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Transparenzbericht 2011 - MDS Möhrle & Partner

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4.3 Qualitätssicherung bei der Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge<br />

M D S M Ö H R L E<br />

Die Regelungen zur Auftragsabwicklung sind im Qualitätssicherungshandbuch von <strong>MDS</strong> be-<br />

schrieben.<br />

Organisation der Auftragsabwicklung<br />

Die Vorgaben zur Organisation der Auftragsabwicklung sollen insbesondere sicherstellen, dass<br />

die Verantwortlichkeiten innerhalb des Prüfungsteams klar festgelegt und unsere Regelungen zur<br />

Annahme und Fortführung von Aufträgen bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen i.S.v. § 2<br />

Abs. 1 WPO eingehalten werden. Die Regelungen sollen insbesondere gewährleisten, dass mög-<br />

liche Unabhängigkeitsgefährdungen bzw. Interessenkonflikte rechtzeitig festgestellt sowie aus-<br />

reichende quantitative und qualitative Ressourcen für die Auftragsabwicklung zur Verfügung ste-<br />

hen.<br />

Die für die Durchführung der Prüfung zu benennende verantwortliche Person muss über die er-<br />

forderlichen Erfahrungen und Kenntnisse sowie über ausreichende zeitliche Reserven zur ord-<br />

nungsgemäßen Durchführung des Auftrags verfügen. In unserer Praxis trägt die Verantwortung<br />

zur Durchführung einer betriebswirtschaftlichen Prüfung i.S.d. § 2 Abs. 1 WPO stets eine Person<br />

mit Wirtschaftsprüfer-Qualifikation (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer).<br />

Einhaltung der Berufspflichten<br />

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat festzustellen und zu dokumentieren, ob die Voraus-<br />

setzungen für die Annahme oder Fortführung des Auftrags, insbesondere im Hinblick auf die Ein-<br />

haltung der Unabhängigkeitsvorschriften gegeben sind.<br />

Zu Beginn der Auftragsdurchführung ist durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer von jedem<br />

Mitglied des Prüfungsteams eine (schriftliche) Bestätigung hinsichtlich der Unabhängigkeit ge-<br />

genüber dem zu prüfenden Mandanten einzuholen und in den Arbeitspapieren zu dokumentie-<br />

ren.<br />

Festlegung der Auftragsziele sowie fachliche und zeitliche Ressourcen<br />

Zu Beginn der Prüfung hat der verantwortliche Wirtschaftsprüfer die Auftragsziele zu definieren,<br />

soweit diese nicht gesetzlich geregelt sind.<br />

Bei der Zusammensetzung des Prüfungsteams hat sich der verantwortliche Wirtschaftsprüfer da-<br />

von zu überzeugen, dass die eingesetzten Mitarbeiter insgesamt über ausreichende Kenntnisse,<br />

Fähigkeiten und zeitliche Ressourcen verfügen, um den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln.<br />

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