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Esser, Heinz Christian BK 2011 - BDPK

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Amtliche Begründung:<br />

Schiedsverfahren gemäß § 125 Abs. 2 SGB V<br />

„Mit der Regelung wird für den Fall, dass sich die Krankenkassen ihre<br />

Verbände oder Arbeitsgemeinschaften und die Verbände der<br />

Leistungserbringer nicht auf Vertragspreise oder die Anpassung von<br />

Vertragspreisen einigen, eine Schiedsmöglichkeit eröffnet.<br />

Damit soll eine angemessene Vergütung der Leistungen im<br />

Heilmittelbereich erreicht werden.“

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