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Schwager der Heiligen und als Thüringer Landgraf, die unlösbare Verknüpfung dieser<br />

drei Instanzen. Seine Präsenz und dazu die Position seines Grabmals am Anfang der<br />

Reihe kann als prägendes Element für das Bewußtsein historischer Kontinuität<br />

angesehen werden: Man würde sich nicht nur in die Tradition des rechtmäßigen<br />

Herrschers stellen, sondern zugleich als Gefolgschaft des Wohltäters angesehen<br />

werden. Die Übernahme seiner Tumba verleiht dem Raum nicht nur Prestige, sondern<br />

auch den Status einer Erbbegräbnisstätte, einer Familiengrabstätte des<br />

Gründergeschlechts, die genaugenommen auf die Heilige zurückgeht.<br />

Es gibt also hinreichend Gründe, die erklären, warum gerade diese zwei Grabmäler in<br />

den Kontext der neuen Familiengrablege eingebunden wurden. Ihre Übernahme und<br />

die Ende des 13. Jahrhunderts erfolgte Bestattung im Südchor stellen die ersten<br />

Etappen in der Einrichtung des Familienmausoleums dar. 66 Mit der Bestattung weiterer<br />

Familienmitglieder, und das heißt konkret, spätestens mit der Errichtung des Doppel-<br />

und Einzelgrabmals im frühen 14. Jahrhundert, ist ein Zustand erreicht, der den<br />

Südchor bis ins Spätmittelalter als Nekropole der hessischen Dynastie auszeichnet.<br />

1.3. Das Doppel- und Einzelgrabmal: Identifizierung und Ikonographie<br />

Die Pleurant-Tumben des 14. Jahrhunderts (Abb. 5 und 18) vertreten den liturgischen<br />

Typus des Rittergrabmals, zu dessen Charakteristika der Betsgestus des gewappneten<br />

Gisants, begleitende Assistenzfigürchen in Form von Klerikern und Engeln sowie<br />

Leidtragende unter Arkaden an den Tumbenwänden gehören. 67 Die Identifizierung der<br />

Grabmemorien war aufgrund fehlender Inschriften und der Uniformität der drei Gisants<br />

lange Zeit umstritten, bis Oskar Karpa 68 die Benennungsfrage in seiner genealogischen<br />

Untersuchung unumstößlich klären konnte. Demnach stellt der Gisant des Einzelgrabes<br />

den 1328 verstorbenen Landgrafen Otto dar (Abb. 5), während das Doppelgrab<br />

Landgraf Heinrich I. (+1308) und seinem Sohn Heinrich dem Jüngeren (+1298)<br />

zugedacht ist (Abb. 18). Die Unsicherheitskomponente dieser Dechiffrierung besteht<br />

darin, daß die unter dem Doppelgrab aufgefundene Ritzgrabplatte (Abb. 33) sich durch<br />

Inschrift eindeutig auf Heinrich den Jüngeren bezieht. 69 Karpas Vermutung, daß die<br />

Grabplatte dem aufwendigen Doppelgrabmal weichen mußte, kann bestätigt werden.<br />

Nach Joan A. Holladays quellenkundlicher Untersuchung zu urteilen, spricht alles dafür,<br />

daß die Ritzplatte spätestens mit der Aufstellung des Doppelgrabes, das Heinrich den<br />

66 Die beschriebenen Vorgänge und Absichten setzen voraus, daß das Verhältnis zwischen weltlicher<br />

und geistlicher Instanz eine intakte Basis aufweist. Die frühesten Verhandlungen der Landgrafen mit dem<br />

Deutschen Orden, vor allem auch die Übertragung der Patronatsrechte über örtliche Kirchen, scheinen<br />

darauf ausgerichtet zu sein, einen Raumteil der Ordenskirche für ihre Familiengrablege zu<br />

beanspruchen. Zum Deutschen Orden und der Landgrafschaft Hessen siehe: K. Heldmann 1895, 32 f.,<br />

40-45, 62-68. - H.P. Lachmann/ H. Langkabel 1983 Kat. 5, 84 f. Zu landgräflichen Gunstbezeugungen<br />

siehe: A. Wyss 1979, 1298 Nr. 634, 1298 Nr. 635, 1299 Nr. 646. Auf die landgräflichen<br />

Seelgerätstiftungen wird in Kapitel 1.4. ausführlich eingegangen werden.<br />

67 Eine zusammenfassende Interpretation der Ikonographie des liturgischen Grabtypus erfolgt in Kapitel<br />

III. 1.<br />

68 Siehe Kapitel I.2, Anm. 113 und 114.<br />

69 Die Inschrift in gotischen Majuskeln nennt Name, Titel, Anniversartag und Todesjahr. F. Küch 1903,<br />

168, ergänzt die durch geringe Abbruchkanten beschädigte Inschrift wie folgt: ANO DOMINI MCCXC VIII IN<br />

VIGILIA BARTHOLomEI ApOSToli obiit hENRICUS DOMICELLUS LANTGRAVIUS IUNIOR.<br />

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