Transparenzbericht 2011 - MDS Möhrle & Partner
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M D S M Ö H R L E<br />
Liegt zwischen dem Ende der materiellen Prüfungshandlungen und der Berichtsauslieferung eine<br />
größere Zeitspanne, ist eine zeitnahe Erklärung einzuholen, dass inzwischen keine Ereignisse ein-<br />
getreten sind, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten.<br />
Art und Umfang der einzusetzenden Prüfungsprogramme und der zu bearbeitenden Checklisten<br />
sind vom die Prüfung leitenden Wirtschaftsprüfer vorzugeben. Darüber hinaus sind Pflicht-<br />
arbeitspapiere in jedem Fall zu bearbeiten.<br />
Anleitung des Prüfungsteams<br />
Unsere Regelungen zur Anleitung des Prüfungsteams sollen gewährleisten, dass sämtliche Auf-<br />
träge den gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln entsprechen und nach praxiseinheit-<br />
lichen Arbeitsabläufen und Qualitätsgrundsätzen abgewickelt werden.<br />
Durch die Prüfungsanweisungen soll sichergestellt werden, dass die Prüfungshandlungen den<br />
Besonderheiten des Mandantenumfelds und der Risikoeinschätzung entsprechend durchgeführt<br />
und dokumentiert werden. Dazu ist es erforderlich, dass sämtliche Mitglieder des Prüfungsteams<br />
Sinn und Zweck der ihnen übertragenen Aufgaben verstehen.<br />
Den Mitgliedern des Prüfungsteams sind vom verantwortlichen Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf<br />
Größe und Schwierigkeitsgrad des Auftrags angemessen strukturierte und klar verständliche Prü-<br />
fungsanweisungen zu erteilen.<br />
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat weiterhin dafür zu sorgen, dass mit dem Prüfungsfort-<br />
schritt gewonnene zusätzliche Erkenntnisse, insbesondere über das Geschäft des Mandanten,<br />
seine Steuerungs- und Überwachungssysteme, nahe stehende Personen und mögliche Risiken für<br />
Unregelmäßigkeiten, unverzüglich den Mitgliedern des Prüfungsteams zur Kenntnis gebracht<br />
werden.<br />
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat darauf zu achten, dass die Mitglieder des Prüfungs-<br />
teams ihre Aufgaben unter Beachtung der Berufspflichten wahrnehmen. Darüber hinaus soll der<br />
verantwortliche Wirtschaftsprüfer einen fachlichen Austausch der weniger erfahrenen Mitglieder<br />
des Prüfungsteams über sich ergebende Fragen und Zweifelsfälle mit erfahreneren Teammit-<br />
gliedern fördern.<br />
Einholung von fachlichem Rat (Konsultation)<br />
Unsere Praxis bewegt sich bei der Durchführung von Aufträgen in einem komplexen Umfeld mit<br />
hoher Veränderungsgeschwindigkeit. Es ist deshalb ein normaler Vorgang, dass im Verlauf einer<br />
Prüfung fachliche Zweifelsfragen auftreten können. Sind diese für das Prüfungsergebnis bedeut-<br />
sam, ist über die Einholung fachlichen Rats zu entscheiden. Ziel der Einholung fachlichen Rats ist<br />
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