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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> JUNI 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

Sperranlage durch einen Mitarbeiter erfolgt. Das Risiko eines solchen Missbrauchs trage nach § 16 Abs.<br />

3 TKV das Telefonunternehmen, wenn Verbindungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre ohne<br />

dessen Verschulden zustande gekommen sind.<br />

Die Revision wurde nicht zugelassen.<br />

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19. April 2004 - 1 U 235/03<br />

Internet, Medien & Telekommunikation:<br />

Umlaut-Domains: Grabbing ist sittenwidrig<br />

(Val) Domain-Grabbing wird von den Gerichten als rechtswidrig angesehen. Wer sich eine Domain<br />

lediglich zum Zweck des Weiterverkaufs reserviert, ohne sie selbst nutzen zu wollen, der handelt<br />

wettbewerbswidrig. Daher untersagte auch das Landgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung (Az.:<br />

31 O 155/04) sowohl den Verkauf als auch die Nutzung der Domain "touristikbörse24.de".<br />

Nach Auffassung des Gerichts ist das Domain-Grabbing aus zwei Gründen rechtswidrig. Zum einem<br />

werden Internetanfragen von Kunden unter Ausnutzung des guten Rufs des bestehenden Unternehmens<br />

abgefangen, was gegen § 1 UWG verstößt , zum anderen stellt dies eine Irreführung i.S.v. § 3UWG dar,<br />

da der Kunde erwarten darf, auch unter der neuen Umlautdomain das eingeführte Unternehmen<br />

vorzufinden.<br />

Ein Internetnutzer wollte aus den seit Anfang März 2004 möglichen Umlaut-Domains Nutzen ziehen. Seit<br />

diesem Zeitpunkt ist es möglich, statt der bisher üblichen Internetadressen mit dem Umlaut-Ersatz "ae",<br />

"oe" und "ue", auch solche mit den Buchstaben "ä", "ö" und "ü" zu registrieren. Er ließ daher die Domain<br />

"touristikbörse24.de" registrieren. Diese Domain bot er einem unter der Domain "touristikboerse24.de"<br />

bekannten Reisevermittler an. Als Entgelt forderte er einen all-inclusive-Urlaub in die Karibik. Als das<br />

Reiseunternehmen ablehnte, bot er die Domain bei eBay zur Versteigerung an.<br />

Das Unternehmen und auch das Gericht verstanden keinen Spaß. Das Gericht stufte das so genannte<br />

Domain-Grabbing als sittenwidrig und irreführend ein. Dem Domain-Inhaber drohen bis zu 6 Monate<br />

Ordnungshaft, falls er die Domains weiterhin nutzt oder an Dritte veräußert. Die eBay-Auktion wurde<br />

gestoppt.<br />

Internet, Medien & Telekommunikation:<br />

Klage: Doch Hochzeit statt Nachrichten im Fernsehen<br />

Mainz (dpa) - Das ZDF darf die Hochzeit des dänischen Kronprinzen Frederik mit der Australierin Mary<br />

Donaldson an diesem Freitag übertragen. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Antrag eines<br />

Zuschauers ab, den Sender auf die Ausstrahlung von Nachrichten an Stelle der Hochzeit zu verpflichten.<br />

Ein Zuschauer habe grundsätzlich keinen Anspruch auf die Ausstrahlung bestimmter Fernsehsendungen,<br />

teilte das Gericht am Mittwoch mit.<br />

Außerdem gebe es im konkreten Fall keine Überschneidung der Sendeplätze für Nachrichten und<br />

Hochzeit: Die von dem ZDF-Zuschauer für diesen Freitagmittag geforderten Informationssendungen<br />

«heute» und «Mittagsmagazin» laufen im ZDF-Programm vor der Übertragung der Hochzeit des<br />

dänischen Kronprinzen Frederik mit der Australierin Mary Donaldson.<br />

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