<br />

3. Produkte<br />

NPOs erbringen in erster Linie personenbezogene Dienstleistungen wie ambulan-<br />

te, teilstationäre und vollstationäre Hilfen und stellen keine materiellen Güter her.<br />

67


7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

Diese Dienstleistungen zeichnen sich durch die folgenden Merkmale aus, die sie<br />

von Sachgütern unterscheiden:<br />

a.) Immaterialität der Dienstleistung<br />

Die Immaterialität führt zu „Visualisierungs- und Präsentationsproblemen“<br />

(Bieberstein, 2006a:104) für potentielle Kunden, woraus sich ein Kaufrisiko<br />

für den Kunden ergibt. Die Kunden müssen durch spezielle Marketingmaß-<br />

nahmen wie Testmöglichkeiten, Proben oder durch beurteilbare Leistungs-<br />

fähigkeit des Anbieters zum Kauf überzeugt werden, da sie vor dem Kauf<br />

nicht wissen, ob die Dienstleistung qualitativ gut ist.<br />

Immaterielle Dienstleistungen können weder gelagert, noch auf Vorrat pro-<br />

duziert oder transportiert werden und können nach Erbringung nicht zurück<br />

gegeben werden.<br />

b.) uno-actu-Prinzip der Dienstleistung<br />

Bei der Erbringung der Leistung ist der Kunde anwesend, weshalb Produk-<br />

tion und Konsum zeitlich und räumlich zusammenfallen. Es handelt sich um<br />

einen kooperativen Prozess zwischen Kunde und Mitarbeiter, der sich da-<br />

durch auszeichnet, dass der Kunde mit seiner individuellen Situation und<br />

Persönlichkeit einen „externen Faktor“ (vgl. Schellberg, 2007:46 f) in den<br />

Produktionsprozess mit einbringt.<br />

c.) Individualität der Dienstleistung<br />

Eine personenbezogene Dienstleistung findet „individuell und einmalig“<br />

(Dahle, Schrader 2003:93) für einen Klienten statt. Das bedeutet, dass sich<br />

die Erbringung einer Leistung an der individuellen Situation des Klienten<br />

und seinen individuellen Bedürfnissen orientiert.<br />

d.) Qualität der Dienstleistung<br />

Eine Dienstleistung kann aufgrund der Immaterialität nicht wie ein materiel-<br />

les Produkt vom Kunden in die Hand genommen und seine Qualität nach<br />

Material, Farbe, Geruch etc. beurteilt werden. Daher sind bei der Erbrin-<br />

gung immaterieller Dienstleistungen Aspekte des Dienstleisters wie Ausse-<br />

hen, Auftreten, Verhalten, Freundlichkeit und Kompetenz des Person<strong>als</strong><br />

68


7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

sowie auch Aspekte der Einrichtung wie Ausstattung, Erscheinungsbild, in-<br />

terne Produktionsfaktoren, wie personelle und materielle Ressourcen und<br />

das Umfeld wichtige Beurteilungskriterien (vgl. Bieberstein, 2006a:104 f).<br />

4. Rechtsform<br />

Hinsichtlich ihrer Struktur, wählen soziale Einrichtungen häufig die Rechtsformen<br />

eines Vereins, einer Stiftung oder einer Genossenschaft, wodurch sie sich in einer<br />

anderen Ausgangslage befinden <strong>als</strong> wirtschaftsnahe Unternehmen. Sie sind zu-<br />

dem schwieriger zu steuern, da sie von gesetzlichen Vorgaben und mehreren An-<br />

spruchsgruppen abhängig sind und nicht eigenständig über Produkt und Preis<br />

entscheiden können wie private Unternehmen in der freien Wirtschaft (vgl. Gabler<br />

Verlag A, 2010).<br />

5. Finanzierung<br />

Um sich zu finanzieren, vereinbaren NPOs häufig Leistungsentgelte mit den ent-<br />

sprechenden Kostenträgern, die bei entsprechender Leistungserbringung erstattet<br />

werden. Daneben sind sie, um die anderen Kosten decken zu können, auf Spen-<br />

den, Beiträge oder Sozi<strong>als</strong>ubventionen wie Zuschüsse, Darlehen oder Schulden-<br />

tilgung angewiesen. Das bedeutet, dass NPOs auf ein hohes Maß an Fundraising<br />

Tätigkeiten, <strong>als</strong>o alle Aktivitäten der Mittelbeschaffung, angewiesen sind, welchen<br />

im Rahmen des NPOs Managements somit eine bedeutende Aufgabe für das Be-<br />

stehen der Organisation zukommt.<br />

NPOs finanzieren sich im Verhältnis zu wirtschaftlichen Unternehmen häufig durch<br />

vielfältige, unterschiedliche und unregelmäßige Einkünfte (vgl. Bieberstein,<br />

2006b:53 f).<br />

6. Personalmanagement<br />

In NPOs herrschen im Gegensatz zu Profit Organisationen heterogene Personal-<br />

strukturen. Es ist hauptamtliches und ehrenamtliches Personal vertreten, woraus<br />

sich differenzierte Anforderungen an die Personalführung und Strukturierung des<br />

Person<strong>als</strong> ergeben.<br />

Während in einer Profit Organisation der Angestellte seine Leistung erbringt und<br />

im Gegenzug dafür eine monatliche Vergütung erhält, ist bei einer NPO das mo-<br />

natliche Arbeitsentgelt <strong>als</strong> Motivationsfaktor hintergründig. Stattdessen sind in<br />

69


7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

NPOs Lob und Dankesworte an die Mitarbeiter wichtiger, da ein Großteil des Per-<br />

son<strong>als</strong> seine Motivation aus dem Sachziel der NPO bezieht (vgl. Gabler Verlag B,<br />

2010). Ferner müssen aufgrund der verschiedenartigen Mitarbeiterstruktur spezifi-<br />

sche arbeits- und sozialrechtliche Fragen berücksichtigt werden, die sich aus dem<br />

Status einer Festanstellung oder Honorartätigkeit ergeben können.<br />

7. Kunden der NPO<br />

Eine NPO hat häufig nicht mit dem klassischen Kunden zu tun, der durch eine<br />

Gegenleistung eine Leistung erwirbt. Häufig hat eine NPO zwei Kundengruppen:<br />

einmal den Leistungsempfänger und einmal den Kostenträger der personenbezo-<br />

genen Dienstleistung. Der Leistungsempfänger ist derjenige, der die Leistung ei-<br />

ner NPO in Anspruch nimmt oder beim Kostenträger beantragt. Der Kostenträger<br />

<strong>als</strong> zweiter Kunde finanziert die Leistung für den Klienten. Damit möglichst viele<br />

Klienten vom Kostenträger zugewiesen werden, müssen sich NPOs um beide<br />

Kundengruppen bemühen (vgl. Schellberg, 2007:136).<br />

Daneben haben Spender eine wesentliche Bedeutung <strong>als</strong> Kunde einer NPO, denn<br />

auch sie muss die NPO im Rahmen eines erfolgreichen Fundraising ansprechen.<br />

Die unterschiedlichen Kundengruppen haben verschiedene Wünsche und Anfor-<br />

derungen an eine NPO, was eine Herausforderung an das Management einer<br />

NPO stellt.<br />

8. Marketing<br />

Marketing in NPOs gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Im Unterschied zu Pro-<br />

fit orientierten Unternehmen müssen NPOs nicht nur Marketingstrategien anwen-<br />

den, um Kunden zu binden und neue Kunden zu gewinnen, sondern auch, um den<br />

Kostenträger von der Qualität der Leistung zu überzeugen. Da NPOs sich mit ei-<br />

nem externen Legitimationsdruck auseinandersetzen müssen, ist für sie auch<br />

mehr und mehr die eigene Reputation Gegenstand von Marketingmaßnahmen<br />

(vgl. Dahle/ Schrade, 2003:12). Ebenso wie wirtschaftlich ausgerichtete Unter-<br />

nehmen ist es für NPOs maßgeblich, für eine große Anzahl an Kunden einen ein-<br />

zigartigen Nutzen zu erzeugen und ferner mit der eigenen Leistung besser zu sein<br />

<strong>als</strong> die Wettbewerber. Marketingaktivitäten von NPOs zielen ferner ab auf Fund-<br />

raising <strong>als</strong> systematische Beschaffung von Finanzmitteln und Ressourcen (vgl.<br />

Schellberg, 2007:164)<br />

70


9. Stakeholder<br />

7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

Stakeholder sind Anspruchsgruppen einer Organisation, die ein Interesse an der<br />

Unternehmung haben, da sie von den Tätigkeiten gegenwärtig oder in Zukunft<br />

direkt oder indirekt betroffen sind (vgl. Gabler Verlag D, 2010). Zu den interessier-<br />

ten Personengruppen erwerbswirtschaftlich ausgerichteter Unternehmen zählen<br />

Eigentümer, Management, Mitarbeiter, Fremdkapitalgeber, Lieferanten, Kunden,<br />

Konkurrenz, Staat, Gesellschaft (ebd.). Der Stakeholder-Ansatz beschreibt, dass<br />

eine erfolgreiche Unternehmensführung auf die unterschiedlichen Interessen ein-<br />

geht, da der Erfolg eines Unternehmens auch von der Unterstützung der Stake-<br />

holder abhängig ist.<br />

Anspruchsgruppen von Non Profit Organisationen hingegen sind Eigentümer,<br />

haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, Kostenträger, Klienten und deren Angehöri-<br />

ge, Gesellschaft, Politik, Konkurrenz, Lieferanten, Vereinigungen (vgl. Theuvsen,<br />

2001:4). Daraus wird deutlich, dass sich Non Profit Organisationen mit ihrer Tätig-<br />

keit in einem anderen Spannungsfeld bewegen, insbesondere deshalb, da sie eine<br />

gesellschaftliche Aufgabe übernehmen und zu deren Wohl tätig sind.<br />

71


7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

7.3 Strukturelle Marktbedingungen von Non Profit Organisationen<br />

Der Markt für NPOs weist andere Strukturen auf <strong>als</strong> der kommerzielle Markt. Wäh-<br />

rend auf dem kommerziellen Markt die Austauschbeziehungen zwischen Produ-<br />

zent und Kunde von Angebot und Nachfrage gesteuert werden, handelt es sich<br />

auf dem Sozialmarkt um eine „unechte Austauschbeziehung“ (Dahle, Schrader<br />

2003:22) zwischen Produzent, Kunde und Kostenträger. Das bedeutet für eine<br />

NPO, dass sich das Marketing nicht nur an den Kunden, sondern auch an den<br />

Finanzierungsträger richten muss.<br />

Produzent<br />

Angebot<br />

Güter, Dienstleistungen<br />

Bedarf, Bezahlung<br />

Abb. 14: Austauschbeziehung zwischen Produzent und Kunde gesteuert durch Angebot<br />

und Nachfrage – eigene Darstellung<br />

NPO<br />

personenbezogene Dienstleistung<br />

Leistungserbringungsverhältnis<br />

Leistungsentgelt Leistungsanspruch<br />

Zusammenarbeitsverhältnis Sozialleistungsverhältnis<br />

Abb. 15: Dreiecksverhältnis – Marktbeziehungen einer NPO – eigene Darstellung<br />

Lässt auf dem kommerziellen Markt die Nachfrage der Kunden nach einem Pro-<br />

dukt nach, besteht die Möglichkeit für ein Unternehmen das Produkt vom Markt zu<br />

nehmen oder die Produktionsmenge zu reduzieren. Eine NPO ist nicht in der La-<br />

ge, ihre Leistung bei mangelnder Nachfrage einzustellen oder den Verkaufspreis<br />

zu ändern, da sie einem gesellschaftlichen Auftrag, dem Gesetz und gesellschaft-<br />

lichen Instanzen verpflichtet ist.<br />

Kunde<br />

Kostenträger<br />

Kunde<br />

Nachfrage<br />

Kunde<br />

Klient<br />

72


1. Handeln<br />

7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

Das Handeln einer NPO ist definiert durch die eigene Satzung, die Vereinbarun-<br />

gen mit dem Kostenträger und den gesellschaftlichen Interessen. Organisationen<br />

sozialer Arbeit sind eingebettet in ein System von verschiedenen Interessengrup-<br />

pen wie den Klienten, dem Gesetzgeber, den Kostenträgern, der Öffentlichkeit und<br />

unterstützenden Personen, welchen sie gerecht werden müssen, da sie von die-<br />

sen bewertet und der Nutzen der Organisation begutachtet wird.<br />

2. Preisgestaltung<br />

Profit Unternehmen verfolgen mit dem Preis das Ziel einer Gewinnmaximierung für<br />

das Unternehmen selbst sowie eine Nutzenmaximierung für die Käufer. Auf dem<br />

Sozialmarkt hingegen ist es nicht immer möglich, den Preis einer Leistung beliebig<br />

und auf Basis einer eigenen Entscheidung zu ändern. Die Preise für eine Dienst-<br />

leistung sind häufig im Vorfeld mit den Kostenträgern vereinbart und nachträglich<br />

nicht mehr veränderbar.<br />

3. Nachfrage<br />

Auch in Nachfragestrukturen gibt es Unterschiede. Während Kunden auf dem<br />

kommerziellen Markt eigenständig über den Kauf einer Leistung entscheiden kön-<br />

nen, werden auf dem Sozialmarkt häufig Kunden von Kostenträgern einer NPO<br />

zugewiesen. Ferner übernehmen Kostenträger die zu bezahlenden Leistungsent-<br />

gelte und nicht die Klienten selbst.<br />

4. Angebote<br />

Hinsichtlich der Angebotsstrukturen verhält es sich so, dass viele Angebote von<br />

NPOs gesetzlich definiert sind, wohingegen Profit Unternehmen eine größere<br />

Freiheit bezüglich der Produktgestaltung genießen.<br />

5. Wettbewerb<br />

Einzig bei den Wettbewerbsstrukturen gibt es keine Unterschiede. Sowohl NPOs<br />

<strong>als</strong> auch Profit Unternehmen zielen darauf ab, einen großen Kundenstamm aufzu-<br />

bauen, zu binden und neue Kunden zu gewinnen. So gibt es auch im sozialen Be-<br />

reich einen Wettbewerb um die Erbringung von Leistungen. Der Unterschied liegt,<br />

73


7. Besonderheiten von Non Profit Organisationen<br />

wie oben beschrieben, in der Art der Kundengruppe und den dahinter stehenden<br />

Zielen.<br />

Nach den Unterschieden zwischen Profit und Non Profit Unternehmen, folgt im<br />

anschließenden Kapitel die Betrachtung von Compliance in Non Profit Organisati-<br />

onen.<br />

74


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Nachdem in den ersten Kapiteln der Begriff und die Bedeutung von Compliance in<br />

Unternehmen ausführlich dargestellt wurden und im vorangehenden Kapitel die<br />

Besonderheiten von Non Profit Organisationen des Sozialwesens beschrieben<br />

wurden, soll nun im Folgenden dargestellt werden, wie eine Compliance Organisa-<br />

tion in einer sozialen Einrichtung implementiert werden kann und welche Rechts-<br />

gebiete für NPOs besonders relevant sind. Abschließend soll die Frage beantwor-<br />

tet werden, wie aktuell das Thema Compliance in sozialen Einrichtungen ist und<br />

ob bereits Compliance Organisationen implementiert wurden.<br />

8.1 Implementierung von Compliance Organisationen in Non Profit<br />

Organisationen<br />

Das Ziel von Compliance bei Profit Organisationen ist, Verstößen gegen geltendes<br />

Recht vorzubeugen, einem Schadensersatzanspruch präventiv entgegen zu wir-<br />

ken, den aufgebauten Ruf der Organisation zu pflegen und frühzeitig Rechtsver-<br />

stöße aufzudecken. Gleiches gilt auch für NPOs.<br />

Durch eine Compliance Organisation in NPOs haben sowohl die Organisation <strong>als</strong><br />

auch ihre Mitarbeiter Vorteile. Für das Unternehmen geht es um minimierte<br />

Rechtsrisiken, eine erhöhte Leistungsqualität sowie um die Reputation auf dem<br />

Sozialmarkt. Die Führungskräfte und Mitarbeiter einer NPO profitieren von einer<br />

transparenteren Unternehmensorganisation, geklärten und verantwortlichen Zu-<br />

ständigkeiten sowie von einem geringeren Regressrisiko.<br />

Die Implementierung einer Compliance Organisation in einer NPO unterscheidet<br />

sich nicht vom Ablauf her, sondern durch die zuvor herausgearbeiteten strukturel-<br />

len Unterschiede von einer Implementierung in Profit Organisationen. Zu beachten<br />

sind die NPO spezifischen Faktoren wie:<br />

• Sachziel- statt Formalzielorientierung<br />

• Stakeholder-Orientierung<br />

• Rechtsform und gemeinnütziger Status<br />

• Personalmanagement und Vergütungsstrukturen<br />

• Führungskultur<br />

• Produkte bzw. Dienstleistungen<br />

75


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

• Kunden bzw. Klienten sowie die nicht immer freiwillige Inanspruchnahme<br />

der Leistung<br />

• häufig festgelegte Leistungsvergütung im Rahmen des Dreiecksverhältnis-<br />

ses<br />

• Finanzierung, Fundraising und Marketing<br />

Von diesen NPO spezifischen Faktoren ist abhängig, wie die Struktur einer Comp-<br />

liance Organisation aussehen kann bzw. welche der in Kapitel 5.3 genannten<br />

Bausteine übernommen werden können bzw. sollen.<br />

Im Weiteren wird auch hier nach den in Kapitel 5.1 vorgestellten Schritten vorge-<br />

gangen:<br />

• Standortbestimmung<br />

• Umsetzungsphase<br />

• Schulungs- und Kommunikationsphase<br />

• Überwachung und Einhaltung der Compliance Organisation<br />

76


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

8.2 Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Organisationen<br />

Aus den oben aufgezählten Strukturunterschieden zwischen Profit und Non Profit<br />

Organisationen und den in Kapitel 5.2 genannten allgemeinen Rechtsgebieten,<br />

ergeben sich für NPOs relevante Rechtsgebiete. Nachfolgend wird ein Überblick<br />

