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3. Einschätzung von Prozessbeteiligten zu Prozessen der Verkehrsinfrastruktur, Transparenz und Beteiligung<br />

Neben der Bedarfsplanfestlegung nennen mehrere Gesprächspartner als weitere wichtige Pro-<br />

zessschritte die Entscheidungen in der Linienbestimmung (LBV) zum Trassenverlauf und in der<br />

Planfeststellung (PFV) aufgrund ihrer Rechtswirksamkeit. Andere Interviewte heben das Raum-<br />

ordnungsverfahren (ROV) hervor, in dem Trassenvarianten erarbeitet und priorisiert werden.<br />

Nach der Bedarfsplanung sind laut mehreren Gesprächspartnern insbesondere Vorhabenträger<br />

und Genehmigungsbehörden die Schlüsselakteure.<br />

3.2. Bürgerbeteiligung – Welche Ermessensspielräume gibt es und<br />

wie weit sind die Ergebnisse verbindlich?<br />

Bei formalen Beteiligungsangeboten sieht die überwiegende Mehrzahl der Befragten deren Wirksamkeit<br />

und Ergebnisse als eher unverbindlich an. Als besonders intransparent und scheinbar<br />

unverbindlich gilt der Abwägungsprozess im ROV und im PFV. Vertreter von TöB und BIs beklagen<br />

Unklarheiten beim Umgang mit Einwendungen in der behördlichen Abwägung.<br />

Wo dürfen Behörden Bürgerbeteiligung einsetzen? Auch bei geltendem Recht ist Bürgerbeteiligung<br />

auf freiwilliger Basis überall möglich. Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde haben<br />

neben den formalen Vorgaben vielfältige Möglichkeiten, Bürger informell zu beteiligen.<br />

Ein Behördenvertreter sieht während der Aufstellung des BVWP wenige Beteiligungsmöglichkeiten.<br />

Hinsichtlich der Gestaltung des Gesamtnetzes bestehen diametrale Interessengegensätze, beispielsweise<br />

von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden, die auch durch Beteiligungsangebote unvereinbar<br />

bleiben. Hinsichtlich der Komplexität des BVWP betont ein Vertreter der Verwaltung, dass<br />

sich Beteiligung nicht bei jeder Phase eignet und die fachliche Planung nicht aus der Hand gegeben<br />

werden darf.<br />

Erwartungen an eine Beteiligung, beispielsweise bei der Szenarienentwicklung, könnten zu<br />

Wunschvorstellungen führen, die an der Wirklichkeit vorbeigehen und spätere Verkehrsengpässe<br />

provozieren. Neben den begrenzten personellen Kapazitäten des BMVBS für mehr Beteiligung<br />

fürchtet ein Verwaltungsvertreter ebenfalls die Überforderung der Bürgerinnen und Bürger durch<br />

die hohe Verfahrenskomplexität und den Fokus auf das Gesamtverkehrsnetz.<br />

Obwohl gerade informelle Angebote keine Rechtsverbindlichkeit besitzen, ist es aus Sicht eines<br />

Verwaltungsvertreters ein Akt der Fairness, sich als Behörde an Absprachen mit Beteiligten zu<br />

halten.<br />

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