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WTS – Informationen zur Umsatzsteuer - WTS Aktiengesellschaft ...

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<strong>WTS</strong> – <strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong><br />

USt Info 03/2009<br />

Der BFH hat für Recht gesprochen, dass eine <strong>Umsatzsteuer</strong>barkeit gegeben ist. Bei der<br />

Überlassung eines Fahrzeugs im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses spricht der<br />

Anscheinsbeweis für eine Überlassung (auch) für private Zwecke. Bei der Würdigung ist<br />

auf die Gesamtumstände abzustellen. Mitunter kann aber der Anscheinsbeweis nur widerlegt<br />

werden, wenn neben einem durch den Arbeitgeber ernsthaft ausgesprochenen<br />

Verbot auch eine wirksame Kontrolle stattgefunden hat.<br />

Beachte:<br />

In der Praxis hat somit der Unternehmer zu beachten, dass bei der Gestellung von betrieblichen<br />

Fahrzeugen nur dann eine Besteuerung des umsatzsteuerlichen Sachbezugs<br />

für private Zwecke unterbleiben kann, wenn die Gesamtumstände in der Art dafür sprechen,<br />

dass neben der strikten Untersagung auch die Einhaltung des Verbots kontrolliert<br />

wird.<br />

Verfasser: Joachim Strehle, München<br />

C. 6 Konzernumlagen - Vorsteuerabzug aus Rechnungen zwischen Schwestergesellschaften,<br />

FG Berlin-Brandenburg 09.09.2008<br />

In Konzernen werden oftmals bestimmte Leistungen zentral eingekauft oder erbracht<br />

und dann an andere Konzerngesellschaften weiterbelastet. Die Weiterbelastung kann<br />

sowohl getrennt nach einzelnen Leistungen oder auch im Rahmen einer sog. Konzernumlage<br />

erfolgen. Letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass mithilfe eines konzernintern<br />

bestimmten Umlageschlüssels eine Vielzahl von eingekauften oder selbst erbrachten<br />

Leistungen an die an der Umlage beteiligten Konzernunternehmen weiterbelastet werden.<br />

Das FG Berlin-Brandenburg hatte sich in einem kürzlich ergangenen Urteil (Az. 6 K<br />

2463/03-B) mit Vereinbarungen <strong>zur</strong> Umlage von Verwaltungskosten zwischen Schwestergesellschaften<br />

zu beschäftigen. Im Rahmen der streitgegenständlichen Vereinbarungen<br />

wurden anfallende Personal-, allgemeine Sachkosten sowie Kosten für das Anlagevermögen,<br />

die nicht ausschließlich den einzelnen Vertragspartnern zugeordnet werden<br />

konnten, mittels Umlage an die Beteiligten weiterbelastet. Das Urteil, welches in erster<br />

Linie zum ertragsteuerlichen Thema Betriebsausgabenabzug ergangen war, beschäftigte<br />

sich am Rande auch mit der Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen ein<br />

Vorsteuerabzug aus einer Konzernumlagenrechnung möglich ist.<br />

Die einzelnen Rechnungen beinhalteten beispielsweise folgenden Rechnungstext:<br />

"Leistungszeitraum "zzzz".... Gemäß Vereinbarung vom "xx.yy.zzzz" berechnen wir Ihnen<br />

die Kostenumlage für das Jahr "zzzz" wie folgt:<br />

Personalkosten ....<br />

Sachkosten ....<br />

Anlagevermögen ....<br />

Netto: ....<br />

USt: ....<br />

Brutto: ...."<br />

Die Betriebsprüfung hatte den Vorsteuerabzug aus den besagten Rechnungen im Hinblick<br />

auf eine unklare Beschreibung des Leistungsgegenstands und auf eine nicht<br />

fremdvergleichskonforme Vertragsdurchführung versagt.<br />

16 /23 30.04.2009

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