über die für NPOs aus dem sozialen Bereich wesentlichen Rechtsgebiete gege-<br />

ben. Es ist zu beachten, dass auch im sozialen Bereich noch weiter nach Bran-<br />

chen differenziert werden kann.<br />

IT<br />

Rechtsformspezifische<br />

Vorschriften<br />

Rechnungswesen<br />

Compliance<br />

relevante<br />

Rechtsgebiete<br />

für NPO<br />

Sozialgesetze<br />

bzw. Branchenspezifische<br />

Gesetze Vertragsrecht<br />

Arbeitsrecht<br />

Steuerrecht<br />

Gemeinnützigkeit<br />

Abb. 16: Compliance relevante Rechtsgebiete für NPO – eigene Darstellung<br />

Arbeitssicherheit<br />

Je nach Ansiedelung in einem bestimmten Berufsfeld (vgl. Kapitel 7.1) müssen<br />

auch NPOs im sozialen Bereich ihre jeweiligen Pflichtenkreise bestimmen. Nach-<br />

folgend ein Überblick von Gesetzen, die im sozialen Bereich relevant sind.<br />

77


Vorschriften für das Rechnungswesen<br />

Handelsgesetzbuch<br />

8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />

Was ist zu beachten?<br />

Registereintrag, Einhaltung der Zuwendungsvorgaben, Aufzeichnungspflichten, Beachtung der<br />

GoB, Maßnahmendokumentation, Abrechnungsrisiken, Einhaltung besonderer Abrechnungsvorga-<br />

ben, Vorgaben zur Rechnungsstellung, Solvenz der Zahlungspartner, Abschlüsse und Berichte,<br />

Schutz der Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten<br />

Abb. 17: Vorschriften für das Rechnungswesen – eigene Darstellung<br />

Arbeitsrecht<br />

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

Bürgerliches Gesetzbuch<br />

Arbeitsschutzgesetz<br />

Arbeitszeitgesetz<br />

Strafgesetzbuch<br />

Betriebsverfassungsgesetz<br />

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

Berufsbildungsgesetz<br />

Mutterschutzgesetz<br />

Sozialversicherungsrecht<br />

Was ist zu beachten?<br />

Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Statusbezogene Vorschriften - Ausbildung, Ausländer, Eltern-/ Erzie-<br />

hungsgeld, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz- und Persönlichkeitsschutz, Diskriminierung, Beläs-<br />

tigung, Arbeitnehmer-Datenschutz, Scheinselbständigkeit, Abrechnungssicherheit, Künstlersozial-<br />

kasse, Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, Betriebsrat<br />

Abb. 18: Vorschriften für das Arbeitsrecht – eigene Darstellung<br />

78


Arbeitssicherheit<br />

Arbeitsschutzgesetz<br />

Arbeitssicherheitsgesetz<br />

Verordnung über Arbeitsstätten<br />

Betriebssicherheitsverordnung<br />

Unfallverhütungsvorschriften<br />

Was ist zu beachten?<br />

8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Betriebsgenehmigungen, Bestand und Umfang von Ausstattung, Anpassungsbedarf, Anzeige-<br />

pflichten, Infrastruktur- und Verkehrssicherungspflichten, Eignung der Betriebsmittel, Betriebsab-<br />

läufe, Schutzvorschriften, Notfallpläne, Beauftragte für Arbeitssicherheit und Brandschutz, Flucht-<br />

wege, Ersthelfer<br />

Abb. 19: Vorschriften für Arbeitssicherheit – eigene Darstellung<br />

Steuerrechtliche Vorschriften<br />

Abgabenordnung/ Gemeinnützigkeitsrecht<br />

Einkommensteuergesetz<br />

Körperschaftsteuergesetz<br />

Gewerbesteuergesetz<br />

Umsatzsteuergesetz<br />

Spendenrecht<br />

Was ist zu beachten?<br />

Gemeinnützigkeitsrecht, Satzungsgestaltung, Satzungsmäßige Betriebsführung, Mittelansamm-<br />

lung/ -verwendung, Umsatzsteuerrecht, Abgrenzung der nichtunternehmerischen Sphäre, Spen-<br />

denrecht, Tatbestandsvoraussetzungen, Sachspendenbewertung, Dokumentation<br />

Abb. 20: Vorschriften für das Steuerrecht – eigene Darstellung<br />

IT<br />

Bundesdatenschutzgesetz<br />

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen<br />

Was ist zu beachten?<br />

Datensicherheit, keine unerlaubte Datenerhebung, -verarbeitung oder –weiterleitung, Datenschutz-<br />

beauftragter<br />

Abb. 21: Vorschriften für die IT – eigene Darstellung<br />

79


Vertragsrecht<br />

Leistungs-und Qualitätsvereinbarungen<br />

Versorgungsverträge<br />

Vergütungsvereinbarungen<br />

Zuschussverträge / -bedingungen<br />

Miet-/ Pachtverträge<br />

Lieferantenverträge<br />

Was ist zu beachten?<br />

8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung und -freiheit, Angebot und Annahme, primäre und sekundäre<br />

Leistungspflichten, Leistungszeit und –ort, Zurückbehaltungsrechte, Leistungsstörungen und Fol-<br />

gen, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Herausgabe des Ersatzes, Rücktrittsrechte,<br />

Widerrufsrecht, Anfechtung, Kündigung, Stellvertretung, AGB, Versicherungsschutz<br />

Abb. 22: Vorschriften für das Vertragsrecht – eigene Darstellung<br />

Rechtsformspezifische Gesetze und Verordnungen:<br />

GmbH-Gesetz<br />

Aktiengesetz<br />

Vereinsrecht<br />

Stiftungsrecht<br />

Kirchliche und Länderspezifische Stiftungsgesetze<br />

Was ist zu beachten?<br />

Außenkommunikation, Rechtsformzusätze, Pflichtangaben, Unterschriftsregelungen, Internetauf-<br />

tritt, Rechtsformspezifische Pflichten, Gremieninformation/-einladung, Pflichtenkatalog der Gremi-<br />

en, Anzeige- und Veröffentlichungspflichten, Strukturtransparenz, Aufgabenzuordnung, Informati-<br />

ons- und Berichtswege, Kontrollstrukturen, Haftungsregelungen, Registereintrag, Geschäftsführung<br />

Abb. 23: Vorschriften für Rechtsformen – eigene Darstellung<br />

80


Sozialgesetze bzw. Branchenspezifische Gesetze<br />

Sozialgesetzbuch I-XII<br />

Bürgerliches Gesetzbuch<br />

Werkstättenverordnung<br />

Heimgesetz<br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

Jugendschutzgesetz<br />

Ausländergesetz<br />

Strafgesetzbuch<br />

Jugendgerichtsgesetz<br />

Adoptionsvermittlungsgesetz<br />

Berufsbildungsgesetz<br />

Vergaberecht<br />

Was ist zu beachten?<br />

8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Schweigepflicht, rechtlich korrekte Beratung der Klienten, Einhaltung von Fristen, Zusammenarbeit<br />

mit den Kostenträgern, Ausstattung der Einrichtung, Anerkennung der Einrichtung, Verwaltungs-<br />

vorschriften, Vorrang von spezifischen Gesetzen – lex specialis - , Alter der Zielgruppe/ Klienten,<br />

Sozialversicherungen, Status der Klienten (Personensorgeberechtigt, Aufenthaltserlaubnis etc.)<br />

Abb. 24: Vorschriften aus branchenspezifischen Gesetzen – eigene Darstellung<br />

Auch an dieser Stelle zeigt sich, wie in Kapitel fünf, welche Vielzahl an rechtlichen<br />

Regelungen NPOs zu beachten haben und was jeweils hinter den Gesetzen steht.<br />

Wie es sich mit der Einhaltung in der Praxis von NPOs bzw. darauf ausgerichteten<br />

Compliance Organisationen in NPOs verhält, wird im nächsten Kapitel aufgezeigt.<br />

81


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

8.3 Implementierungsstand von Compliance Organisationen in Non Profit<br />

Organisationen<br />

Veranschaulichung der Thematik anhand einer Situation aus der Praxis:<br />

Ein Geschäftsführer einer sozialen Einrichtung kaufte sich auf Kosten der Firma<br />

und somit von den eingenommenen Spenden einen neuen Geschäftswagen. Da-<br />

bei handelte es sich jedoch nicht um einen „üblichen“ Geschäftswagen, sondern<br />

um einen Maserati (vgl. Ottmann, 2010). Daraufhin begannen Diskussionen darü-<br />

ber, was sich Unternehmen im Sozialwesen erlauben dürften und was nicht. Aus<br />

diesen Diskussionen entstanden Forderungen nach einem Kodex zur Unterneh-<br />

mensführung für soziale Einrichtungen, denn dieser Fall war nicht der einzige.<br />

Auch anderen Einrichtungen wird häufig mangelnde Transparenz und unzurei-<br />

chende Kontrolle ihrer Finanzen vorgeworfen.<br />

Neben dem bereits veröffentlichen DCGK denkt das Bundesministerium für Finan-<br />

zen darüber nach, einen Public Corporate Governance Kodex einzuführen, der für<br />

Unternehmen der öffentlichen Hand und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung<br />

gilt (vgl. ebd.). Ferner wurden Stimmen laut, die einen speziellen Kodex für Unter-<br />

nehmen im Sozialbereich forderten. Nach verbreiteter Meinung ist dies auch be-<br />

grüßenswert, solange dieser Kodex für alle im sozialen Bereich Tätigen verpflich-<br />

tend ist. Wenn sich alle sozialen Einrichtungen zukünftig an festgelegte Richtlinien<br />

halten würden, würde dies zu mehr Transparenz bei der Verwendung von Spen-<br />

den und öffentlichen Geldern führen. Im Rahmen eines Kodexes für soziale Ein-<br />

richtungen müsste dann auch das Thema „Aufsichtsgremium“ thematisiert werden<br />

(vgl. ebd.).<br />

Doch der oben geschilderte Fall zeigt, dass es durchaus sinnvoll sein könnte, die<br />

Finanzierung sozialer Einrichtungen transparenter zu machen. So könnte das Ver-<br />

trauen von Anspruchsgruppen, insbesondere Spender, gestärkt und ein positives<br />

Image geschaffen bzw. gepflegt werden, so dass es dem öffentlichen Interesse<br />

entspricht.<br />

82


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Das Thema Compliance Management für Non Profit Organisationen steht bei der<br />

Einführung und Umsetzung zurzeit noch am Anfang. Wenn es <strong>als</strong>o darum geht<br />

herauszufinden, was an Maßnahmen im Bereich Compliance für NPOs schon um-<br />

gesetzt wird, stößt man bei Literatur- und Internetrecherchen nur auf vereinzelte<br />

Ergebnisse. Diese Ergebnisse zielen nicht immer auf das Thema Compliance,<br />

sondern zunächst auf „Corporate Governance“. Die „Großen“ im Sozialwesen wie<br />

die Diakonie oder die Caritas haben sich bereits damit beschäftigt:<br />

Im Oktober 2005 verabschiedete die Diakonie den DGK (Diakonischer Corporate<br />

Governance Kodex) des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirche in<br />

Deutschland e. V..<br />

Der Kodex ist an alle bundesweit tätigen diakonischen Einrichtungen mit mehr <strong>als</strong><br />

fünfzig Vollzeitkräften und einem höheren Jahresumsatz <strong>als</strong> 2.000.000,-€ adres-<br />

siert. Der diakonische Kodex impliziert eine Abgrenzung innerhalb der jeweiligen<br />

Einrichtung zwischen Leitungs- und Aufsichtsstrukturen und soll die Einrichtungs-<br />

kultur optimieren (vgl. Diakonisches Werk, 2005:20). In Anlehnung an den DCGK<br />

steht der DGK für ein Risiko- und Qualitätsmanagementsystem. Ziel des DGK sind<br />

die Sicherung des Vertrauens von Öffentlichkeit, Spendern, Politik und Mitarbei-<br />

tern sowie eine verbesserte Kreditwürdigkeit und eine positive Unternehmenskul-<br />

tur (vgl. ebd.). Der DGK soll den DCGK auf den diakonischen Bereich transparent<br />

und nachvollziehbar übertragen.<br />

83


Abb. 25: Diakonischer Corporate Governance Kodex<br />

8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

(http://www.diakonie-rwl.de/cms/media//pdf/service/infomaterial/Diakonie-CGK.pdf,<br />

28.06.2010)<br />

Auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat einen Unternehmenskodex in der Fas-<br />

sung von November 2008 beschlossen, der für eine verantwortungsvolle Unter-<br />

nehmensführung und –kontrolle steht.<br />

Der Kodex zielt darauf ab die Wettbewerbsfähigkeit des Verbandes auf dem Markt<br />

sozialer Dienstleistungen zu erhöhen und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens<br />

zu sichern. Gleichzeitig wird mit der Anwendung des Kodexes eine Stärkung des<br />

Vertrauens von Mitgliedern, Öffentlichkeit, Klienten, Spendern, Kostenträgern und<br />

84


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Partnern in die Unternehmensführung des Verbands sowie eine kontinuierliche<br />

Qualitätsentwicklung verfolgt (vgl. AWO, 2008:195). Der Unternehmenskodex rich-<br />

tet sich an alle AWO Betriebe mit mehr <strong>als</strong> dreißig Vollzeitkräften und/ oder einem<br />

Jahresumsatz von mehr <strong>als</strong> 2.000.000,-€ (ebd.). Die aus dem DCGK übertragba-<br />

ren Standards sollen verbindlich sein und angewandt werden und zu einer ver-<br />

stärkten Identifikation der Mitarbeiter mit dem Verband führen.<br />

Abb. 26: AWO Unternehmenskodex<br />

(http://www.awo.org/awo-deutschland/awo-unternehmenskodex.html, 28.06.2010)<br />

85


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Die katholische Kirche ist mit ihren vielfältigen sozialen Diensten und Einrichtun-<br />

gen, insbesondere im Bereich der Caritas und der Orden, ein quantitativ und quali-<br />

tativ starker Anbieter sozialer Dienstleistungen. Gesellschaftliche, sozialpolitische<br />

und ökonomische Veränderungen führten dazu, dass die Organisation dieser<br />

Dienste und Einrichtungen hinsichtlich der Trägerstrukturen, der Geschäftsführung<br />

und der Tragweite wirtschaftlicher Entscheidungen wesentlich komplexer gewor-<br />

den ist. Damit wuchsen auch die Anforderungen an die wirtschaftliche Aufsicht.<br />

Anhand des folgenden Ausschnittes der Arbeitshilfe 182 wird deutlich, dass die<br />

Katholische Kirche erkannt hat, welche Konsequenzen non-compliant Verhalten<br />

nach sich ziehen kann:<br />

„In jüngster Zeit ist es jedoch auch zu wirtschaftlichen Problemen bis hin zu größeren Krisen ein-<br />

zelner sozialer Einrichtungen gekommen, die zum Deutschen Caritasverband gehören oder der<br />

Katholischen Kirche beziehungsweise der Caritas nahe stehen. Der finanzielle und ideelle Scha-<br />

den aus diesen Krisen ist erheblich.<br />

Einrichtungen im sozialen Bereich wie die Caritas arbeiten zu einem großen Teil mit öffentlichen<br />

Geldern, Spendengeldern sowie Geldern aus Lotterien. Daraus entsteht eine besondere Verant-<br />

wortung gegenüber Staat und Gesellschaft sowie den Spendern, die der Caritas das Geld treuhän-<br />

derisch anvertraut haben. Zum finanziellen Schaden kommt eine nicht unerhebliche Belastung des<br />

Vertrauens, die Kirche und Caritas durch diese wirtschaftlichen Krisen trifft. Sowohl die Marke „Ca-<br />

ritas“ <strong>als</strong> auch die Katholische Kirche <strong>als</strong> Ganze geraten in Misskredit, Bedenken hinsichtlich der<br />

Seriosität ihrer Wirtschaftsführung stellen sich ein und die Bereitstellung sozialer Dienste in nicht<br />

refinanzierten Bereichen muss möglicherweise eingeschränkt werden“ (vgl. VDD, 2007:7f).<br />

Im Jahr 2007 gaben der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die<br />

Kommission für caritative Fragen eine Handreichung für katholische Einrichtungen<br />

heraus. Die Arbeitshilfe 182 - Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft<br />

und wirtschaftliche Aufsicht soll dazu beitragen, dass katholische soziale Einrich-<br />

tungen „strukturelle Veränderungen“ (vgl. VDD, 2007:5) besser bewältigen und<br />

eine Unterstützung durch „zentrale Steuerungselemente“ (ebd.) und optimierte<br />

Entscheidungsprozesse erhalten.<br />

86


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 27: Inhaltsverzeichnis der Arbeitshilfe 182<br />

(http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/arbeitshilfen/AH_182%20zweite<br />

%20Auflage.pdf, 28.06.2010)<br />

Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. gab im Mai 2008 einen Corpora-<br />

te Governance Kodex der Lebenshilfe <strong>als</strong> Empfehlung heraus. Dieser soll dazu<br />

dienen eine „effiziente Organisationsstruktur sicherzustellen […] Anhaltspunkte<br />

beim Auftreten von Interessenskonflikten zu geben“ (vgl. Bundesvereinigung Le-<br />

benshilfe e.V., 2008:5) sowie den „Anforderungen an eine zeitgemäße Unterneh-<br />

mensführung“ (ebd.) der Größe der wirtschaftlichen Verantwortung entsprechend,<br />

gerecht zu werden. Der Kodex der Lebenshilfe steht im engen Zusammenhang mit<br />

ihrem Leitbild, ihrer Satzung sowie dem Grundsatzprogramm der Lebenshilfe und<br />

richtet sich an alle Lebenshilfe Vereinigungen, gemeinnützigen Tochtergesell-<br />

schaften und Stiftungen.<br />

87


Abb. 28: Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe<br />

8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

(http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/ueber_uns/downloads/corporategovernance.pdf ,<br />

28.06.2010)<br />

Bei einem Vergleich der vier vorliegenden Kodize wird deutlich, dass sie sich hin-<br />

sichtlich der jeweiligen Zielsetzung unterscheiden.<br />

Der DGK zielt ab auf die Übernahme des DCGK und setzt im Wesentlichen bei<br />

den Aufsichtsorganen und der Überwachung an. Ferner sollen mit dem Kodex<br />

Standards einer verantwortungsvollen Unternehmensführung geschaffen werden.<br />

