Transparenzbericht 2011 - MDS Möhrle & Partner
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4.3 Qualitätssicherung bei der Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge<br />
M D S M Ö H R L E<br />
Die Regelungen zur Auftragsabwicklung sind im Qualitätssicherungshandbuch von <strong>MDS</strong> be-<br />
schrieben.<br />
Organisation der Auftragsabwicklung<br />
Die Vorgaben zur Organisation der Auftragsabwicklung sollen insbesondere sicherstellen, dass<br />
die Verantwortlichkeiten innerhalb des Prüfungsteams klar festgelegt und unsere Regelungen zur<br />
Annahme und Fortführung von Aufträgen bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen i.S.v. § 2<br />
Abs. 1 WPO eingehalten werden. Die Regelungen sollen insbesondere gewährleisten, dass mög-<br />
liche Unabhängigkeitsgefährdungen bzw. Interessenkonflikte rechtzeitig festgestellt sowie aus-<br />
reichende quantitative und qualitative Ressourcen für die Auftragsabwicklung zur Verfügung ste-<br />
hen.<br />
Die für die Durchführung der Prüfung zu benennende verantwortliche Person muss über die er-<br />
forderlichen Erfahrungen und Kenntnisse sowie über ausreichende zeitliche Reserven zur ord-<br />
nungsgemäßen Durchführung des Auftrags verfügen. In unserer Praxis trägt die Verantwortung<br />
zur Durchführung einer betriebswirtschaftlichen Prüfung i.S.d. § 2 Abs. 1 WPO stets eine Person<br />
mit Wirtschaftsprüfer-Qualifikation (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer).<br />
Einhaltung der Berufspflichten<br />
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat festzustellen und zu dokumentieren, ob die Voraus-<br />
setzungen für die Annahme oder Fortführung des Auftrags, insbesondere im Hinblick auf die Ein-<br />
haltung der Unabhängigkeitsvorschriften gegeben sind.<br />
Zu Beginn der Auftragsdurchführung ist durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer von jedem<br />
Mitglied des Prüfungsteams eine (schriftliche) Bestätigung hinsichtlich der Unabhängigkeit ge-<br />
genüber dem zu prüfenden Mandanten einzuholen und in den Arbeitspapieren zu dokumentie-<br />
ren.<br />
Festlegung der Auftragsziele sowie fachliche und zeitliche Ressourcen<br />
Zu Beginn der Prüfung hat der verantwortliche Wirtschaftsprüfer die Auftragsziele zu definieren,<br />
soweit diese nicht gesetzlich geregelt sind.<br />
Bei der Zusammensetzung des Prüfungsteams hat sich der verantwortliche Wirtschaftsprüfer da-<br />
von zu überzeugen, dass die eingesetzten Mitarbeiter insgesamt über ausreichende Kenntnisse,<br />
Fähigkeiten und zeitliche Ressourcen verfügen, um den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln.<br />
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