MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> JUNI 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
haftet zwar auf der Altbeschichtung, doch kann sie nicht übertapeziert werden. Beim Auszug des Mieters<br />
hatte der Vermieter deshalb die Beseitigung der Lasurtechnik gefordert: Der Mieter habe einen<br />
ungewöhnlichen und vom normalen Geschmack abweichenden Anstrich vorgenommen.<br />
Das LG Mannheim wies die Ansprüche des Vermieters jedoch ab. Zum einen hätten die Vertragspartner<br />
nicht vereinbart, dass die Wohnung in einen tapezierfähigen Zustand zurückgegeben werden muss. Zum<br />
anderen hätte es auch keine Vereinbarung über die konkrete Art und Weise einer Renovierung im<br />
Vertrag gegeben. Deshalb könne der Mieter die Wohnung nach seinem Belieben gestalten, falls die<br />
Bausubstanz dadurch nicht beschädigt wird. Die Gestaltung der Räume mit Lasurtechnik liege im Trend,<br />
außerdem sei die Wohnung der «räumliche Mittelpunkt einer freien Entfaltung der Persönlichkeit».<br />
Bauen & Wohnen:<br />
Immobiliennutzung: Nachbarin verliert gegen Konsulat<br />
Karlsruhe (dpa) - Angst vor Terroranschlägen ist kein<br />
Argument, mit dem Anwohner die Nutzung einer Immobilie gerichtlich stoppen können. Das geht aus<br />
einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor. Das Gericht<br />
wies den Eilantrag einer Karlsruherin ab, die sich unter Hinweis auf Attentatsgefahren gegen die<br />
Umnutzung eines benachbarten Betriebsgebäudes in ein türkisches Konsulat gewandt hatte.<br />
(Aktenzeichen: 3 K 953/04 - Beschluss vom 29. April 2004)<br />
Bauen & Wohnen:<br />
Urteil: Kein Hausverbot für Mieterverein<br />
Berlin/Meldorf (dpa) - Ein Vermieter darf nicht einfach ein generelles Hausverbot für Mitarbeiter eines<br />
Mietervereins verhängen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin unter Berufung auf ein<br />
Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Schleswig-Holstein) hin.<br />
In dem konkreten Fall hatten sich Mieter und Vermieter unter anderem über Lärmbeeinträchtigungen und<br />
den Zustand des Gartens gestritten. Ein Mitarbeiter des Mietervereins erstellte in diesem Zusammenhang<br />
ein Besichtigungsprotokoll vor Ort.<br />
Der Vermieter ließ daraufhin über seinen <strong>Recht</strong>sanwalt ein Hausverbot für Mitarbeiter des Mietervereins<br />
aussprechen - zu Unrecht, wie das Amtsgericht feststellte (Az.: 80 C 1631/03).<br />
Das Interesse der Mieter am Besuch des Mietervereins-Vertreters und an dessen Zeugnis sei eindeutig.<br />
Dagegen sei nicht ersichtlich, inwieweit ein Interesse des Vermieters verletzt sein könnte, das ein<br />
Hausverbot rechtfertigen würde.<br />
Selbst wenn ein Hausverbot gegen den einzelnen Mitarbeiter, der das Besichtigungsprotokoll erstellt hat,<br />
berechtigt wäre, könnten andere Vertreter des Mietervereins ohne weiteres kommen. Ein generelles<br />
Hausverbot sei auf jeden Fall unwirksam, so das Gericht. Der DMB weist ergänzend darauf hin, dass das<br />
Hausrecht an der gemieteten Wohnung dem Mieter selbst zusteht und nicht dem Vermieter.<br />
Bauen & Wohnen:<br />
Dachrinnen: Reinigung kann umgelegt werden<br />
Karlsruhe (dpa) - Hausbesitzer haben nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH)<br />
grundsätzlich das <strong>Recht</strong>, auch die Kosten einer Dachrinnenreinigung als «sonstige Betriebskosten» auf<br />
SEITE - 10 -