MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> JUNI 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
die entsprechende gesetzliche Regelung durchbrochen werden, um Schaden vom Kind abzuwenden.<br />
Nach Auffassung der Richter ist dies notwendig, wenn den Eltern sowohl die Kooperationsfähigkeit als<br />
auch die Kooperationsbereitschaft für das Wohl des Kindes fehlt.<br />
Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch (Az.: 9 UF 133/03) eine Entscheidung des Familiengerichts St.<br />
Wendel. Das Gericht hatte das nach der Scheidung der Eheleute zunächst beibehaltene gemeinsame<br />
Sorgerecht für die drei minderjährigen Kinder später zu Gunsten der Mutter abgeändert. Grund war, dass<br />
es auch nach der Scheidung ständig zu Streit zwischen den früheren Eheleuten kam. Das<br />
Familiengericht fürchtete daher nachteilige Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Das OLG<br />
schloss sich dieser Einschätzung an.<br />
Zwar habe der Gesetzgeber bewusst die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach der<br />
Scheidung geschaffen. Dies bedeute aber nicht, dass dies die Regel sei und eventuelle Ausnahmen nur<br />
unter strengen Voraussetzungen zulässig seien. Maßgeblich sei allein das Wohl der Kinder.<br />
Ehe, Familie & Erben:<br />
Scheidung: Fahrzeugbrief klärt Eigentumsfrage<br />
Saarbrücken (dpa) - Ein Ehepartner hat nach einer Scheidung nicht ohne weiteres Anrecht auf ein von<br />
ihm finanziertes Auto, wenn der andere Ehepartner als Eigentümer im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Das<br />
entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in einem Urteil. Der das Auto finanzierende<br />
Ehepartner müsse nachweisen, dass die Eigentumsübertragung, die der Fahrzeugbrief dokumentiere,<br />
nur zum Schein oder versehentlich erfolgt sei (Az.: 8 U 726/02-178).<br />
Das Gericht hob mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil eine Entscheidung des<br />
Landgerichts Saarbrücken auf und wies die Herausgabeklage einer geschiedenen Ehefrau ab. Die<br />
Klägerin hatte von ihrem früheren Ehemann die Herausgabe eines Wagens der Marke Jaguar verlangt.<br />
Zur Begründung machte sie geltend, ihr geschiedener Mann sei zwar im Fahrzeugbrief als Halter<br />
eingetragen. Dies sei aber irrtümlich geschehen, denn sie habe den größten Teil des Kaufpreises<br />
gezahlt.<br />
Anders als das Landgericht hielt das OLG diese Argumentation nicht für ausreichend. Es sei nicht<br />
ungewöhnlich, dass je nach dem finanziellen Leistungsvermögen ein Ehepartner für einen anderen den<br />
Kauf einer Sache finanziere. Dies allein rechtfertige nicht den Rückschluss, dass der Finanzierer auch<br />
zwangsläufig der Eigentümer sei.<br />
Familie und Kinder:<br />
Promotionsvorbereitung: Gilt als Berufsausbildung<br />
(Val) Die Vorbereitung auf die Promotion zählt zur Berufsausbildung, wenn diese im Anschluss an das<br />
Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird. Für diese Zeit haben Sie als Eltern bis zum 27.<br />
Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge. Vorausgesetzt, das<br />
Kind bleibt mit seinem Einkommen unter dem Einkommensgrenzbetrag von 7 680 EUR im Jahr (BFH-<br />
Urteil vom 29.10.1999, BStBl. 1999 II S. 708).<br />
Jetzt hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Promotionsvorbereitung auch dann<br />
Berufsausbildung ist, wenn diese im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgt, etwa bei<br />
wissenschaftlichen Assistenten an der Universität (BFH-Beschluss vom 10.12.2003, VIII B 151/03).<br />
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