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Transparenzbericht 2011 - MDS Möhrle & Partner

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4.2.4 Gesamtplanung aller Aufträge<br />

M D S M Ö H R L E<br />

Bei der Gesamtplanung aller Aufträge wird von der Planung der einzelnen Aufträge ausgegan-<br />

gen. Es erfolgt eine permanente Abstimmung zwischen Gesamt- und Einzelplanung.<br />

Im Rahmen von Jahresabschluss- und Sonderprüfungen werden die zeitlichen, personellen und<br />

sachlichen Ressourcen entsprechend des IDW-Standards PS 240 (Grundsätze der Planung<br />

von Abschlussprüfungen) für jeden Prüfungsauftrag geplant. Die einzelnen zeitlichen und per-<br />

sonellen Bedürfnisse werden von den jeweiligen Prüfungsleitern dem für die Planung verant-<br />

wortlichen Geschäftsführer rechtzeitig vor Saisonbeginn und später bei Änderungen laufend<br />

gemeldet, damit ausgehend von den Einzelaufträgen eine entsprechende Gesamtplanung vor-<br />

genommen werden kann.<br />

4.2.5 Fachliche und organisatorische Anweisungen und Hilfsmittel<br />

Regelungen zu fachlichen und organisatorischen Anweisungen und Hilfsmitteln werden im<br />

Handbuch zur Qualitätskontrolle dargestellt.<br />

Danach sind Abschlussprüfungen nach Maßgabe der <strong>MDS</strong> MÖHRLE Qualitätsstandards und nach<br />

den deutschen Berufsgrundsätzen durchzuführen und zu dokumentieren. Der IDW PS 460 ist zu<br />

beachten.<br />

Checklisten stehen allen Mitarbeitern im Intranet zur Verfügung. Die Inhalte dieser Vorlagen<br />

werden regelmäßig überprüft und an geänderte Gesetzesvorlagen und Richtlinien des IDW<br />

zur Durchführung von Abschlussprüfungen angepasst.<br />

Das Handbuch zur Qualitätskontrolle enthält ebenfalls Regelungen über den Umgang mit Be-<br />

schwerden und Vorwürfen. Danach sind Beschwerden von Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten<br />

im Hinblick auf die Beachtung von gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regelungen ange-<br />

messen nachzugehen. Dabei wird sichergestellt, dass Beschwerden ohne Besorgnis von persön-<br />

lichen Nachteilen zur Kenntnis gebracht werden können. Die Prüfung und Abhilfe von Beschwer-<br />

den werden als Teil der prozessunabhängigen Überwachungsmaßnahmen unserer Gesellschaft<br />

angesehen. Sie können daher auch im Rahmen der anlassbezogenen Nachschau erfolgen.<br />

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