Esser, Heinz Christian BK 2011 - BDPK
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Referentenentwurf GKV-Versorgungsgesetz Stand 10.06.<strong>2011</strong>, vgl. Artikel 1 Ziffer 40<br />
Schiedsverfahren gemäß § 125 Abs. 2 SGB V<br />
§ 111c Abs. 3 SGB V<br />
„Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen“<br />
„Die Vergütungen für die in § 40 Absatz 1 genannten Leistungen werden<br />
zwischen den Krankenkassen und den Trägern der zugelassenen<br />
Rehabilitationseinrichtungen vereinbart. Kommt eine Vereinbarung<br />
innerhalb von 2 Monaten, nachdem eine Vertragspartei nach Satz 1<br />
schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert hat, nicht oder<br />
teilweise nicht zustande, wird ihr Inhalt auf Antrag einer Vertragspartei<br />
durch die Landesschiedsstelle nach § 111b festgesetzt. Diese ist dabei<br />
an die für die Vertragsparteien geltenden Rechtsvorschriften gebunden."