Masterarbeit als PDF - Socialnet
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3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im Rahmen der Historie<br />
von Compliance<br />
liance unternommen. Dieses Gesetz soll die Rechte und Pflichten von Aufsichtsrat<br />
und Vorstand transparenter machen. Im Februar 2002 wurde das erste Mal der<br />
Deutsche Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen veröf-<br />
fentlicht. Das Regelwerk begegnet damit den bis dahin aufgestellten Kritikpunkten<br />
deutscher Unternehmensführung wie die mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsin-<br />
teressen, die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat, man-<br />
gelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung, mangelnde Unabhängigkeit<br />
deutscher Aufsichtsräte und der eingeschränkten Unabhängigkeit der Abschluss-<br />
prüfer (vgl. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex,<br />
2010c). Insbesondere mit dem Artikel 4.1.3 geht der DCGK auf das Thema Comp-<br />
liance ein: „Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen<br />
und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beach-<br />
tung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance).“ (vgl. Regierungskommis-<br />
sion Deutscher Corporate Governance Kodex, 2010a:7). Dies wirkt somit präven-<br />
tiv gegen mögliches Fehlverhalten. Alle börsennotierten Unternehmen sind da-<br />
durch dazu verpflichtet, eine jährliche Entsprechenserklärung zu veröffentlichen<br />
und eine dem Kodex entsprechende Unternehmensführung zu bestätigen. Für<br />
Unternehmen anderer Rechtsformen ist der Kodex nicht verpflichtend, hat jedoch<br />
eine Ausstrahlungswirkung. Der Kodex ist keine für alle Unternehmen geltende<br />
Gesetzesnorm und kann nicht jedes Detail der Unternehmensführung regeln. Er<br />
gibt jedoch einen gesetzeskonformen Handlungsrahmen für Unternehmen vor. Die<br />
zwecks DCGK eingesetzte Regierungskommission besteht seit der Veröffentli-<br />
chung weiter fort und verfolgt die Entwicklung und prüft, ob Bedarf einer<br />
Kodexanpassung entsteht.<br />
Wie sind nun der im DCGK genannte Begriff Corporate Governance und Comp-<br />
liance voneinander abzugrenzen?<br />
Mit Corporate Governance sind “alle gesetzlichen Regeln und anerkannten<br />
Standards sorgfältiger Unternehmensführung” gemeint (Fabisch, 2010:260). Durch<br />
eine verantwortungsvolle Unternehmenssteuerung soll ein Unternehmen ange-<br />
messen geführt, Gesetze und Verhaltensstandards beachtet, ein Risikomanage-<br />
mentsystem umgesetzt und transparent gearbeitet werden. Compliance stellt in<br />
diesem Zusammenhang ein Element von Corporate Governance dar, wie bei-<br />
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