Der Kodex der AWO benennt konkret die Ziffern vier und fünf des DCGK, die mit<br />

dem Kodex der AWO auf die Organisation übertragen und angewandt werden sol-<br />

len. Dabei handelt es sich um die Kapitel zum Vorstand und zum Aufsichtsrat, so<br />

dass auch hier festgehalten werden kann, dass der Schwerpunkt auf die Auf-<br />

sichts- und Leitungsstrukturen gelegt wird. Weiterhin wird ebenfalls eine verant-<br />

wortungsvolle Unternehmensführung genannt. Darüber hinaus strebt der Kodex<br />

88


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

der AWO noch weitere Ziele wie Wettbewerbsvorteile, Qualitätsentwicklung sowie<br />

Beachtung der Interessensgruppen an. Somit entfaltet der Kodex der AWO eine<br />

Innen- <strong>als</strong> auch eine Außenwirkung.<br />

Die katholische Kirche nennt bei der Zielsetzung der Arbeitshilfe 182 zwei As-<br />

pekte. Zum Einen sollen die Einrichtungen bei der Erbringung der Dienstleistun-<br />

gen im Rahmen der strukturellen Änderungen unterstützt werden, zum Anderen<br />

sollen die Einrichtungen eine Hilfestellung für ihre Aufsichtsstrukturen erhalten,<br />

indem die Arbeitshilfe mit dem Kapitel D einen Leitfaden herausgebracht hat.<br />

Die Lebenshilfe macht in ihrem Corporate Governance Kodex eine zeitgemäße<br />

Unternehmensführung, eine effiziente Unternehmensstruktur sowie Verhaltensan-<br />

weisungen für Mitarbeiter und Führungskräfte zum Ziel.<br />

Insgesamt kann daher festgehalten werden, dass bei allen vier vorhandenen<br />

Kodizen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, wie sie auch im DCGK<br />

gefordert wird, und effiziente Aufsichts- und Leitungsstrukturen im Vordergrund<br />

stehen. Daneben formuliert jeder Kodex weitere organisationsspezifische Ziele.<br />

Allein der Kodex der Lebenshilfe beinhaltet Anhaltspunkte für Verhaltensfragen<br />

von Mitarbeitern.<br />

In Bezug auf die Zielgruppe richten sich alle vier Kodize an unterschiedliche Ad-<br />

ressaten.<br />

Der DGK wendet sich an alle „Einrichtungen der Diakonie <strong>als</strong> Mitglieder der Dia-<br />

konischen Werke und das Diakonische Werk selbst“ (vgl. Diakonisches Werk,<br />

2005:2). Somit werden zunächst alle für die Diakonie Tätigen erfasst. Im Weiteren<br />

differenziert die Diakonie die Einrichtungen, die den DGK anwenden sollen. Alle<br />

Einrichtungen mit mehr <strong>als</strong> fünfzig Vollzeitkräften und einem Umsatz von mehr <strong>als</strong><br />

2.000.000 €. Alle kleineren Einrichtungen sollen den DGK soweit wie möglich um-<br />

setzen.<br />

Die AWO hingegen fordert ihre „Vorstände, Geschäftsführungen und hauptamtli-<br />

che Führungskräfte sowie […] die Mitglieder von Aufsichtsgremien der AWO-<br />

Unternehmen und Betriebe“ (vgl. AWO, 2008:195) zur Anwendung des Kodexes<br />

auf. Ferner differenziert auch die AWO und nennt Einrichtungen mit „mehr <strong>als</strong><br />

dreißig Vollzeitkräften und/oder einem Jahresumsatz von mehr <strong>als</strong> zwei Mio. Euro“<br />

(vgl. AWO, 2008:195), in denen der Kodex umgesetzt werden soll. Alle kleineren<br />

89


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Einrichtungen sollen sich in Abhängigkeit von ihrer Größe bemühen ihn anzuwen-<br />

den.<br />

Die Katholische Kirche wendet sich mit ihrer Arbeitshilfe an alle sozialen Einrich-<br />

tungen in katholischer Trägerschaft“ (vgl. VDD, 2007:5), wodurch impliziert wird,<br />

dass hier vollständig alle Mitarbeiter angesprochen sind, nicht nur Einrichtungen<br />

bestimmter Größe.<br />

Die Lebenshilfe adressiert ihren Kodex an alle Lebenshilfe Vereinigungen sowie<br />

an ihre gemeinnützigen Tochtergesellschaften und Stiftungen (vgl. Bundesvereini-<br />

gung Lebenshilfe e.V., 2008:5).<br />

Es wird deutlich, dass die Kodize der Diakonie und der AWO nur für Einrichtungen<br />

bestimmter Größe und mit einem bestimmten Umsatz verbindlich gelten. Dabei<br />

sind für die Einrichtungen der Diakonie beide Kriterien verpflichtend, während die<br />

Einrichtungen der AWO nur eines von beiden erfüllen müssen. Beide Träger wol-<br />

len daher sicher gehen, dass alle „größeren“ Einrichtungen den Kodex umsetzen.<br />

Die Katholische Kirche und die Lebenshilfe hingegen wenden sich an alle Mitar-<br />

beiter unabhängig von Einrichtungsgröße, Umsatz oder Position.<br />

Den Aufbau des Kodexes betreffend fällt auf, dass sich die Gliederungen des<br />

DGK und des Kodexes der AWO sehr ähneln. Nach der einleitenden Darstellung<br />

der Zielsetzung folgt die Beschreibung der Aufgaben und Verantwortungen der<br />

Organe – Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsgremium – und abschließend die<br />

Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband und die Abschlussprüfung. Mit dieser<br />

Aufstellung kommen die Kodize der Gliederung des DCGK sehr nahe.<br />

Die Arbeitshilfe der Katholischen Kirche beschreibt nach den einleitenden Kapi-<br />

teln Präambel und Grundsätze, die veränderten Rahmenbedingungen, die zur Er-<br />

stellung der Arbeitshilfe geführt haben, und gibt den Verantwortlichen einen Leit-<br />

faden zur Strukturierung der Aufsicht an die Hand. Die Arbeitshilfe schließt mit<br />

einem Kapitel zu den Chancen und Grenzen der Aufsicht.<br />

Die Lebenshilfe hat den ausführlichsten Kodex erstellt, indem sie diesen zu-<br />

nächst mit dem Kapitel „Grundsätzliches zu einem Kodex“ einleitet und Hinter-<br />

grundinformationen zum DCGK gibt. Nach einer Diskussion zu einem Kodex für<br />

die Lebenshilfe, folgt der Hauptteil, der die Aufgaben- und Verantwortungsberei-<br />

che der Organe – Mitgliederversammlung, Vorstand, Aufsichtsgremium, Ge-<br />

90


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

schäftsführung - darlegt. In einem zweiten Teil werden einzelne Aspekte nochmal<br />

detailliert erläutert - beispielsweise Gremien, Interessenskonflikte, Kommunikation<br />

nach innen und außen -, so dass die Mitarbeiter hiermit Handlungshinweise be-<br />

kommen. Abschließend folgen Literaturhinweise für weitere Informationen.<br />

Dies zeigt, dass alle Träger ihre Gedanken und Ziele bezüglich der Leitungs- und<br />

Aufsichtsstrukturen in den Kodizen verarbeitet haben. Die Katholische Kirche<br />

widmet den Rahmenbedingungen noch ein zusätzliches Kapitel, während die Le-<br />

benshilfe Codes of Conduct in ihrem Kodex mit verarbeitet.<br />

Insgesamt ermöglicht die junge Entwicklung von Corporate Governance in sozia-<br />

len Einrichtungen eine übersichtliche Struktur durch Abgrenzung von Verantwort-<br />

lichkeiten und Aufgaben der operativen und aufsichtsführenden Gremien. Die Um-<br />

setzung von Kodizen bringt eine klare Aufgabenverteilung zwischen Leitungs- und<br />

Aufsichtsgremium.<br />

Corporate Governance gibt einen klaren Ordnungsrahmen für die Unternehmens-<br />

leitung und die Überwachung von Einrichtungen im Sozialwesen vor. Das Thema<br />

Transparenz hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und stellt<br />

vor allem bei Spenden sammelnden Organisationen eine Herausforderung dar.<br />

Corporate Governance trägt ferner dazu bei, dass die Arbeit der Leitungsorgane<br />

und Kontrollmechanismen effizienter wird und die Transparenz bei der Rech-<br />

nungslegung und Prüfung steigt. Die Interessen verschiedener Anspruchsgruppen<br />

werden deutlicher wahrgenommen und gepflegt und Grundsätze für die interne<br />

und externe Kommunikation werden neu etabliert.<br />

Anhand dieser Beispiele wird ersichtlich, dass der Gedanke wirtschaftlichen und<br />

kontrollierten Handelns im Rahmen einer bewussten Corporate Governance sich<br />

mehr und mehr im sozialen Bereich ausbreitet und dort zum Thema wird.<br />

Das Thema Compliance wird jedoch kaum genannt und befindet sich daher noch<br />

am Anfang. Sucht man im Internet nach Compliance in sozialen Einrichtungen mit<br />

den verschiedensten Suchwörtern, gibt es eine Vielzahl von Treffern, die sich auf<br />

die Bereitschaft von Patienten beziehen, den ärztlichen Anweisungen zu folgen<br />

und sich somit mit dem ursprünglichen medizinischen Begriff der Compliance und<br />

nicht mit dem wirtschaftlichen Begriff decken. Gibt man auf den Internetseiten der<br />

91


8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege – AWO, Caritas, Diakonie, Deutsches Ro-<br />

tes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in<br />

Deutschland - das Suchwort „Compliance“ ein, erscheint kein einziger Treffer.<br />

Was bei einer weitläufigen Internetrecherche allerdings auftaucht, sind Stellenan-<br />

gebote wie beispielsweise folgende, die zeigen, dass das Thema Compliance im<br />

Sozialwesen nicht ganz unbekannt ist.<br />

Diakonie Neuendettelsau<br />

Die Diakonie Neuendettelsau ist einer der größten Anbieter von Dienstleistungen im Gesundheitswesen<br />

und im sozialen Bereich in Deutschland. Unsere Leitlinien, Christlichkeit, Professionalität<br />

und Wirtschaftlichkeit sind die Basis unseres Erfolges. Hieran arbeiten in den verschiedenen Aufgabenfeldern,<br />

z. B. Einrichtungen der Behindertenhilfe, Krankenhäuser, Einrichtungen der Altenhilfe<br />

und Schulen über 6.400 Mitarbeitende.<br />

Wir suchen ab sofort <strong>als</strong> Stabsstelle des Vorsitzenden des Direktoriums eine/n<br />

Corporate Compliance-Verantwortliche/n<br />

Als Corporate Compliance-Verantwortliche/r sind Sie zuständig für die Einhaltung von nationalen<br />

und internationalen Gesetzen, Regeln und Richtlinien sowie für die Wahrung von internen Standards<br />

innerhalb des Unternehmens.<br />

Ihre Aufgaben:<br />

- Weiterentwicklung der internen Compliance-Strukturen<br />

- Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und internen Standards<br />

- Enge Zusammenarbeit mit der Internen Revision, dem Qualitätsmanagement und den Fachabteilungen<br />

- Zentraler Ansprechpartner für Führungskräfte, Direktorium sowie Mitarbeiter in Fragen der betrieblichen<br />

Compliance<br />

- Anlaufstelle für Meldungen über Non-Compliance-Handlungen<br />

- Berichterstattung regelmäßig und bei Bedarf über Umsetzungsmaßnahmen sowie Veränderungen<br />

im rechtlichen Unternehmensumfeld an das Direktorium<br />

- Entwicklung von bedarfsgerechten Schulungsmaßnahmen und Durchführen von Workshops und<br />

Schulungen<br />

- Erarbeitung von Beschlussvorgaben für das Direktorium<br />

Die primäre Herausforderung für die/den zukünftige/n Stelleninhaber/in liegt im Aufbau und der<br />

Umsetzung eines Compliance-Systems, welches geeignet ist, rechtskonformes Handeln sicherzustellen.<br />

Für den/die zukünftige/n Stelleninhaber/in sind daher ausgeprägte analytische und kommunikative<br />

Fähigkeiten sowie ein hohes Durchsetzungsvermögen unabdingbar. Er/Sie sollte in der<br />

Lage sein, auf Augenhöhe Standpunkte zu vertreten und verhandlungssicher im Umgang mit Führungskräften<br />

jeglicher Hierarchiestufen sein. Zu seinem/ihrem Profil gehört weiterhin<br />

- abgeschlossenes Hochschulstudium<br />

- Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren<br />

- vorteilhaft sind Kenntnisse in den Bereichen Revision, Controlling oder im Rechnungswesen oder<br />

eine Spezialisierung zum Fachanwalt für Sozialrecht oder Wirtschaftsrecht<br />

92


- Eigeninitiative und Teamfähigkeit<br />

- Bereitschaft, den diakonischen Auftrag unseres Werkes mitzutragen<br />

8. Compliance Management in Non Profit Organisationen<br />

Wir bieten:<br />

Eine vielseitige und interessante Tätigkeit, eine angemessene Vergütung inkl. Zusatzversorgung<br />

nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern.<br />

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis 15. April 2010 an:<br />

Diakonie Neuendettelsau<br />

Rektor Prof. Dr. h. c. Hermann Schoenauer<br />

Wilhelm-Löhe-Straße 16<br />

91564 Neuendettelsau<br />

http://www.DiakonieNeuendettelsau.de<br />

Abb. 29: Stellenanzeige der Diakonie Neuendettelsau<br />

(http://zeit.academics.de/jobs/corporate_compliance_verantwortliche<br />

_n_47647.html, 23.06.2010)<br />

Abschließend betrachtet lässt sich vermuten, dass Compliance in NPOs nicht ver-<br />

breitet bzw. etabliert ist. Corporate Governance hingegen ist, sicherlich vor dem<br />

Hintergrund des DCGK und gesetzlicher Änderungen in den letzten Jahren wie<br />

dem KonTraG, in NPOs verbreiteter.<br />

Während der Auseinandersetzung mit dem Thema wurde deutlich, dass derzeit<br />

noch wenig Literatur für die praktische Anwendung von Compliance in NPOs exis-<br />

tiert, so dass in den folgenden Kapiteln Instrumente für die Einführung von Comp-<br />

liance in NPOs entwickelt werden. Auf der Basis dieser Erkenntnisse und dem<br />

aktuellen Stand von Compliance in NPOs, sollen die Instrumente den Verantwort-<br />

lichen von NPOs eine Hilfestellung und Einführung in das Thema Compliance bie-<br />

ten.<br />

93


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Für die Einführung einer Compliance Organisation in NPOs existieren in der Pra-<br />

xis keine standardisierten Lösungen. Eine NPO ist gefordert, eigene, unterneh-<br />

mensspezifische Strategien zu entwickeln, die die besonderen Strukturen des Un-<br />

ternehmens und den Markt, auf dem es agiert, berücksichtigen.<br />

Insbesondere für soziale Einrichtungen wurden die strukturellen Unterschiede der<br />

Organisation selbst und des Marktes in Kapitel 7.3 herausgearbeitet. Diese Be-<br />

sonderheiten sowie die in Kapitel 8.2 genannten Rechtsgebiete dienen <strong>als</strong> Grund-<br />

lage für die Instrumentenentwicklung.<br />

Da gegenwärtig kaum Literatur bzw. praxisnahe Arbeitshilfen für Compliance in<br />

NPOs vorliegen und um der Geschäftsleitung von sozialen Einrichtungen ein In-<br />

strument für den Aufbau einer Compliance Organisation an die Hand zu geben,<br />

wurde im Rahmen der <strong>Masterarbeit</strong> ein Leitfaden entwickelt, der sich aufgrund des<br />

Umfangs im Anhang befindet.<br />

Nach der Darstellung der theoretischen Erkenntnisse der Kapitel zwei bis fünf und<br />

der Erarbeitung von NPO spezifischen Strukturen in Kapitel sieben, stellte sich die<br />

Frage wie Compliance aus dem betriebswirtschaftlichen Kontext herausgenom-<br />

men und in NPOs implementiert werden könnte unter der Prämisse, dass dort in<br />

der Regel Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiter tätig sind anstatt Betriebswirte<br />

oder Juristen.<br />

Die Intention der Entwicklung des Leitfadens ist, den in NPOs Tätigen im Sinne<br />

des Compliance Ansatzes ein betriebswirtschaftliches und juristisches Instrument<br />

anzubieten, dass auf soziale Einrichtungen zugeschnitten ist.<br />

Anhand des Leitfadens - Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisa-<br />

tion in Sozialen Einrichtungen - Eine Handreichung für die Unternehmenslei-<br />

tung - soll die Leitung einer sozialen Einrichtung befähigt und unterstützt werden,<br />

eine Compliance Organisation zu implementieren. Dabei ist zu beachten, dass<br />

jede einzelne Compliance Organisation mit ihren möglichen Bausteinen individuell<br />

ist und an den einrichtungsimmanenten Strukturen und Ressourcen auszurichten<br />

ist. Die Struktur einer Compliance Organisation ist immer davon abhängig, welche<br />

94


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Ziele die Einrichtungsleitung verfolgt und welche Ressourcen in welchem Umfang<br />

zur Verfügung stehen oder bereitgestellt werden.<br />

Der Leitfaden beinhaltet folgende aufeinander aufbauende Elemente, die im Fol-<br />

genden vorgestellt werden:<br />

Abb. 30.: Inhaltsverzeichnis des Leitfadens – eigene Darstellung<br />

Die Einleitung dient dazu, die Einrichtungsleitung im Hinblick auf das Thema<br />

Compliance zu sensibilisieren und die Vorzüge einer Compliance Organisation<br />

aufzuzeigen. Dies geschieht durch die Aufzählung der Nachteile, die sich aus der<br />

empirischen Evidenz einer fehlenden Compliance Organisation ergeben. Die Be-<br />

deutung und die Brisanz des Themas für soziale Einrichtungen werden verdeut-<br />

licht. Zur Verdeutlichung werden die Ziele von Compliance dargestellt sowie der<br />

Mehrwert des Einsatzes des entwickelten Leitfadens erklärt. Dabei wird nochm<strong>als</strong><br />

darauf hingewiesen, dass die konkrete Ausgestaltung einer Compliance Organisa-<br />

tion in NPOs von den Strukturen und den vorhandenen Ressourcen abhängig ist.<br />

95


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Im Folgenden werden jeweils Auszüge aus dem Leitfaden <strong>als</strong> Abbildung präsen-<br />

tiert und zur Erläuterung kommentiert.<br />

Abb. 31: Einleitung des Leitfadens – eigene Darstellung<br />

Im Anschluss an die Hinführung zum Thema Compliance werden die einzelnen<br />

Aufgaben während der Implementierungsphase erläutert. Diese teilen sich auf in<br />

