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9. Vorschläge für eine bessere Bürgerbeteiligung bei Industrieanlagen und Kraftwerken<br />
In der Regel wird von diesem Instrumentarium allerdings kein Gebrauch gemacht. Dies hängt<br />
damit zusammen, dass sich der Verhandlungsleiter auf einem schmalen Grat bewegt. Einerseits<br />
muss er die Verhandlungsleitung in der Hand behalten, andererseits sollte er keine Befangen-<br />
heitsanträge gegen sich provozieren, die die Verhandlung verschleppen könnten.<br />
Erörterung mit Umweltverbänden<br />
Um den Ablauf zu verbessern, schlagen einige Stimmen vor, den Erörterungstermin von vorne-<br />
herein auf eine Diskussion mit den Umweltverbänden zu beschränken. Dies wird damit begrün-<br />
det, dass in der Regel nur das Expertenwissen der Umweltverbände bzw. deren Sachbeistände zu<br />
einem Erkenntnisgewinn beitragen. Grundsätzlich spricht für diese Auffassung, dass innerhalb<br />
des beschränkten Teilnehmerkreises ein sachlicher und gezielter Austausch über die zulassungs-<br />
relevanten Gegebenheiten möglich ist.<br />
Es sprechen allerdings auch Argumente gegen die Beschränkung des Teilnehmerkreises:<br />
Fraglich ist zum einen, ob sich alle Betroffenen durch Umweltverbände und deren Experten in<br />
hinreichendem Maße vertreten fühlen und ob Einzelfallgestaltungen ausreichend berücksichtigt<br />
werden (können). Die Einschaltung eines Gremiums könnte zu einer weiteren Kommunikations-<br />
barriere führen, da der Einzelne seine Belange zunächst dem Umweltverband vortragen müsste,<br />
bevor dieser im Erörterungstermin den Standpunkt des Einwenders (in dessen Vertretung) erläu-<br />
tern kann.<br />
Auf diese Weise wird die Kommunikation zwischen Vorhabenträger und Öffentlichkeit unnötig verkompliziert.<br />
Zum anderen kann die Erörterung von bloß genehmigungsrelevanten Aspekten nicht<br />
zu einer Befriedung der oftmals emotional aufgeladenen Konflikte führen. Insofern spricht einiges<br />
für das bisherige Beteiligungsmodell, jedenfalls unter Einbeziehung der (klagebefugten) Betroffenen.<br />
Erörterung mit Betroffenen<br />
Ein mögliches Modell zur Verbesserung des Erörterungstermins wäre daher die konsequente<br />
Beschränkung der Erörterung auf die Einwendungen von Betroffenen. Dies setzt eine EDV-unterstützte<br />
Erfassung und Zuordnung jeder einzelnen Einwendung sowie eine Eingangskontrolle während<br />
des gesamten Erörterungstermins voraus: Damit bestünde die Möglichkeit, die Betroffenenen-Einwendungen,<br />
die Jedermann-Einwendungen und die interessierte Öffentlichkeit räumlich<br />
getrennt zu platzieren.<br />
Die Unterscheidung zwischen Jedermann-Einwendungen und Betroffenen-Einwendungen bereits<br />
im Vorfeld des Erörterungstermins (und nicht erst im Rahmen von Klageverfahren) ist insbesondere<br />
bei Masseneinwendungen sehr arbeitsintensiv und erfordert in jedem Einzelfall die Prüfung,<br />
ob (z. B. im Bereich des Beurteilungsgebietes der TA Luft) Auswirkungen der Planungen auf den<br />
Einwender möglich sind.<br />
Eine inhaltliche, formale und EDV-gestützte Vorbereitung auf den Erörterungstermin kann zwar<br />
insbesondere in Massenverfahren einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand bedeuten. Aller-<br />
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