MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> JUNI 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
weigerte sich zu zahlen, da sie von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Klägers wusste und niemand<br />
den Unfall beobachtet hatte. Das OLG teilte die Zweifel der Versicherung. Der Kläger müsse den vollen<br />
Nachweis einer unfallbedingten Schädigung erbringen.<br />
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sondern liegt wegen der grundsätzlichen Bedeutung der<br />
Sache dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor.<br />
Verbraucher, Versicherung & Haftung:<br />
Krankenhäuser: Deutlicher Hinweis auf Kosten nötig<br />
Brandenburg (Havel) - Patienten von Krankenhäusern müssen vor der Unterzeichnung einer<br />
Wahlleistungsvereinbarung auf die damit verbundenen, teilweise erheblichen Kosten hingewiesen<br />
werden. Geschieht dies nicht ausreichend, müssen sie nicht zahlen, entschied das Brandenburgische<br />
Oberlandesgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des<br />
Falles sei die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen worden. (Az: 11 U 73/03 Brandenburgisches<br />
Oberlandesgericht)<br />
Der Patient war mit einem Formblatt auf die mögliche Nichtübernahme der Kosten durch seine<br />
Krankenversicherung hingewiesen worden. Der privat versicherte Handwerker hatte sich im Februar 2002<br />
einer schweren Herzoperation unterziehen müssen. Nach seinem Krankenversicherungsvertrag waren<br />
nur die Kosten erstattungsfähig, die auch bei einem gesetzlich Krankenversicherten erstattet worden<br />
wären. Vor der Operation unterzeichnete er eine Wahlleistungsvereinbarung, die alle behandelnden Ärzte<br />
des Krankenhauses berechtigte, für ihre ärztlichen Bemühungen gesondert zu liquidieren.<br />
Nach Abschluss der Operation zahlte der Krankenversicherer rund 35 000 Euro an das Klinikum. Die<br />
behandelnden Ärzte forderten von dem Beklagten zusätzlich rund 12 000 Euro. Ohne Unterzeichnung der<br />
Wahlleistungsvereinbarung wäre die Behandlung durch die Leistungen des Krankenversicherers<br />
abgedeckt gewesen.<br />
Diese Vereinbarung ist nach Meinung des Gerichtes aber nichtig. Es sei nicht ausreichend, wenn dem<br />
Patienten ein Merkblatt ausgehändigt werde, das den Hinweis auf eine nicht unerhebliche finanzielle<br />
Belastung, gleichzeitig aber ein Berechnungsbeispiel enthalte, welches mit einem Betrag von 4,66 Euro<br />
ende. Der Patient werde durch dieses Beispiel gerade von dem Schluss abgehalten, die endgültige<br />
Belastung könne mehr als das 1000-fache des Beispiels betragen - im konkreten Fall das 2500-fache.<br />
Die Verknüpfung des Hinweises mit dem bagatellisierenden Beispiel sei irreführend und führe zur<br />
Unwirksamkeit der Vereinbarung.<br />
Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />
Vollstreckung: In Europa künftig einfacher<br />
(Val) Am 21. April 2004 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung<br />
eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen endgültig angenommen worden.<br />
Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries führt dazu aus:<br />
"Mit dem Erlass der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene<br />
Forderungen haben wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen<br />
<strong>Recht</strong>sraums in Europa getan. Dieser <strong>Recht</strong>sakt nützt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den<br />
Unternehmen, weil er die Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen gemeinschaftsweit erleichtert.<br />
Zukünftig kann beispielsweise aus einem deutschen Vollstreckungsbescheid, der hier als Europäischer<br />
Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, in den Niederlanden ohne weiteren Zwischenschritt in dortiges<br />
Schuldnervermögen vollstreckt werden. Das dürfte auch die Zahlungsmoral von Schuldnern verbessern<br />
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