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Bundesverkehrswegeplan<br />

10. Anhang<br />

Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss) für<br />

die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasser; auf seiner Grundlage werden verkehrsträgerspe-<br />

zifische Bedarfspläne per Ausbaugesetz durch den Bundestag beschlossen.<br />

Betroffene Öffentlichkeit<br />

Jede Person, deren Belange durch eine Zulassungsentscheidung oder Planung berührt werden<br />

kann sowie (Umwelt-)Vereinigungen (§ 2 Abs. 6 Satz 2 UVPG). Der Begriff der betroffenen Öffent-<br />

lichkeit unterscheidet sich nicht von den Einwendungsberechtigten in §73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG.<br />

Erweitert wird die Öffentlichkeit allerdings durch die Einbeziehung von Umweltvereinigungen<br />

(§2 Abs. 6 Satz 22. Halbsatz UVPG).<br />

Bürger<br />

Privatperson, unabhängig davon, ob das Vorhaben sich auf ihre Belange auswirken kann (= Öffent-<br />

lichkeit ohne juristische Personen und Vereinigungen).<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Teilhabe oder Mitgestaltung der Bürger an einem Planungs- und Entscheidungsprozess durch<br />

Information, Konsultation oder Kooperation, wobei gesetzlich vorgeschriebene und darüber hin-<br />

ausgehende informelle Beteiligungsformen möglich sind. Das schließt auch die Repräsentation<br />

von Bürgern durch Interessenvertretungen, Verbände, Projektbeiräte usw. ein.<br />

Einwendung<br />

Form- und fristgebundene Äußerung eines Bürgers oder sonstigen Teils der Öffentlichkeit im Rah-<br />

men des formellen Anhörungsverfahrens.<br />

Erörterungstermin<br />

Termin zur Erörterung der im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen und abgege-<br />

benen Stellungnahmen mit dem Ziel, diese auszuräumen.<br />

Formelle Beteiligung<br />

Nach den jeweils anwendbaren Rechts- und Verfahrensvorschriften verbindlich geregelte Form<br />

der Beteiligung eines bestimmten Kreises von Personen als Teil eines Verwaltungsverfahrens.<br />

Information<br />

Zurverfügungstellung von Wissen; reine Information ist die Form der Beteiligung, die noch keine<br />

aktive Einflussnahme der Beteiligten auf einen Planungsprozess beinhaltet. Die Kommunikation<br />

verläuft vorwiegend in eine Richtung, nämlich von der Planungs- und Entscheidungsebene hin zur<br />

Öffentlichkeit. Eingesetzte Methoden sind z.B. Projektbroschüren, Informationstermine oder Pla-<br />

nungsausstellungen.<br />

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