Aufgaben der Unternehmensleitung und des Projektleiters.<br />

Die Unternehmensleitung ist diejenige Instanz, die über den Erfolg einer Comp-<br />

liance Organisation in einer sozialen Einrichtung entscheidet. Die Unternehmens-<br />

leitung muss sich zu Beginn darüber klar werden, welche Ziele sie mit Compliance<br />

in der eigenen Einrichtung verfolgt, ob Compliance auf einzelne Unternehmensbe-<br />

96


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

reiche oder auf die gesamte Einrichtung bezogen werden soll und welche zeitli-<br />

chen, personellen und finanziellen Ressourcen sie zur Verfügung stellt.<br />

Abb. 32: Aufgaben der Unternehmensleitung – eigene Darstellung<br />

Der Projektleiter ist derjenige, der den Prozess vor Ort aktiv begleitet, steuert und<br />

der Leitung regelmäßig Rückmeldung über den Verlauf gibt. Diese Position kann<br />

von einem kompetenten internen Mitarbeiter übernommen werden oder von einem<br />

externen Berater. Der Projektleiter ist somit ausführendes Organ. Er erhält von der<br />

Leitung einen Überblick über die zu erreichenden Ziele und den vorgegebenen<br />

Zeitrahmen. Er muss weiterhin darüber informiert werden, ob und wem gegenüber<br />

er weisungsbefugt ist. In einem gemeinsamen Gespräch sollte ein Projektablauf-<br />

plan entwickelt und schriftlich niedergelegt werden. An dieser Stelle muss auch<br />

definiert werden wer, wie oft und an wen über den aktuellen Stand mittels welcher<br />

Kommunikationswege berichtet.<br />

97


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 33: Aufgaben des Projektleiters – eigene Darstellung<br />

Danach folgt die Analyse des Ist-Zustandes durch den Fragenkatalog zur Stand-<br />

ortbestimmung. Zunächst muss analysiert werden, wo die Einrichtung steht; es<br />

geht sozusagen um eine „Bestandsaufnahme“ der Einrichtung. Durch diese Fra-<br />

gen zur Organisationsbeschreibung wird die Leitung dahin geführt, sich reflektiert<br />

mit den Strukturen der eigenen Einrichtung auseinanderzusetzen.<br />

98


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 34: Fragen zur Standortbestimmung – eigene Darstellung<br />

Anschließend folgt die Nennung der einrichtungsspezifischen, relevanten Rechts-<br />

gebiete, die je nach Einrichtung individuell definiert werden müssen. Im Idealfall<br />

werden die Pflichtenkreise in Zusammenarbeit mit einem juristischen Experten<br />

herausgearbeitet. Ebenso ist es an dieser Stelle wichtig, aus den zu beachtenden<br />

Gesetzen einen individuellen Katalog an rechtlichen Risiken zu erstellen.<br />

Beachtet werden müssen folgende Bereiche:<br />

Buchführung/ Rechnungslegung, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Steuerrecht, Ver-<br />

tragsrecht, einrichtungsspezifische Sozialgesetze, IT, rechtsformspezifische Ge-<br />

setze.<br />

99


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Zu den einzelnen Pflichtenkreisen bzw. Rechtsgebieten werden im Leitfaden je-<br />

weils praktische Beispiele gegeben, die den Anwendungsbereich der Gesetze<br />

verdeutlichen.<br />

Abb. 35: Auflistung möglicher Pflichtenkreise – eigene Darstellung<br />

Nachdem die einrichtungsspezifischen Rechtsgebiete festgelegt wurden, müssen<br />

diese in der Phase der Zuordnung einzelnen Positionen und Prozessen in der<br />

Einrichtung zugeordnet werden, um im nächsten Schritt definieren zu können, wer<br />

zukünftig auf welche gesetzlichen Regelungen achten muss. Beispielsweise wer-<br />

den die Pflichtenkreise Arbeitsrecht und Vertragsrecht der Personalabteilung zu-<br />

geordnet sein, da diese Rechtsgebiete dort im Alltag häufig berührt werden. Die<br />

100


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

nachfolgende Abbildung zeigt die Zuordnung am Beispiel einer Jugendhilfeeinrich-<br />

tung.<br />

Abb. 36: Zuordnung von Pflichtenkreisen zu Einrichtungsbereichen – eigene Darstellung<br />

Der daraufhin folgende Abschnitt im Leitfaden beschäftigt sich mit der Soll-Ist-<br />

Analyse. Während dieser Analysephase soll festgestellt werden, in welchen Ein-<br />

richtungsbereichen die für die jeweilige Einrichtung geltenden Gesetze eingehal-<br />

ten werden und wo es noch Defizite bei der Einhaltung gibt. Die Soll-Ist-Analyse<br />

kann mit entwickelten Checklisten durchgeführt werden, die im folgenden Kapitel<br />

des Leitfadens vorgestellt werden. Des Weiteren dient die Soll-Ist-Analyse der<br />

Identifizierung von vorhandenen bzw. fehlenden Kontrollmechanismen sowie einer<br />

möglichen Mitarbeiterbefragung, sofern die Leitung dies möchte. Am Ende der<br />

Analyse sollte die Unternehmensleitung einen Bericht über mögliche Abweichun-<br />

gen erhalten.<br />

101


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 37: Die Soll-Ist-Analyse – eigene Darstellung<br />

Darauf aufbauend werden auf der Basis der durch die Analyse gewonnenen Er-<br />

kenntnisse Bausteine bzw. Elemente für eine Compliance Organisation ausge-<br />

wählt. In Kapitel fünf wurden mögliche Bausteine bereits erläutert. Allerdings wird<br />

an dieser Stelle davon ausgegangen, dass soziale Einrichtungen nicht in dersel-<br />

ben Dimension wie große Konzerne oder international tätige Unternehmen existie-<br />

ren. Daher wurde die Anzahl der Bausteine reduziert, da davon ausgegangen<br />

wird, dass soziale Einrichtungen über finanzielle und personelle Kapazitäten ver-<br />

fügen, die mit großen Konzernen nicht vergleichbar sind.<br />

102


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 38: Mögliche Bausteine einer Compliance Organisation in NPOs – eigene Darstellung<br />

Die Funktionen der Bausteine werden im Leitfaden einzeln erklärt. Bei der Aus-<br />

wahl der Bausteine müssen nicht alle aufgezählten Bausteine in einer Compliance<br />

Organisation verankert werden. Sie werden nach Bedarf, Zielen und einrichtungs-<br />

spezifischen Strukturen ausgewählt, so dass sich eine den Unternehmenszielen<br />

gemäße Compliance Organisation ergibt. Es ist ferner möglich, noch weitere Ele-<br />

mente, die nicht im Leitfaden genannt sind, hinzuzufügen, wenn sie in sozialen<br />

Einrichtungen sinnvoll erscheinen. Wichtig hierbei ist, dass die in der Compliance<br />

Organisation tätigen Personen genau um ihre Zuständigkeiten wissen.<br />

Danach folgt ein zehnseitiger Fragenkatalog, der sich an den Bausteinen bzw. an<br />

dem Aufbau des Leitfadens orientiert. Der Fragenkatalog soll die Leitung zur Ref-<br />

lektion über die eigene Compliance Organisation anregen und dafür sensibilisie-<br />

103


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

ren. Die Unternehmensleitung hat die Möglichkeit, die einzelnen Bausteine in einer<br />

für sie sinnvollen und einrichtungsspezifischen Art und Weise in Form einer Skiz-<br />

ze in Beziehung zueinander zu setzen und Kommunikationswege einzuzeichnen.<br />

Dazu nachfolgend einige Ausschnitte:<br />

Abb. 39: Fragenkatalog, Ausschnitt 1 – eigene Darstellung<br />

104


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 40: Fragenkatalog, Ausschnitt 2 – eigene Darstellung<br />

105


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 41: Fragenkatalog, Ausschnitt 3 – eigene Darstellung<br />

106


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 42: Fragenkatalog, Ausschnitt 4 – eigene Darstellung<br />

Zum Schluss werden die Implementierungsphasen im Leitfaden durch eine Abbil-<br />

dung visualisiert. Die Grafik zeigt, welche Inhalte zu den einzelnen Phasen gehö-<br />

ren. Abschließende Worte benennen noch einmal die Bedeutung des Themas und<br />

nennen die Vorteile einer Compliance Organisation.<br />

107


9. Leitfaden für den Aufbau einer Compliance Organisation in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 43: Überblick über die Implementierungsphasen – eigene Darstellung<br />

Der Leitfaden gibt somit einzelne Implementierungsschritte vor, die den Verant-<br />

wortlichen von sozialen Einrichtungen <strong>als</strong> Orientierung dienen können. Deutlich<br />

wurde, dass jede NPO die für sich geltenden Gesetze einrichtungsspezifisch defi-<br />

nieren muss und eine einrichtungsspezifische Compliance Organisation entwi-<br />

ckeln kann bzw. sollte, da die Individualität der Einrichtung den Ausgangspunkt für<br />

die Implementierung darstellt.<br />

108


10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Organisationen<br />

10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Orga-<br />

nisationen<br />

Um die einrichtungsspezifischen Rechtsgebiete auf Einhaltung des geltenden<br />

Rechts zu überprüfen, wurden parallel zum Leitfaden Checklisten für die einzelnen<br />

Rechtsgebiete entwickelt. Die Checklisten können komplementär zum Leitfaden<br />

eingesetzt werden, sie können jedoch auch einzeln der Überprüfung dienen.<br />

Dabei werden die zwei vorrangig gewählten Rechtsformen eingetragener Verein<br />

und GmbH betrachtet. Die Checklisten orientieren sich an den von Dr. Karsten<br />

Umnuß herausgegebenen Checklisten – GmbH Recht, Arbeitsrecht, Arbeitssi-<br />

cherheit, IT (vgl. Umnuß, 2008:325 ff) - und wurden durch einige für den sozialen<br />

Bereich spezifische – Vereinsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Rechnungsle-<br />

gungsvorschriften, Branchenspezifische Gesetze - durch die Verfasserin ergänzt.<br />

Die Checkliste zur Corporate Governance orientiert sich an dem von Thomas von<br />

Holt erschienenen Beitrag zur „Corporate Compliance in Nonprofit Organisationen“<br />

(vgl. von Holt, 2009:21 f).<br />

Die Checklisten sind so aufgebaut, dass die Vorstände und Geschäftsführer von<br />

NPOs die Fragen zu den einzelnen zu überprüfenden Themengebieten mit „Ja“<br />

und „Nein“ beantworten können und zusätzlich die Möglichkeit haben, Bemerkun-<br />

gen zu jeder einzelnen Frage für mögliche spätere Maßnahmen zu notieren.<br />

Am Ende jeder Checkliste werden die „Ja“ und „Nein“-Kreuze addiert. Anhand der<br />

Summe wird ein Gesamteindruck über die Einhaltung der Gesetze in dem jeweili-<br />

gen Themenbereich der Checkliste verdeutlicht. In einem weiteren Feld können<br />

Schlussfolgerungen bzw. angestrebte Maßnahmen zur Änderung des Ist-<br />

Zustandes eingetragen werden.<br />

Das folgende Inhaltsverzeichnis zeigt, welche Rechtsgebiete in den einzelnen<br />

Checklisten betrachtet werden:<br />

109


10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 44: Inhaltsverzeichnis der Checklisten - eigene Darstellung<br />

Der Katalog der Checklisten beginnt mit einer Einleitung, die die Verantwortlichen<br />

von sozialen Einrichtungen zum Thema Recht und dessen Einhaltung hinführt und<br />

erklärt welche Vorteile und welche weiteren Handlungsschritte sich aus den aus-<br />

gefüllten Checklisten ergeben können.<br />

110


10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 45: Einleitung der Checklisten – eigene Darstellung<br />

Anschließend folgen neun Checklisten für die zu beachtenden Rechtsgebiete und<br />

eine Checkliste zum Thema Corporate Governance. Die kompletten Checklisten,<br />

die einen wesentlichen Überblick über die für NPO geltenden Rechtsgebiete ge-<br />

ben, befinden sich im Anhang. Um einen genaueren Einblick in die rechtlichen<br />

Regelungen zu gewinnen, werden an dieser Stelle Ausschnitte von zwei Checklis-<br />

ten – Gesellschaftsrecht, Teil A:Die GmbH und Arbeitsrecht, Persönlichkeitsschutz<br />

– näher erläutert, da die GmbH eine häufig gewählte Rechtsform ist und das Ar-<br />

beitsrecht für alle NPOs gilt.<br />

111


10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Organisationen<br />

Abb. 46: Checkliste Gesellschaftsrecht, Teil A: Die GmbH – eigene Darstellung<br />

Die Checkliste Gesellschaftsrecht, Teil A: Die GmbH orientiert sich an dem<br />

GmbHG und fragt einzelne Paragraphen ab.<br />

Frage 1: Ist sichergestellt, dass die Angaben bei der Gründung der GmbH richtig<br />

und vollständig sind?<br />

Nach § 9a Abs.1 GmbHG stehen Gesellschafter und Geschäftsführer für unrichti-<br />

ge und unvollständige Angaben während der Errichtung einer GmbH <strong>als</strong> Gesamt-<br />

schuldner ein. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, „fehlende Einzahlungen zu leis-<br />

ten, eine Vergütung, die nicht unter den Gründungsaufwand aufgenommen ist, zu<br />

112


10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Organisationen<br />

ersetzen und für den sonst entstehenden Schaden Ersatz zu leisten“ (NWB Re-<br />

daktion, 2009:343).<br />

Frage 2: Enthalten die Geschäftsbriefe die erforderlichen Angaben?<br />

§ 35a GmbHG verpflichtet die Gesellschaft auf allen Geschäftsbriefen<br />

- die Rechtsform,<br />

- den Sitz der Gesellschaft,<br />

- das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft,<br />

- die Nummer unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist<br />

und<br />

- alle Geschäftsführer sowie<br />

- den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, sofern die Gesellschaft einen Auf-<br />

sichtsrat gebildet hat<br />

anzugeben (vgl. NWB Redaktion, 2009:351).<br />

Frage 3: Ist sichergestellt, dass das Stammkapital nicht an die Gesellschafter zu-<br />

rückgezahlt wird?<br />

Nach § 30 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapit<strong>als</strong> erforderliche Ver-<br />

mögen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden (vgl. NWB Redaktion,<br />

2009:349). Sollte dagegen verstoßen werden, haftet der Geschäftsführer im Rah-<br />

men seiner Sorgfalts- und Obliegenheitspflichten nach § 43 Abs. 3 GmbHG (vgl.<br />

NWB Redaktion, 2009:353).<br />

Frage 4: Ist sichergestellt, dass die Gesellschaft eigene Anteile nicht zu Unrecht<br />

erwirbt?<br />

§ 33 Abs. 1 GmbHG schreibt vor, dass der Geschäftsführer für die Gesellschaft<br />

keine eigenen Anteile erwerben oder <strong>als</strong> Pfand nehmen darf, die nicht vollständig<br />

eingezahlt sind (vgl. NWB Redaktion, 2009:350). Sollte dagegen verstoßen wer-<br />

den, ist der Erwerb der Anteile nichtig. Der Geschäftsführer haftet daneben nach §<br />

43 Abs. 3 GmbHG.<br />

113


10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Organisationen<br />

Frage 5: Ist sichergestellt, dass den Gesellschaftern kein Kredit aus gebundenem<br />

Vermögen gewährt wird?<br />

Ein Kredit darf nicht aus dem zur Erhaltung des Stammkapit<strong>als</strong> erforderlichen<br />

Vermögen der Gesellschaft an Geschäftsführer, andere gesetzliche Vertreter,<br />

Prokuristen und sonstige Bevollmächtigte gewährt werden - § 43a GmbHG (vgl.<br />

NWB Redaktion, 2009:354).<br />

Frage 6: Erfolgt die Buchführung ordnungsgemäß?<br />

Nach §§ 41, 42 GmbHG liegt die letztliche Verantwortung über die ordnungsge-<br />

mäße Buchführung und Bilanzierung bei den Geschäftsführern (vgl. NWB Redak-<br />

tion, 2009:352 f).<br />

Frage 7: Verfügt die Gesellschaft über ein Frühwarnsystem?<br />

Nach § 91 Abs. 2 AktG, welcher an dieser Stelle auch auf die GmbH anzuwenden<br />

ist, muss zwecks Fortbestand der Gesellschaft geeignete Maßnahmen, insbeson-<br />

dere ein Überwachungssystem eingerichtet werden (vgl. NWB Redaktion, 2009:<br />

234). Die jeweilige Ausgestaltung richtet sich nach den Unternehmensstrukturen.<br />

Frage 8: Befolgen die Geschäftsführer die Anweisungen der Gesellschafter?<br />

Im Rahmen der Gesellschafterversammlung kommt den Gesellschaftern gegen-<br />

über dem Geschäftsführer ein Weisungsrecht zu (vgl. § 37 Abs. 1 GmbHG). Die-<br />

ses Recht gilt, sofern die Weisung nicht existenzvernichtend ist, gegen ein gesetz-<br />

liches Verbot verstößt oder zwecks Vorteile, jedoch zu Lasten der Gesellschaft<br />

ausgesprochen wird. Ist sie das nicht, muss der Geschäftsführer die Weisung ach-<br />

ten. Hält der Geschäftsführer sich nicht an die Weisungen, haftet er gemäß § 43<br />

Abs. 2 GmbHG (vgl. NWB Redaktion, 2009:353).<br />

Frage 9: Werden die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Gesellschafter-<br />

versammlung eingehalten?<br />

Nach § 49 GmbHG sind mehrere Fälle vorgeschrieben, in welchen eine Gesell-<br />

schafterversammlung einberufen werden muss. Sie muss vom Geschäftsführer<br />

einberufen werden, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist oder<br />

wenn sich aus der Jahresbilanz oder einer vorher aufgestellten Bilanz ergibt, dass<br />

die Hälfte des Stammkapit<strong>als</strong> verloren ist.<br />

114


10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Organisationen<br />

Wie die Darstellung der vorgenannten acht Fragen aus der Checkliste Gesell-<br />

schaftsrecht, Teil A: Die GmbH näher zeigt, sind es komplexe Sachverhalte, die<br />

von GmbHs eingehalten werden müssen. Insbesondere die Sorgfalts- und Oblie-<br />

genheitspflichten des Geschäftsführers, die dazugehörigen Haftungsansprüche<br />

und die Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften sollten bekannt sein.<br />

