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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> JUNI 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

haftet zwar auf der Altbeschichtung, doch kann sie nicht übertapeziert werden. Beim Auszug des Mieters<br />

hatte der Vermieter deshalb die Beseitigung der Lasurtechnik gefordert: Der Mieter habe einen<br />

ungewöhnlichen und vom normalen Geschmack abweichenden Anstrich vorgenommen.<br />

Das LG Mannheim wies die Ansprüche des Vermieters jedoch ab. Zum einen hätten die Vertragspartner<br />

nicht vereinbart, dass die Wohnung in einen tapezierfähigen Zustand zurückgegeben werden muss. Zum<br />

anderen hätte es auch keine Vereinbarung über die konkrete Art und Weise einer Renovierung im<br />

Vertrag gegeben. Deshalb könne der Mieter die Wohnung nach seinem Belieben gestalten, falls die<br />

Bausubstanz dadurch nicht beschädigt wird. Die Gestaltung der Räume mit Lasurtechnik liege im Trend,<br />

außerdem sei die Wohnung der «räumliche Mittelpunkt einer freien Entfaltung der Persönlichkeit».<br />

Bauen & Wohnen:<br />

Immobiliennutzung: Nachbarin verliert gegen Konsulat<br />

Karlsruhe (dpa) - Angst vor Terroranschlägen ist kein<br />

Argument, mit dem Anwohner die Nutzung einer Immobilie gerichtlich stoppen können. Das geht aus<br />

einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor. Das Gericht<br />

wies den Eilantrag einer Karlsruherin ab, die sich unter Hinweis auf Attentatsgefahren gegen die<br />

Umnutzung eines benachbarten Betriebsgebäudes in ein türkisches Konsulat gewandt hatte.<br />

(Aktenzeichen: 3 K 953/04 - Beschluss vom 29. April 2004)<br />

Bauen & Wohnen:<br />

Urteil: Kein Hausverbot für Mieterverein<br />

Berlin/Meldorf (dpa) - Ein Vermieter darf nicht einfach ein generelles Hausverbot für Mitarbeiter eines<br />

Mietervereins verhängen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin unter Berufung auf ein<br />

Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Schleswig-Holstein) hin.<br />

In dem konkreten Fall hatten sich Mieter und Vermieter unter anderem über Lärmbeeinträchtigungen und<br />

den Zustand des Gartens gestritten. Ein Mitarbeiter des Mietervereins erstellte in diesem Zusammenhang<br />

ein Besichtigungsprotokoll vor Ort.<br />

Der Vermieter ließ daraufhin über seinen <strong>Recht</strong>sanwalt ein Hausverbot für Mitarbeiter des Mietervereins<br />

aussprechen - zu Unrecht, wie das Amtsgericht feststellte (Az.: 80 C 1631/03).<br />

Das Interesse der Mieter am Besuch des Mietervereins-Vertreters und an dessen Zeugnis sei eindeutig.<br />

Dagegen sei nicht ersichtlich, inwieweit ein Interesse des Vermieters verletzt sein könnte, das ein<br />

Hausverbot rechtfertigen würde.<br />

Selbst wenn ein Hausverbot gegen den einzelnen Mitarbeiter, der das Besichtigungsprotokoll erstellt hat,<br />

berechtigt wäre, könnten andere Vertreter des Mietervereins ohne weiteres kommen. Ein generelles<br />

Hausverbot sei auf jeden Fall unwirksam, so das Gericht. Der DMB weist ergänzend darauf hin, dass das<br />

Hausrecht an der gemieteten Wohnung dem Mieter selbst zusteht und nicht dem Vermieter.<br />

Bauen & Wohnen:<br />

Dachrinnen: Reinigung kann umgelegt werden<br />

Karlsruhe (dpa) - Hausbesitzer haben nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH)<br />

grundsätzlich das <strong>Recht</strong>, auch die Kosten einer Dachrinnenreinigung als «sonstige Betriebskosten» auf<br />

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