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Masterarbeit als PDF - Socialnet

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o die Kapitalmarktorientierung,<br />

o die Kundenstruktur,<br />

o die Größe und die Komplexität des Unternehmens,<br />

o die Rechtsform,<br />

o die Anforderungen der Branche und der Region,<br />

o die Zahl der Niederlassungen,<br />

o die organisatorische Struktur des Unternehmens,<br />

o bestehende Delegationsprinzipien,<br />

o die Unternehmenskultur,<br />

o die Qualifikation der Mitarbeiter sowie<br />

5. Compliance in der Unternehmenspraxis<br />

o der Gesichtspunkt ob es in der Vergangenheit bereits zu Vorfällen<br />

gekommen ist (vgl. Behringer, 2010:282).<br />

Nach der Ist- Analyse des Unternehmens, folgt die Identifikation von Comp-<br />

liance relevanten Unternehmensbereichen und Anforderungen. Für das Un-<br />

ternehmen bedeutende Pflichtenkreise müssen definiert werden. Letztlich<br />

bestimmt die Geschäftsleitung die Compliance relevanten Maßnahmen je<br />

nach Zielen des Unternehmens und dessen Geschäftsphilosophie.<br />

• Anschließend wird der organisatorische Aufbau einer Compliance Organi-<br />

sation durch die Unternehmensleitung und gegebenenfalls einem externen<br />

Berater diskutiert und festgelegt. Die Umsetzungsphase ist davon geprägt,<br />

dass die Compliance Organisation in das bestehende Unternehmen organi-<br />

satorisch eingebunden wird. Die Compliance relevanten Aufgaben und<br />

Verantwortlichkeiten werden im Geschäftsleitungsorgan durch klare Zuord-<br />

nung von Zuständigkeiten horizontal aufgeteilt (vgl. Vetter, 2009:46). Wei-<br />

terhin können Zuständigkeiten auch vertikal delegiert werden, wobei eine<br />

sorgfältige Personalauswahl erfolgen muss. Denkbar ist hier ein Complian-<br />

ce Officer und/oder eine Compliance Abteilung. Wichtig ist auch hier, dass<br />

die „Zuständigkeiten unmissverständlich festgelegt“ (ebd.) sind und sich Ve-<br />

rantwortungsbereiche nicht überschneiden. Je mehr Personal mit Comp-<br />

liance Aufgaben betraut wird, umso mehr muss der Fokus darauf gerichtet<br />

sein, dass „Doppelzuständigkeiten“ (ebd.) vermieden werden und Funktio-<br />

nen und Maßnahmen, die personell gebunden sind, eindeutig definiert sind.<br />

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