Transparenzbericht 2011 - MDS Möhrle & Partner
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M D S M Ö H R L E<br />
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und beruflichen Regeln (insbesondere die IDW Prüfungs-<br />
standards) widerspiegelt.<br />
Prüfungsplanung und -vorbereitung<br />
Im Rahmen der sachlichen Prüfungsplanung ist eine risikoorientierte Prüfungsstrategie und ein<br />
darauf aufbauendes Prüfprogramm zu entwickeln. Die Ableitung der risikoorientierten Prüfungs-<br />
strategie aus der Analyse von Unternehmen und Unternehmensumfeld sowie aus der Beurteilung<br />
des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems sowie die Entwicklung eines darauf<br />
basierenden Prüfprogramms erfolgt mit Hilfe eines standardisierten Prüfungsplanungstools.<br />
Kriterien für Umfang und Detailliertheit der Prüfungsplanung sind:<br />
• Größe und Komplexität des zu prüfenden Unternehmens,<br />
• Schwierigkeitsgrad der Prüfung,<br />
• Kenntnisstand des Prüfungsteams bezüglich,<br />
• des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und<br />
• des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des Unternehmens.<br />
Die sachliche Prüfungsplanung hat die Vorgabe von wesentlichen Prüfungszielen sowie die Fest-<br />
legung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der geplanten Prüfungshandlungen im Einzelnen<br />
unter Berücksichtigung des erwarteten Fehlerrisikos zum Inhalt. Zur sachlichen Prüfungsplanung<br />
gehört auch die Abstimmung mit dem Unternehmen im Hinblick auf dessen Prüfungsbereitschaft<br />
und die Verwertung von Prüfungsergebnissen Dritter (vgl. IDW PS 320, IDW PS 321,<br />
IDW PS 322).<br />
Die zeitliche Prüfungsplanung hat drei Dimensionen zu berücksichtigen. Es sind Vorgaben zu tref-<br />
fen zur Aufteilung der Prüfungshandlungen auf Vor- und Hauptprüfung unter Berücksichtigung<br />
der Prüfungsbereitschaft des Mandanten, zur zeitlichen Verfügbarkeit der Mitarbeiter und zu den<br />
Bearbeitungszeiten für die einzelnen Prüffelder unter Berücksichtigung zeitlicher Reserven für<br />
Unvorhergesehenes. Zur zeitlichen Prüfungsplanung gehört auch die rechtzeitige Vorgabe der<br />
Prüfungsanweisungen zu Beginn der Prüfung und die zeitliche Berücksichtigung der laufenden<br />
Auftragsüberwachung und der abschließenden Durchsicht der Arbeitsergebnisse durch den ver-<br />
antwortlichen Wirtschaftsprüfer sowie der Berichtskritik und ggf. der auftragsbezogene Quali-<br />
tätssicherung.<br />
Die personelle Planung hat sicherzustellen, dass die im Prüfungsteam eingesetzten Mitarbeiter<br />
über ausreichende fachliche und zeitliche Ressourcen verfügen und den Unabhängigkeits-<br />
erfordernissen genügen.<br />
Der Vorgabe des § 319a Abs. 1 HGB zur internen Rotation ist Rechnung zu tragen.<br />
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