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Transparenzbericht 2011 - MDS Möhrle & Partner

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5. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO<br />

- letzte Teilnahmebestätigung<br />

M D S M Ö H R L E<br />

Nach § 57 a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die ge-<br />

setzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer<br />

Qualitätskontrolle zu unterziehen (Peer Review). Aufgrund der Prüfung von Unternehmen von<br />

öffentlichem Interesse ist <strong>MDS</strong> MÖHRLE GmbH dazu verpflichtet, diese Prüfungen alle drei Jahre<br />

durchführen zu lassen (§ 57 a Abs. 6 Satz 8 WPO).<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsge-<br />

sellschaft Steuerberatungsgesellschaft bei der <strong>MDS</strong> MÖHRLE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-<br />

schaft im April und Mai 2009 eine Qualitätskontrolle durchgeführt. Die Dres. Brönner Treuhand-<br />

Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat Gegenstand,<br />

Art und Umfang ihrer Prüfung in einem Qualitätskontrollbericht zusammengefasst und kam zu<br />

dem Ergebnis, dass das bei der <strong>MDS</strong> MÖHRLE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeführ-<br />

te Qualitätssicherungssystem im Einklang mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforde-<br />

rungen steht. Daraufhin hat die Wirtschaftsprüferkammer der <strong>MDS</strong> MÖHRLE GmbH Wirt-<br />

schaftsprüfungsgesellschaft mit Bescheinigung vom 8. Juni 2009 die Teilnahme an der Quali-<br />

tätskontrolle bestätigt. Die Bescheinigung ist bis zum 7. Juni 2012 befristet.<br />

6. Liste der von <strong>MDS</strong> MÖHRLE GMBH geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse<br />

Im Folgenden haben wir die Unternehmen von öffentlichem Interesse aufgeführt, deren Jahres-<br />

und/oder Konzernabschluss wir im Kalenderjahr 2010 nach den §§ 316 ff. HGB geprüft haben.<br />

Genannt sind die Fälle, in denen der Bestätigungsvermerk im Kalenderjahr 2010 erteilt worden<br />

ist:<br />

1st RED AG, Hamburg Jahresabschluss/Konzernabschluss<br />

Das Delisting der im Vorjahr hier aufgeführten Gesellschaft, der GeneScan Europe AG, Freiburg,<br />

erfolgte mit Ablauf des 11. Februar 2010. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich nicht mehr um ein<br />

Unternehmen von öffentlichem Interesse.<br />

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