Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...
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Schleswig-Holstein för<strong>der</strong>t angesichts <strong>der</strong> prognostizierten Zuwächse im Personen- und Güterverkehr<br />
weiterhin zukunftsorientierte Investitionen in den Erhalt und den bedarfgerechten Ausbau des<br />
Verkehrsnetzes und hat dazu am 15.12.2006 das GVFG-SH beschlossen; es gilt zunächst vom<br />
01.01.2007 bis 31.12.2019. Der Zeitraum von 2014 bis 2019 wird wegen <strong>der</strong> auslaufenden Kompensationsmittel<br />
des Bundes allerdings als Revisionszeitraum bezeichnet, in dem die För<strong>der</strong>mittel bislang<br />
nur bedingt gesichert sind.<br />
Der Bereich Verkehr <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck beantragt als <strong>Straßen</strong>baulastträger seit vielen Jahren<br />
För<strong>der</strong>mittel nach GVFG und FAG. Gegenstand <strong>der</strong> städtischen För<strong>der</strong>anträge nach dem GVFG-SH<br />
ist in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Bau o<strong>der</strong> Ausbau einer verkehrswichtigen, innerörtlichen Straße. Dazu gehören<br />
alle klassifizierten <strong>Straßen</strong> (Bundes-, Land- und Kreisstraßen), aber auch Gemeindestraßen in beson<strong>der</strong>s<br />
zu begründeten Einzelfällen. Anlieger- und Erschließungsstraßen sind demnach nicht för<strong>der</strong>fähig.<br />
Zur För<strong>der</strong>ung beantragt werden außerdem <strong>der</strong> Bau o<strong>der</strong> Ausbau von innerörtlichen Radwegen im<br />
Zuge von Hauptverbindungen des Fahrradverkehrs mit überwiegen<strong>der</strong> Bedeutung für den Alltags-<br />
und Schulradverkehr, die Einrichtung von dynamischen Verkehrsleitsystemen, <strong>der</strong> Bau o<strong>der</strong> Ausbau<br />
von Kreuzungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) o<strong>der</strong> dem Bundeswasserstraßengesetz<br />
(WaStrG). Vorhaben <strong>zur</strong> Schulwegsicherung werden ausschließlich nach dem FAG geför<strong>der</strong>t.<br />
För<strong>der</strong>technisch noch nicht lange möglich, aber gerade in den letzten Jahren stark von <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong><br />
Lübeck in Anspruch genommen wurden För<strong>der</strong>möglichkeiten von Deckenbaumaßnahmen an<br />
klassifizierten <strong>Straßen</strong> in kommunaler Baulast.<br />
Die Zuschussquote, mit <strong>der</strong> Maßnahmen geför<strong>der</strong>t werden, wird vom Ministerium festgesetzt. Die<br />
För<strong>der</strong>grundquote beträgt 60 % <strong>der</strong> zuwendungsfähigen Kosten. Bei kreisfreien Städten beträgt die<br />
projektunabhängige Erhöhung 15 %. Da die Summation <strong>der</strong> Zuschläge für die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
i.d.R. die GVFG-Höchstför<strong>der</strong>quote von 75 % überschreitet, werden Komplementärför<strong>der</strong>mittel aus<br />
dem FAG bis <strong>zur</strong> dort maximal zulässigen För<strong>der</strong>quote von 85 % gewährt. Abweichend von diesen<br />
Regelför<strong>der</strong>quoten werden Vorhaben <strong>zur</strong> Schulwegsicherung mit einer geson<strong>der</strong>ten För<strong>der</strong>quote von<br />
60% und Deckenbaumaßnahmen mit einer För<strong>der</strong>quote von 50 % <strong>der</strong> zuwendungsfähigen Kosten<br />
geför<strong>der</strong>t.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass <strong>der</strong> Bereich Verkehr seit geraumer Zeit sämtliche (Bau-) Maßnahmen<br />
im klassifizierten <strong>Straßen</strong>netz und insbeson<strong>der</strong>e sämtliche <strong>Straßen</strong>erhaltungsmaßnahmen immer<br />
nur unter Zuhilfenahme von För<strong>der</strong>mitteln umsetzt. Ohne För<strong>der</strong>mittel werden ausgesprochen<br />
wenige Maßnahmen an den nicht klassifizierten Anlieger- und Erschließungsstraßen durchgeführt.<br />
2.7 Abteilung 660.5 „Flächenmanagement“ im künftigen Bereich Stadtgrün und Verkehr<br />
Derzeit befindet sich <strong>der</strong> Bereich Verkehr in einer Umorganisationsphase. Wie <strong>der</strong> Politik seit etwa<br />
2004 bekannt (damals Monitoring-Maßnahme 5.1 „Zentralisierung <strong>der</strong> Bauhöfe – Technisches Betriebszentrum“),<br />
sollen die bestehenden Bereiche 5.661 Verkehr und 5.670 Stadtgrün und Friedhöfe<br />
zu einem neuen, gemeinsamen Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr zusammen geführt werden.<br />
Kern des neuen Bereiches wird eine bislang in dieser Form nicht bestehende Organisationseinheit<br />
660.5 Flächenmanagement bilden, in <strong>der</strong> alle Aufgaben <strong>zur</strong> Unterhaltung <strong>der</strong> Grün- und Verkehrsflächen<br />
übergreifend bzw. gemeinsam und damit zu bestimmten Zwecken und zu bestimmten Zeiten<br />
(im Jahresgang) personaloptimiert bearbeitet werden sollen.<br />
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