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Kapitel 6 Graphentheorie

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Färben von Graphen (2)<br />

Theorem: Ein Graph ist genau dann bipartit, wenn die chromatische Zahl 2<br />

ist.<br />

Bipartiter Graph mit Knotenteilmengen A und B schreibt man mit (A ⊎B, E).<br />

Theorem: Ein zusammenhängender Graph G = (V, E) ist genau dann<br />

bipartit, wenn er keinen Kreis ungerader Länge als Teilgraphen enthält.<br />

Beweis: Die eine Richtung folgt daraus, dass ungerade Kreise chromatische<br />

Zahl 3 haben, sie können daher in einem bipartiten Graphen nicht enthalten<br />

sein. Um die andere Richtung zu zeigen wählen wir einen beliebigen Knoten v<br />

aus. Alle Knoten, die einen geraden Abstand mit v haben (einschliesslich v<br />

selbst mit Abstand 0), werden mit 1 und alle anderen Knoten mit 2 gefärbt.<br />

Da keine Kreise ungerader Länge existieren, ist diese Färbung zulässig.<br />

Definition: Der Abstand zwischen zwei Knoten u und v ist die minimale<br />

Anzahl von aufeinander folgenden Kanten, um von u aus v zu erreichen.<br />

<strong>Kapitel</strong> 6 “<strong>Graphentheorie</strong>” – p. 39/56

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