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Masterarbeit als PDF - Socialnet

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3. Compliance zugehörige Definitionen und theoretische Abgrenzungen im Rahmen der Historie<br />

von Compliance<br />

liance unternommen. Dieses Gesetz soll die Rechte und Pflichten von Aufsichtsrat<br />

und Vorstand transparenter machen. Im Februar 2002 wurde das erste Mal der<br />

Deutsche Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen veröf-<br />

fentlicht. Das Regelwerk begegnet damit den bis dahin aufgestellten Kritikpunkten<br />

deutscher Unternehmensführung wie die mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsin-<br />

teressen, die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat, man-<br />

gelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung, mangelnde Unabhängigkeit<br />

deutscher Aufsichtsräte und der eingeschränkten Unabhängigkeit der Abschluss-<br />

prüfer (vgl. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex,<br />

2010c). Insbesondere mit dem Artikel 4.1.3 geht der DCGK auf das Thema Comp-<br />

liance ein: „Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen<br />

und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beach-<br />

tung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance).“ (vgl. Regierungskommis-<br />

sion Deutscher Corporate Governance Kodex, 2010a:7). Dies wirkt somit präven-<br />

tiv gegen mögliches Fehlverhalten. Alle börsennotierten Unternehmen sind da-<br />

durch dazu verpflichtet, eine jährliche Entsprechenserklärung zu veröffentlichen<br />

und eine dem Kodex entsprechende Unternehmensführung zu bestätigen. Für<br />

Unternehmen anderer Rechtsformen ist der Kodex nicht verpflichtend, hat jedoch<br />

eine Ausstrahlungswirkung. Der Kodex ist keine für alle Unternehmen geltende<br />

Gesetzesnorm und kann nicht jedes Detail der Unternehmensführung regeln. Er<br />

gibt jedoch einen gesetzeskonformen Handlungsrahmen für Unternehmen vor. Die<br />

zwecks DCGK eingesetzte Regierungskommission besteht seit der Veröffentli-<br />

chung weiter fort und verfolgt die Entwicklung und prüft, ob Bedarf einer<br />

Kodexanpassung entsteht.<br />

Wie sind nun der im DCGK genannte Begriff Corporate Governance und Comp-<br />

liance voneinander abzugrenzen?<br />

Mit Corporate Governance sind “alle gesetzlichen Regeln und anerkannten<br />

Standards sorgfältiger Unternehmensführung” gemeint (Fabisch, 2010:260). Durch<br />

eine verantwortungsvolle Unternehmenssteuerung soll ein Unternehmen ange-<br />

messen geführt, Gesetze und Verhaltensstandards beachtet, ein Risikomanage-<br />

mentsystem umgesetzt und transparent gearbeitet werden. Compliance stellt in<br />

diesem Zusammenhang ein Element von Corporate Governance dar, wie bei-<br />

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