Abb. 47: Arbeitsrecht, Teil E: Persönlichkeitsschutz – eigene Darstellung<br />

Im Rahmen des Arbeitsrechts spielt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />

eine bedeutende Rolle, da sich auch hier bei Verstößen wesentliche Haftungsan-<br />

sprüche ergeben können. „Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Grün-<br />

den der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religi-<br />

on oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identi-<br />

tät zu verhindern oder zu beseitigen“ - § 1 AGG (Beck-Texte, 2009:65).<br />

115


10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Organisationen<br />

Frage 1: Wird das Benachteiligungsverbot in allen arbeitsrechtlichen Bereichen<br />

beachtet?<br />

In allen arbeitsrechtlichen Bereichen sind Benachteiligungen aus einem der in § 1<br />

AGG genannten Gründe unzulässig. Die Anwendungsbereiche beginnen dabei in<br />

der Vertragsanbahnungsphase, die sich auf Stellenausschreibungen, die Gestal-<br />

tung des Auswahlverfahrens und die Einstellungsbedingungen bezieht. Auf die<br />

Beschäftigung selbst bezogen unterliegen die Beschäftigungs- und Arbeitsbedin-<br />

gungen, einschließlich Entgelt, Weisungen, Abmahnungen und Entlassungsbedin-<br />

gungen dem AGG. Auch die nachvertragliche Phase unterliegt dem AGG, indem<br />

der Schutz sich auch auf die Austeilung eines Zeugnisses bezieht. Es gibt gesetz-<br />

liche Regelungen - §§ 5, 8, 9, 10, 20 AGG – die eine unterschiedliche Behandlung<br />

hinsichtlich der oben genannten Merkmale rechtfertigen. Beispielsweise die Be-<br />

setzung eines Arbeitsplatzes für Tätigkeiten, die die volle körperliche Leistungsfä-<br />

higkeit voraussetzen, wodurch Menschen mit Behinderungen benachteiligt wer-<br />

den. (vgl. Beck-Texte, 2009:5 ff).<br />

Frage 2: Werden Stellenausschreibungen benachteiligungsfrei gestaltet?<br />

Der Arbeitgeber wird durch § 11 AGG dazu verpflichtet Stellenangebote so zu ge-<br />

stalten, dass sie nicht gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen (vgl. Beck-<br />

Texte, 2009:69), das sich auf die Merkmale des § 1 AGG bezieht.<br />

Frage 3: Kommt der Arbeitgeber seinen Schutzpflichten nach? Wird eine benach-<br />

teiligungsfreie Arbeitsumgebung hergestellt?<br />

§ 12 AGG verpflichtet Arbeitgeber dazu Maßnahmen zum Schutz vor Benachteili-<br />

gungen wegen eines in § 1 AGG genannten Merkm<strong>als</strong> zu veranlassen. Dazu ge-<br />

hören auch vorbeugende Maßnahmen (vgl. Beck-Texte, 2009:69). Die Verpflich-<br />

tung zu einer benachteiligungsfreien Arbeitsumgebung ergibt sich aus § 2 AGG,<br />

worin beschrieben wird, welche Benachteiligungen in welchen Bereichen unzuläs-<br />

sig sind.<br />

Frage 4: Wird das Maßregelungsverbot beachtet?<br />

Das Maßregelungsverbot besagt, dass von einer Benachteiligung Betroffene auf-<br />

grund der Inanspruchnahme ihrer Rechte, die sich aus dem AGG ergeben, nicht<br />

116


10. Checklisten für Compliance relevante Rechtsgebiete in Non Profit Organisationen<br />

benachteiligt werden dürfen. Dieses Verbot gilt auch für Personen, die Benachtei-<br />

ligte unterstützen (vgl. Beck-Texte, 2009:71).<br />

Frage 5: Kommt die Einrichtung ihren „faktischen Handlungspflichten“ zur Risiko-<br />

begrenzung nach? Werden potentielle Diskriminierungstatbestände überprüft und<br />

gegebenenfalls neugestaltet?<br />

Die „faktischen Handlungspflichten“ des Arbeitgebers besagen, dass Arbeitgeber<br />

sich möglicher Diskriminierungsrisiken vergewissern, um Haftungsrisiken aus dem<br />

AGG zu entgehen. In diesen Rahmen gehören die Überprüfung von möglichen<br />

Diskriminierungstatbeständen und die mögliche diskriminierungsfreie Neugestal-<br />

tung von Prozessen.<br />

Es zeigt sich, dass Arbeitgeber sich, neben sämtlichen weiteren rechtlichen Rege-<br />

lungen, im Rahmen des AGG sehr sorgfältig verhalten müssen, um das Haftungs-<br />

risiko gering zu halten.<br />

Durch die beispielhafte Erläuterung der beiden Checklisten wird deutlich, welche<br />

Komplexität hinsichtlich der zu beachtenden Rechtsnormen im Idealfall erfüllt wer-<br />

den sollte. Insbesondere Vorstände und Geschäftsführer sollten sich dessen be-<br />

wusst sein, um Maßnahmen ergreifen zu können. Eine externe Beratung bietet<br />

sich an diesem Punkt an. Daneben ist es wichtig die Regelungen an die Mitarbei-<br />

ter zu kommunizieren und ihnen die Bedeutung der Einhaltung zu verdeutlichen.<br />

Dieses Thema ist Gegenstand des folgenden Kapitels.<br />

117


11. Präsentation zur Einführung einer Compliance Organisation - Mitarbeiterschulung<br />

11. Präsentation zur Einführung einer Compliance Organisation in NPOs –<br />

Mitarbeiterschulung<br />

Nachdem in den vorherigen Kapiteln anhand eines Leitfadens und unter Verwen-<br />

dung von Checklisten aufgezeigt wurde wie eine Compliance Organisation in sozi-<br />

alen Einrichtungen eingeführt werden kann und welche Rechtsgebiete dabei po-<br />

tentiell zu beachten sind, wird im vorliegenden Kapitel betrachtet, wie die Bedeu-<br />

tung von Compliance an die Mitarbeiter kommuniziert werden kann.<br />

Um die Akzeptanz einer Compliance Organisation bei den Mitarbeitern zu errei-<br />

chen, ist es in der Phase ihrer Einführung wichtig, den Mitarbeitern das Thema<br />

Compliance zu erläutern und ihnen den Nutzen für die Einrichtung zu verdeutli-<br />

chen. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter inhaltlich geschult werden, um keine<br />

Rechtsverstöße aus Unwissenheit zu begehen.<br />

Eine Mitarbeiterschulung zur eigenen Compliance Organisation soll:<br />

• die Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren,<br />

• die Mitarbeiter mit in die Verantwortung nehmen und ihr Verhalten dahinge-<br />

hend ändern,<br />

• den Mitarbeitern mögliche Konsequenzen eines non-compliant Verhaltens<br />

aufzeigen und<br />

• die Mitarbeiter zu einem gesetzeskonformen Verhalten anleiten und ihnen<br />

Hilfestellungen für alltägliche sowie für kritische Situationen liefern.<br />

Für diese Mitarbeiterschulung wurde eine Präsentation entwickelt - siehe Anhang -<br />

, welche auf dem Leitfaden und den Checklisten aufbaut. Sie ist flexibel für jede<br />

Einrichtung im sozialen Bereich anwendbar. Einrichtungsspezifische Daten, Na-<br />

men sowie das Logo der Einrichtung können eingefügt werden. Die Präsentation<br />

gliedert sich in folgende fünf Abschnitte:<br />

118


11. Präsentation zur Einführung einer Compliance Organisation - Mitarbeiterschulung<br />

Abb. 48: Inhalte der Präsentation – eigene Darstellung<br />

Nach diesem Überblick beginnt die Präsentation mit der Vermittlung der Herkunft<br />

und der Bedeutung von Compliance. Durch die Darstellung von non-compliant<br />

Verhalten aus der Praxis soll die Relevanz von Compliance verdeutlicht werden.<br />

Die Beispiele sollen ferner die Mitarbeiter zu einer Reflektion des eigenen Verhal-<br />

tens bewegen.<br />

119


11. Präsentation zur Einführung einer Compliance Organisation - Mitarbeiterschulung<br />

Abb. 49: Begriff und Bedeutung von Compliance – eigene Darstellung<br />

Abb. 50: Beispiel eines non-compliant Verhaltens – eigene Darstellung<br />

120


11. Präsentation zur Einführung einer Compliance Organisation - Mitarbeiterschulung<br />

Nach diesem Einstieg in die Thematik werden den Mitarbeitern die Funktionen und<br />

die möglichen Ziele von Compliance erläutert und der Nutzen für die Einrichtung<br />

dargestellt. Die Ziele gelten analog zur Darstellung in Kapitel zwei der Masterar-<br />

beit.<br />

Abb. 51: Ziele von Compliance – eigene Darstellung<br />

121


11. Präsentation zur Einführung einer Compliance Organisation - Mitarbeiterschulung<br />

Dabei werden den Mitarbeitern auch Konsequenzen aufgezählt, die eintreten<br />

können, wenn keine Compliance Organisation etabliert ist. Diese sind unterteilt in<br />

Kosten und wirtschaftliche Folgen.<br />

Abb. 52: Konsequenzen von Compliance – eigene Darstellung<br />

122


11. Präsentation zur Einführung einer Compliance Organisation - Mitarbeiterschulung<br />

Im Anschluss an den allgemeinen, einführenden Teil wird anhand der nächsten<br />

Folien die Compliance Organisation der Einrichtung vorgestellt. Dazu werden<br />

zunächst die für die Einrichtung relevanten Rechtsgebiete erläutert. Diese müssen<br />

je nach Einrichtung definiert und festgelegt werden.<br />

Abb. 53: Einrichtungsspezifische Rechtsgebiete – eigene Darstellung<br />

Im Weiteren wird den Mitarbeitern die Struktur der Compliance Organisation<br />

vorgestellt. Dafür müssen im Vorfeld die Bausteine ausgewählt und zueinander in<br />

Beziehung gesetzt werden. Die Personen, die die Positionen einnehmen werden,<br />

müssen sich ihrer Zuständigkeiten, möglicher Weisungsbefugnis und Berichts-<br />

pflichten bewusst sein. Auch die Kommunikationswege müssen definiert sein.<br />

Während der Schulung werden die einzelnen Bausteine beschrieben und deren<br />

Aufgaben erklärt, ebenso wie die Beziehungen zueinander.<br />

Die einzelnen Personen sollten während der Schulung anwesend sein, um sich<br />

eventuell kurz vorzustellen, jedoch insbesondere, um ihre Aufgaben zu erläutern<br />

und Fragen zu beantworten.<br />

123


11. Präsentation zur Einführung einer Compliance Organisation - Mitarbeiterschulung<br />

Abb. 54: Einrichtungsspezifische Compliance Organisation – eigene Darstellung<br />

Abschließend zeigt die Präsentation Handlungsmaxime für den Vorstand bzw.<br />

die Geschäftsführung sowie für Mitarbeiter. Durch klar definierte Verhaltensregeln<br />

erhalten die Mitarbeiter Handlungssicherheit im Alltag angesichts der komplexen<br />

rechtlichen Regelungen. Auf die in Verhaltenskodize aufgestellten Anweisungen<br />

wird im folgenden Kapitel näher eingegangen.<br />

124


11. Präsentation zur Einführung einer Compliance Organisation - Mitarbeiterschulung<br />

Abb. 55: Handlungsmaxime für den Vorstand bzw. die Geschäftsführung – eigene Darstel-<br />

lung<br />

Um eine Nachhaltigkeit der Präsentation zu erreichen und den Mitarbeitern die<br />

etablierte Compliance Organisation auch nach der Schulung zu vergegenwärtigen<br />

sowie die Ausrichtung der Einrichtung zu verdeutlichen, kann die Präsentation den<br />

Mitarbeitern <strong>als</strong> Skript ausgehändigt werden.<br />

125


12. Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct<br />

12. Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct<br />

Um Mitarbeitern sowie Führungskräften die Unternehmensphilosophie näher zu<br />

bringen, um ihre Handlungsfähigkeit zu erhöhen und um ihnen Anleitungen für<br />

kritische Situationen an die Hand zu geben, wurden im Rahmen der <strong>Masterarbeit</strong><br />

ein Muster eines Einrichtungsleitbildes und Muster von Codes of Conduct entwi-<br />

ckelt, die von Einrichtungen übernommen werden können.<br />

Ein Leitbild ist eine langfristig angelegte Vorgabe für eine Einrichtung und bezieht<br />

sich auf die Philosophie der Einrichtung (vgl. Krems, 2009). Nachfolgend werden<br />

die Fragen sowie die Ziele eines Leitbildes anhand von Tabellen verdeutlicht.<br />

Mit einem Leitbild werden unterschiedliche Fragen beantwortet:<br />

Frage Darstellung im Leitbild<br />

Wer sind wir? Einrichtung und Tätigkeitsfeld vorstellen<br />

Wozu gibt es unser Unternehmen? Zielgruppe nennen<br />

Weltanschauung und Menschenbild erläutern<br />

Hilfeart und –methode nennen<br />

Sachziel darstellen<br />

Welche Ziele haben wir? Einrichtungsbezogende Ziele im Hinblick auf<br />

Wie wollen wir miteinander arbeiten (Umgang<br />

mit Mitarbeitern, Kostenträgern, Wettbewerbern,<br />

der Öffentlichkeit)?<br />

soziale, inhaltliche Ziele<br />

wirtschaftliche Ziele<br />

klientenorientierte Ziele<br />

kostenträgerorientierte Ziele nennen<br />

Verhaltensformen<br />

Umgangsformen<br />

Benimmformen<br />

Was macht uns unverwechselbar? Einzigartigkeit der Einrichtung darstellen<br />

Tab. 10: Fragen eines Leitbildes – eigene Darstellung<br />

126


Mit einem Leitbild werden mehrere Ziele verfolgt:<br />

12. Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct<br />

Ziele des Leitbildes Nennung im Leitbild bzw. Nutzen für die Ein-<br />

Orientierung für die Mitarbeiter,<br />

Entscheidungshilfe, Identifikation, Motivation<br />

Koordination, Werbung nach Außen, Hand-<br />

lungstransparenz, Vertrauen schaffen<br />

Orientierung über die Einrichtungsziele, Schär-<br />

fung der Anschauungsposition<br />

richtung<br />

Werte, Normen, Weltanschauung, Verhaltens-<br />

Umgangs- und Kommunikationsformen, Kri-<br />

senmanagement, Erwartungen an die Mitarbei-<br />

ter, Leistungen der Mitarbeiter, Führungsgrund-<br />

sätze<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Erscheinungsbild, Kun-<br />

denorientierung<br />

Qualitätsanspruch, Sachziel und wirtschaftliche<br />

Ziele<br />

Tab. 11: Ziele eines Leitbildes – eigene Darstellung<br />

Im Folgenden wird ein Muster für ein potentielles Leitbild vorgestellt. Die Vorlage<br />

ist so aufgebaut, dass die Einrichtungen die einzelnen Textbausteine, die in den<br />

Tabellen erläutert wurden, mit den einrichtungsspezifischen Antworten auf die je-<br />

weiligen Fragen füllen können. Darüber hinaus sind inhaltliche Ergänzungen un-<br />

abhängig von den obenstehenden Fragen denkbar, die auf die einrichtungsspezi-<br />

fische Situation zugeschnitten sein können.<br />

127


12. Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct<br />

Name der Einrichtung Logo der Einrichtung<br />

Leitbild<br />

1. Textbaustein: Wer sind wir?<br />

bild erläutern<br />

Einrichtung und Tätigkeitsfeld vorstellen, Weltanschauung und Menschen-<br />

2. Textbaustein: Wozu gibt es unser Unternehmen?<br />

Tätigkeit und Zielgruppe benennen, Hilfeart und –methode darstellen,<br />

Sachziel erläutern<br />

3. Textbaustein: Welche Ziele haben wir?<br />

Einrichtungsbezogene Ziele hinsichtlich sozialen, inhaltlichen, wirtschaftli-<br />

chen, klientenorientierten, kostenträgerorientierten Zielen nennen<br />

4. Textbaustein: Wie wollen wir miteinander arbeiten (Umgang mit Mitarbeitern,<br />

Kostenträgern, Wettbewerbern, der Öffentlichkeit)?<br />

Verhaltens-, Umgangs- und Benimmformen darstellen<br />

5. Textbaustein: Was macht uns unverwechselbar?<br />

Einzigartigkeit der Einrichtung darstellen<br />

Ort, Datum Vorstand/ Geschäftsführung<br />

Abb. 56: Muster eines Leitbildes – eigene Darstellung<br />

128


12. Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct<br />

Codes of Conduct sind Verhaltenskodexe im Allgemeinen bzw. Handlungsan-<br />

weisungen für konkrete Situationen. Häufig baut ein Code of Conduct auf dem<br />

Leitbild einer Organisation auf. Die formulierten Verhaltensanweisungen dienen in<br />

der Regel <strong>als</strong> Orientierungshilfen für Mitarbeiter, um erwünschtes Verhalten zu<br />

kanalisieren bzw. unerwünschte Handlungen zu vermeiden.<br />

Themen, die in Codes of Conduct aufgegriffen werden können, sind beispielswei-<br />

se:<br />

• Handeln nach Gesetz und Ethik<br />

• Kundenorientierung<br />

• Annahme von Geschenken, Spenden<br />

• Verhalten bei Amoklauf<br />

• Teamgeist, konstruktive Zusammenarbeit<br />

• Umgang mit Klienten und Kostenträgern - Standards der Zusammenarbeit<br />

• Dialog mit Kooperationspartnern<br />

• Fairer Wettbewerb<br />

• Bestechung und Korruption<br />

• Datenschutz<br />

• Umwelt<br />

• Kleidungsstil und gepflegtes Äußeres<br />

Anknüpfend zwei Beispiele – Kundenorientierung und Annahme von Geschenken,<br />

Spenden – die durch ihren Vorlagencharakter <strong>als</strong> Ausgangspunkt für die Gestal-<br />

tung eigener Codes genutzt werden können.<br />

129


12. Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct<br />

Name der Einrichtung Logo der Einrichtung<br />

Code of Conduct<br />

Kundenorientierung<br />

"Unsere Klienten durch Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen" ist unsere oberste Priori-<br />

tät, denn wir wissen, dass deren Erfolg unseren eigenen Erfolg garantiert. Unsere<br />

