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Transparenzbericht 2011 - MDS Möhrle & Partner

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M D S M Ö H R L E<br />

gebnis dieser zusätzlichen Prüfungen wird jährlich auf der zu Beginn eines Jahres erstellten Auf-<br />

tragsliste durch die Geschäftsführung vermerkt und bestätigt.<br />

Bei allen Mandaten sind die Aufträge schriftlich von der geprüften Gesellschaft zu bestätigen.<br />

Das Bestätigungsschreiben wird in von dem Mandanten gegengezeichneter Form zu den Ar-<br />

beitsunterlagen genommen.<br />

Wird die Niederlegung des Mandats erwogen, entscheidet die Geschäftsführung gemeinsam mit<br />

dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, welche der folgenden Maßnahmen vorzunehmen sind:<br />

• Erörterung des Sachverhalts und möglicher Handlungsalternativen mit dem Mandanten bzw.<br />

dem Aufsichtsorgan.<br />

• Prüfung, ob eine rechtliche Pflicht zur Fortführung des Auftrags besteht.<br />

• Dokumentation der bedeutsamen Aspekte, der vorgenommenen Konsultationen und der<br />

Gründe für die Entscheidung über die Niederlegung oder Fortführung des Auftrags sowie<br />

• Gegebenenfalls Berichterstattung über die Mandatsniederlegung, wenn eine gesetzliche<br />

Pflicht besteht (z.B. gegenüber einer Behörde). Bei Abschlussprüfungen sind §§ 318 Abs. 6<br />

Satz 4 HGB und § 26 Berufssatzung zu beachten.<br />

Auf Auskunftsersuchen eines nachfolgenden Abschlussprüfers unterrichten wir diesen, ob u.E.<br />

Berufsgrundsätze einer Mandatsübernahme entgegenstehen. Bestehen entsprechende Gründe<br />

oder andere Aspekte, die dem neuen Abschlussprüfer gegenüber offengelegt werden sollten,<br />

geben wir ihm grundsätzlich detailliert Auskünfte und besprechen mit ihm offen alle für die Be-<br />

auftragung relevanten Aspekte – vorausgesetzt, der ehemalige Mandant hat uns von der Ver-<br />

schwiegenheitspflicht (§§ 43, 50 WPO) befreit. Hat der Mandant eine Befreiung von der Ver-<br />

schwiegenheitspflicht abgelehnt, teilen wir dies dem Folgeprüfer mit.<br />

4.2.3 Qualifikation und Information<br />

Grundsätzlich werden Mitarbeiter eingestellt, die einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss<br />

haben. Vor der Einstellung wird die fachliche und persönliche Eignung geprüft. Die Gesprä-<br />

che werden von mindestens zwei Geschäftsführern oder Prokuristen geführt. Bei Einstellung<br />

fachlicher Mitarbeiter informieren wir über die Berufsgrundsätze.<br />

Im letzten Monat vor Ablauf der Probezeit wird ein Beurteilungsgespräch durchgeführt. Die Do-<br />

kumentation erfolgt in der Personalakte.<br />

Zur fachlichen Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter wird auf Punkt 10. dieses Berichtes verwie-<br />

sen.<br />

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