BVI Jahrbuch 2009
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Regulierung zu verbessern und bürokratische Lasten<br />
(und damit Kosten) für Unternehmen zu reduzieren.<br />
Ein Kabinettsbeschluss vom Februar 2007 nennt Zahlen:<br />
Bis 2011 sollen die Bürokratiekosten um 25 Prozent<br />
gesenkt werden. Hier leistet die Selbstregulierung in<br />
der Finanzbranche einen wichtigen Beitrag: Wenn<br />
Marktteilnehmer existierende Problemstellungen zur<br />
Zufriedenheit der Aufsichtsbehörden in Eigenverantwortung<br />
und mittels Selbstregulierung lösen, wird<br />
unnötiger bürokratischer Ballast und damit Kosten für<br />
Unternehmen und Anleger reduziert. Die Investmentfondsbranche<br />
geht hier mit gutem Beispiel voran. Im<br />
Austausch mit den internationalen und nationalen<br />
Regulierungsbehörden werden seit Jahren für alle Beteiligten<br />
vorteilhafte Rahmenbedingungen erarbeitet.<br />
Regulierung der Investmentfondsbranche –<br />
eine Bestandsaufnahme<br />
Das Investmentgesetz aus dem Jahr 2004 stellt einen<br />
stabilen Rahmen für den Schutz der Anlegerinteressen<br />
zur Verfügung. Kernelement ist die Ausgestaltung von<br />
Investmentfonds als Sondervermögen, wodurch die Anlegergelder<br />
auch bei Konkurs der verwaltenden Kapitalanlagegesellschaft<br />
nicht gefährdet sind. Vorschriften<br />
zur Risikostreuung sorgen dafür, dass Verlustrisiken bei<br />
einzelnen Vermögenswerten nicht zum Totalverlust der<br />
Anlagegelder führen können. Die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Überwachung durch Depotbank, Wirtschaftsprüfer<br />
und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) stellen eine lückenlose und<br />
umfassende Kontrolle der Fondsgesellschaft und ihrer<br />
handelnden Organe sicher. Hohe Transparenz- und<br />
Governance-Anforderungen runden die Sicherungs -<br />
mechanismen ab.<br />
Selbstregulierung: soviel Freiheit wie möglich, soviel Staat wie nötig<br />
Im Jahr 2007 wurden die Standards durch das Investmentänderungsgesetz<br />
nochmals heraufgesetzt. So<br />
erstreckt sich der Prüfungsauftrag an die Wirtschaftsprüfer<br />
jetzt auch auf die Umsetzung der Verpflichtung<br />
zum Handeln im ausschließlichen Anlegerinteresse. Der<br />
Kontrollauftrag der Depotbank wurde erweitert; obligatorische<br />
Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten<br />
zwischen Fondsgesellschaft und Depotbank<br />
sorgen dafür, dass dieser Auftrag auch erfüllt werden<br />
kann. Ein von der KAG und ihren Eigentümern unabhängiges<br />
Mitglied des Aufsichtsrates leistet einen weite -<br />
ren Beitrag zur Berücksichtigung der Anlegerinteressen.<br />
Eigene Wohlverhaltensregeln<br />
Das Investmentgesetz bietet in verschiedenen Bereichen<br />
einen weitgefassten Auslegungsspielraum. Insbesondere<br />
das „Handeln im Interesse der Anleger“ ist eine<br />
Anforderung, deren Inhalt sich nicht ohne weiteres<br />
erschließt. Die Investmentbranche sieht sich daher in<br />
der Pflicht, solche gesetzlichen Regelungen in enger<br />
Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden mit Leben zu<br />
füllen. So begannen bereits Ende 2001 die Arbeiten an<br />
den „<strong>BVI</strong>-Wohlverhaltensregeln“, einem Standard<br />
guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem<br />
Kapital und den Rechten der Anleger. Mit den Wohlverhaltensregeln<br />
schuf die Branche ein Regelwerk, das die<br />
gesetzlichen Vorgaben an das Fondsgeschäft umfassend<br />
konkretisiert. Der <strong>BVI</strong> ließ sich dabei von internationalen<br />
Beispielen für Verhaltensregeln, etwa aus den<br />
USA, Frankreich oder der Schweiz inspirieren, und<br />
implementierte zugleich die Empfehlungen für „best<br />
practice“ der europäischen Investmentvereinigung<br />
EFAMA. Von der BaFin während des gesamten Verfahrens<br />
positiv begleitet, wurde das Regelwerk im Herbst<br />
2002 von der Mitgliederversammlung des <strong>BVI</strong> verabschiedet<br />
und trat zum Jahresbeginn 2003 in Kraft.<br />
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