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BVI Jahrbuch 2009

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Regulierung zu verbessern und bürokratische Lasten<br />

(und damit Kosten) für Unternehmen zu reduzieren.<br />

Ein Kabinettsbeschluss vom Februar 2007 nennt Zahlen:<br />

Bis 2011 sollen die Bürokratiekosten um 25 Prozent<br />

gesenkt werden. Hier leistet die Selbstregulierung in<br />

der Finanzbranche einen wichtigen Beitrag: Wenn<br />

Marktteilnehmer existierende Problemstellungen zur<br />

Zufriedenheit der Aufsichtsbehörden in Eigenverantwortung<br />

und mittels Selbstregulierung lösen, wird<br />

unnötiger bürokratischer Ballast und damit Kosten für<br />

Unternehmen und Anleger reduziert. Die Investmentfondsbranche<br />

geht hier mit gutem Beispiel voran. Im<br />

Austausch mit den internationalen und nationalen<br />

Regulierungsbehörden werden seit Jahren für alle Beteiligten<br />

vorteilhafte Rahmenbedingungen erarbeitet.<br />

Regulierung der Investmentfondsbranche –<br />

eine Bestandsaufnahme<br />

Das Investmentgesetz aus dem Jahr 2004 stellt einen<br />

stabilen Rahmen für den Schutz der Anlegerinteressen<br />

zur Verfügung. Kernelement ist die Ausgestaltung von<br />

Investmentfonds als Sondervermögen, wodurch die Anlegergelder<br />

auch bei Konkurs der verwaltenden Kapitalanlagegesellschaft<br />

nicht gefährdet sind. Vorschriften<br />

zur Risikostreuung sorgen dafür, dass Verlustrisiken bei<br />

einzelnen Vermögenswerten nicht zum Totalverlust der<br />

Anlagegelder führen können. Die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Überwachung durch Depotbank, Wirtschaftsprüfer<br />

und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) stellen eine lückenlose und<br />

umfassende Kontrolle der Fondsgesellschaft und ihrer<br />

handelnden Organe sicher. Hohe Transparenz- und<br />

Governance-Anforderungen runden die Sicherungs -<br />

mechanismen ab.<br />

Selbstregulierung: soviel Freiheit wie möglich, soviel Staat wie nötig<br />

Im Jahr 2007 wurden die Standards durch das Investmentänderungsgesetz<br />

nochmals heraufgesetzt. So<br />

erstreckt sich der Prüfungsauftrag an die Wirtschaftsprüfer<br />

jetzt auch auf die Umsetzung der Verpflichtung<br />

zum Handeln im ausschließlichen Anlegerinteresse. Der<br />

Kontrollauftrag der Depotbank wurde erweitert; obligatorische<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten<br />

zwischen Fondsgesellschaft und Depotbank<br />

sorgen dafür, dass dieser Auftrag auch erfüllt werden<br />

kann. Ein von der KAG und ihren Eigentümern unabhängiges<br />

Mitglied des Aufsichtsrates leistet einen weite -<br />

ren Beitrag zur Berücksichtigung der Anlegerinteressen.<br />

Eigene Wohlverhaltensregeln<br />

Das Investmentgesetz bietet in verschiedenen Bereichen<br />

einen weitgefassten Auslegungsspielraum. Insbesondere<br />

das „Handeln im Interesse der Anleger“ ist eine<br />

Anforderung, deren Inhalt sich nicht ohne weiteres<br />

erschließt. Die Investmentbranche sieht sich daher in<br />

der Pflicht, solche gesetzlichen Regelungen in enger<br />

Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden mit Leben zu<br />

füllen. So begannen bereits Ende 2001 die Arbeiten an<br />

den „<strong>BVI</strong>-Wohlverhaltensregeln“, einem Standard<br />

guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem<br />

Kapital und den Rechten der Anleger. Mit den Wohlverhaltensregeln<br />

schuf die Branche ein Regelwerk, das die<br />

gesetzlichen Vorgaben an das Fondsgeschäft umfassend<br />

konkretisiert. Der <strong>BVI</strong> ließ sich dabei von internationalen<br />

Beispielen für Verhaltensregeln, etwa aus den<br />

USA, Frankreich oder der Schweiz inspirieren, und<br />

implementierte zugleich die Empfehlungen für „best<br />

practice“ der europäischen Investmentvereinigung<br />

EFAMA. Von der BaFin während des gesamten Verfahrens<br />

positiv begleitet, wurde das Regelwerk im Herbst<br />

2002 von der Mitgliederversammlung des <strong>BVI</strong> verabschiedet<br />

und trat zum Jahresbeginn 2003 in Kraft.<br />

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