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Bundesverkehrswegeplan<br />
10. Anhang<br />
Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss) für<br />
die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasser; auf seiner Grundlage werden verkehrsträgerspe-<br />
zifische Bedarfspläne per Ausbaugesetz durch den Bundestag beschlossen.<br />
Betroffene Öffentlichkeit<br />
Jede Person, deren Belange durch eine Zulassungsentscheidung oder Planung berührt werden<br />
kann sowie (Umwelt-)Vereinigungen (§ 2 Abs. 6 Satz 2 UVPG). Der Begriff der betroffenen Öffent-<br />
lichkeit unterscheidet sich nicht von den Einwendungsberechtigten in §73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG.<br />
Erweitert wird die Öffentlichkeit allerdings durch die Einbeziehung von Umweltvereinigungen<br />
(§2 Abs. 6 Satz 22. Halbsatz UVPG).<br />
Bürger<br />
Privatperson, unabhängig davon, ob das Vorhaben sich auf ihre Belange auswirken kann (= Öffent-<br />
lichkeit ohne juristische Personen und Vereinigungen).<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Teilhabe oder Mitgestaltung der Bürger an einem Planungs- und Entscheidungsprozess durch<br />
Information, Konsultation oder Kooperation, wobei gesetzlich vorgeschriebene und darüber hin-<br />
ausgehende informelle Beteiligungsformen möglich sind. Das schließt auch die Repräsentation<br />
von Bürgern durch Interessenvertretungen, Verbände, Projektbeiräte usw. ein.<br />
Einwendung<br />
Form- und fristgebundene Äußerung eines Bürgers oder sonstigen Teils der Öffentlichkeit im Rah-<br />
men des formellen Anhörungsverfahrens.<br />
Erörterungstermin<br />
Termin zur Erörterung der im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen und abgege-<br />
benen Stellungnahmen mit dem Ziel, diese auszuräumen.<br />
Formelle Beteiligung<br />
Nach den jeweils anwendbaren Rechts- und Verfahrensvorschriften verbindlich geregelte Form<br />
der Beteiligung eines bestimmten Kreises von Personen als Teil eines Verwaltungsverfahrens.<br />
Information<br />
Zurverfügungstellung von Wissen; reine Information ist die Form der Beteiligung, die noch keine<br />
aktive Einflussnahme der Beteiligten auf einen Planungsprozess beinhaltet. Die Kommunikation<br />
verläuft vorwiegend in eine Richtung, nämlich von der Planungs- und Entscheidungsebene hin zur<br />
Öffentlichkeit. Eingesetzte Methoden sind z.B. Projektbroschüren, Informationstermine oder Pla-<br />
nungsausstellungen.<br />
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