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1. Prozessschritte: Von der Planung bis zur Realisierung von Bundesfernstraßen<br />

1. Prozessschritte: Von der Planung bis zur<br />

Realisierung von Bundesfernstraßen<br />

1.1. Einführung und Übersicht<br />

Bundesfernstraßen werden in Deutschland in einem abgestuften Verfahren umgesetzt. Dem Bau<br />

oder der Erweiterung einer Bundesfernstraße geht ein mehrjähriger Planungs-, Genehmigungsund<br />

Umsetzungsprozess voraus, der die Verfahrensschritte Bedarfsplanung, Raumordnungsverfahren,<br />

Linienbestimmung, Planfeststellung und Realisierung umfasst. An diesem Verfahren sind<br />

zahlreiche Akteure beteiligt, die an unterschiedlichen Stellen mit unterschiedlicher Intensität ihre<br />

Interessen einbringen. Die Grundsatzentscheidung zum „Ob“ eines Vorhabens wird in der Bundesverkehrswegeplanung<br />

(BVWP) bzw. der Bedarfsplanung getroffen. In den darauffolgenden<br />

Verfahrensschritten wird über das „Wie“ des jeweiligen Vorhabens entschieden, bevor das Vorhaben<br />

abschließend umgesetzt wird.<br />

Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über den gesamten Verfahrensablauf gegeben.<br />

Anschließend werden die einzelnen Verfahrensschritte einschließlich ihrer Vor- und Nachbereitung<br />

beschrieben. Der Fokus ist in der Beschreibung der Verfahrensschritte besonders auf die Fragen<br />

ausgerichtet, wer wann im Verfahren entscheidet und beteiligt wird.<br />

Der Planungsprozess von Bundesstraßen beginnt mit der Bedarfsplanung: In einem ersten Schritt<br />

werden der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) und die daraus resultierenden Fernstraßenausbaugesetze<br />

verabschiedet. Hierbei entwickelt die Bundesregierung eine Investitionsstrategie für die<br />

gesamte Verkehrsinfrastruktur über mehrere Jahre. Beteiligt sind das Bundesministerium für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), das Bundesministerium für Finanzen (BMF), die Verkehrsministerien<br />

und Planungsbehörden der Bundesländer sowie die Träger öffentlicher Belange<br />

(TöB). Entscheidungen treffen das Bundeskabinett, der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage.<br />

Das darauf folgende Raumordnungsverfahren (ROV) dient dem Ziel, eine möglichst raumverträgliche<br />

Trasse zu finden, die mit anderen Verkehrsvorhaben und den Erfordernissen der<br />

Raumordnung vereinbar ist. Beteiligt sind hier die Landesplanungsbehörden – sowohl als Vorhabenträger<br />

als auch als Genehmigungsbehörde bzw. als Raumordnungsbehörde – und die TöB.<br />

Abschließend trifft die Landesplanungsbehörde den raumordnerischen Entscheid.<br />

Aus der Raumordnung ergibt sich das Linienbestimmungsverfahren (LBV), bei dem die Landesstraßenbehörde<br />

in A<strong>bst</strong>immung mit dem BMVBS und anderen Bundesressorts eine grobe Trassenführung<br />

der künftigen Straße festlegt. Sofern eine landesplanerisch festgestellte Variante existiert,<br />

wird diese geprüft.<br />

Beim Planfeststellungsverfahren (PFV) geht es um die Abwägung aller Belange zwischen dem<br />

Träger des Vorhabens und den vom Plan Betroffenen inklusive der rechtlichen Absicherung der<br />

Planungen. Beteiligt werden die Betroffenen und die TöB. Am Ende fasst die Landesplanungs-<br />

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