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3. Einschätzung von Prozessbeteiligten zu Prozessen der Verkehrsinfrastruktur, Transparenz und Beteiligung<br />
Neben der Bedarfsplanfestlegung nennen mehrere Gesprächspartner als weitere wichtige Pro-<br />
zessschritte die Entscheidungen in der Linienbestimmung (LBV) zum Trassenverlauf und in der<br />
Planfeststellung (PFV) aufgrund ihrer Rechtswirksamkeit. Andere Interviewte heben das Raum-<br />
ordnungsverfahren (ROV) hervor, in dem Trassenvarianten erarbeitet und priorisiert werden.<br />
Nach der Bedarfsplanung sind laut mehreren Gesprächspartnern insbesondere Vorhabenträger<br />
und Genehmigungsbehörden die Schlüsselakteure.<br />
3.2. Bürgerbeteiligung – Welche Ermessensspielräume gibt es und<br />
wie weit sind die Ergebnisse verbindlich?<br />
Bei formalen Beteiligungsangeboten sieht die überwiegende Mehrzahl der Befragten deren Wirksamkeit<br />
und Ergebnisse als eher unverbindlich an. Als besonders intransparent und scheinbar<br />
unverbindlich gilt der Abwägungsprozess im ROV und im PFV. Vertreter von TöB und BIs beklagen<br />
Unklarheiten beim Umgang mit Einwendungen in der behördlichen Abwägung.<br />
Wo dürfen Behörden Bürgerbeteiligung einsetzen? Auch bei geltendem Recht ist Bürgerbeteiligung<br />
auf freiwilliger Basis überall möglich. Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde haben<br />
neben den formalen Vorgaben vielfältige Möglichkeiten, Bürger informell zu beteiligen.<br />
Ein Behördenvertreter sieht während der Aufstellung des BVWP wenige Beteiligungsmöglichkeiten.<br />
Hinsichtlich der Gestaltung des Gesamtnetzes bestehen diametrale Interessengegensätze, beispielsweise<br />
von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden, die auch durch Beteiligungsangebote unvereinbar<br />
bleiben. Hinsichtlich der Komplexität des BVWP betont ein Vertreter der Verwaltung, dass<br />
sich Beteiligung nicht bei jeder Phase eignet und die fachliche Planung nicht aus der Hand gegeben<br />
werden darf.<br />
Erwartungen an eine Beteiligung, beispielsweise bei der Szenarienentwicklung, könnten zu<br />
Wunschvorstellungen führen, die an der Wirklichkeit vorbeigehen und spätere Verkehrsengpässe<br />
provozieren. Neben den begrenzten personellen Kapazitäten des BMVBS für mehr Beteiligung<br />
fürchtet ein Verwaltungsvertreter ebenfalls die Überforderung der Bürgerinnen und Bürger durch<br />
die hohe Verfahrenskomplexität und den Fokus auf das Gesamtverkehrsnetz.<br />
Obwohl gerade informelle Angebote keine Rechtsverbindlichkeit besitzen, ist es aus Sicht eines<br />
Verwaltungsvertreters ein Akt der Fairness, sich als Behörde an Absprachen mit Beteiligten zu<br />
halten.<br />
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