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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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Angestellte:<br />

<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />

Parkplatzkosten: Besser der Arbeitgeber zahlt<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

(Val) Mietet der Arbeitnehmer in der Nähe seines Arbeitsplatzes einen Parkplatz an, entstehen keine<br />

abzugsfähigen Werbungskosten. Die Kosten für den Parkplatz sind mit der Entfernungspauschale<br />

abgegolten. Wird der Parkplatz jedoch vom Arbeitgeber angemietet und an den Arbeitnehmer kostenlos<br />

überlassen, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitlohn vor. Für diesen Betrag sind auch keine Sozialabgaben<br />

zu leisten.<br />

Praxistipp:<br />

Der Parkplatz sollte immer vom Arbeitgeber angemietet und dann kostenlos an den Arbeitnehmer<br />

überlassen werden.<br />

Arbeit, Ausbildung & Soziales:<br />

Handelsvertreter: Selbstständige sind rentenpflichtig<br />

Dortmund (dpa) - Selbstständige Handelsvertreter müssen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung entrichten, wenn sie im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Darauf<br />

hat das Sozialgericht Dortmund am Mittwoch im Fall eines für eine<br />

Wirtschafts- und Finanzberatungsgesellschaft tätigen Vertreters aus Hamm hingewiesen (Urteil vom<br />

21.6.; Az.: S 22 RA 7/02). Der Mann hatte gegen die Zahlung von Rentenbeiträgen geklagt und darauf<br />

verwiesen, dass er Verträge verschiedener Versicherer vermittele.<br />

Arbeit, Ausbildung & Soziales:<br />

Betriebsrente: Keine regelmäßige Erhöhung<br />

Frankfurt/Main (dpa) - Frühere Unternehmensangehörige haben nicht automatisch einen Anspruch auf<br />

eine regelmäßige Erhöhung ihrer Betriebsrente. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am<br />

Donnerstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage einer früheren<br />

kaufmännischen Angestellten gegen eine Spedition zurück (Az: 6 Ca 9129/03).<br />

Arbeit, Ausbildung & Soziales:<br />

Kündigung: Geringwertige Sachen gestohlen<br />

(Val) Die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist nicht nur "unter Umständen",<br />

sondern stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet. Die Unwirksamkeit<br />

einer in einem solchen Fall ausgesprochenen Kündigung hängt aber von der Unzumutbarkeit der<br />

Fortsetzung für den Arbeitgeber ab. So entschied das BAG in einem Fall eines versuchten Diebstahls<br />

geringwertiger Sachen.<br />

Eine seit rund 12 Jahren beschäftigte Verkäuferin in einem Warenhaus hatte bei Aufräumarbeiten in der<br />

Spirituosenabteilung noch vor der Öffnung des Betriebs eine Tragetasche mit 62 Minifläschchen<br />

Alkoholika und zwei angebrochenen Rollen Küchenpapier in die Telefonzentrale des Betriebs gebracht.<br />

Dabei handelte es sich um abgeschriebene Waren. Die von einer anderen Arbeitnehmerin informierte<br />

Teamleiterin untersuchte die Tasche gemeinsam mit dem Betriebsratsvorsitzenden, wartete jedoch das<br />

weitere Verhalten der Verkäuferin ab. Als diese zum Schichtende den Betrieb mit der gefüllten Tasche<br />

verlassen wollte, wurde sie mit dem Vorwurf des Diebstahls konfrontiert. Nach Anhörung des Betriebsrats<br />

kündigte die Arbeitgeberin ihr fristlos.<br />

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