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Um keine falschen Erwartungen bei den Bürgern zu wecken, ist sehr deutlich zu erklären und zu<br />

begründen, wie die Bürgermeinung gewichtet wird und welche Verbindlichkeit das Bürgervotum<br />

hat. Zu Beginn wird den Bürgerinnen und Bürgern das Verfahren mit seinem bisherigen Verlauf<br />

und den gutachterlichen Vorarbeiten vermittelt. Dabei sind die Grundlagen der vorliegenden Tras-<br />

senalternativen zu verdeutlichen. Mit Abschluss der Planungswerkstatt werden die Ergebnisse<br />

veröffentlicht.<br />

Unter der Leitfrage, ob alle Betroffenheiten vollständig und korrekt aufgenommen wurden, erfolgt<br />

in den nachfolgenden zwei Monaten nach Veröffentlichung der Werkstattergebnisse eine Online-<br />

Konsultation (alternativ regionale Präsenzveranstaltungen). Jedermann hat dabei die Möglichkeit,<br />

Anmerkungen und Ergänzungen zu den Werkstattergebnissen zu machen. Die Ergebnisse der<br />

Online-Konsultation und der Präsenzveranstaltungen werden ebenfalls veröffentlicht.<br />

Abhängig vom Zeitpunkt der Maßnahme müssen die Beteiligungsergebnisse von der für das ROV<br />

zuständigen Landesplanungsbehörde berücksichtigt werden. Der Vorhabenträger übermittelt die<br />

Ergebnisse aus Werkstatt und Online-Konsultation der Landesplanungsbehörde, die sie im Abwägungsprozess<br />

einbezieht. Nach der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des ROV veröffentlicht<br />

die Landesplanungsbehörde ihr Gutachten mit der Entscheidung für die Vorzugsvariante<br />

und begründet diese.<br />

Umsetzung<br />

5. Empfehlungen: Bausteine für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung bei Bundesfernstraßen<br />

Die Bürger-Planungswerkstatt sollte federführend vom Vorhabenträger (der für den Straßenbau<br />

zuständigen Behörde) umgesetzt werden. Der Vorhabenträger kann die vorgeschlagene Beteiligungsmaßnahme<br />

bereits im Rahmen seiner informellen Möglichkeiten umsetzen. Für eine verpflichtende<br />

Beteiligungsmaßnahme einer Planungswerkstatt mit anschließender Konsultationsphase<br />

bedarf es gesetzlicher Veränderungen.<br />

Eine Verzahnung der Online-Konsultation mit dem ebenfalls vorgeschlagenen Informationssystem<br />

ist sinnvoll. Eine externe Moderation der Online- und Präsenzbeteiligung wird zur Wahrung der<br />

Neutralität empfohlen.<br />

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