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Transparenzbericht 2011 - MDS Möhrle & Partner

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M D S M Ö H R L E<br />

Liegt zwischen dem Ende der materiellen Prüfungshandlungen und der Berichtsauslieferung eine<br />

größere Zeitspanne, ist eine zeitnahe Erklärung einzuholen, dass inzwischen keine Ereignisse ein-<br />

getreten sind, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten.<br />

Art und Umfang der einzusetzenden Prüfungsprogramme und der zu bearbeitenden Checklisten<br />

sind vom die Prüfung leitenden Wirtschaftsprüfer vorzugeben. Darüber hinaus sind Pflicht-<br />

arbeitspapiere in jedem Fall zu bearbeiten.<br />

Anleitung des Prüfungsteams<br />

Unsere Regelungen zur Anleitung des Prüfungsteams sollen gewährleisten, dass sämtliche Auf-<br />

träge den gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln entsprechen und nach praxiseinheit-<br />

lichen Arbeitsabläufen und Qualitätsgrundsätzen abgewickelt werden.<br />

Durch die Prüfungsanweisungen soll sichergestellt werden, dass die Prüfungshandlungen den<br />

Besonderheiten des Mandantenumfelds und der Risikoeinschätzung entsprechend durchgeführt<br />

und dokumentiert werden. Dazu ist es erforderlich, dass sämtliche Mitglieder des Prüfungsteams<br />

Sinn und Zweck der ihnen übertragenen Aufgaben verstehen.<br />

Den Mitgliedern des Prüfungsteams sind vom verantwortlichen Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf<br />

Größe und Schwierigkeitsgrad des Auftrags angemessen strukturierte und klar verständliche Prü-<br />

fungsanweisungen zu erteilen.<br />

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat weiterhin dafür zu sorgen, dass mit dem Prüfungsfort-<br />

schritt gewonnene zusätzliche Erkenntnisse, insbesondere über das Geschäft des Mandanten,<br />

seine Steuerungs- und Überwachungssysteme, nahe stehende Personen und mögliche Risiken für<br />

Unregelmäßigkeiten, unverzüglich den Mitgliedern des Prüfungsteams zur Kenntnis gebracht<br />

werden.<br />

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat darauf zu achten, dass die Mitglieder des Prüfungs-<br />

teams ihre Aufgaben unter Beachtung der Berufspflichten wahrnehmen. Darüber hinaus soll der<br />

verantwortliche Wirtschaftsprüfer einen fachlichen Austausch der weniger erfahrenen Mitglieder<br />

des Prüfungsteams über sich ergebende Fragen und Zweifelsfälle mit erfahreneren Teammit-<br />

gliedern fördern.<br />

Einholung von fachlichem Rat (Konsultation)<br />

Unsere Praxis bewegt sich bei der Durchführung von Aufträgen in einem komplexen Umfeld mit<br />

hoher Veränderungsgeschwindigkeit. Es ist deshalb ein normaler Vorgang, dass im Verlauf einer<br />

Prüfung fachliche Zweifelsfragen auftreten können. Sind diese für das Prüfungsergebnis bedeut-<br />

sam, ist über die Einholung fachlichen Rats zu entscheiden. Ziel der Einholung fachlichen Rats ist<br />

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