Kenntnisse über die Wünsche unserer Klienten und Kostenträger sowie über die<br />

Erfordernisse der Märkte bestimmen unser Handeln. Im Mittelpunkt unserer Pro-<br />

zesse steht immer der Kunde (Klient und Kostenträger).<br />

Grundlagen unseres Verhaltens gegenüber den Kunden sind Integrität, offener<br />

Dialog und ein Handeln, das konsequent auf die Bedürfnisse unserer Kunden<br />

ausgerichtet ist.<br />

Wir wissen, dass wir sowohl an unserem ethischen, gesellschaftlichen und wirt-<br />

schaftlichem Verhalten <strong>als</strong> auch an der Qualität unserer Dienstleistungen gemes-<br />

sen werden. Wir streben daher nach ausgezeichneten Leistungen in all diesen<br />

Bereichen, um das Vertrauen unserer Kunden zu erhalten.<br />

Die Weiterentwicklung der Einrichtung orientiert sich konstant am Kunden.<br />

Ort, Datum Vorstand/ Geschäftsführung<br />

Abb. 57: Beispiel eines Codes of Conduct zur Kundenorientierung – eigene Darstellung<br />

130


12. Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct<br />

Name der Einrichtung Logo der Einrichtung<br />

Code of Conduct<br />

Annahme von Geschenken, Spenden<br />

a) Geschenke<br />

Keiner unserer Mitarbeiter darf von Kunden oder Lieferanten Dienstleistungen,<br />

Geschenke oder Vorteile fordern oder akzeptieren, die das persönliche Verhalten<br />

hinsichtlich der Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen oder beeinflussen<br />

könnten.<br />

Geschenke von Dritten dürfen angenommen werden, wenn sie allgemein üblich<br />

sind und <strong>als</strong> Höflichkeit oder Gefälligkeit anerkannt werden können (Blumen, Ka-<br />

lender, Wein, Werbegeschenke). Bei Geschenken, deren Wert 150,-€ übersteigt,<br />

muss der Compliance Beauftragte bzw. die Einrichtungsleitung informiert werden.<br />

Diese Geschenke sind grundsätzlich abzulehnen.<br />

Geschenke unsererseits dürfen nur in einem einer Geschäftsbeziehung üblichen<br />

Kontext und in einem materiell angemessenen Umfang gemacht werden. Sie dür-<br />

fen vom Empfänger nicht <strong>als</strong> Vorteil empfunden werden, welcher seine geschäftli-<br />

chen Entscheidungen beeinflusst.<br />

b) Spenden<br />

„Einrichtungsname“ spendet grundsätzlich nicht an politische Parteien, an Einzel-<br />

personen, an gewinnorientierte Organisationen oder Organisationen, deren Ziele<br />

unserer Einrichtungsphilosophie widersprechen oder unsere Reputation schädi-<br />

gen.<br />

131


12. Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct<br />

Die Art und der Umfang von Spenden werden nach objektiven Kriterien entschie-<br />

den und im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten geleistet. Die Vergabe von<br />

Spenden muss transparent sein, so dass jederzeit gegenüber der Öffentlichkeit<br />

darüber Rechenschaft abgelegt werden kann.<br />

Ort, Datum Vorstand/ Geschäftsführung<br />

Abb. 58: Beispiel eines Codes of Conduct zur Annahme von Geschenken, Spenden – eigene<br />

Darstellung<br />

Zum Abschluss wird deutlich, dass die Erstellung von Codes ebenso wie die Ein-<br />

führung einer Compliance Organisation von verschiedenen einrichtungsspezifi-<br />

schen Einflussfaktoren abhängt. Ein durch Codes of Conduct erreichter Formali-<br />

sierungsgrad, der häufig durch schon vorhandene Qualitätsmanagementsysteme<br />

vorliegt, vermittelt den Mitarbeitern Sicherheit und Orientierung im Alltag. Die Auf-<br />

gabe der Einrichtungsleitung ist es an dieser Stelle, die Umsetzung der Codes und<br />

die Verinnerlichung des Leitbildes auf Seiten der Mitarbeiter sicherzustellen und<br />

zu überwachen.<br />

132


13. Erfahrungswerte: Fachgespräch mit einem Experten<br />

13. Erfahrungswerte: Fachgespräch mit einem Experten<br />

Zum Abschluss der Arbeit wurde ein Interview mit einem Experten geführt, dass<br />

die bisherigen Erkenntnisse überprüfen soll. Das Gespräch mit Christian Koch,<br />

selbstständiger Organisationsberater von npo consult (www.npoconsult.de) und<br />

Geschäftsführer der socialnet GmbH (www.socialnet.de), zu dem Thema Comp-<br />

liance in Non Profit Organisationen ergab folgende für die Praxis relevanten Kern-<br />

aussagen:<br />

a) Drei Gründe, warum eine Compliance Organisation nicht in NPO etabliert ist:<br />

Zunächst beschreibt der Organisationsberater, dass es keine unmittelbaren Kata-<br />

strophen im Bereich der NPOs gebe, die zeigen, dass ein Träger wegen einer feh-<br />

lenden Compliance Organisation und des Versagens der Compliance Organisati-<br />

on, insolvent gegangen ist. Hingegen gab es im Profit Bereich auf nationaler und<br />

internationaler Ebene mehrere Wirtschaftsskandale, die zu Gesetzen und letztlich<br />

zur Einrichtung von Compliance Organisationen geführt haben, vgl. Kapitel 3.<br />

Damit hänge der zweite Grund zusammen, nämlich die Tatsache, dass es auf-<br />

grund der gesetzlichen Regelungen, keinen Ansatz für Wirtschaftsprüfungsgesell-<br />

schaften gebe, NPOs eine Compliance Organisation zu verkaufen.<br />

Letztlich nennt Herr Koch das „Größenproblem“. Während Corporate Governance<br />

in jeder Satzung vertreten sei, sei es für Organisationen von 50 bis ca. 500 Mitar-<br />

beitern nicht adäquat eine Compliance Organisation zu verankern, im Vergleich zu<br />

den großen Profit Konzernen, die ab ca. 40.000 Mitarbeiter aufwärts beschäftigen.<br />

Das liege an der fehlenden personellen „Substanz“ und den geringen finanziellen<br />

Ressourcen.<br />

b) Risikomanagement und Corporate Governance hingegen sind bei NPO „ange-<br />

kommen“.<br />

Durch die Einführung des KonTraG wurde das Risikomanagement über Wirt-<br />

schaftsprüfungsgesellschaften in die NPOs getragen. Teilweise nutzten die Wirt-<br />

schaftsprüfer die Nicht Existenz eines Risikomanagementsystems in NPO und<br />

verkauften ihnen diese. Herr Koch bestätigt, dass es einen zunehmenden Teil an<br />

NPOs gebe, die ein strukturiertes Risikomanagement betreiben und damit auto-<br />

matisch systematisch Risiken erfassen, beobachten und auswerten.<br />

133


13. Erfahrungswerte: Fachgespräch mit einem Experten<br />

Corporate Governance sei ebenso bei den NPOs angekommen, was sich bereits<br />

durch einige Kodize zeige. Zudem habe es auch im NPO Bereich Pleiten gege-<br />

ben, die das Bewusstsein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ge-<br />

steigert haben.<br />

c) Ein Unternehmen kann nicht unter Beachtung sämtlicher rechtlicher Vorschrif-<br />

ten betrieben werden.<br />

Da das rechtliche Umfeld von NPOs immer komplexer werde, sei es in der Praxis<br />

nicht mehr möglich, sich an alle Regelungen zu halten. Man könne kein Unter-<br />

nehmen führen und dabei alle rechtlichen Vorschriften beachten. Herr Koch rät<br />

dazu, sich auf die wichtigsten Regelungen zu konzentrieren und sich zu bemühen<br />

diese einzuhalten, da auf diesem Weg die fat<strong>als</strong>ten Konsequenzen vermieden<br />

werden. Dabei seien nicht nur rechtliche Regelungen zu beachten. Dies bedeute<br />

nicht, dass die „kleineren“ Regelungen keine Bedeutung haben. Sofern möglich,<br />

sollen so viele Gesetze wie möglich eingehalten werden.<br />

d) Relevante Rechtsgebiete für NPOs sind:<br />

Herr Koch bestätigte die in Kapitel 8 genannten Rechtsgebiete - Arbeitsrecht, Ar-<br />

beitssicherheit, Sozialversicherungsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Arbeitsschutz,<br />

Betriebsverfassungsrecht, branchenspezifische Gesetze. Es gebe die vorstehen-<br />

den branchenunabhängige Gesetze, die für alle Unternehmen gelten und man<br />

müsse sich weiterhin auf die branchenspezifischen Gesetze konzentrieren. Dabei<br />

müsse man sich allerdings in der Sozialwirtschaft immer auf die einzelne Einrich-<br />

tung konzentrieren.<br />

Ferner rät Herr Koch dazu eine Pflichtenanalyse aus dem praktischen Aspekt zu<br />

beginnen und zu fragen Was kann bei uns eigentlich alles schief gehen? Welche<br />

Risiken haben wir, die sich aus dem Alltag ergeben? Welche Prozessabläufe ha-<br />

ben wir? Was kann dabei passieren? Haben wir geeignete Maßnahmen? Wenn ja,<br />

werden diese Maßnahmen auch adäquat umgesetzt oder muss man noch ein<br />

bisschen nachsteuern? Wie gehen wir mit Medikamenten um? Wie gehen wir mit<br />

Freiheitsentzug um? Wie gehen wir mit der Privatsphäre des Klienten um und wo<br />

sehen wir die Gefahren, wo kann es Unfälle geben, wo kann etwas schief gehen?<br />

Dabei können die rechtlichen Grundlagen zunächst außer Acht gelassen werden,<br />

134


13. Erfahrungswerte: Fachgespräch mit einem Experten<br />

da auch andere Risiken wesentlich sein können. Während der Diskussion kann<br />

festgelegt werden, wie in welchen Fällen reagiert wird.<br />

e) Typische „Nischen“, die es im sozialen Bereich immer wieder gibt bzw. worauf<br />

man besonders achten sollte, sind beispielsweise:<br />

- Verletzung der Aufsichtspflicht,<br />

- Verstöße gegen medizinische, pflegerische oder sonstige fachliche Standards,<br />

- Verstöße gegen Zuwendungsbedingungen und Zweckbindungen bei Spenden,<br />

- „unechte Spenden“ entgegen nehmen und eine Spendenbescheinigung ausstel-<br />

len (Steuerhinterziehung),<br />

- Steuerpflichtigen Wirtschaftsbetriebes, die vom Träger fälschlich <strong>als</strong> gemeinnüt-<br />

zig angesehen werden.<br />

f) NPOs verfügen nicht über Compliance Organisationen, aber zunehmend über<br />

Risikomanagementsysteme. In den Risikomanagementsystemen kann Complian-<br />

ce angesiedelt werden. Ein Risikomanagement sollte ganzheitlich betrieben wer-<br />

den und nicht nur rechtliche Risiken abdecken.<br />

Da NPOs häufig wesentlich kleiner sind <strong>als</strong> Profit Organisationen, könne in NPOs<br />

eine Compliance Organisation im Risikomanagementsystem mit verankert wer-<br />

den. Aufgrund der geringeren Anzahl der Beschäftigten seien weder personelle<br />

Substanz noch die finanziellen Ressourcen für eine isolierte Compliance Organi-<br />

sation verfügbar.<br />

Risikomanagement müsse auch die rechtlichen Risiken beachten, so dass eine<br />

nahtlose Integration machbar sei.<br />

Ganzheitlich ein Risikomanagement zu betreiben, heiße, nicht nur rechtliche, son-<br />

dern auch alle anderen Risiken zu beachten. Wichtig sei weiterhin, die turnusmä-<br />

ßige Kontrolle der Risiken und der entsprechenden Maßnahmen. Die Maßnahmen<br />

müssen auf Eignung und Umsetzbarkeit anhand der aktuellen möglicherweise<br />

veränderten neuen Situation geprüft und eventuell nachgesteuert werden.<br />

g) Es ist nicht aufwändig ein Risikomanagement umzusetzen. Entscheidend ist es,<br />

die Bewusstseinsveränderung der Mitarbeiter für diesen Aspekt zu erreichen.<br />

Herr Koch schlägt vor, sich mit den Verantwortlichen einer Einrichtung für ein paar<br />

Stunden zusammenzusetzen und gemeinsam die Risiken zu sammeln, die konkret<br />

135


13. Erfahrungswerte: Fachgespräch mit einem Experten<br />

in dieser Einrichtung bestehen. Dies sollte diskutiert und dokumentiert werden. Es<br />

sollte abgewogen werden, ob die bisherigen Risiken angemessen bearbeitet wur-<br />

den und wo eventuell noch Handlungsbedarf besteht.<br />

Wichtig sei anschließend die Zuordnung der Risiken zu Stellen in der Einrichtung,<br />

damit jeder Mitarbeiter wisse wofür er verantwortlich sei und dass das wichtig sei.<br />

Die Risiken und die dazugehörigen Maßnahmen können dann in einer<br />

Exceltabelle oder einer Software dokumentiert und turnusmäßig überprüft werden.<br />

Ferner gebe es Möglichkeiten das Risikomanagement weiter zu qualifizieren, in-<br />

dem man spezifische Literatur und Checklisten ergänzend verwende oder eine<br />

externe Beratung dazu nehme.<br />

Entscheidend sei allerdings, dass man das Bewusstsein der Mitarbeiter dahinge-<br />

hend verändert, dass sie sich entsprechend verhalten. Dies sei in der Praxis häu-<br />

fig der „Knackpunkt“, da Mitarbeiter die Checklisten eines Risikomanagementsys-<br />

tems nicht immer gewissenhaft ausfüllen, sondern nur ankreuzen und dann weiter<br />

ihrer Arbeit nachgehen. Es fehle daher am Bewusstsein der Mitarbeiter für die<br />

Verantwortung eines möglichst risikofreien Handelns.<br />

h) Die Größe der Organisation entscheidet über die Struktur.<br />

Je nach Größe der NPO, ändere sich die Struktur des Risikomanagements. In<br />

großen Einrichtungen mit 500 Mitarbeitern und mehr, können zentrale Funktionen<br />

in der Organisation angeordnet werden und eine Stabstelle bilden. In kleineren<br />

Einrichtungen liege die Verantwortung bei der Leitung, die Risiken delegieren<br />

könne.<br />

Ebenso abhängig von der Organisationsgröße seien auch die Maßnahmen hin-<br />

sichtlich der Risiken. Grundsätzlich brauche man qualifiziertes Personal und kön-<br />

ne letztlich nur mit dem arbeiten, was man habe.<br />

Es zeigt sich, dass die in Kapitel 8 gemachten Annahmen,<br />

- dass es bisher in NPOs keine Compliance Organisation gibt und<br />

- dass Corporate Governance in NPO hingegen wesentlich verbreiteter ist,<br />

durch das Gespräch bestätigt wurden und die Vermutungen somit verifiziert wer-<br />

den.<br />

Insgesamt wurde durch das Fachgespräch mit Herrn Koch deutlich, dass ein we-<br />

sentliches Kriterium für die Einführung einer Compliance die Größe des Unter-<br />

136


13. Erfahrungswerte: Fachgespräch mit einem Experten<br />

nehmens darstellt. Bei NPOs handelt es sich meist um „kleinere“ Unternehmen,<br />

die weder über die personellen noch über die finanziellen Kapazitäten für eine<br />

Compliance Organisation verfügen. Sofern sich NPOs mit dem Thema Risikomi-<br />

nimierung beschäftigen, führen sie ein Risikomanagementsystem ein, das auch<br />

rechtliche Aspekte beinhaltet und ohne großen Aufwand umgesetzt werden kann.<br />

Es besteht die Möglichkeit die Software für Risikomanagementsysteme käuflich zu<br />

erwerben oder eigenständig ein Risikomanagementsystem anhand einer<br />

Exceltabelle zu installieren. Eine gesonderte Compliance Organisation in NPO zu<br />

implementieren macht keinen Sinn und sollte daher im Risikomanagement veran-<br />

kert werden. Dabei sollten alle möglichen Risiken beachtet werden, aus denen<br />

sich negative Konsequenzen für die Einrichtung ergeben können. Beispielsweise<br />

ist es für eine Kindertagesstätte negativ, wenn versucht wird, möglichst alle ge-<br />

setzlichen Regelungen einzuhalten, es andererseits jedoch nirgendwo definiert ist,<br />

wer das Kind abholen darf.<br />

Die NPO, die bereits ein systematisches Risikomanagement betreiben, machen<br />

einen kleinen, jedoch zunehmenden Marktanteil aus. Sollte die Komplexität der<br />

gesetzlichen und weiteren Regelungen für NPOs weiter zunehmen, ist davon aus-<br />

zugehen, dass mehr NPOs ein Risikomanagementsystem implementieren werden.<br />

Das vollständige Interview befindet sich im Anhang.<br />

137


14. Fazit und Ausblick<br />

14. Fazit und Ausblick<br />

Die vorliegende <strong>Masterarbeit</strong> behandelte das Thema Compliance in Non Profit<br />

Organisationen.<br />

Es wurden folgende Schwerpunkte untersucht und diskutiert:<br />

• Die ersten fünf Kapitel dienten dem Einstieg in die Thematik. Der Begriff<br />

Compliance, seine Bedeutung sowie seine Konsequenzen und seine recht-<br />

lichen Grundlagen wurden erläutert.<br />

• Im weiteren Verlauf wurde aufgezeigt, wie Compliance Organisationen in<br />

der Unternehmenspraxis umgesetzt werden können.<br />

• Hinweise auf den Verbreitungsgrad von Compliance Organisationen in so-<br />

zialen Einrichtungen wurden untersucht.<br />

• Es wurde aufgezeigt, dass der entwickelte und vorgestellte Leitfaden den<br />

Verantwortlichen in sozialen Einrichtungen eine reflektierte Auseinander-<br />

setzung mit dem Thema Compliance ermöglicht und die Checklisten ihnen<br />

eine Arbeitshilfe für die Praxis geben können. Die Implementierung einer<br />

Compliance Organisation in der eigenen Einrichtung wird dadurch und mit-<br />

hilfe der Präsentation für eine Mitarbeiterschulung erleichtert.<br />

Der historische Abriss zur Entwicklung von Compliance und einige Hintergrundin-<br />

formationen haben gezeigt, dass die empirische Evidenz von Skandalen im Profit<br />

