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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />

Zulässig: Pink macht Bochum glücklich<br />

<strong>MANDANTENBRIEF</strong> JUNI 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

(Val) Mit diesem und anderen Werbesprüchen darf ein Bochumer Last-Minute-Reisebüro werben, obwohl<br />

die Firma L'tur Tourismus AG dies vor dem Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm verhindern<br />

wollte.<br />

L'tur vermittelt Last-Minute-Reisen und benutzt seit 1991 die Farbe magenta bzw. pink zu<br />

Werbezwecken. Ein anderes Reisebüro vermittelt Reisen für die Firma Lastminute.com GmbH. Unter<br />

Hinweis auf die Firmenkennzeichnung Lastminute.com warb das Reisebüro mit Werbeaussagen wie<br />

"Pink macht Bochum glücklich", "Pink macht Last Minute", "Pink macht Sommersprossen" etc. L'tur<br />

meinte, durch die Verwendung des Begriffes "Pink" habe es das beklagte Unternehmen darauf angelegt,<br />

verwechselt zu werden. L'tur nahm daher das Konkurrenzunternehmen auf Unterlassung der Benutzung<br />

des Begriffs "Pink" in Anspruch.<br />

Das OLG Hamm war anderer Meinung:<br />

Die Werbung sei nicht irreführend. L'tur genieße für den Begriff "Pink" keinen kennzeichenrechtlichen<br />

Schutz. Die Klägerin benutze zwar in erheblichem Umfang und seit Jahren die Farbe magenta oder pink.<br />

Es bestehe kennzeichenrechtlich aber ein entscheidender Unterschied zwischen der Benutzung der<br />

Farbe selbst und der Benutzung eines Begriffs, der die Farbe bezeichne. Die Grenze zur<br />

Verwechslungsgefahr sei nicht überschritten. Die Verwendung der Farbe "Pink" selbst erfolge bei beiden<br />

Unternehmen in unterschiedlicher Weise. Den Begriff "Pink" benutze das beklagte Unternehmen stark<br />

verfremdend in Sätzen, die als witzige Werbeaussagen verstanden würden. Ein situationsbedingt<br />

aufmerksamer Verbraucher erkenne die Unterschiede in der Unternehmensbezeichnung, in der<br />

Farbverwendung und auch in der Art der Werbung. Auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr sei nicht<br />

gegeben. Der Begriff "Pink" werde anders wahrgenommen als die Farbe selbst. Durch Verwendung des<br />

Begriffs könne es nicht ! zu! einem abstrakten Schutz der Farbe kommen.<br />

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.05.2004, Az.: 4 U 21/04<br />

Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />

Grundwasser: Förderung ist kein Eingriff in Natur<br />

Darmstadt (dpa) - Die Förderung von Grundwasser unterliegt<br />

nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt nicht dem Naturschutzrecht. Eine<br />

naturschutzrechtliche Genehmigung sei deshalb nicht notwendig, heißt es in der am Dienstag<br />

veröffentlichten Entscheidung (Az. 3 E 815/01). Einzige Ausnahme sei, wenn sich der<br />

Grundwasserspiegel durch die Förderung dauerhaft absenke. Geklagt hatte ein Wasserversorger aus<br />

Groß Gerau.<br />

Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />

KG-Gesellschafter: Haftung für Löhne<br />

Erfurt (dpa) - Persönlich haftende Gesellschafter von Kommanditgesellschaften müssen nach einer<br />

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch nach ihrem Ausscheiden aus der KG für Löhne<br />

geradestehen. Sie hätten für die Dauer von fünf Jahren für die bis zu ihrem Ausscheiden begründeten<br />

Verbindlichkeiten zu haften. «Diese Vorschrift gilt auch für die Vergütungsansprüche aus<br />

Arbeitsverhältnissen», entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR<br />

405/03).<br />

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