MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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Immobilienbesitzer:<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />
Eigenheimzulage: Bald auch im Ausland?<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
(Val) Nach geltendem <strong>Recht</strong> wird eine Eigenheimzulage für den Kauf oder Bau einer Wohnung nicht<br />
gewährt, wenn die Wohnung außerhalb Deutschlands liegt. Diese einengende Voraussetzung ist nach<br />
Auffassung der EU-Kommission nicht mit EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar. Und deshalb hat die EU-<br />
Kommission Deutschland am 19.7.2004 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.<br />
Nach Auffassung der Kommission verstößt die Regelung, die insbesondere Grenzgänger und<br />
Grenzpendler betrifft, gegen die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Freizügigkeit der Personen.<br />
Die Kommission hatte die Bundesregierung formell aufgefordert, das Gesetz entsprechend zu ändern.<br />
Das aber hat die Bundesregierung in ihrer Antwort abgelehnt.<br />
Nach dem deutschen Eigenheimzulagegesetz wird ein selbst genutztes Eigenheim gefördert, wenn zwei<br />
wesentliche Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
- Der Antragsteller muss in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, und<br />
- das Gebäude muss in Deutschland gelegen sein.<br />
In der Regel sind zwar nur in Deutschland ansässige Personen in diesem Land unbeschränkt<br />
steuerpflichtig, aber aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen und anderen Regelungen des<br />
internationalen <strong>Recht</strong>s können manchmal auch nicht in Deutschland ansässige Personen hier<br />
unbeschränkt steuerpflichtig sein. Die Kumulierung dieser beiden Kriterien hat zur Folge, dass<br />
beispielsweise Grenzgänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, aber ein Eigenheim<br />
außerhalb Deutschlands erwerben, nicht in den Genuss der Zulage gelangen.<br />
Selbst wenn die Eigenheimzulage ab 2005 abgeschafft wird, könnte ein positiver Richterspruch für den<br />
deutschen Finanzminister noch teuer werden. Zwar dürfte eine rückwirkende Förderung für die<br />
Auslandsimmobilien wohl kaum in Betracht kommen, doch könnte möglicherweise ein Anspruch auf<br />
Eigenheimzulage für die noch verbleibenden Jahre des achtjährigen Förderzeitraums ausgesprochen<br />
werden.<br />
Immobilienbesitzer:<br />
Hausbau: Eigenleistung ist Privatsache<br />
(Val) Wer selbst Hand anlegt am eigenen Bau, muss mit Spass bei der Sache sein. Wenn er auch<br />
weniger Handwerker bezahlen muss, steuerlich bleibt seine Leistung ohne Auswirkung.<br />
Eigenleistungen, die bei der Herstellung oder beim Ausbau einer Immobilie erbracht werden, steigern<br />
zwar den Wert der Immobilie, können jedoch steuerlich nicht als Ausgaben geltend gemacht werden.<br />
Auch die für die Abschreibung massgeblichen Herstellungskosten steigen dadurch nicht.<br />
Immobilienbesitzer:<br />
Vermietung: Abschreibung auch bei Hausgewinn?<br />
(Val) Es gibt ja Lotterien, da kann man sogar Häuser gewinnen, wie beispielsweise bei der Glücksspirale.<br />
Wer nun das große Glück hat und ein Haus gewinnt, kann entweder selbst einziehen und damit die<br />
bisherige Miete einsparen, oder aber er vermietet es und erfreut sich an den Mieteinkünften. Bei<br />
Vermietung aber stellt sich die höchst interessante Frage - die bislang noch nicht entschieden ist -, ob<br />
trotz nicht vorhandener Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abschreibungen für das Gebäude als<br />
Werbungskosten abgesetzt werden können.<br />
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