MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> JUNI 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
und des Einzelhandels der Innenstadt seien legitime Planungsziele der Gemeinden, heißt es zur<br />
Begründung. Die Stadt Sundern im Sauerland hatte in der Peripherie der Innenstadt den Handel etwa mit<br />
Büchern, Bekleidung und Lebensmitteln verboten. Grundstückseigner hatten sich erfolglos dagegen<br />
gewandt (Az.: 7a D 142/02.NE).<br />
Staat & Verwaltung:<br />
Opferschutz: Bundesrat billigt neues Gesetz<br />
Berlin (dpa) - Opfer von Verbrechen erhalten künftig mehr <strong>Recht</strong>e und Schutz in Strafprozessen. So soll<br />
die Zahl ihrer Zeugenvernehmungen reduziert werden und Schadensersatz der Täter leichter eingeklagt<br />
werden können. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag mit den Stimmen aller Länder ein Gesetz, mit<br />
dem die Belange der Geschädigten stärker in den Mittelpunkt des Strafverfahrens gerückt werden. Es<br />
wird schon in den nächsten Monaten in Kraft treten.<br />
Bei Vernehmungen soll das Opfer neben einem Anwalt auch eine weitere Vertrauensperson, etwa die<br />
Eltern, hinzuziehen können und im Fall einer Nebenklage leichter Prozesskostenhilfe bekommen.<br />
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte der dpa: «Ein Strafverfahren dient dazu, die Schuld<br />
des Täters festzustellen - die Belange der Opfer dürfen dabei aber nicht vergessen werden.»<br />
Die Regelungen zielen vor allem auf einen besseren Schutz von Kindern im Strafverfahren ab. So soll es<br />
leichter möglich sein, sie in der Hauptverhandlung per Videoverbindung zu vernehmen, um ihnen den<br />
Sichtkontakt zu ihren mutmaßlichen Peinigern zu ersparen. Besonders bei Sexualdelikten ist die<br />
mehrfache Vernehmung für Kinder oft eine Tortur. Laut Zypries soll sich das Kind «beispielsweise bei<br />
einer vertrauten Person aufhalten können, während es aussagt».<br />
Auch das Aufzeichnen der Aussagen auf Tonbändern soll gefördert werden. Damit soll eine<br />
Wiederholung von Vernehmungen in der zweiten Instanz überflüssig werden. Zudem soll die<br />
Staatsanwaltschaft die Möglichkeit erhalten, aus Fürsorge für das Opfer Delikte gleich vor dem<br />
Landgericht anzuklagen. Hintergrund ist, dass gegen Urteile eines Landgerichts im Strafverfahren keine<br />
Berufung, sondern nur Revision möglich ist; in der Revisionsinstanz findet keine neue Beweisaufnahme<br />
statt, in der das Opfer nochmals aussagen müsste.<br />
Ferner sollen die Opfer mehr Informationen über den Verlauf des Strafverfahrens erhalten. So sollen<br />
vergewaltigte Frauen künftig erfahren, wann der Täter aus dem Gefängnis entlassen wird - auch dann,<br />
wenn er nur Freigang erhält.<br />
Straftäter müssen zudem damit rechnen, häufiger als bisher gleichzeitig mit der Verhängung der Strafe<br />
zu zivilrechtlichem Schadensersatz verurteilt zu werden. Nach dem neuen <strong>Recht</strong> können die Strafrichter<br />
einen entsprechenden Wunsch des Opfers nicht so leicht ablehnen wie bisher.<br />
Staat & Verwaltung:<br />
Jahrhundertregen: Kommune haftet nicht<br />
Karlsruhe (dpa) - Kommunen sind von der Haftung für Wasserschäden nach einem «Jahrhundertregen»<br />
befreit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden. Das Karlsruher Gericht wies<br />
die Klage eines Hausbesitzers gegen das nordrhein-westfälische Bergneustadt ab. Sein Grundstück war<br />
nach sintflutartigen Regenfällen im Mai 2001 überflutet worden, weil die städtische Kanalisation<br />
übergelaufen war.<br />
Laut BGH müssen Städte und Gemeinden zwar grundsätzlich für solche Schäden einstehen - aber nicht<br />
in Fällen «höherer Gewalt». Denn die auch ohne Verschulden eingreifende «Gefährdungshaftung» habe<br />
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