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Esser, Heinz Christian BK 2011 - BDPK

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Schiedsverfahren gemäß § 125 Abs. 2 SGB V<br />

Aber Achtung:<br />

Entscheidung des BSG vom 09.04.2008 B 6 KA 29/07 R:<br />

Entscheidung des BSG:<br />

Da die entsprechende gesetzliche Grundlage ausschließlich die<br />

(teilweise) Ost-Westanpassung im vertragsärztlichen Bereich regelt, war<br />

§ 71 Abs. 2 SGB V (Grundlohnsummenbindung) zwingend zu beachten.<br />

Da das Gesamtergebnis mit 0,69% + 0,10% = 0,79% das zulässige<br />

Erhöhungsvolumen im Jahr 2004 von 0,71% überschreitet, liegt ein<br />

Verstoß gegen § 71 Abs. 2 SGB V vor. Der Schiedsspruch war damit<br />

rechtswidrig und demnach aufzuheben!

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