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Esser, Heinz Christian BK 2011 - BDPK

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Schiedsverfahren gemäß § 125 Abs. 2 SGB V<br />

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (vgl. Artikel 3, Ziffer 3, am<br />

09.06.11 vom Bundestag beschlossen, tritt nach Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft)<br />

§ 111b SGB V<br />

„Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen<br />

zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder<br />

Rehabilitationseinrichtungen“<br />

(1) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen<br />

gemeinsam und die für die Wahrnehmung der Interessen der stationären<br />

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf Landesebene<br />

maßgeblichen Verbände* bilden miteinander für jedes Land eine<br />

Schiedsstelle. Diese entscheidet in den Angelegenheiten, die ihr nach<br />

diesem Buch zugewiesen sind.

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