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Transparenzbericht 2011 - MDS Möhrle & Partner

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M D S M Ö H R L E<br />

Durch die Mitgliedschaft bei RSM International wird die Möglichkeit geschaffen, Spezialisten di-<br />

verser Fachgebiete von anderen Mitgliedsfirmen hinzuzuziehen, auf den IFRS Help Desk von RSM<br />

International zuzugreifen und andere fachliche Ressourcen zu nutzen. Die Gesellschaften ver-<br />

pflichten sich insoweit zur Einhaltung einheitlicher hoher Qualitätsstandards, die auf den „Inter-<br />

national Standards on Auditing (ISA)“ basieren.<br />

4. Das Qualitätssicherungssystems von <strong>MDS</strong> MÖHRLE GMBH<br />

4.1 Allgemeines<br />

<strong>MDS</strong> hat die nach der VO 1/2006 anzuwendenden Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssi-<br />

cherung in einem Qualitätssicherungshandbuch beschrieben. Dieses Qualitätssicherungshand-<br />

buch wird jedem Mitarbeiter ausgehändigt. Eine aktuelle Fassung ist im Intranet unserer Gesell-<br />

schaft hinterlegt (Stand September 2009).<br />

Das Handbuch gibt Organisationsanweisungen zur Praxisorganisation, Auftragsabwicklung, zur<br />

internen Nachschau sowie zu speziellen fachlichen Themen.<br />

Darüber hinaus enthält das Qualitätssicherungshandbuch u. a. Anlagen zur berufsrechtlichen<br />

Unabhängigkeit, zur Verschwiegenheitserklärung, zur Auftragsannahme und -fortführung, zur<br />

Bewerbereinschätzung, zur Mitarbeiterbeurteilung, zum Prüfungsansatz, zur Nachschau der Or-<br />

ganisation der Wirtschaftsprüferpraxis und der Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge.<br />

4.2 Praxisorganisation<br />

4.2.1 Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit<br />

Die Sicherstellung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Be-<br />

fangenheit ist im Handbuch zur Qualitätskontrolle geregelt. Dort werden nach einer Beschrei-<br />

bung des Inhalts und der Bedeutung dieses Grundsatzes Maßnahmen zur Absicherung der Un-<br />

abhängigkeit des Handelns der Geschäftsführer und der in dem Bereich tätigen Mitarbeiter<br />

festgelegt. Zu Einzelheiten wird auf den Punkt 7. dieses Berichtes verwiesen.<br />

4.2.2 Auftragsannahme und -fortführung, vorzeitige Beendigung von Aufträgen<br />

Bei Erst- und Folgeaufträgen wird geprüft, ob Ablehnungsgründe im Sinne von § 319 HGB, nach<br />

der WPO oder nach den Berufsgrundsätzen bestehen. Dabei wird auch geprüft, ob der Wirt-<br />

schaftsprüfer über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrung verfügt, um den Auftrag sachge-<br />

recht durchführen zu können. Diese Prüfung wird im Rahmen der Prüfungsplanung mittels<br />

Checkliste dokumentiert. Die Prüfung erfolgt auch bei Fortführung eines Mandates. Das Er-<br />

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