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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> JUNI 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

weigerte sich zu zahlen, da sie von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Klägers wusste und niemand<br />

den Unfall beobachtet hatte. Das OLG teilte die Zweifel der Versicherung. Der Kläger müsse den vollen<br />

Nachweis einer unfallbedingten Schädigung erbringen.<br />

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sondern liegt wegen der grundsätzlichen Bedeutung der<br />

Sache dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor.<br />

Verbraucher, Versicherung & Haftung:<br />

Krankenhäuser: Deutlicher Hinweis auf Kosten nötig<br />

Brandenburg (Havel) - Patienten von Krankenhäusern müssen vor der Unterzeichnung einer<br />

Wahlleistungsvereinbarung auf die damit verbundenen, teilweise erheblichen Kosten hingewiesen<br />

werden. Geschieht dies nicht ausreichend, müssen sie nicht zahlen, entschied das Brandenburgische<br />

Oberlandesgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des<br />

Falles sei die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen worden. (Az: 11 U 73/03 Brandenburgisches<br />

Oberlandesgericht)<br />

Der Patient war mit einem Formblatt auf die mögliche Nichtübernahme der Kosten durch seine<br />

Krankenversicherung hingewiesen worden. Der privat versicherte Handwerker hatte sich im Februar 2002<br />

einer schweren Herzoperation unterziehen müssen. Nach seinem Krankenversicherungsvertrag waren<br />

nur die Kosten erstattungsfähig, die auch bei einem gesetzlich Krankenversicherten erstattet worden<br />

wären. Vor der Operation unterzeichnete er eine Wahlleistungsvereinbarung, die alle behandelnden Ärzte<br />

des Krankenhauses berechtigte, für ihre ärztlichen Bemühungen gesondert zu liquidieren.<br />

Nach Abschluss der Operation zahlte der Krankenversicherer rund 35 000 Euro an das Klinikum. Die<br />

behandelnden Ärzte forderten von dem Beklagten zusätzlich rund 12 000 Euro. Ohne Unterzeichnung der<br />

Wahlleistungsvereinbarung wäre die Behandlung durch die Leistungen des Krankenversicherers<br />

abgedeckt gewesen.<br />

Diese Vereinbarung ist nach Meinung des Gerichtes aber nichtig. Es sei nicht ausreichend, wenn dem<br />

Patienten ein Merkblatt ausgehändigt werde, das den Hinweis auf eine nicht unerhebliche finanzielle<br />

Belastung, gleichzeitig aber ein Berechnungsbeispiel enthalte, welches mit einem Betrag von 4,66 Euro<br />

ende. Der Patient werde durch dieses Beispiel gerade von dem Schluss abgehalten, die endgültige<br />

Belastung könne mehr als das 1000-fache des Beispiels betragen - im konkreten Fall das 2500-fache.<br />

Die Verknüpfung des Hinweises mit dem bagatellisierenden Beispiel sei irreführend und führe zur<br />

Unwirksamkeit der Vereinbarung.<br />

Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />

Vollstreckung: In Europa künftig einfacher<br />

(Val) Am 21. April 2004 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung<br />

eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen endgültig angenommen worden.<br />

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries führt dazu aus:<br />

"Mit dem Erlass der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene<br />

Forderungen haben wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen<br />

<strong>Recht</strong>sraums in Europa getan. Dieser <strong>Recht</strong>sakt nützt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den<br />

Unternehmen, weil er die Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen gemeinschaftsweit erleichtert.<br />

Zukünftig kann beispielsweise aus einem deutschen Vollstreckungsbescheid, der hier als Europäischer<br />

Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, in den Niederlanden ohne weiteren Zwischenschritt in dortiges<br />

Schuldnervermögen vollstreckt werden. Das dürfte auch die Zahlungsmoral von Schuldnern verbessern<br />

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