Risk- und Schadenmanagement: Die Risiken stets im ... - Fuhrpark.de
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KIESOW UND KRUSE<br />
fen, die auch <strong>de</strong>n einschlägigen DIN-Vorschriften<br />
entsprechen. Maßgebend für die<br />
Ladungssicherung sind hier insbeson<strong>de</strong>re<br />
die DIN 75410 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“.<br />
Teil 1 <strong>de</strong>r DIN befasst sich<br />
mit <strong>de</strong>n Zurrpunkten an Nutzfahrzeugen<br />
zur Güterbeför<strong>de</strong>rung, Teil 2 betrifft die<br />
Ladungssicherung in Pkw, Pkw-Kombi <strong>und</strong><br />
Mehrzweck-Pkw <strong>und</strong> Teil 3 beschäftigt sich<br />
mit <strong>de</strong>r Ladungssicherung in Kastenwagen.<br />
Da diese DIN-Normen für die private<br />
Nutzung von Fahrzeugen nicht zwingend<br />
einzuhalten sind, son<strong>de</strong>rn eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Verpflichtung nur für Fahrzeuge besteht,<br />
die <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“<br />
(BGV D29) unterliegen, sind Fahrzeughersteller<br />
nicht automatisch gezwungen,<br />
die Fahrzeuge entsprechend auszurüsten.<br />
Da entpuppen sich vermeintliche<br />
Ladungssicherungsgitter dann als H<strong>und</strong>egitter<br />
o<strong>de</strong>r die Fahrzeuge wer<strong>de</strong>n nicht mit<br />
<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Anzahl von Zurrpunkten<br />
ausgerüstet o<strong>de</strong>r aber die Zurrpunkte sind<br />
für die zulässige Gesamtmasse <strong>de</strong>s Fahrzeugs<br />
zu schwach ausgelegt.<br />
Den Betriebsanweisungen <strong>de</strong>r Fahrzeughersteller<br />
ist in <strong>de</strong>r Regel nicht zu entnehmen,<br />
ob die entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften beachtet<br />
wur<strong>de</strong>n. <strong>Fuhrpark</strong>betreibern bleibt letztlich<br />
<strong>de</strong>shalb nichts an<strong>de</strong>res übrig, als vor <strong>de</strong>r<br />
Fahrzeugbestellung be<strong>im</strong> Hersteller anzufragen,<br />
ob die entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften zur<br />
Wir sorgen<br />
für effiziente<br />
Verbindungen.<br />
nach paragraf 34 <strong>de</strong>r<br />
uVV (BgV D29) trifft das<br />
unternehmen zu<strong>de</strong>m die<br />
beson<strong>de</strong>re Verpflichtung zur<br />
einweisung <strong>de</strong>s fahrers in<br />
die Ladungssicherung<br />
Ladungssicherung eingehalten wur<strong>de</strong>n. Wird<br />
eine solche Erklärung nicht abgegeben, sollte<br />
<strong>im</strong> Zweifel von <strong>de</strong>r Bestellung <strong>de</strong>s Fahrzeugs<br />
Abstand genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Min<strong>de</strong>ststandards<br />
Im <strong>Fuhrpark</strong> selbst sollte es als Standard<br />
gelten, dass Pkw-Kombis bereits bei<br />
Fahrzeugbestellung mit einem Ladungssicherungsnetz<br />
auszurüsten sind. Keinesfalls<br />
sollte es <strong>de</strong>m Fahrzeugnutzer überlassen<br />
bleiben, <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Fahrzeugkonfiguration<br />
selbst zu entschei<strong>de</strong>n, ob ein<br />
Ladungssicherungsnetz mitbestellt wer<strong>de</strong>n<br />
soll. Gera<strong>de</strong> hier zeigt die <strong>Fuhrpark</strong>praxis,<br />
dass bei einer festen Budget-Vorgabe für<br />
<strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nstwagennutzer das bessere Radio<br />
dann doch wichtiger ist, als die Bestellung<br />
von Ladungssicherungshilfsmitteln.<br />
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◗ B<strong>und</strong>esweit flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>s Partnernetz<br />
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fuhrparkspezifischen Marken- <strong>und</strong> Produktvorgaben<br />
◗ Elektronische Zentralfakturierung <strong>und</strong> individuelles Reporting<br />
<strong>Fuhrpark</strong>ManageMent<br />
Hilfreich sind zu<strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rzurrnetze, die<br />
auch in L<strong>im</strong>ousinen eingesetzt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Solche Netze halten Ladung am Bo<strong>de</strong>n.<br />
Auch die Nutzung von Antirutschmatten <strong>und</strong><br />
Zurrgurten hilft erheblich dabei, Ladung richtig<br />
zu sichern. Muss nicht ständig Ladung in<br />
einem Fahrzeug gesichert wer<strong>de</strong>n, hilft häufig<br />
die Anschaffung einiger Ladungssicherungssets.<br />
<strong>Die</strong>se bestehen meist aus Gumm<strong>im</strong>atten,<br />
Zurrgurten <strong>und</strong> einer ausführlichen Einleitung,<br />
wie richtig gesichert wird. Bei Bedarf<br />
kann ein solches Set dann <strong>de</strong>m Fahrzeugnutzer<br />
ausgehändigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach Paragraf 34 <strong>de</strong>r UVV (BGV D29)<br />
trifft das Unternehmen zu<strong>de</strong>m die beson<strong>de</strong>re<br />
Verpflichtung zur Einweisung <strong>de</strong>s<br />
Fahrers in die Ladungssicherung. Sie ist<br />
in Form einer Betriebsanweisung in verständlicher<br />
Form <strong>und</strong> Sprache aufzustellen<br />
<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Fahrzeugnutzer zur Kenntnis zu<br />
bringen. Sind die Fahrzeuge entsprechend<br />
ausgerüstet <strong>und</strong> die Fahrzeugnutzer in eine<br />
richtige Ladungssicherung eingewiesen wor<strong>de</strong>n,<br />
kann ein <strong>Fuhrpark</strong>leiter ruhig schlafen.<br />
Hat <strong>de</strong>r Fahrzeugnutzer die Vorgaben nicht<br />
beachtet, trägt er dann allein die straf- <strong>und</strong><br />
bußgeldrechtliche Verantwortung bei einem<br />
Unfall. Zu<strong>de</strong>m riskiert er <strong>de</strong>n Verlust seines<br />
Versicherungsschutzes aus <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Unfallversicherung.<br />
........................................................................Dr. katja Löhr-müller<br />
Driver Fleet Solution.<br />
DRIVER FLEET SOLUTION GMBH<br />
HöchsterStr. 48 – 60 64747 Breuberg<br />
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