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Risk- und Schadenmanagement: Die Risiken stets im ... - Fuhrpark.de

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KIESOW UND KRUSE<br />

fen, die auch <strong>de</strong>n einschlägigen DIN-Vorschriften<br />

entsprechen. Maßgebend für die<br />

Ladungssicherung sind hier insbeson<strong>de</strong>re<br />

die DIN 75410 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“.<br />

Teil 1 <strong>de</strong>r DIN befasst sich<br />

mit <strong>de</strong>n Zurrpunkten an Nutzfahrzeugen<br />

zur Güterbeför<strong>de</strong>rung, Teil 2 betrifft die<br />

Ladungssicherung in Pkw, Pkw-Kombi <strong>und</strong><br />

Mehrzweck-Pkw <strong>und</strong> Teil 3 beschäftigt sich<br />

mit <strong>de</strong>r Ladungssicherung in Kastenwagen.<br />

Da diese DIN-Normen für die private<br />

Nutzung von Fahrzeugen nicht zwingend<br />

einzuhalten sind, son<strong>de</strong>rn eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Verpflichtung nur für Fahrzeuge besteht,<br />

die <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“<br />

(BGV D29) unterliegen, sind Fahrzeughersteller<br />

nicht automatisch gezwungen,<br />

die Fahrzeuge entsprechend auszurüsten.<br />

Da entpuppen sich vermeintliche<br />

Ladungssicherungsgitter dann als H<strong>und</strong>egitter<br />

o<strong>de</strong>r die Fahrzeuge wer<strong>de</strong>n nicht mit<br />

<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Anzahl von Zurrpunkten<br />

ausgerüstet o<strong>de</strong>r aber die Zurrpunkte sind<br />

für die zulässige Gesamtmasse <strong>de</strong>s Fahrzeugs<br />

zu schwach ausgelegt.<br />

Den Betriebsanweisungen <strong>de</strong>r Fahrzeughersteller<br />

ist in <strong>de</strong>r Regel nicht zu entnehmen,<br />

ob die entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften beachtet<br />

wur<strong>de</strong>n. <strong>Fuhrpark</strong>betreibern bleibt letztlich<br />

<strong>de</strong>shalb nichts an<strong>de</strong>res übrig, als vor <strong>de</strong>r<br />

Fahrzeugbestellung be<strong>im</strong> Hersteller anzufragen,<br />

ob die entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften zur<br />

Wir sorgen<br />

für effiziente<br />

Verbindungen.<br />

nach paragraf 34 <strong>de</strong>r<br />

uVV (BgV D29) trifft das<br />

unternehmen zu<strong>de</strong>m die<br />

beson<strong>de</strong>re Verpflichtung zur<br />

einweisung <strong>de</strong>s fahrers in<br />

die Ladungssicherung<br />

Ladungssicherung eingehalten wur<strong>de</strong>n. Wird<br />

eine solche Erklärung nicht abgegeben, sollte<br />

<strong>im</strong> Zweifel von <strong>de</strong>r Bestellung <strong>de</strong>s Fahrzeugs<br />

Abstand genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Min<strong>de</strong>ststandards<br />

Im <strong>Fuhrpark</strong> selbst sollte es als Standard<br />

gelten, dass Pkw-Kombis bereits bei<br />

Fahrzeugbestellung mit einem Ladungssicherungsnetz<br />

auszurüsten sind. Keinesfalls<br />

sollte es <strong>de</strong>m Fahrzeugnutzer überlassen<br />

bleiben, <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Fahrzeugkonfiguration<br />

selbst zu entschei<strong>de</strong>n, ob ein<br />

Ladungssicherungsnetz mitbestellt wer<strong>de</strong>n<br />

soll. Gera<strong>de</strong> hier zeigt die <strong>Fuhrpark</strong>praxis,<br />

dass bei einer festen Budget-Vorgabe für<br />

<strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nstwagennutzer das bessere Radio<br />

dann doch wichtiger ist, als die Bestellung<br />

von Ladungssicherungshilfsmitteln.<br />

Wenn es um Reifenservice geht, haben wir für Sie die passen<strong>de</strong> Lösung.<br />

◗ Gezielte Auswahl professioneller Service-Partner<br />

◗ B<strong>und</strong>esweit flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>s Partnernetz<br />

◗ Webbasierte Auftragsabwicklung mit Online-Autorisierung<br />

◗ Kostenreduzierung <strong>und</strong> -transparenz durch konsequente Umsetzung <strong>de</strong>r<br />

fuhrparkspezifischen Marken- <strong>und</strong> Produktvorgaben<br />

◗ Elektronische Zentralfakturierung <strong>und</strong> individuelles Reporting<br />

<strong>Fuhrpark</strong>ManageMent<br />

Hilfreich sind zu<strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rzurrnetze, die<br />

auch in L<strong>im</strong>ousinen eingesetzt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Solche Netze halten Ladung am Bo<strong>de</strong>n.<br />

Auch die Nutzung von Antirutschmatten <strong>und</strong><br />

Zurrgurten hilft erheblich dabei, Ladung richtig<br />

zu sichern. Muss nicht ständig Ladung in<br />

einem Fahrzeug gesichert wer<strong>de</strong>n, hilft häufig<br />

die Anschaffung einiger Ladungssicherungssets.<br />

<strong>Die</strong>se bestehen meist aus Gumm<strong>im</strong>atten,<br />

Zurrgurten <strong>und</strong> einer ausführlichen Einleitung,<br />

wie richtig gesichert wird. Bei Bedarf<br />

kann ein solches Set dann <strong>de</strong>m Fahrzeugnutzer<br />

ausgehändigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach Paragraf 34 <strong>de</strong>r UVV (BGV D29)<br />

trifft das Unternehmen zu<strong>de</strong>m die beson<strong>de</strong>re<br />

Verpflichtung zur Einweisung <strong>de</strong>s<br />

Fahrers in die Ladungssicherung. Sie ist<br />

in Form einer Betriebsanweisung in verständlicher<br />

Form <strong>und</strong> Sprache aufzustellen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Fahrzeugnutzer zur Kenntnis zu<br />

bringen. Sind die Fahrzeuge entsprechend<br />

ausgerüstet <strong>und</strong> die Fahrzeugnutzer in eine<br />

richtige Ladungssicherung eingewiesen wor<strong>de</strong>n,<br />

kann ein <strong>Fuhrpark</strong>leiter ruhig schlafen.<br />

Hat <strong>de</strong>r Fahrzeugnutzer die Vorgaben nicht<br />

beachtet, trägt er dann allein die straf- <strong>und</strong><br />

bußgeldrechtliche Verantwortung bei einem<br />

Unfall. Zu<strong>de</strong>m riskiert er <strong>de</strong>n Verlust seines<br />

Versicherungsschutzes aus <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Unfallversicherung.<br />

........................................................................Dr. katja Löhr-müller<br />

Driver Fleet Solution.<br />

DRIVER FLEET SOLUTION GMBH<br />

HöchsterStr. 48 – 60 64747 Breuberg<br />

Kontakt: 01802/37 54 63 (6 ct./Anruf)<br />

E-Mail: hotline@driver-fleet-solution.<strong>de</strong><br />

www.driver-fleet-solution.<strong>de</strong>

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