BVI Jahrbuch 2009
BVI Jahrbuch 2009
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Inzwischen sind eine Reihe von Überarbeitungen und<br />
Ergänzungen erfolgt, die teilweise aktuellen Entwicklungen<br />
Rechnung tragen. Als zum Beispiel Ende 2003<br />
in den USA der „Late Trading“-Skandal für Aufsehen<br />
sorgte, nahmen die Mitglieder des <strong>BVI</strong> dies zum Anlass,<br />
geeignete Regelungen zur Verhinderung ähnlicher Vorgänge<br />
in Deutschland einzuführen – obwohl in der<br />
deutschen Investmentbranche keinerlei Missstände zu<br />
verzeichnen waren.<br />
Vor kurzem wurde eine umfassende Überarbeitung der<br />
Wohlverhaltensregeln abgeschlossen: Ausgelöst durch<br />
die weitreichenden Neuregelungen des Investmentänderungsgesetzes<br />
2007 im Bereich Geschäftsorganisa -<br />
tion, wurden die Wohlverhaltensregeln insgesamt auf<br />
den Prüfstand gestellt und erweitert. Schwerpunkt der<br />
Ergänzungen bilden die Anforderungen an das Risikomanagement<br />
und die Kontrollverfahren von Kapitalanlagegesellschaften.<br />
Fondsgesellschaften können und dürfen heute wesentlich<br />
komplexere Anlageinstrumente einsetzen als noch<br />
vor einigen Jahren. Das gilt insbesondere für Derivate<br />
und strukturierte Wertpapiere. Mit den erweiterten<br />
Wohlverhaltensregeln wird den daraus resultierenden<br />
potentiellen Geschäftsrisiken Rechnung getragen. Da<br />
sich die potentiellen Geschäftsrisiken im Fondsgeschäft<br />
grundlegend von jenen im Kreditwesen unterscheiden,<br />
entwickelte die Investmentbranche spezifische Regelungen<br />
für die Ausgestaltung von Risikomanagement,<br />
Kontrollverfahren und Organisationspflichten, die präzise<br />
auf die Geschäftstätigkeiten von Kapitalanlagegesellschaften<br />
zugeschnitten sind.<br />
Die BaFin unterstützt und begleitet die Initiative<br />
der Investmentbranche zur Selbstregulierung. Die Aufsichtsbehörde<br />
beabsichtigt, sich künftig bei der Aus -<br />
legung der für die <strong>BVI</strong>-Wohlverhaltensregeln relevanten<br />
Vorschriften des Investmentgesetzes an diesen zu<br />
orientieren. Voraussetzung für diese neue Aufsichts -<br />
praxis war die umfassende Anpassung der Wohlverhaltens<br />
regeln an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.<br />
Selbstregulierung versus hoheitliche Regulierung<br />
– Vor- und Nachteile<br />
Selbstregulierung ist nicht etwa eine reine „Schön -<br />
wetter“-Maßnahme der Branche, sondern sie kann<br />
gerade in Krisenzeiten dem gesetzlichen Auftrag zum<br />
Handeln im ausschließlichen Anlegerinteresse Geltung<br />
verschaffen. Inhaltlich hat die Selbstregulierung eine<br />
Reihe von Vorteilen gegenüber staatlichen Eingriffen:<br />
■ Reaktionsgeschwindigkeit<br />
Niemand kann besser als die Beteiligten selbst erkennen,<br />
wo Handlungsbedarf besteht und wie ihm am effizientesten<br />
entsprochen werden kann. Die betroffene<br />
Branche kann damit weit schneller auf neue Gefahren<br />
möglicher regulatorischer Defizite reagieren, als dies im<br />
Rahmen staatlichen Handelns der Fall wäre.<br />
■ Anlegerorientierung<br />
Als der direkte Geschäftspartner des Anlegers hat die<br />
Branche Informationen über dessen Belange „aus<br />
erster Hand“. Dies ermöglicht es ihr besser als staat -<br />
lichen Institutionen, die Interessen der Anleger unmittelbar<br />
im Rahmen der Selbstregulierung zu berücksich -<br />
tigen.<br />
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