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9. Vorschläge für eine bessere Bürgerbeteiligung bei Industrieanlagen und Kraftwerken<br />

In der Regel wird von diesem Instrumentarium allerdings kein Gebrauch gemacht. Dies hängt<br />

damit zusammen, dass sich der Verhandlungsleiter auf einem schmalen Grat bewegt. Einerseits<br />

muss er die Verhandlungsleitung in der Hand behalten, andererseits sollte er keine Befangen-<br />

heitsanträge gegen sich provozieren, die die Verhandlung verschleppen könnten.<br />

Erörterung mit Umweltverbänden<br />

Um den Ablauf zu verbessern, schlagen einige Stimmen vor, den Erörterungstermin von vorne-<br />

herein auf eine Diskussion mit den Umweltverbänden zu beschränken. Dies wird damit begrün-<br />

det, dass in der Regel nur das Expertenwissen der Umweltverbände bzw. deren Sachbeistände zu<br />

einem Erkenntnisgewinn beitragen. Grundsätzlich spricht für diese Auffassung, dass innerhalb<br />

des beschränkten Teilnehmerkreises ein sachlicher und gezielter Austausch über die zulassungs-<br />

relevanten Gegebenheiten möglich ist.<br />

Es sprechen allerdings auch Argumente gegen die Beschränkung des Teilnehmerkreises:<br />

Fraglich ist zum einen, ob sich alle Betroffenen durch Umweltverbände und deren Experten in<br />

hinreichendem Maße vertreten fühlen und ob Einzelfallgestaltungen ausreichend berücksichtigt<br />

werden (können). Die Einschaltung eines Gremiums könnte zu einer weiteren Kommunikations-<br />

barriere führen, da der Einzelne seine Belange zunächst dem Umweltverband vortragen müsste,<br />

bevor dieser im Erörterungstermin den Standpunkt des Einwenders (in dessen Vertretung) erläu-<br />

tern kann.<br />

Auf diese Weise wird die Kommunikation zwischen Vorhabenträger und Öffentlichkeit unnötig verkompliziert.<br />

Zum anderen kann die Erörterung von bloß genehmigungsrelevanten Aspekten nicht<br />

zu einer Befriedung der oftmals emotional aufgeladenen Konflikte führen. Insofern spricht einiges<br />

für das bisherige Beteiligungsmodell, jedenfalls unter Einbeziehung der (klagebefugten) Betroffenen.<br />

Erörterung mit Betroffenen<br />

Ein mögliches Modell zur Verbesserung des Erörterungstermins wäre daher die konsequente<br />

Beschränkung der Erörterung auf die Einwendungen von Betroffenen. Dies setzt eine EDV-unterstützte<br />

Erfassung und Zuordnung jeder einzelnen Einwendung sowie eine Eingangskontrolle während<br />

des gesamten Erörterungstermins voraus: Damit bestünde die Möglichkeit, die Betroffenenen-Einwendungen,<br />

die Jedermann-Einwendungen und die interessierte Öffentlichkeit räumlich<br />

getrennt zu platzieren.<br />

Die Unterscheidung zwischen Jedermann-Einwendungen und Betroffenen-Einwendungen bereits<br />

im Vorfeld des Erörterungstermins (und nicht erst im Rahmen von Klageverfahren) ist insbesondere<br />

bei Masseneinwendungen sehr arbeitsintensiv und erfordert in jedem Einzelfall die Prüfung,<br />

ob (z. B. im Bereich des Beurteilungsgebietes der TA Luft) Auswirkungen der Planungen auf den<br />

Einwender möglich sind.<br />

Eine inhaltliche, formale und EDV-gestützte Vorbereitung auf den Erörterungstermin kann zwar<br />

insbesondere in Massenverfahren einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand bedeuten. Aller-<br />

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