Bereich über den Erlass verschiedener Gesetze zur Einrichtung von Compliance<br />

Organisationen geführt hat. Die Entwicklung von Compliance ist <strong>als</strong>o ein<br />

evolutorischer Prozess basierend auf konkreten Anlässen, die es sinnvoll erschei-<br />

nen ließen, ein Instrument zur Vermeidung solcher Vorkommnisse zu entwickeln.<br />

Der Überblick über den Implementierungsstand zeigt, dass sich im Profit Bereich<br />

bereits viele Unternehmen mit dem Thema Compliance beschäftigen.<br />

Die Darstellung der Phasen und Bausteine einer Compliance Organisation zeigen<br />

Variationsmöglichkeiten der Implementierung von Compliance Organisationen auf.<br />

Dabei konnte gezeigt werden, welche Rechtsgebiete allgemein und branchenun-<br />

abhängig und somit potentiell für alle Unternehmen von Bedeutung sein können.<br />

Schlussfolgernd lassen sich Phasen, Bausteine und Rechtsgebiete zu einem ge-<br />

wissen Grad standardisiert abbilden, was die Implementierung vereinfachen kann.<br />

138


14. Fazit und Ausblick<br />

Zentraler Untersuchungsgegenstand in der vorliegenden Arbeit war schließlich die<br />

Frage, inwieweit die Implementierung von Compliance in Unternehmen mit Ge-<br />

winnerzielungsabsicht auf den sozialen Bereich übertragen werden kann ange-<br />

sichts der strukturellen Besonderheiten von Non Profit Organisationen sowie de-<br />

ren Marktsituation. Es wurde gezeigt, dass der Verbreitungsgrad von Compliance<br />

im Non Profit Bereich zurzeit noch gering ist. Die Relevanz verschiedener Rechts-<br />

gebiete für soziale Einrichtungen wurde aufgezeigt. Bei dieser Analyse zeigte die<br />

empirische Evidenz, dass zwar Non Profit Governance den Weg in die sozialen<br />

Einrichtungen gefunden hat, nicht aber Non Profit Compliance.<br />

Im weiteren Verlauf wurden Instrumente entwickelt, die <strong>als</strong> Impulsgeber und Anlei-<br />

tung für die Verantwortlichen in sozialen Einrichtungen dienen können, sich mit<br />

dem Thema und seinem Nutzen und Mehrwert für die eigene Organisation be-<br />

wusst auseinanderzusetzen und die Einführung einer Compliance Organisation zu<br />

unterstützen. Der entwickelte Leitfaden ermöglicht es den Verantwortlichen, sich<br />

der Brisanz des Themas bewusst zu werden und durch Beschäftigung mit dem<br />

Fragenkatalog eine Reflexionsmöglichkeit für die eigene Einrichtung zu nutzen.<br />

Ferner erlaubt die Nutzung der Checklisten eine Überprüfung, ob und inwiefern<br />

das Verhalten der Organisation einem gesetzeskonformen Verhalten entspricht.<br />

Die im Rahmen dieser Arbeit vorgestellte Powerpoint-Präsentation für eine Mitar-<br />

beiterschulung kann helfen, das Themengebiet Compliance sowie seinen Nutzen<br />

auch den Mitarbeitern zu vermitteln, da eine erfolgreiche Umsetzung bedingt, dass<br />

der Compliance Ansatz von den Mitarbeitern mitgetragen wird. Im weiteren Verlauf<br />

wurden Vorlagen für ein Leitbild und Codes of Conduct präsentiert, die von NPOs<br />

einrichtungsspezifisch übernommen werden können. Auf der Grundlage der vor-<br />

gestellten Instrumente kann die durch Compliance angestrebte und definierte Ziel-<br />

erreichung möglich gemacht werden.<br />

Als Aufhänger für die <strong>Masterarbeit</strong> diente das Aufzeigen der empirischen Evidenz<br />

von Skandalen in gewinnorientierten Unternehmen, die die Etablierung von Comp-<br />

liance in den Unternehmen <strong>als</strong> sinnvolles Instrument erkennen lassen. Im nächs-<br />

ten Schritt wurden <strong>als</strong> zentraler Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Ar-<br />

beit Überlegungen zur Etablierung von Compliance auch in Non Profit Organisati-<br />

onen angestellt.<br />

139


Die Untersuchung führte zu folgenden Ergebnissen:<br />

14. Fazit und Ausblick<br />

• Es wurde deutlich, dass viele Skandale in der Wirtschaft zum Erlass von<br />

Gesetzesnormen geführt haben. Gibt man das Wort „Wirtschaftsskandal“<br />

bei Google ein, erscheinen Fälle aus den unterschiedlichsten Bereichen wie<br />

bereits in Kapitel 2.1 aufgeführt. Wesentlich waren Fälle, die durch das<br />

SOX, das KonTraG und den DCGK zu mehr Transparenz bei der Unter-<br />

nehmensführung und insbesondere bei der Rechnungslegung geführt ha-<br />

ben.<br />

• Seit der Einführung des DCGK veröffentlichen börsennotierte Unternehmen<br />

jährlich eine Entsprechenserklärung, die bestätigt, dass das Unternehmen<br />

nach den Richtlinien des DCGK gesteuert wird. Die Analyse der Homepage<br />

der Regierungskommission sowie der vieler Unternehmen und Studien von<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zeigte, dass viele Unternehmen nicht<br />

nur Corporate Governance <strong>als</strong> Führungsvision entwickelt haben, sondern<br />

dass eine Compliance Organisation oftm<strong>als</strong> ein Baustein von Corporate<br />

Governance ist.<br />

• Demgegenüber offenbarte die Betrachtung der Situation im sozialen Be-<br />

reich, dass sich die großen Wohlfahrtsverbände zwar bereits mit Corporate<br />

Governance beschäftigen und teilweise einen diesbezüglichen Kodex veröf-<br />

fentlicht haben, es gibt jedoch keine empirische Evidenz bei kleineren Or-<br />

ganisationen. Gleichwohl konnte durch das geführte Interview im Rahmen<br />

der vorliegenden Arbeit herausgearbeitet werden, dass Corporate Gover-<br />

nance in sozialen Einrichtungen mehr und mehr Gestalt annimmt. Die Ten-<br />

denz ist zunehmend.<br />

• Aufgrund des Untersuchungsergebnisses ist zu konstatieren, dass der Ver-<br />

breitungsgrad von Compliance in sozialen Einrichtungen gering ist. Die<br />

Gründe für diesen Tatbestand wurden in dem mit einem Unternehmensbe-<br />

rater für soziale Einrichtungen geführten Interview ermittelt. Als wesentliche<br />

Gründe wurden folgende Aspekte identifiziert: Fehlende „große“ Skandale<br />

in Non Profit Einrichtungen, die auf einen Compliance-Verstoß zurückzufüh-<br />

ren sind, fehlende Ansätze für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, NPOs<br />

die Sinnhaftigkeit der Einführung einer Compliance Organisation zu verkau-<br />

fen sowie die Größe von NPOs im Vergleich zu Profit Organisationen.<br />

140


14. Fazit und Ausblick<br />

• Im Rahmen des Fachgesprächs wurde deutlich, dass NPOs, eher dazu<br />

tendieren, ein Risikomanagementsystem zu implementieren, das rechtliche<br />

sowie weitere Risiken abdeckt. Hier ist die Tendenz steigend. Somit kann<br />

aus dem geringen Verbreitungsgrad von Compliance bei NPOs nicht ge-<br />

schlossen werden, dass NPOs die Aufmerksamkeit für diese Thematik<br />

fehlt.<br />

• Die Umsetzung eines Risikomanagementsystems ist für NPOs in der ein-<br />

fachsten Variante finanziell und personell ohne großen Aufwand umzuset-<br />

zen. Möglich ist dies mit einer speziellen Software oder einer selbst erstell-<br />

ten Excelliste.<br />

• Die Implementierung einer Compliance Organisation ist unabhängig davon,<br />

ob ein Unternehmen materielle Güter oder personenbezogene Dienstlei-<br />

tungen erbringt. Die Bausteine sind grundsätzlich auch auf NPOs übertrag-<br />

bar. Entscheidend sind die jeweilige Unternehmensstruktur und –größe so-<br />

wie die Ziele des Unternehmens.<br />

• Die Instrumente, die in den Kapiteln neun bis zwölf entwickelt wurden, sind<br />

geeignet, Vorständen und Geschäftsführern in sozialen Einrichtungen eine<br />

wertvolle Hilfestellung bei der Einführung einer Compliance Organisation zu<br />

geben. Mit dem Leitfaden können die Verantwortlichen den Ist-Zustand der<br />

eigenen Organisation reflektieren und mit den Checklisten ihr gesetzeskon-<br />

formes Verhalten prüfen. Ferner ist es möglich, die Checklisten, auch für<br />

die Einrichtung eines Risikomanagementsystems zu verwenden. Ergän-<br />

zend können noch weitere einrichtungsspezifische Risiken dazu genommen<br />

und bewertet werden.<br />

Die vorliegenden Ergebnisse werden durch einen Beitrag des Arbeitskreises Ex-<br />

terne und Interne Überwachung der Unternehmung (AKEIÜ) in „Der Betrieb“,<br />

2010, Heft 23, bestätigt. Auch hier wird davon ausgegangen, dass sich kleinere<br />

Unternehmen zukünftig verstärkt mit „Kontrollinstrumenten“ (Der Betrieb,<br />

2010:1251) beschäftigen werden. Gründe dafür sind Sorgfalt und Transparenz,<br />

aber auch Absicherung vor existenzgefährdenden Risiken. Der Artikel beschreibt<br />

ferner, dass ein Risikomanagementsystem auch Compliance Aspekte berücksich-<br />

tigen sollte. „Im Rahmen der Gestaltung der Risikomanagement-Prozesse müssen<br />

im Kern die Risiken zunächst unternehmensindividuell identifiziert, analysiert und<br />

141


14. Fazit und Ausblick<br />

bewertet werden. Die Risikomanagement-Organisation muss dabei sämtlichen<br />

rechtlichen und unternehmerischen Anforderungen an ein Risikomanagement ge-<br />

recht werden sowie in die Unternehmensorganisation integriert und darin ausge-<br />

staltet werden“ (ebd.).<br />

Vorstellbar ist nach diesen Ergebnissen, dass in Non Profit Organisationen die<br />

Checklisten eines vorhandenen QM Systems oder Risikomanagemensystems so<br />

ausgerichtet werden, dass diese auch rechtliche Aspekte beinhalten.<br />

In einer weiteren Untersuchung, wäre es an dieser Stelle interessant zu recher-<br />

chieren, ob und wie genau Risikomanagementsysteme mit welcher Struktur in<br />

NPOs etabliert sind, wie hoch ihr Verbreitungsgrad ist und wie sie umgesetzt wer-<br />

den.<br />

Die Entwicklung des Verbreitungsgrades von Compliance in NPOs ist in einer ab-<br />

schließenden Betrachtung nicht leicht einzuschätzen. Die zunehmend komplexer<br />

werdende Rechtslage für NPOs lässt darauf schließen, dass sich soziale Einrich-<br />

tungen zunehmend mit dem Thema Compliance bzw. Risikomanagement ausei-<br />

nandersetzen werden. Dabei ist es besonders wichtig zu beachten, dass es nicht<br />

das Risikomanagementsystem gibt, da es nicht die NPO gibt. Die Risiken einer<br />

NPO, ob rechtliche oder weitere, sind immer einrichtungsspezifisch, so dass die<br />

entsprechenden zu ergreifenden Maßnahmen angepasst werden müssen.<br />

Gleichwohl kann resümiert werden, dass auf Dauer angelegte rechtliche Rahmen-<br />

bedingungen, wie sie eine soziale Marktwirtschaft kennzeichnen, einen Beitrag zur<br />

Stabilität des Rechtsrahmens leisten auf dessen Grundlage die sozialen Einrich-<br />

tungen planen können. Daraus kann abgeleitet werden, dass gewisse Elemente<br />

einer Compliance Organisation <strong>als</strong> Kernelemente leichter und zum Teil standardi-<br />

siert in den NPOs etabliert werden können, während andere Elemente wiederum<br />

mehr spezifischer Natur sein werden. Die langfristigen mehr allgemeinen gesetzli-<br />

chen Rahmenbedingen bieten sozialen Einrichtungen somit auch Sicherheit, Ge-<br />

setze selbst bei einer gewissen Intransparenz einzuhalten. So könnte es von Vor-<br />

teil sein, die für die alltägliche Arbeit und die für die Existenz der Einrichtung ele-<br />

mentaren rechtlichen Grundlagen sowie Alltagsrisiken zu erheben und sie durch<br />

mehr standardisierte Lösungen ohne viel Aufwand einzuhalten. Zum Beispiel<br />

142


14. Fazit und Ausblick<br />

könnte Compliance in NPOs in einem Risikomanagementsystem verankert wer-<br />

den. Der Vorteil einer mehr standardisierten Version liegt auch darin, dass die<br />

Kosten-/Nutzenrelation der Einführung von Compliance in einem mehr ausgegli-<br />

chenen Verhältnis steht und somit die Bereitschaft der Einführung höher ist. Eine<br />

mehr standardisierte, auf Kernelemente reduzierte Version könnte daher einen<br />

positiven Einfluss auf den Verbreitungsgrad von Compliance in NPOs haben.<br />

Somit ist Compliance bzw. ein Risikomanagementsystem nach diesen Erkenntnis-<br />

sen das hohe C für Non Profit Organisationen.<br />

143


15. Literaturverzeichnis<br />

15. Literaturverzeichnis<br />

Bauer, Silvia C. (2009): „Datenschutzrechtliche Compliance im Unternehmen“ in<br />

Wecker, Gregor; van Laak, Hendrik (Hrsg.) (2009) „Compliance in der<br />

Unternehmerpraxis“, 2. Auflage, Wiesbaden<br />

Beck Texte (2009): „Arbeitsgesetze“, 74. Auflage, München<br />

Behringer, Stefan Dr. (2010): „Compliance – Modeerscheinung oder Prüfstein für<br />

gute Unternehmensführung“ in Behringer, Stefan (Hrsg.) (2010) „Compliance<br />

kompakt, Best Practice im Compliance Management“, Berlin<br />

Behringer, Stefan Dr. (2010): „Die Organisation vom Compliance in<br />

Unternehmen” in Behringer, Stefan (Hrsg.) (2010) „Compliance kompakt, Best<br />

Practice im Compliance Management“, Berlin<br />

Bieberstein, Ingo Prof. Dr. (2006a): „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“,<br />

Lerneinheit 1, Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und<br />

Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Bieberstein, Ingo Prof. Dr. (2006b): „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“,<br />

Lerneinheit 2, Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und<br />

Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Dahle, Gabriele und Schrader, Michael (2003): „Marketing in der sozialen<br />

Arbeit“, Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Der Betrieb (2010) „Aktuelle Herausforderungen im Risikomanagement -<br />

Innovationen und Leitlinien“, Heft 23, Seite 1245 – 1252, Düsseldorf<br />

Fabisch, Nicole (2010): „Compliance und Corporate Social Responsibility“in<br />

Behringer, Stefan (Hrsg.) (2010) „Compliance kompakt, Best Practice im<br />

Compliance Management“, Berlin<br />

144


15. Literaturverzeichnis<br />

Fissenewert, Peter (2010): „Legal Compliance und Haftung“ in Wecker, Gregor;<br />

van Laak, Hendrik (Hrsg.) (2009) „Compliance in der Unternehmerpraxis“, 2.<br />

Auflage, Wiesbaden<br />

Handelsgesetzbuch (2009): in nwb Textausgabe „Wichtige Wirtschaftsgesetze“,<br />

22. Auflage, Herne<br />

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (2009): in nwb<br />

Textausgabe „Wichtige Wirtschaftsgesetze“, 22. Auflage, Herne<br />

Grummer, Jan-Menko; Seeburg, Julia (2010): „SOX Compliance“ in Behringer,<br />

Stefan (Hrsg.) (2010) „Compliance kompakt, Best Practice im Compliance<br />

Management“, Berlin<br />

Jödden, Klaus (2010): “Health, Safety and Environmental Compliance” in<br />

Behringer, Stefan (Hrsg.) (2010) „Compliance kompakt, Best Practice im<br />

Compliance Management“, Berlin<br />

Nezmeskal-Berggötz, Susanna (2010) : „Compliance Management und<br />

Unternehmenskultur – Das wertebasierte Compliance Programm der Deutsche<br />

Post DHL“ in Wieland, Josef; Steinmeyer, Roland; Grüninger, Stephan (Hrsg.)<br />

(2010) Handbuch Compliance Management, Konzeptionelle Grundlagen,<br />

praktische Erfolgsfaktoren, globale Herausforderungen, Berlin<br />

NWB Redaktion (2009a): „Wichtige Steuergesetze - Abgabenordnung“, 58.<br />

Auflage, Herne<br />

NWB Redaktion (2009b): „Wichtige Wirtschaftsgesetze - Aktiengesetz“, 22.<br />

Auflage, Herne<br />

Rath, Michael/ Sponholz, Rainer (2010): „IT Compliance“ in Behringer, Stefan<br />

(Hrsg.) (2010) „Compliance kompakt, Best Practice im Compliance Management“,<br />

Berlin<br />

145


15. Literaturverzeichnis<br />

Reusch, Philipp (2010): „Regulatory Compliance“ in Behringer, Stefan (Hrsg.)<br />

(2010) „Compliance kompakt, Best Practice im Compliance Management“, Berlin<br />

Schellberg, Klaus (2007) : “Betriebswirtschaftslehre für Sozialunternehmen”, 2.<br />

Auflage, Augsburg<br />

Schoppe, Christian (2010): „Tax Compliance“ in Behringer, Stefan (Hrsg.) (2010)<br />

„Compliance kompakt, Best Practice im Compliance Management“, Berlin<br />

Schoppe, Stephan (2010): “Insolvency Compliance” in Behringer, Stefan (Hrsg.)<br />

(2010) „Compliance kompakt, Best Practice im Compliance Management“, Berlin<br />

Süßbrich, Katrin (2009): „Compliance in der arbeitsrechtlichen Praxis“ in Wecker,<br />

Gregor; van Laak, Hendrik (Hrsg.) (2009) „Compliance in der Unternehmerpraxis“,<br />

