MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />
Zulässig: Pink macht Bochum glücklich<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> JUNI 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
(Val) Mit diesem und anderen Werbesprüchen darf ein Bochumer Last-Minute-Reisebüro werben, obwohl<br />
die Firma L'tur Tourismus AG dies vor dem Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm verhindern<br />
wollte.<br />
L'tur vermittelt Last-Minute-Reisen und benutzt seit 1991 die Farbe magenta bzw. pink zu<br />
Werbezwecken. Ein anderes Reisebüro vermittelt Reisen für die Firma Lastminute.com GmbH. Unter<br />
Hinweis auf die Firmenkennzeichnung Lastminute.com warb das Reisebüro mit Werbeaussagen wie<br />
"Pink macht Bochum glücklich", "Pink macht Last Minute", "Pink macht Sommersprossen" etc. L'tur<br />
meinte, durch die Verwendung des Begriffes "Pink" habe es das beklagte Unternehmen darauf angelegt,<br />
verwechselt zu werden. L'tur nahm daher das Konkurrenzunternehmen auf Unterlassung der Benutzung<br />
des Begriffs "Pink" in Anspruch.<br />
Das OLG Hamm war anderer Meinung:<br />
Die Werbung sei nicht irreführend. L'tur genieße für den Begriff "Pink" keinen kennzeichenrechtlichen<br />
Schutz. Die Klägerin benutze zwar in erheblichem Umfang und seit Jahren die Farbe magenta oder pink.<br />
Es bestehe kennzeichenrechtlich aber ein entscheidender Unterschied zwischen der Benutzung der<br />
Farbe selbst und der Benutzung eines Begriffs, der die Farbe bezeichne. Die Grenze zur<br />
Verwechslungsgefahr sei nicht überschritten. Die Verwendung der Farbe "Pink" selbst erfolge bei beiden<br />
Unternehmen in unterschiedlicher Weise. Den Begriff "Pink" benutze das beklagte Unternehmen stark<br />
verfremdend in Sätzen, die als witzige Werbeaussagen verstanden würden. Ein situationsbedingt<br />
aufmerksamer Verbraucher erkenne die Unterschiede in der Unternehmensbezeichnung, in der<br />
Farbverwendung und auch in der Art der Werbung. Auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr sei nicht<br />
gegeben. Der Begriff "Pink" werde anders wahrgenommen als die Farbe selbst. Durch Verwendung des<br />
Begriffs könne es nicht ! zu! einem abstrakten Schutz der Farbe kommen.<br />
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.05.2004, Az.: 4 U 21/04<br />
Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />
Grundwasser: Förderung ist kein Eingriff in Natur<br />
Darmstadt (dpa) - Die Förderung von Grundwasser unterliegt<br />
nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt nicht dem Naturschutzrecht. Eine<br />
naturschutzrechtliche Genehmigung sei deshalb nicht notwendig, heißt es in der am Dienstag<br />
veröffentlichten Entscheidung (Az. 3 E 815/01). Einzige Ausnahme sei, wenn sich der<br />
Grundwasserspiegel durch die Förderung dauerhaft absenke. Geklagt hatte ein Wasserversorger aus<br />
Groß Gerau.<br />
Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />
KG-Gesellschafter: Haftung für Löhne<br />
Erfurt (dpa) - Persönlich haftende Gesellschafter von Kommanditgesellschaften müssen nach einer<br />
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch nach ihrem Ausscheiden aus der KG für Löhne<br />
geradestehen. Sie hätten für die Dauer von fünf Jahren für die bis zu ihrem Ausscheiden begründeten<br />
Verbindlichkeiten zu haften. «Diese Vorschrift gilt auch für die Vergütungsansprüche aus<br />
Arbeitsverhältnissen», entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR<br />
405/03).<br />
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