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Transparenzbericht 2011 - MDS Möhrle & Partner

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M D S M Ö H R L E<br />

einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und beruflichen Regeln (insbesondere die IDW Prüfungs-<br />

standards) widerspiegelt.<br />

Prüfungsplanung und -vorbereitung<br />

Im Rahmen der sachlichen Prüfungsplanung ist eine risikoorientierte Prüfungsstrategie und ein<br />

darauf aufbauendes Prüfprogramm zu entwickeln. Die Ableitung der risikoorientierten Prüfungs-<br />

strategie aus der Analyse von Unternehmen und Unternehmensumfeld sowie aus der Beurteilung<br />

des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems sowie die Entwicklung eines darauf<br />

basierenden Prüfprogramms erfolgt mit Hilfe eines standardisierten Prüfungsplanungstools.<br />

Kriterien für Umfang und Detailliertheit der Prüfungsplanung sind:<br />

• Größe und Komplexität des zu prüfenden Unternehmens,<br />

• Schwierigkeitsgrad der Prüfung,<br />

• Kenntnisstand des Prüfungsteams bezüglich,<br />

• des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und<br />

• des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des Unternehmens.<br />

Die sachliche Prüfungsplanung hat die Vorgabe von wesentlichen Prüfungszielen sowie die Fest-<br />

legung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der geplanten Prüfungshandlungen im Einzelnen<br />

unter Berücksichtigung des erwarteten Fehlerrisikos zum Inhalt. Zur sachlichen Prüfungsplanung<br />

gehört auch die Abstimmung mit dem Unternehmen im Hinblick auf dessen Prüfungsbereitschaft<br />

und die Verwertung von Prüfungsergebnissen Dritter (vgl. IDW PS 320, IDW PS 321,<br />

IDW PS 322).<br />

Die zeitliche Prüfungsplanung hat drei Dimensionen zu berücksichtigen. Es sind Vorgaben zu tref-<br />

fen zur Aufteilung der Prüfungshandlungen auf Vor- und Hauptprüfung unter Berücksichtigung<br />

der Prüfungsbereitschaft des Mandanten, zur zeitlichen Verfügbarkeit der Mitarbeiter und zu den<br />

Bearbeitungszeiten für die einzelnen Prüffelder unter Berücksichtigung zeitlicher Reserven für<br />

Unvorhergesehenes. Zur zeitlichen Prüfungsplanung gehört auch die rechtzeitige Vorgabe der<br />

Prüfungsanweisungen zu Beginn der Prüfung und die zeitliche Berücksichtigung der laufenden<br />

Auftragsüberwachung und der abschließenden Durchsicht der Arbeitsergebnisse durch den ver-<br />

antwortlichen Wirtschaftsprüfer sowie der Berichtskritik und ggf. der auftragsbezogene Quali-<br />

tätssicherung.<br />

Die personelle Planung hat sicherzustellen, dass die im Prüfungsteam eingesetzten Mitarbeiter<br />

über ausreichende fachliche und zeitliche Ressourcen verfügen und den Unabhängigkeits-<br />

erfordernissen genügen.<br />

Der Vorgabe des § 319a Abs. 1 HGB zur internen Rotation ist Rechnung zu tragen.<br />

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