2. Auflage, Wiesbaden<br />

Tur, Kenan (2010) : „Hinweisgebersysteme und Transparenz: Strukturen,<br />

Problemerkennung, Management in Wieland, Josef; Steinmeyer, Roland;<br />

Grüninger, Stephan (Hrsg.) (2010) Handbuch Compliance Management,<br />

Konzeptionelle Grundlagen, praktische Erfolgsfaktoren, globale<br />

Herausforderungen, Berlin<br />

Umnuß, Carsten Dr. (Hrsg.) (2008): Corporate Compliance Checklisten,<br />

Rechtliche Risiken im Unternehmen erkennen und vermeiden, München<br />

Vetter, Eberhard (2009) : „Compliance in der Unternehmerpraxis“, in Wecker,<br />

Gregor; van Laak, Hendrik (Hrsg.) (2009) „Compliance in der Unternehmerpraxis“,<br />

2. Auflage, Wiesbaden<br />

Waldzus, Dagmar (2010) : „Whistleblowing in Deutschland: Ungeliebtes Stiefkind<br />

des Gesetzgebers?“ in Behringer, Stefan (Hrsg.) (2010) „Compliance kompakt,<br />

Best Practice im Compliance Management“, Berlin<br />

146


15. Literaturverzeichnis<br />

Wecker, Gregor; Galla, Stefan (2009) : „Pflichten der Geschäftsleitung & Aufbau<br />

einer Compliance Organisation“ in Wecker, Gregor; van Laak, Hendrik (Hrsg.)<br />

(2009) „Compliance in der Unternehmerpraxis“, 2. Auflage, Wiesbaden<br />

Wieland, Josef; Steinmeyer, Roland; Grüninger, Stephan (Hrsg.) (2010) :<br />

„Handbuch Compliance Management, Konzeptionelle Grundlagen, praktische<br />

Erfolgsfaktoren, globale Herausforderungen“, Berlin<br />

Wieland, Josef (2010) : „Compliance Management <strong>als</strong> Corporate Governance –<br />

konzeptionelle Grundlagen und Erfolgsfaktoren” in Wieland, Josef; Steinmeyer,<br />

Roland; Grüninger, Stephan (Hrsg.) (2010) Handbuch Compliance Management,<br />

Konzeptionelle Grundlagen, praktische Erfolgsfaktoren, globale<br />

Herausforderungen, Berlin<br />

Wieland, Josef; Grüninger, Stephan (2010) : „Die 10 Bausteine des Compliance<br />

Management: ComplianceProgramMonitor“ in Wieland, Josef; Steinmeyer,<br />

Roland; Grüninger, Stephan (Hrsg.) (2010) Handbuch Compliance Management,<br />

Konzeptionelle Grundlagen, praktische Erfolgsfaktoren, globale<br />

Herausforderungen, Berlin<br />

Wojahn, Oliver (2010): „Accounting Compliance“ in Behringer, Stefan (Hrsg.)<br />

(2010) „Compliance kompakt, Best Practice im Compliance Management“, Berlin<br />

147


16. Verzeichnis der Internetquellen<br />

16. Verzeichnis der Internetquellen<br />

AWO (2008) : „AWO Unternehmenskodex – Grundsätze für eine<br />

verantwortungsvolle Unternehmensführung und –kontrolle“<br />

http://www.awo.org/awo-deutschland/awo-unternehmenskodex.html (03.06.2010)<br />

Berufenet (2010) : Berufsfelder von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern<br />

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?_pgnt_pn=0&_pgnt_act=goTo<br />

AnyPage&_pgnt_id=resultShort&status=P (03.06.2010)<br />

Braun, Karin (WS 2008/2009) : „Compliance Management und Business<br />

Judgement Rule in Unternehmen“, Seminararbeit im Seminar „Juristische Tätigkeit<br />

im Kontext wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung“, Deutsche<br />

Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer<br />

http://www.hfv-speyer.de/HILL/Lehrangebot/Wintersemester-<br />

2008/Jur.T%C3%A4tigkeit/Braun/Seminararbeit.pdf (19.04.2010)<br />

Braun, Michael (2006) : „Der ganz, ganz große Lauschangriff“<br />

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,438499,00.html (25.04.2010)<br />

Brockhausen, Christian (2009) : „Sicherheit <strong>als</strong> Bestandteil eines integrierten<br />

Compliance Systems aus betriebswirtschaftlicher Sicht“<br />

http://www.brockhausen-management.de/pdf-download/Sicherheit-<strong>als</strong>-Bestandteil-<br />

eines-intergrierten-Compliance-Systems.pdf (25.04.2010)<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2010):<br />

„Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-,<br />

Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für<br />

Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)“<br />

http://www.bafin.de/cln_179/nn_721290/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Rund<br />

schreiben/Anlagen/rs__1004__MaComp__Anschreiben,templateId=raw,property=<br />

publicationFile.pdf/rs_1004_MaComp_Anschreiben.pdf (04.07.2010)<br />

148


16. Verzeichnis der Internetquellen<br />

Bundesministerium der Justiz (o.J.): „Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__130.html (23.04.2010)<br />

Bundesministerium des Innern (2009) : „Polizeiliche Krimin<strong>als</strong>tatistik“<br />

http://www.bka.de/pks/pks2008/download/pks2008_imk_kurzbericht.pdf<br />

(27.04.2010)<br />

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. (2008) : „Corporate Governance Kodex der<br />

Lebenshilfe“<br />

http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/ueber_uns/downloads/corporategovernance.p<br />

df (28.06.2010)<br />

Compliance-Magazin.de (2010): „Was ist Compliance?“<br />

http://www.compliancemagazin.de/printable/compliancelexikon/wasistcompliance2<br />

10708.html (10.04.2010)<br />

Consuvation GmbH (o.J.) : „Inhalte der Richtlinie“<br />

http://www.8-eu-richtlinie.de/ (25.04.2010)<br />

Controllingportal.de (2008): „Sarbanes-Oxley-Act“<br />

http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Sonstiges/Sarbanes-Oxley-Act.html<br />

(25.04.10)<br />

Corporate Trust GmbH (2010) : “Compliance - Die firmeneigene Kontrolle”<br />

http://www.sicherheit.info/si/cms.nsf/si.ArticlesByDocID/2103780?Open<br />

(27.04.2010)<br />

Daimler AG (2010) : „Compliance- Stand der Umsetzung“<br />

http://www.daimler.com/dccom/0-5-992580-49-998634-1-0-0-1032095-0-0-135-<br />

7145-0-0-0-0-0-0-0.html (28.06.2010)<br />

Der bayrische Landesbeauftragte für Datenschutz (2007) : „Schwerpunkte im<br />

Berichtszeitraum - ein Überblick“<br />

http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb22/k3.html (25.04.2010)<br />

149


16. Verzeichnis der Internetquellen<br />

Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (2009) : „Stärkung der<br />

Corporate Governance in Deutschland – Umsetzungsstand und Effektivität“<br />

http://www.deloitte.com/assets/Dcom-<br />

Germany/Local%20Assets/Documents/Janett/WP_CG_komplett_safe_final_13070<br />

9.pdf (27.04.2010)<br />

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftprüfungsgesellschaft (2010) :<br />

„Compliance im Wandel – Integrated Compliance & Risk Management <strong>als</strong> Ansatz<br />

für die Zukunft“<br />

http://www.deloitte.com/assets/Dcom-<br />

Germany/Local%20Assets/Documents/09_Finanzdienstleister/2010/de_FS_R_Co<br />

mpliance_im_Wandel_150410.pdf (27.04.2010)<br />

Der Betrieb (2006): „Änderung der 4. und 7. EU-Richtlinie - Europäischer Rat<br />

nimmt Richtlinie zur Änderung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien an“<br />

http://www.der-betrieb.de/content/dft,0,141062, (25.04.2010)<br />

Deutsche Bahn AG (2010): „Compliance Beratung“<br />

http://www.deutschebahn.com/site/bahn/de/konzern/compliance/beratung/beratun<br />

g.html (28.06.2010)<br />

Deutsches Institut für Entwicklungshilfe (DIE) (2004) : „Corporate Social<br />

Responsibility- Möglichkeiten zur Unterstützung durch die deutsche EZ“<br />

http://www.die-gdi.de/CMS-<br />

Homepage/openwebcms3.nsf/%28ynDK_contentByKey%29/ENTR-<br />

7C3JDA/$FILE/Corporate%20Social%20Responsibility.pdf (26.04.2010)<br />

Diakonisches Werk (2006) : „Diakonischer Corporate Governance Kodex“<br />

http://www.diakonie-rwl.de/cms/media//pdf/service/infomaterial/Diakonie-CGK.pdf<br />

(03.06.2010)<br />

EU Kommission (2006): „Mitteilung der Kommission an das Europäische<br />

Parlament, den Rat und den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss<br />

150


16. Verzeichnis der Internetquellen<br />

Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf<br />

dem Gebiet der Sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden“<br />

http://eur-<br />

lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2006:0136:FIN:de:<strong>PDF</strong><br />

(26.04.2010)<br />

Frankfurter Rundschau (2008): „Akte Unicef geschlossen“<br />

http://www.fr-<br />

online.de/in_und_ausland/politik/dossiers/der_fall_unicef/1617658_Koeln-Akte-<br />

Unicef-geschlossen.html (02.07.2010)<br />

Gabler Verlag A (Herausgeber) : Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Non-Profit-<br />

Organisation (NPO), online im Internet:<br />

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/4696/non-profit-organisation-npo-v8.html<br />

(23.05.2010)<br />

Gabler Verlag B (Herausgeber) : Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: NPO-<br />

Management, online im Internet:<br />

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/7493/npo-management-v8.html<br />

(23.05.2010)<br />

Gabler Verlag C (Herausgeber): Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort:<br />

International Classification of Nonprofit Organizations (ICNPO), online im Internet:<br />

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/7447/international-classification-of-<br />

nonprofit-organizations-icnpo-v7.html (23.06.2010)<br />

Gabler Verlag D (Herausgeber) : Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort:<br />

Anspruchsgruppen, online im Internet:<br />

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1202/anspruchsgruppen-v5.html<br />

(28.06.2010)<br />

Hauschka, Dr. Christoph E. (2007) : „Kosten der Non Compliance“<br />

http://www.compliancemagazin.de/compliancefachbeitraege/kosten/luther060807.<br />

html (24.04.2010)<br />

151


16. Verzeichnis der Internetquellen<br />

Hefendehl, Roland Prof. Dr. (2006) : „Wirtschaftsrecht – einschließlich<br />

Grundzüge der Wirtschaftskriminologie“, Juristische Fakultät der Universität<br />

Freiburg<br />

http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=2820 (25.04.2010)<br />

Heise Online (2006) : „Nach Datenschutzpanne: Hersteller zehn Jahre im Visier<br />

der FTC“<br />

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-Datenschutzpanne-Hersteller-zehn-<br />

Jahre-im-Visier-der-FTC-118916.html (25.04.2010)<br />

IHK Pfalz (o.J.) : „Tipps zur Organisation und Umsetzung von Compliance im<br />

Unternehmen“<br />

http://www.pfalz.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/recht/Compliance.js<br />

p (25.04.2010)<br />

Iltis GmbH (o.J.): „Corporate Social Responsibility“<br />

http://www.4managers.de/management/themen/corporate-social-responsibility/<br />

(25.04.2010)<br />

Kaiser, Timon (2009) : „FlowTex, ComROAD und Siemens- Fallbeispiele für<br />

Betrugsfälle in der Corporate Governance in Deutschland“, Seminararbeit im<br />

Rahmen des Hauptseminars „Corporate Governance“, Fakultät für Wirtschafts-<br />

und Sozialwissenschaften, Universität Potsdam<br />

http://www.uni-potsdam.de/db/jpcg/images/stories/kaiser.pdf (20.04.2010)<br />

Kneist, Sigrid; an Bebber, Werner (2010) : „Soziales Netz außer Kontrolle“<br />

http://www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/soziales-netz-ausser-<br />

kontrolle/1690192.html (30.06.2010)<br />

Krems, Prof. Dr. Burkhardt (2009): „Leitbild“<br />

http://www.olev.de/l/leitbild.htm (04.07.2010)<br />

152


Manager Magazin.de (2002a) : „Das Ende des „Big Kozlowski“<br />

16. Verzeichnis der Internetquellen<br />

http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,213708,00.html<br />

(20.04.2010)<br />

Manager Magazin.de (2002b): „Seid verschlungen, Millionen“<br />

http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,214833-3,00.html<br />

(20.04.2010)<br />

Manager Magazin.de (2003) : „Kleingeist und Größenwahn“<br />

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,159227,00.html<br />

(25.04.2010)<br />

Manager Magazin.de (2008) „Unicef – Neue Geschäftsführerin“<br />

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/0,2828,587471,00.html<br />

(02.07.2010)<br />

Nitschmann, Johannes (2007) : „Eine Dimension, die ich nicht für möglich<br />

gehalten habe“<br />

http://www.sueddeutsche.de/politik/769/399553/text/ (25.04.2010)<br />

Ottmann, Sebastian (2010) : „Kodex für die Sozialwirtschaft“<br />

http://blog.consilia-sozial.de/2010/03/kodex-fuer-die-sozialwirtschaft/ (23.06.2010)<br />

Pressemitteilung der Diakonie (2010): „Diakonie empfiehlt Übernahme des<br />

Corporate Governance Kodex“<br />

http://www.diakonie.de/pressemitteilung-dw-ekd-1330-diakonie-empfiehlt-<br />

uebernahme-des-corporate-governance-kodex-6477.htm (30.06.2010)<br />

Recyclingmagazin (2009) : „Greenpeace: Der geheime Weg des E-Schrott-<br />

Recyclings“<br />

http://www.recyclingmagazin.de/rm/news_detail.asp?ID=10601&SUCHB=Ghana<br />

(25.04.2010)<br />

153


16. Verzeichnis der Internetquellen<br />

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (2010a):<br />

“Deutscher Corporate Governance Kodex”<br />

http://www.corporate-governance-<br />

code.de/ger/download/kodex_2010/D_CorGov_Endfassung_Mai_2010_markiert.p<br />

df (31.05.2010)<br />

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (2010b) :<br />

„Kodex Report 2010: Hohe Akzeptanz der Corporate Governance Regeln“<br />

http://www.corporate-governance-code.de/ger/download/PM_Kodex_Report.pdf<br />

(10.07.2010)<br />

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (2010c)<br />

„Deutscher Corporate Governance Kodex“<br />

http://www.corporate-governance-code.de/index.html (25.04.10)<br />

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (2010d):<br />

Link-Liste zu den Entsprechenserklärungen<br />

http://www.corporate-governance-code.de/ger/entsprechenserklaerung/index.html<br />

(30.06.2010)<br />

Seminaranbieter Compliance 2010<br />

http://www.school-grc.de/ (28.06.2010)<br />

http://www.compliance-training.de/ (28.06.2010)<br />

http://www.digital-spirit.de/compliance.html (28.06.2010)<br />

http://www.seminus.de/seminare/keyword/compliance-beauftragte/ (28.06.2010)<br />

http://www.duw-berlin.de/de/studiengaenge/compliance.html (28.06.2010)<br />

http://www.fh-deggendorf.de/weiterbildung/risiko/risiko-compliance.html<br />

(28.06.2010)<br />

Sharewise GmbH (2010): “Tyco International Ltd.”<br />

http://www.de.sharewise.com/aktien/CH0100383485-tyco-intl/stock_info<br />

(25.04.2010)<br />

154


Siemens AG (2010) „Das Compliance Helpdesk“<br />

16. Verzeichnis der Internetquellen<br />

http://www.siemens.com/sustainability/de/compliance/erkennen/helpdesk.htm#toc-<br />

3 (28.06.2010)<br />

Spormann, Rüdiger (o.J.) : „Ziele von Compliance“<br />

http://www.spormann.de/compliance.htm (24.04.2010)<br />

Stahl, Michael (2008) : “Compliance in der Werkstatt”<br />

www.messe2008.bagwfbm.de/download/result/56 (24.05.2010)<br />

Stern.de (2010): „Gentleman Ehlert hält Maserati für angemessen“<br />

http://www.stern.de/panorama/skandal-um-berliner-treberhilfe-gentleman-ehlert-<br />

haelt-maserati-fuer-angemessen-1545266.html (02.07.2010)<br />

Theuvsen, Ludwig (2001) : „Stakeholder Management – Möglichkeiten des<br />

Umgangs mit Anspruchsgruppen“<br />

http://www.sozial-politik-<br />

seminar.de/textefrei/theuvsen_2001_stakeholder_NPO.pdf (28.06.2010)<br />

Topnews (2008): „Unicef Skandal: Unicef verliert Spendensiegel“<br />

http://www.topnews.de/unicef-skandal-unicef-verliert-spendensiegel-33704<br />

(02.07.2010)<br />

VDD - Verband der Diözesen Deutschlands und die Kommission für<br />

caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz (2007) : “Arbeitshilfe 182 -<br />

Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftliche Aufsicht“,<br />

Bonn<br />

http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/arbeitshilfen/AH_182%<br />

20zweite%20Auflage.pdf (29.06.2010)<br />

von Holt, Thomas (2009): „Corporate Compliance, Umgang mit rechtlichen und<br />

wirtschaftlichen Risiken in Nonprofit Organisationen“<br />

http://www.vonholt.de/Sachgebiet/CorporateCompliance/index.htm (03.05.2010)<br />

155


Zeit Online (2009) : „Finstere Fischerei“<br />

16. Verzeichnis der Internetquellen<br />

http://www.zeit.de/online/2009/16/beifang-wwf?page=1 (25.04.2010)<br />

Zeit Online (2010): „Ein Herz für Berater“<br />

http://www.zeit.de/online/2007/52/unicef-skandal (02.07.2010)<br />

156


Eidesstattliche Erklärung<br />

Eidesstattliche Erklärung<br />

Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig angefertigt<br />

und mich dabei keiner fremden Hilfe bedient habe. Alle Stellen, die wörtlich oder<br />

sinngemäß veröffentlichten oder unveröffentlichten Schriften und Medien jedweder<br />

Art einschließlich elektronischer Medien (z.B. dem Internet) entnommen sind,<br />

habe ich <strong>als</strong> solche kenntlich gemacht. Mir ist bewusst, dass ein Verstoß gegen<br />

diese Versicherung mit erheblichen Nachteilen für mich verbunden sein kann.<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

157

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