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5.8.1 Auswertung<br />

Vergleicht man die Reduktionsziele der FGG-<strong>Elbe</strong> mit den mit MONERIS<br />

berechneten Eintragsreduktionen für 2010 liegen beide Ergebnisse generell in<br />

der gleichen Größenordnung, jedoch ergaben sich für einige Bundesländer<br />

Abweichungen in der berechneten Reduktion der Einträge und Frachten.<br />

Für Berlin-Brandenburg und für Hamburg liegen die mit MONERIS<br />

berechneten Reduktionen deutlich höher als die von den Bundesländern<br />

angegebenen Reduktionen. Dies ist jedoch dadurch zu erklären, dass diese<br />

Bundesländer bereits von der vollständigen Umsetzung der Abwasserrichtlinie<br />

ausgegangen sind, während diese in MONERIS mitberechnet wurden. Betrachtet<br />

man die Ergebnisse ohne den Einfluss der Kläranlagen stimmen die Reduktionen<br />

gut überein.<br />

Wie oben beschrieben, wurden die von Hamburg angestrebten Maßnahmen<br />

nicht weiter spezifiziert und konnten rechnerisch nicht umgesetzt werden, somit<br />

stimmen die Reduktionsziele weder mit noch ohne den Anteil der Kläranlagen<br />

überein. In Mecklenburg-Vorpommern liegt für Stickstoff die Reduktion der<br />

Einträge und Frachten deutlich unter denen der von der FGG-<strong>Elbe</strong> angegebenen<br />

Reduktionen. Eine zentrale Maßnahme zur Reduktion der Stickstoffeinträge in<br />

Mecklenburg-Vorpommern ist die Umsetzung der Düngemittelverordnung.<br />

Mecklenburg-Vorpommern ist von einem mittleren N-Überschuss von 69<br />

kg/(ha·a) ausgegangen und schätzte eine Reduktion der Einträge von 15 % ab.<br />

Der in MONERIS verwendete Überschuss liegt bei 58 kg/(ha·a). Somit wurde<br />

durch die Maßnahme simuliert, dass in keinem der Analysegebiete der N-<br />

Überschuss höher ist als 60 kg/(ha·a). Die Reduktion der Einträge aus der<br />

Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern fiel somit deutlich geringer aus als<br />

vom Bundesland angenommen.<br />

Tabelle 5 und Tabelle 6 verdeutlichen, dass es bei der Bewertung maßgeblich<br />

ist, nicht nur die zukünftige Entwicklung der N-Überschüsse zu berücksichtigen,<br />

sondern auch das Bezugsjahr für die Maßnahmenumsetzung einzubeziehen, da<br />

somit hohe N-Überschüsse während der Grundwasseraufenthaltszeit nicht mehr<br />

zur Wirkung kommen. In einigen Bundesländern kann der so entstehende Effekt<br />

in der gleichen Größenordnung liegen, wie die durch die Maßnahmen angestrebte<br />

Reduktion der Einträge.<br />

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