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1. Prozessschritte: Von der Planung bis zur Realisierung von Bundesfernstraßen<br />
1. Prozessschritte: Von der Planung bis zur<br />
Realisierung von Bundesfernstraßen<br />
1.1. Einführung und Übersicht<br />
Bundesfernstraßen werden in Deutschland in einem abgestuften Verfahren umgesetzt. Dem Bau<br />
oder der Erweiterung einer Bundesfernstraße geht ein mehrjähriger Planungs-, Genehmigungsund<br />
Umsetzungsprozess voraus, der die Verfahrensschritte Bedarfsplanung, Raumordnungsverfahren,<br />
Linienbestimmung, Planfeststellung und Realisierung umfasst. An diesem Verfahren sind<br />
zahlreiche Akteure beteiligt, die an unterschiedlichen Stellen mit unterschiedlicher Intensität ihre<br />
Interessen einbringen. Die Grundsatzentscheidung zum „Ob“ eines Vorhabens wird in der Bundesverkehrswegeplanung<br />
(BVWP) bzw. der Bedarfsplanung getroffen. In den darauffolgenden<br />
Verfahrensschritten wird über das „Wie“ des jeweiligen Vorhabens entschieden, bevor das Vorhaben<br />
abschließend umgesetzt wird.<br />
Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über den gesamten Verfahrensablauf gegeben.<br />
Anschließend werden die einzelnen Verfahrensschritte einschließlich ihrer Vor- und Nachbereitung<br />
beschrieben. Der Fokus ist in der Beschreibung der Verfahrensschritte besonders auf die Fragen<br />
ausgerichtet, wer wann im Verfahren entscheidet und beteiligt wird.<br />
Der Planungsprozess von Bundesstraßen beginnt mit der Bedarfsplanung: In einem ersten Schritt<br />
werden der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) und die daraus resultierenden Fernstraßenausbaugesetze<br />
verabschiedet. Hierbei entwickelt die Bundesregierung eine Investitionsstrategie für die<br />
gesamte Verkehrsinfrastruktur über mehrere Jahre. Beteiligt sind das Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), das Bundesministerium für Finanzen (BMF), die Verkehrsministerien<br />
und Planungsbehörden der Bundesländer sowie die Träger öffentlicher Belange<br />
(TöB). Entscheidungen treffen das Bundeskabinett, der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage.<br />
Das darauf folgende Raumordnungsverfahren (ROV) dient dem Ziel, eine möglichst raumverträgliche<br />
Trasse zu finden, die mit anderen Verkehrsvorhaben und den Erfordernissen der<br />
Raumordnung vereinbar ist. Beteiligt sind hier die Landesplanungsbehörden – sowohl als Vorhabenträger<br />
als auch als Genehmigungsbehörde bzw. als Raumordnungsbehörde – und die TöB.<br />
Abschließend trifft die Landesplanungsbehörde den raumordnerischen Entscheid.<br />
Aus der Raumordnung ergibt sich das Linienbestimmungsverfahren (LBV), bei dem die Landesstraßenbehörde<br />
in A<strong>bst</strong>immung mit dem BMVBS und anderen Bundesressorts eine grobe Trassenführung<br />
der künftigen Straße festlegt. Sofern eine landesplanerisch festgestellte Variante existiert,<br />
wird diese geprüft.<br />
Beim Planfeststellungsverfahren (PFV) geht es um die Abwägung aller Belange zwischen dem<br />
Träger des Vorhabens und den vom Plan Betroffenen inklusive der rechtlichen Absicherung der<br />
Planungen. Beteiligt werden die Betroffenen und die TöB. Am Ende fasst die Landesplanungs-<br />
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